BSG - B 4 AS 38/15 R - Absetzung von Rücklagen
Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 12:14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung bei selbstständiger Arbeit - Absetzung laufender Unterhaltszahlungen - keine Absetzbarkeit von Zahlungen auf Unterhaltsrückstände - keine Absetzung von Rücklagen für Rechtsanwaltskosten und die Anschaffung eines Kfz
Eine Zahlung auf Rückstände von titulierten Unterhaltsforderungen aus der Vergangenheit ist nicht als Absetzbetrag vom Einkommen nach dem SGB 2 zu berücksichtigen ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 20.2.2014, B 14 AS 53/12 R).
Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =10&anz=13
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2144/
Eine Zahlung auf Rückstände von titulierten Unterhaltsforderungen aus der Vergangenheit ist nicht als Absetzbetrag vom Einkommen nach dem SGB 2 zu berücksichtigen ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 20.2.2014, B 14 AS 53/12 R).
Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =10&anz=13
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2144/