bestätigt durch BSG, Beschluss v. 03.07.2017 - B 14 AS 15/17 B
Im SGB II erfolgt keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben ( BSG, Urteil v. vom 17.02.2016 B 4 AS 17/15 R ).
Leitsatz ( Redakteur )
Nach § 3 Alg II-V ist nur der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben, die der Einkommensberechnung zugrunde zu legen sind, innerhalb eines gegenüber dem Monatsprinzip längeren Zeitraums, regelmäßig dem Bewilligungszeitraum, nicht aber der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben mehrerer Tätigkeiten, d.h. nicht der Ausgleich innerhalb einer Einkommensart im Sinne eines horizontalen Verlustausgleichs möglich.
Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2232/
LSG NRW - L 2 AS 993/16 - kein horizontaler Verlustausgleich
LSG NRW - L 2 AS 993/16 - kein horizontaler Verlustausgleich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: LSG NRW - L 2 AS 993/16 - kein horizontaler Verlustausgleich
Das ist der Fall, der auch in den FH als Beispiel dargestellt ist!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!