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LSG NRW - L 7 AS 1357/15 - Dispokredit keine Betriebseinnahme

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 16:48
von Koelsch
Das Ausnutzen eines eingeräumten Kontokorrent- bzw. Dispositionskredits stellt keine betriebliche Einnahme dar. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem SGB II. Einkommen ist grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte. Ein Darlehen, das an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist, stellt als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kein Einkommen dar, auch wenn es als "bereites Mittel" zunächst zur Deckung des Lebensunterhalts verwandt werden könnte. Nur der wertmäßige Zuwachs stellt Einkommen i.S. des § 11 Abs. 1 SGB II dar, ein Darlehen ist keine Einnahme in Geld oder Geldeswert.

Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=195972