LSG BW - L 13 AS 1951/16 - Keine Jahresfrist bei abschließendem Bescheid

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

LSG BW - L 13 AS 1951/16 - Keine Jahresfrist bei abschließendem Bescheid

#1

Beitrag von Koelsch »

Die §§ 44 ff. SGB X finden für eine endgültige Festsetzung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 2 und 3 SGB III keine Anwendung und der Betroffene genießt keinen Vertrauensschutz (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.6.2016, L 1 AS 4849/15 ).

Leitsatz ( Juris )

Nach vorläufiger Bewilligung von Arbeitslosengeld II ist bei der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch auch nach Inkrafttreten des § 41a Abs.5 SGB II zum 1. August 2016 eine analoge Anwendung der §§ 45 Abs.4 und 48 Abs.4 SGB X nicht geboten, so dass die dort vorgesehenen Jahresfrist nicht gilt.

Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2410/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständige Aufstocker“