LSG FSB - L 11 B 560/08 AS ER - Keine Anrechnung vorläufige

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Koelsch
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LSG FSB - L 11 B 560/08 AS ER - Keine Anrechnung vorläufige

#1

Beitrag von Koelsch »

... Eine Schätzung des Einkommens für zukünftige Zeiträume - wie von der Ag vorgenommen - ist in § 3 Alg II-V nicht vorgesehen. Diese kann allenfalls dann vorgenommen werden, wenn das tatsächliche Einkommen nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachgewiesen wird (§ 3 Abs 6 Alg II-V). ... . Für einen zukünftigen Zeitraum ist daher eine Schätzung nach dieser Regelung nicht möglich. ... Für einen zukünftigen Zeitraum ist daher bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nur die Ablehnung einer vorläufigen Leistungserbringung, nicht aber eine endgültige Ablehnung wegen Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit möglich. ...
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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