LSG NRW - L 19 AS 1755/10 B - Betriebsdarlehen ist Einkommen

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Koelsch
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LSG NRW - L 19 AS 1755/10 B - Betriebsdarlehen ist Einkommen

#1

Beitrag von Koelsch »

Auszüge (Dank an Norbert Hermann):
„ ... von seinem Vater ein betriebliches Darlehen in Höhe von insgesamt 20.000,00 EUR ...



... Zu Recht und entgegen der Argumentation des Bevollmächtigten des Antragstellers hat die Antragsgegnerin hierbei die Einnahmen aus dem Betriebsdarlehen als Betriebseinnahmen berücksichtigt und den angegebenen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Dieses Vorgehen entspricht den Regelungen zur Ermittlung des Einkommens Selbständiger in §§ 11 SGB II, 3 der auf § 13 SGB II gestützten Verordnung zur Berechnung von Einkommen ... (Alg II-V). ...



... Dieses Vorgehen führt über längere Zeiträume rückblickend betrachtet nicht zu einer Benachteiligung der Selbständigen bzw. hier des Antragstellers, da nachgewiesene Tilgungsleistungen ebenso wie alle anderen Betriebsausgaben den monatlichen Betriebseinnahmen gegenübergestellt werden und diese ganz oder anteilig neutralisieren. ... “

Vergleiche http://www.alg-ratgeber.de/f80t5189-inf ... diger.html
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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