SG Berlin - S 37 AS 13431/11 - Einkommen Selbstständiger

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Koelsch
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SG Berlin - S 37 AS 13431/11 - Einkommen Selbstständiger

#1

Beitrag von Koelsch »

Das SG Berlin urteilte ähnlich wie das LSG FSB.

Leider steht mir keine bessere Urteilskopie zur Verfügung, daher kurz Sachverhalt und wesentliche Zitate:

JC hatte die Tilgungsraten eines zuvor nicht abgesprochenen Ratenkaufs einer Profi-Kamera im Wert von € 3.000 nicht anerkannt. Ebenso wurde teilweise nicht anerkannt der Kauf von Fußballpokalen, über den ein rentabler Exklusivvertrag gesponsort werden konnte.

Das SG erkannte diese Kosten an und führte u.a. aus:
Einer vorherigen Zustimmung des Jobcenters zur Anerkennung von Betriebsausgaben bedarf es nicht. Weder ist das in der Alg II-VO geregelt, noch kann eine vorherige Zustimmung über eine Eingliederungsvereinbarung zur Tatbestandsvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben gemacht werden. Zwar ist eine vorherige Rücksprache mit dem Jobcenter zur Vermeidung von Streitigkeiten sinnvoll, ob eine Ausgabe den Umsatz schmälert, ist aber letztlich in Anwendung des § 3 Alg II-VO i.V.m. dem allgemeinen Prinzip des § 2 SGB II zu entscheiden.

Diesen Vorgaben wurde das unternehmerische Handeln des Klägers gerecht.

Nach der hier anzuwendenden Fassung von § 3 Alg II-VO sind Tilgungsraten für ein betrieblich bezogenes Darlehen als Ausgaben für den Betrieb anzuerkennen. Mit dem kostenfreien Darlehen hat der Kläger ein sehr günstiges Angebot genutzt, das seiner Lebensstellung als Aufstocker entsprach
Nachtrag: Ein Blick in den Geschäftsverteilungsplan des SG Berlin zeigt - vorsitzender Richter der das Urteil fällenden 37. Kammer ist der uns ja nicht ganz unbekannte Udo Geiger.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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