Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
mamaruth
Benutzer
Beiträge: 77
Registriert: So 8. Feb 2009, 10:34
Wohnort: Landkreis Lörrach

Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#1

Beitrag von mamaruth »

:depri: :ka: :kopfkratz: Guten Abend, ihr Lieben, neues Problem: zuerst nochmal vielen Dank, Günter, dass du dir so viele Mühe gemacht hast, ich hatte von Anfang an das Gefühl, die rechnen nicht richtig in der Arge!

ungefähr im März/ April 08 stellten die wieder mal Überzahlung fest. 104 Euro sollte ich zahlen. Die wollten das in 2 mal abziehen, Widerspruch, natürlich abgelehnt!
Nach längeren hitzigen Briefen meinerseits stimmte das sogenannte Forderungs-Management zu, dass ich die 104 Euro in 10-20 Euro Raten zahlen darf. Hartnäckigkeit führt meist zum Erfolg!

davon habe ich 45 Euro gezahlt, dann überwies Arge immer wieder weniger Geld, wegen Einkommens-Anrechnung, ein Kapitel für sich!!!

Ich für meinen Teil zahlte dann nichts mehr ans Forderungs-Management, 1 Mahnung kam, dann Ruhe!!!

Dann, einige Zeit später bekam ich Nebenkosten-Rückzahlung in Höhe von 114 Euro, hat Arge natürlich kassiert/Zufluss-Prinzip.

wieder Diskussionen, Briefe, Mails, dann stimmte Arge zu, dass ich die 114 Euro ab Juli 08 in 20 Euro Raten zurückzahlen kann, fand ich gut von Arge!

Ab Juli 08 wurden mir monatlich 20 Euro abgezogen, gingen ans Forderungs-Management in Schwäbisch-Gmünd.

mit der Dezember 08 Zahlung waren aber die 114 Euro gezahlt, aber Arge zieht mir immer noch monatlich 20 Euro ab, jetzt zum 3.Mal in Folge!
Also, für Januar, Februar, März 09
Mit den 60 Euro, die mir bisher abgezogen wurden, ist die Forderung über
die 104 Euro auch bezahlt, ich habe nichts mehr bei Arge offen!

Ich habe an die Arge geschrieben, wegen der 3 mal 20 Euro, sie sollen das bitte erklären, keine Antwort! Ich weiss nicht, ob das so von der Arge gerechnet wurde, wie ich es aufgeschrieben habe, aber wenn ja, wäre das gut für mich!

Meine Frage: soll ich was unternehmen, oder warten, mein Schreiben an Arge habe ich am 16.2.09 geschickt. Keine Reaktion der Arge!!

Im Bescheid steht im Feld; Zahlungsmodus:
Schwäbisch-Gmünd, Regionaldirektion , Festbetrag vorrangig BA

das steht seit Juli 08 da

ich hoffe, du kannst mir evtl nen Rat geben, und danke mal herzlich!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#2

Beitrag von Koelsch »

14 Tage wäre für eine ARGE reichlich schnell mit der Antwort. Die März Überweisung ist ohnehin gelaufen, also gib denen doch ruhig mal noch ne Woche. Hattest Du denn jemals zugestimmt, dass die etwas von der Zahlung abziehen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#3

Beitrag von Emmaly »

Ich habe das jetzt abgetrennt.

Hast du den Bescheid und die Mahnung vom Forderungsmanagement?
Da würde ich anrufen und mir einen aktuellen Kontoauszug schicken lassen. Oder dorthin schriftlich wenden.
Die Schuld an die BA dürfte völlig abgezahlt sein. Ob noch ein Rest zu zahlen ist, sollte klar daraus hervor gehen.

Post vom 16.2. wäre bei uns auch noch nicht beantwortet. Das dauert viel, viel länger.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
mamaruth
Benutzer
Beiträge: 77
Registriert: So 8. Feb 2009, 10:34
Wohnort: Landkreis Lörrach

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#4

Beitrag von mamaruth »

:arge: :ka: nee, es war nur die Rede davon, dass die Forderung für die 114 Euro Nebenkosten-Rückzahlung monatlich von der Leistung weggehen, wegen der anderen 104 Euro war nicht mehr die Rede.

Ich bekam auch keine Erklärung, warum mir immer noch die 20 Euro abgezogen werden.

Gute Idee, dass ich dem Forderungs-Management schreiben soll, Könnte von mir sein( ist aber leider nicht), werde ich am Montag gleich machen!

Könnte ich das vorerst auch per Mail machen, ist ja nur ne Anfrage???

Gut, dass ich jemand habe, den ich fragen kann, mir schwirrt langsam der Kopf vor Nachdenken!

Ein Aussenstehender kann meist besser helfen, Danke
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#5

Beitrag von Emmaly »

Da steht:
Im Bescheid steht im Feld; Zahlungsmodus:
Schwäbisch-Gmünd, Regionaldirektion , Festbetrag vorrangig BA
Das bedeutet, erst die Überzahlung der Regelleistung wird abbezahlt und danach erst die Kosten der Unterkunft.

Wenn du eine E-Mail hast, geht das auch per E-Mail. Das Akten-/Kassenzeichen nicht vergessen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
mamaruth
Benutzer
Beiträge: 77
Registriert: So 8. Feb 2009, 10:34
Wohnort: Landkreis Lörrach

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#6

Beitrag von mamaruth »

na, dann werde ich denen vom Forderungs- Management am Montag ne Mail schicken, vielleicht klärt sich dann einges auf.

Sobald ich Antwort habe, melde ich mich wieder!

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende


Liebe Grüsse , ruher

Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht!
mamaruth
Benutzer
Beiträge: 77
Registriert: So 8. Feb 2009, 10:34
Wohnort: Landkreis Lörrach

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#7

Beitrag von mamaruth »

GRRRRRRRR, ich habe sooo nen Hals!

Habe vorhin Bescheid gekriegt von Arge, wegen meinem Schreiben vom 16.2.09. Kein Wort davon, dass die SB mir geschrieben hat, dass meinem Widerspruch in vollem Umfang entsprochen wurde!

Ausserdem : nix wegen meinem Protest, dass mir immer noch seit Januar 20 Euro abgezogen wurden, obwohl der Grund, dass mir 20 Euro abgezogen werden dürfen, mit der Dezember Zahlung erledigt war:

Die 114 Euro Nebenkosten-Rückzahlung, die ich im April 08 bekam!

Statt dessen ne Menge Konto-Auszüge und der lapidare Hinweis:

Aus den beigefügten Konto-Auszügen können Sie ersehen, dass die gegen Sie und Ihren Mann bestehenden Forderungen noch nicht getilgt sind.

Sobald alle Forderungen beglichen sind, wird der Anrechnungsbetrag aus der Berechnung genommen!

Die sehen das als Selbstbedienungs-Laden an, das ist eine Unverschämtheit!

Mit den Konto-Auszügen komme ich auch nicht klar, wie die die Einzahlungen berechnen!

So, und deshalb habe ich jetzt am Mittwoch einen Termin beim Anwalt, er hat geschrieben, ich brauche nur einen Beratungsschein mitbringen!

Wenn nötig, kann er immer noch Prozesskosten-Hilfe beantragen.

Am besten nehme ich alle bisherigen Unterlagen mit zu ihm, alles was die mir geschrieben haben, auch wegen den Widersprüchen,!

Soll ich sonst noch was machen?

So geht das nicht weiter, die machen mich noch fertig, die werden immer unverschämter!

Ich werde weiter berichten, und sage vielen Dank für eure Hilfe! :arge: :depri: :knueppel:
FloK
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 09:40

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#8

Beitrag von FloK »

:knueppel: Leg den mal beiseite und probier es mal hiermit :ka:

Ansonsten :Daumen: von mir
Benutzeravatar
Schallasomio
Benutzer
Beiträge: 51
Registriert: Mo 2. Mär 2009, 22:32

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#9

Beitrag von Schallasomio »

Lass das mal den Anwalt machen, in deiner Situation sicher das Beste.
Nur echt mit Latschensperre
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#10

Beitrag von Günter »

Ich schreib dir heute Abend noch was zu. Ich denke immer noch das man aus dem Urteil des BSG zur Übernahme der Tilgungsraten was machen kann.

Es ist nicht einzusehen warum der Eigentümer einer Immobilie schlechter gestellt wird als der Mieter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Forderung aus zwei Teilen - abgezahlt?

#11

Beitrag von Günter »

Da du ohnehin einen Anwalt eingeschaltet hast, würde ich an deiner Stelle durch den Anwalt einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen lassen und die Tilgungsleistung gem. dem BSG Urteil geltend machen. Da dein Mann in Kürze in Rente geht, gehört die Eigentumswohnung zur Altersvorsorge.

Ich will dem Anwalt aber nicht ins Handwerk pfuschen, der weiß mit Sicherheit wie er vorgehen muss, etwas bleibt immer hängen, und wenn es auf einen Vergleich hinläuft, besser als nix.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“