Kontovollmacht bei Antrag angeben
Kontovollmacht bei Antrag angeben
Hallo zusammen,
ich wüsste gern, ob beim Erstantrag Hartz IV auch nach Kontovollmachten gefragt wird, und ob es dabei zu Problemen kommen kann.
In dem Fall eines Freundes hat er als künftiger Hartz IV-Empfänger Vollmacht über das Girokonto von seinem Vater. Der Vater wohnt in einem Pflegeheim. Kann die ARGE daraus konstruieren, dass mein Freund über Geld des Vaters selbst verfügen kann und daraufhin den ALG2-Betrag noch kürzen?
Müsste eventuell sogar die Kto.-Auszüge vom Konto des Vater offengelegt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ich wüsste gern, ob beim Erstantrag Hartz IV auch nach Kontovollmachten gefragt wird, und ob es dabei zu Problemen kommen kann.
In dem Fall eines Freundes hat er als künftiger Hartz IV-Empfänger Vollmacht über das Girokonto von seinem Vater. Der Vater wohnt in einem Pflegeheim. Kann die ARGE daraus konstruieren, dass mein Freund über Geld des Vaters selbst verfügen kann und daraufhin den ALG2-Betrag noch kürzen?
Müsste eventuell sogar die Kto.-Auszüge vom Konto des Vater offengelegt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Guten Abend und Willkommen im Forum.
Dass er die Kontovollmacht hat, das muss er angeben. Dies würde bei einen Datenabgleich eh rauskommen.
Kann er frei über das Konto verfügen, oder handelt er nur in Auftrag des Pflegebedürftigen? Gibt es außer der Kontovollmacht noch festlegungen, wie er mit dem Konto umzugehen hat?
Ich würde in so einem Fall eine anwaltliche Beratung bei einem Sozialanwalt empfehlen. Es ist keine alltägliche Situation.
Dass er die Kontovollmacht hat, das muss er angeben. Dies würde bei einen Datenabgleich eh rauskommen.
Kann er frei über das Konto verfügen, oder handelt er nur in Auftrag des Pflegebedürftigen? Gibt es außer der Kontovollmacht noch festlegungen, wie er mit dem Konto umzugehen hat?
Ich würde in so einem Fall eine anwaltliche Beratung bei einem Sozialanwalt empfehlen. Es ist keine alltägliche Situation.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Willkommen im Forum.
Versuchen kann die ARGE viel. Der Vater ist dem Sohn gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet.Im §9 SGB II ist zwar von der sittlichen Pflicht naher Verwandter die Rede aber nur bei Haushaltsgemeinschaften.
Dieser Vermutung muss widersprochen werden
Versuchen kann die ARGE viel. Der Vater ist dem Sohn gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet.Im §9 SGB II ist zwar von der sittlichen Pflicht naher Verwandter die Rede aber nur bei Haushaltsgemeinschaften.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... igkeit.pdf(1)
Durch § 9 Abs. 5 wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt,
dass ein Hilfesuchender, der in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten lebt, von ihnen Leistungen
zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte und Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben,
sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
unterstützen, auch wenn nach dem BGB keine Unterhaltspflicht
besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft eine sittliche Pflicht, entsprechend
dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen
Unterstützung besteht.
Dieser Vermutung muss widersprochen werden
Lies bitte die Randnote 9.34 ffIst der/die Angehörige dem Hilfebedürftigen nicht zum Unterhalt
verpflichtet, so reicht eine entsprechende schriftliche Erklärung
des Angehörigen dann aus, wenn keine anderweitigen Erkenntnisse den Wahrheitsgehalt dieser Erklärung in Zweifel ziehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Danke, das geht aber flott bei Euch. Dann muss sich mein Freund also auf Ärger mit seiner Arbeitsgemeinschaft einstellen, aber er hat gute Chancen seinen Vater und sein Geld daraus zu halten.
Ach so, viel Erfolg noch für Euch.
Ach so, viel Erfolg noch für Euch.
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Danke, deinem Freund auchArgdudler hat geschrieben: Ach so, viel Erfolg noch für Euch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Wo steht geschrieben, dass man eine Kontovollmacht angeben muss?Dass er die Kontovollmacht hat, das muss er angeben. Dies würde bei einen Datenabgleich eh rauskommen.
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Bei dieser Kontostammdatenabfrage melden die Banken, wer auf welche Konten per Vollmacht Zugriff hat. Und dann wird wieder alles Mögliche unterstellt.
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Diese Anfrage erfolgt aber nicht automatisch bei jedem ALG2-Empfänger, sondern nur wenn bestimmte Verdachtsmomente vorliegen und der Sachverhalt nicht anders aufgeklärt werden kann.
Außerdem gibt es weder im Grundantrag noch in der Anlage VM "Vermögen" Fragen zu einer eventuell vorhandenen Kontovollmacht.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... moegen.pdf
Außerdem gibt es weder im Grundantrag noch in der Anlage VM "Vermögen" Fragen zu einer eventuell vorhandenen Kontovollmacht.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... moegen.pdf
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Das dürfte auch einen guten Grund haben, das es kein "Kästchen" für Kontovollmacht in den Anträgen gibt.
Kontovollmacht heißt ja auf keinen Fall, dass der Bevollmächtigte Eigentümer des Gelds auf dem Konto ist. Es handelt sich hier zunächst einmal um fremdes Geld und es ist völlig unklar, ob er dieses für eigene Zwecke einsetzen darf - und nur dann könnte das für das ALG 2 von Interesse sein. So lange er aber z.B. die Vollmacht hat, um seinem gehbehinderten Mütterchen ab und an einige Euros für den täglichen Kaffeklatsch mit Nachbarin im Cafè gegenüber zu holen, so lange geht ARGE diese Vollmacht bzw. das Geld nichts an.
Kontovollmacht heißt ja auf keinen Fall, dass der Bevollmächtigte Eigentümer des Gelds auf dem Konto ist. Es handelt sich hier zunächst einmal um fremdes Geld und es ist völlig unklar, ob er dieses für eigene Zwecke einsetzen darf - und nur dann könnte das für das ALG 2 von Interesse sein. So lange er aber z.B. die Vollmacht hat, um seinem gehbehinderten Mütterchen ab und an einige Euros für den täglichen Kaffeklatsch mit Nachbarin im Cafè gegenüber zu holen, so lange geht ARGE diese Vollmacht bzw. das Geld nichts an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Sehr richtig Koelsch, ob ich die Kontovollmacht für meinen Vater hab oder nicht, geht die Arge einen feuchten Kehricht an, und muss auch nicht angeben werden..
Gruß Robert ;)
Gruß Robert ;)
Alle von mir geschrieben Beiträge, sind keine Rechtsratschläge, sondern entsprechen meiner persönlichen Meinung
Re: Kontovollmacht bei Antrag angeben
Das geht die zwar einen feuchten .... an, aber trotzdem bekommen sie es über diesen Datenabgleich gemeldet und spinnen ihre eigene Story daraus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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