Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisch ab

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisch ab

#1

Beitrag von luckim83 »

Hallo zusammen!


Mir wurde dieses Forum durch eine Bekannte empfohlen und ich hoffe mir kann jemand helfen...

Ich bin zum dritten Mal Schwanger, mir wurde von Pro Familia geraten ein Antrag auf Mehrbedarf, Umstandskleidung, Krankenhausaufentallskleidung und Babyausstattung zu stellen.

Gesagt- getan.... Antrag wurde gestern telefonisch abgelehnt.

In den Antrag schrieb ich:

Sehr geehrte Damen & Herren,

da ich Schwanger bin und heute den xx.xx.xxxx die 14 . Schwangerschaftwoche vollendet habe beantrage ich den Schwangeren- Mehrbedarf.
Desweiteren beantrage ich für mich Umstandskleidung und Babyausstattung. Kopie des Mutterpasses liegt bei.

Mfg XXXX


Jetzt bekam ich gestern ein Anruf von der zuständigen Sachbearbeiterin, das mein Antrag abgelehnt ist! Der Grund ist ich hätte mehrere Jahre die Babyerstaustattung aufheben müssen...
Das wusste ich nicht und da ich mit meiner Familienplanung abgeschlossen hatte/ keine weiteren Kinder wollte habe ich fast alles, bis auf wenige Teile verkauft um neue zu erwerben für meine Kinder, ich wusste ja nicht das ich nochmal ein Kind bekommen werde, es war ja völlig überraschend und ungeplant!? Mein Sohn schläft noch in seinem Baby Bett, das habe ich also noch aber kein weiteres.


Mir wurde jetzt gesagt ich solle auf jeden Fall Einspruch erlegen bei der Arge und nochmal genau erläutere das ich wirklich kaum noch was habe...

Bringt so ein Eispruch etwas? Wenn ja wie schreibe ich das??? Ich würde mich freuen wenn jemand eine Idee hat, bin mit den Nerven völlig am Ende seit gestern und weiß im Moment kein bisschen weiter!

Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen?!

Ich danke für eure Antworten.

LG Luckim
Valmanya

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#2

Beitrag von Valmanya »

Moin luckim83 und

:willkommen:

Ohne schriftliche Ablehnung kannst Du keinen Widerspruch einreichen. Bestehe also zunächst auf einen schriftlichen Bescheid Deines Antrages.

Zu Deinen anderen Fragen wirst Du sicherlich noch hilfreiche Ratschläge erhalten.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#3

Beitrag von Günter »

Genau so sieht es aus, du benötigst einen schriftlichen Bescheid.

Besitzt du die alten Bewilligungen noch? Dann schau mal bitte ob da eine Verpflichtung in der Art ...... sie sind gem. §..... verpflichtet, die Ausstattung bis zum .... aufzubewahren. Bei einer erneuten Schwangerschaft wird keine neue Hilfe gewährt, drauf steht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
hergau
Benutzer
Beiträge: 464
Registriert: Mi 1. Sep 2010, 08:24
Wohnort: München

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#4

Beitrag von hergau »

Ich würde folgendes Schreiben aufsetzen:

luckim83
Strasse
PLZ Ort
BG-Nummer:

Arge Buxtehude
z Hd Frau Widerlich
Strasse
Plz Ort

Antrag

Sehr verehrte Frau Widerlich

Meinen schriftlichen Antrag vom XX.XX.2010 auf Schwangerschaftsmehrbedarf haben Sie gestern telephonisch abgelehnt mit der Begründung, das ich verpflichtet sei, die Babysachen meiner vorherigen Kinder aufzubewahren.
Tatsache ist, das ich diese Sachen sowie die damalige Umstandskleidung an andere bedürftigte Personen weitergegegeben habe.
Leider konnte ich im SGB nichts darüber finden, wo geregelt ist, das ich diese Sachen nicht an andere Bedürftige weitergeben darf.
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, wo genau das gesetzlich geregelt ist.
Zusätzlich beantrage ich den telefonisch übermittelten, mündlichen Verwaltungsakt gem. §33 Abs.2 Satz 2 SGB X schriftlich in Rechtsmittelfähiger Form zu erteilen, damit ich Widerspruch und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen kann.

Mit freundlichen Grüßen


luckim83
---------------------------------------

Damit bringst Du deine SB erst einmal ins schwitzen.
Zuletzt geändert von hergau am Fr 17. Dez 2010, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
Leben und leben lassen
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#5

Beitrag von Günter »

Sieht gut aus, den letzten Absatz würde ich ändern.

Ich beantrage den telefonisch übermittelten, mündlichen Verwaltungsakt gem. §33 Abs.2 Satz 2 SGB X schriftlich in Rechtsmittelfähiger Form zu erteilen, damit ich Widerspruch und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
hergau
Benutzer
Beiträge: 464
Registriert: Mi 1. Sep 2010, 08:24
Wohnort: München

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#6

Beitrag von hergau »

Günter hat geschrieben:Sieht gut aus, den letzten Absatz würde ich ändern.

Ich beantrage den telefonisch übermittelten, mündlichen Verwaltungsakt gem. §33 Abs.2 Satz 2 SGB X schriftlich in Rechtsmittelfähiger Form zu erteilen, damit ich Widerspruch und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen kann.
Sehr gut, Günter.

Ich habe mir erlaubt, Deinen Satz in mein Schreiben zu packen und meinen zu streichen.
Leben und leben lassen
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#7

Beitrag von Günter »

So war es gemeint.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#8

Beitrag von luckim83 »

Erst einmal danke ich euch für eure Antworten! Ihr bringt mir schon ein bisschen Licht ins dunkle....

Also ich muss jetzt abwarten das ich den Ablehnungsbescheid schriftlich zugeschickt bekomme und kann dann Wiederspruch einlegen???
Ich kenne mich leider gar nicht mit mein ganzen Rechten beim Amt aus und habe mir vorhin noch einmal ein Termin bei einer Beratungsstelle geben lassen, allerdings erst am 27.12.

Eigentlich hebe ich immer alles Schriftliche von der Arge usw. auf, schön ordentlich weg geheftet, nur grade die Bewilligungsanträge von früher sind irgendwie nicht auffindbar, daher weiß ich jetzt nicht ob da irgend etwas stand wie lange ich die Babysachen hätte aufheben müssen....

Ich danke auch für das "Vorgeschriebene" für die Arge, wie ich in Wiederspruch gehe.... Bin mal gespannt ob die Sachbearbeiterin ins Schwitzen kommt...


LG Luckim
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#9

Beitrag von Koelsch »

Den Widerspruch kannst Du auch jetzt schon absenden. Auch ein mündlicher Verwaltungsakt kann mit Widerspruch angefochten werden..
Und die fehlenden Bescheide - fordere doch schriftlich Kopien dieser Bescheide beim Amt an. Das kannst Du formlos machen - und aus eigener Erfahrung weiß ich, solche "verschwundenen" Sachen tauchen gern mal wieder auf, wenn man gar nicht mehr danach sucht. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#10

Beitrag von luckim83 »

Danke euch allen, ohne euch würde ich wohl immer noch total verzweifelt hier sitzen und nicht weiter wissen! Werde jetzt gleich auch ein neues Schreiben aufsetzen und heute noch per Einschreiben abschicken...

Lg
Valmanya

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#11

Beitrag von Valmanya »

Hallo luckim,

verfahre so, wie bereits hier beschrieben.
luckim83 hat geschrieben: Ich kenne mich leider gar nicht mit mein ganzen Rechten beim Amt aus und habe mir vorhin noch einmal ein Termin bei einer Beratungsstelle geben lassen, allerdings erst am 27.12.
Nehme auch den Termin bei der Beratungsstelle wahr, die kennen i.d.R. die Pappenheimer der ARGE vor Ort besser und können Dir auch sicherlich im persönlichen Gespräch behilflich sein.
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#12

Beitrag von luckim83 »

Habe vorhin bei der Beratungsstelle schon geschildert das mir telefonisch abgelehnt wurde, was die auch nicht verstanden haben und komisch fanden..
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#13

Beitrag von luckim83 »

Desweiteren muss ich bei der Beratungsstelle auch mich erkundigen wie das mit dem Kindsvater ist, Rechte und Pflichten und das ganze....
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#14

Beitrag von Emmaly »

Mein Tipp, neben den Antrag auf die Ausstattung für das kommende Kind über die Stiftung "Mutter und Kind" einen Antrag stellen.
Wie alt ist dein Sohn? Wegen Umzug in ein größeres Bett. Da bei der Beratungsstelle nachfragen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#15

Beitrag von luckim83 »

Tochter wird 6 nächsten Juni

und Sohn wird 2 Ende März/Anfang April
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#16

Beitrag von Emmaly »

Meine Kleine lag bis weit nach dem 3. Geburtstag im Gitterbett oder bei mir. Es kommt aufs Kind an, ob er dann schon im großen Bett sicher ist.

Meine Große Tochter "mußte" ihr Babybett für das 2 Jahre jüngeren Bruder räumen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#17

Beitrag von luckim83 »

Gab es dann irgend ein Zuschuss für ein neues Bett?

Ich glaube wenn mein Zwerg ein Bett für "Große" hätte würde ich ihn gar nicht mehr ins Bett bekommen : )
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#18

Beitrag von Emmaly »

Nein, ich hatte etwas erspartes für das neue Bett (Jugenzimmerbett) mit ordentlicher Matraze.

Wenn es notwendig ist und über die Stiftung nicht geht und keine Ersparnisse da sind, besteht ein unabweisbarer Bedarf und die ARGE sollte ein Darlehen gewähren.
Bei uns gibt es eine Möbelbörse. Da gibt es gebrauchtes günstig. Nur eine Matraze würde ich neu beim Discounter erstehen oder bei IKEA.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#19

Beitrag von luckim83 »

Im Moment habe ich noch ein Darlehn bei der Arge für meine Mietkaution aber die müsste auch bis nächstes Jahr Juni/Juli ca beglichen sein, glaube ich.
Bei uns gibt es auch so ein Möbel-Second-Hand Laden, das ist eine gute Idee da mal zu schaun nach ein BEtt, muss ich bestimmt mit dm neuesten ALG Bescheid hin?!
Und auch wenns nicht so schick ist, kann man es ja selbst bisschen "aufpollieren".... DANKE..... Matratze auf jeden Fall neu... Muss ich mal dann in Ruhe Preise vergleichen.

LG
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#20

Beitrag von kleinchaos »

Mietkaution abzahlen????? Da läuten doch alle Sirenenglocken Sturm?
Kautionsdarlehen müssen nicht zurückgezahlt werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#21

Beitrag von Koelsch »

So ist es, Kautionsdarlehen sind nicht zurück zu zahlen. Das Thema würde ich aber erst anschneiden, wenn ich ansonsten mit der ARGE klar bin, also nicht jetzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Valmanya

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#22

Beitrag von Valmanya »

Da empfehle auch ich die Lektüre dieses Beitrages, zumal dort auch auf Urteile verwiesen wird:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1225041
Benutzeravatar
hergau
Benutzer
Beiträge: 464
Registriert: Mi 1. Sep 2010, 08:24
Wohnort: München

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#23

Beitrag von hergau »

Vermutlich wird sie aber für das Darlehen mit diesen Bedingungen unterschrieben haben.
Leben und leben lassen
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#24

Beitrag von Günter »

Rechtswidrige Geschäfte sind nichtig.
§ 32 SGB I Verbot nachteiliger Vereinbarungen
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/32.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
luckim83
Benutzer
Beiträge: 60
Registriert: Fr 17. Dez 2010, 11:03

Re: Antrag auf Umstandskleidung u Babyausstattung telefonisc

#25

Beitrag von luckim83 »

Guten Morgen,

also das mit meiner Mietkaution war so... :

Ich hatte bei der Arge vorgesprochen wie es mit ein Umzug in eine größere Wohnung aussieht, dann musste ich Wohnungsangebote einholen und die SB suchte mir raus welche angemessen war... Dann fragte ich wg. der Kautionsübernahme/ bzw schrieb ein Antrag....

Darauf kam dann vollgendes Schriftstück.... :

Bescheid über die Gewährung eines Darlehns nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)

Sehr geehrte Frau XX

unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhähltnisse gewähre ich Ihnen gem. §22 Abs.3 SGB II ein Darlehnfür die im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung XXXX in XXXX anfallenden Mietkaution in Höhe von 376,85€ (Kautionsbetrag 513./.136,51 Verrechnung mit alter Kaution) €
Gemäß §22 Abs. 3 SGBII können Mietkaution übernommen werden, wenn die Anwendungen für die neue Wohnung angemessen sind und ohne die Hilfe eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Die Bewilligung erfolgt unter Abwägung Ihres Interesses u dem öffentlichen Interesse an der wirtschaftlichen u sparsamen Verwendung der Mittel als Darlehn, da Sie voraussichtlich spätestens bei Auszug aus der Wohnung bzw nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug in der Lage sein werden, dieses Darlehn aus dem Rückzahlungsanspruch selbst zu tilgen.

Ich fordere Sie daher auf, sich vertragsgerecht zu verhalten, sie haben insbesondere keine Schäden in und an der Wohnung zu verursachen, keine Zahlungsrückstände entstehen zu lassen...... usw usw.



Lg
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“