Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

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helz

Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#51

Beitrag von helz »

@kc guter arzt!

im prinzip sollte man dann mit seinem arzt reden können, wenn der sagt: 3 std kannste, also keine hartz iv AU
aber ich gebe attest, das du nicht mehr als 3 std inkl. wegezeiten kannst.

und die unterscheidung wie koelsch sie anregte, muß auf jeden fall gemacht werden.

außerdem bin ich glaube ich nicht verpflichtet gegenüber dem arzt zu sagen, das ich alg2 bin. wie ist das mit aufstockern in diesem zusammenhang?

anamese: wird in der regel (also die große) gemacht, wenn man den arzt wechselt.
aber auch hier wurde ich nur gefragt was mein beruf ist, nicht wie ich mich finanziere.

und wenn ich zum arzt krauche, dann will arzt nicht wissen was ich mache sondern wo es wehtut!
Christoph
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#52

Beitrag von Christoph »

und wenn ich zum arzt krauche, dann will arzt nicht wissen was ich mache sondern wo es wehtut!
:jojo:

Sitzt Ihr auch immer so lange beim Arzt? Heute 15 Uhr bestellt, um 17 Uhr war ich dran. :ohnmacht:
helz

Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#53

Beitrag von helz »

meine ärztin hat keine bestellpraxis. wenn ich was habe gehe ich früh um 9 oder 10 hin (wenn sie vormittagssprechstunde hat)
in der regel warte ich weniger lange als in einer bestellpraxis.
maximal ne stunde.
Christoph
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#54

Beitrag von Christoph »

Ohne Termin kann man bei ihr nur an 2 Tagen die Woche, jeweils innerhalb einer Stunde vorsprechen. :arge:
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Koelsch
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#55

Beitrag von Koelsch »

Mutter ist bei einem Internisten, da ist die maximale Wartezeit bisher bei 5-10 Minuten gewesen, wohlgemerkt Kassenpatient. Ich bin mit meiner Frau mal dort gewesen, genau die gleiche Erfahrung, perfekt organisiert die Praxis.

Bei meinem Hausarzt brauch ich schon etwas mehr Geduld, aber es ist erträglich, üblicherweise irgendwo im Bereich von knapp 30 Minuten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#56

Beitrag von kleinchaos »

Bei meiner Hausärztin warte ich auch selten länger als ne halbe Stunde. Ohne Termin kanns schonmal länger dauern, kommt aber auch drauf an. Wenn man mit hohem Fieber und starken Schmerzen kommt, gehts ganz fix.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#57

Beitrag von heinzrudi99 »

Guter Artikel von Kollegen von anderem bloq zum Thema:

http://bg45.de/index.php/2012/07/02/die ... er-klasse/
CuttySark
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#58

Beitrag von CuttySark »

heinzrudi99 hat geschrieben:Befürchte, es dauert lange, es in der Angelegenheit der neuen "Krankschreibungs-Richtinie" zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt - bis dahin wütet der Medizinische Dienst des Jobcenters.

Da das Thema so brisant ist, sollten wir vorher was unternehmen!

Eine Möglichkeit ist erst mal Öffentlichkeit, da das im Geheimen ausgekungelt wurde. Mir fälllt akut dazu ein:
- Das Thema in die anderen Hartz-IV-Foren einstellen
- Beschluß bei Pegasus oben ausdrucken, mit zum Arzt nehmen - er soll es an seinen Verband weitergeben
- Öffentlichen Druck erzeugen - Verbände und Parteien informieren (Sozialverbände, die Linken...)
Guten Morgen Heinz,

ich sitze hier morgens um 6:23 Uhr an meinem Schreibtisch und ein Lächeln umzieht meine Mundzüge.
Klar sollten wir etwas dagegen tun und das nicht erst seit diesem Beschluss sondern seit der Einführung des SGB II.
Riesendemonstrationen wurden bislang auf die Straße geschickt.
In Paderborn waren es am ersten Tag 80 Menschen, in Wuppertal 400 Menschen. Dann die denkwürdigen Veranstaltungen in Essen mit 3-5000 je nachdem, wen Du befragst. Polizei 3000 und Tacheles 5000 Teilnehmer und dann Oldenburg mit 3000 Teilnehmern.
Wenn Du schreibst, wann Du als einziger vor dem Rathaus stehst und demonstriert komme ich zum fotografieren.

Liebe Grüße
Rolf
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kleinchaos
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#59

Beitrag von kleinchaos »

Es ist weder der Sache noch dem Thema von Nutzen hier mit Zynismus auf bislang gescheiterte Großdemos zu verweisen bzw hier jemanden dazu aufzurufen sich lächerlich zu machen. Oder die Lächerlichkeit zu implizieren. Denn auch wenn nur 1 da steht und aufmerksam macht, dann ist das mutig und er informiert. Er lehnt sich nicht verbittert zurück und lässt andere machen
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Christoph
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#60

Beitrag von Christoph »

Kann 3 Stunden = keine AU - muß 10 Stunden
Wenn der Arzt sagt, der kann mindestens 3 Stunden, dann ist aber die Zeitspanne von 3 Stunden bis Vollzeit ungeklärt. :ka:
helz

Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#61

Beitrag von helz »

Christoph hat geschrieben:
Kann 3 Stunden = keine AU - muß 10 Stunden
Wenn der Arzt sagt, der kann mindestens 3 Stunden, dann ist aber die Zeitspanne von 3 Stunden bis Vollzeit ungeklärt. :ka:

meiner ansicht nach muß der arzt in so einem falle ein attest ausstellen.


und dann fleucht mir gerade so durchs hirn: was ist mit verschleppung von krankheiten, wenn man 3 std in einer maßnahme sitzt, weil man angeblich kann und dann noch kränker wird?

und kann man mir mal bitte erklären was 3 std maßnahme bringen sollen (von den ganzen maßnahmen mal abgesehen) um die hilfsbedürftigkeit zu verringern?
Christoph
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#62

Beitrag von Christoph »

Diese Regelung kann allenfalls für ALG2-Empfänger gelten, die frei jeder Maßnahme und Beschäftigung sind.
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#63

Beitrag von heinzrudi99 »

Es ist viellelicht eine Frage der Richtung aus der man das betrachtet.

Es geht m.E. einfach darum, wann soll man eine AU bekommen:

ALG 1: Wenn man 8 Std. keine leichten Arbeiten schafft
ALG 2: Wenn man keine 3 Stunden schafft.

Klar ist der Bereich zwischen 3 und 8 Stunden nicht geklärt - das ist ja das Problem.

Es wird hier nur entschieden, wer eine AU oder nicht bekommt und wie der Arzt das beurteilen soll.
Ich sehe hier eine ganz spezielle Zielrichtung: Die Ärzte sollen unter Druck gesetzt werden, bei HartzIV weniger krank zu schreiben nach Motto: früher hätten Sie eine Krankmeldung bekommen, aber da ich sehe, Sie schaffen drei Stunden, gibt es keine und der MD des Jobcenters wird dann öfters bei längerer Krankheit eingeschalltet und wenn der dann sagt, kann drei Stunden, gilt die Krankmeldung nicht mehr.
heinzrudi99
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#64

Beitrag von heinzrudi99 »

Christoph hat geschrieben:Diese Regelung kann allenfalls für ALG2-Empfänger gelten, die frei jeder Maßnahme und Beschäftigung sind.
Sehe ich gerade für diese geltend.

Es soll ja eine Erschwerung darstellen, sich bei Maßnahme krank zu melden - indem man nur dann eine AU bekommt, wenn man so krank ist, daß man nicht einmal mehr 3 Stunden arbeiten kann. D.h. es kann sein, jemand ist krank, schafft einen vollen Tag mit 8 Stunden nicht, bekommt aber keine AU, weil der Arzt sagt: Ok, HartzIV - schafft 3 Std tgl, dann keine AU. Wird dann von Arzt zu Arzt anders sein, aber wenn es dem SB nicht gefällt, wird die AU vom MD des Jobcenters kassiert. Und ein detailliertes Attest beim Arzt muß man erst bekommen und es kostet privat.
helz

Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#65

Beitrag von helz »

wie wird das denn gehandhabt, wenn jemand zwar 3 std könnte?
manchmal kann man die ja mit vielen pausen, also wenn ich grippe habe, dann schaffe ich schon auf den tag gerechnet 3 std was zu machen, aber nicht 3 std am stück!
also man schafft 3 std irgendwie aber auf keinen fall 8 std!
kriegt man dann AU light?


und dann gibt es doch auch unterschiedliche erkrankungen.
beinbruch z.b.: da könnte man in der maßnahme sitzen, aber auf keinen fall laubharken gehen …

ja ich zerfleddere gerne
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Koelsch
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#66

Beitrag von Koelsch »

Genau das ist der Schwachsinn an der Regelung. Der Arzt muss hierbei nicht nur beurteilen krank oder nicht krank, das kann er nämlich, nein er muss zum universellen Arbeitsmediziner mutieren, der exakt und genau beurteilen kann, welche Belastungen bei welcher Tätigkeit auftreten. Und da reicht es eben nicht, wenn der Arzt weiß, Patient hat 'nen Bürojob. Wenn der Bürojob nämlich darin besteht, Akten von Büro zu Büro zu transportieren, dann ist das ausgesprochen schlecht, wenn man Bein oder Hand oder Arm oder Rücken hat. Telenieren oder computerieren aber könnte man evtl. völlig problemlos.
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#67

Beitrag von heinzrudi99 »

helz hat geschrieben:wie wird das denn gehandhabt, wenn jemand zwar 3 std könnte?
Es dauert zu verstehen, wie das gedacht ist.

Also angenommen Grippe, 3 Stunden möglich, sagt der Arzt - dann würde Dir demnach keine Krankmeldung zustehen. Wenn Du keine AU hast, dann ist es Dein Problem, wie Du die 8 Std hinbekommst. D.h. es soll hier einfach das Ausstellen einer AU für ALG-II erschwert werden.

Beispiel: Du hast eine Arbeitsgelegenheit, 8 Stunden. Du gehst zum Arzt weil leichte Grippe - der sagt: keine AU, weil er findet 3 Stunden sind drin. Dann hat er nur gesagt, daß Du nach den neuen Regeln keine AU bekommst. Dein Problem ist, daß Du arbeiten mußt - geht es Dir körperlich schlecht und Du gehst nach 5 Stunden nach Hause, dann kommt die Sanktion, weil Du keine AU hast. Hier kann man nur hoffen, daß der Arzt das anders sieht. Wenn er Dich nun 2 Wochen krank schreibt und Dein SB sagt, bitte kurz zum Med. Dienst des Hauses, dann werden die ganz scharf nach der neuen Richtlinie arbeiten und Du bekommst keine AU. So denken die das - ob das so wird ist eine andere Sache.
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Günter
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#68

Beitrag von Günter »

Für mich ist dass sinnloses Gewäsch. Welcher Arzt ist denn als Arbeitsmediziner ausgebildet und kann beurteilen, dass mehr oder weniger als 3 Stunden, bei welcher Art von Tätigkeit auch immer gearbeitet werden kann. Und angenommen da steht drauf, AU, aber mehr als 3 Stunden Arbeit möglich, heißt das nach 3:05 lasse ich den Kugelschreiber fallen, zieh den Stecker und gehe nach Hause. Es ist nicht praktikabel.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#69

Beitrag von heinzrudi99 »

Koelsch hat geschrieben:Genau das ist der Schwachsinn an der Regelung. Der Arzt muss hierbei nicht nur beurteilen krank oder nicht krank, das kann er nämlich, nein er muss zum universellen Arbeitsmediziner mutieren, der exakt und genau beurteilen kann, welche Belastungen bei welcher Tätigkeit auftreten.
Es geht von der Richtlinie her nur darum, wann ausstellen einer AU. Beurteilungskriterium ist in der Richtlinie und das gilt schon länger, vom BSG abgesegnet, daß der Beurteilungsmaßstab für AU bei Arbeitslosen ist, ob man in der Lage ist leichte Tätigkeiten auszuführen.
Das ist das fiese, daß hier im Grunde unterschieden wird zwischen Erwerbstätigen und Arbeitslosen und nun mit der neuen Richtlinie zwischen ALG1 und ALG2 - denken die. Das wollen sie durchdrücken, da die Ärzte sich im großen und ganzen nicht daran halten und sagen krank oder nicht. Da sich zu viele in Arbeitsgelegenheiten krank melden, soll das erschwert werden -
und das ist für sie das wichtige: Für den MDK ist die Richtlinie die Bibel.
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#70

Beitrag von heinzrudi99 »

Günter hat geschrieben:Für mich ist dass sinnloses Gewäsch. Welcher Arzt ist denn als Arbeitsmediziner ausgebildet und kann beurteilen, dass mehr oder weniger als 3 Stunden, bei welcher Art von Tätigkeit auch immer gearbeitet werden kann. Und angenommen da steht drauf, AU, aber mehr als 3 Stunden Arbeit möglich, heißt das nach 3:05 lasse ich den Kugelschreiber fallen, zieh den Stecker und gehe nach Hause. Es ist nicht praktikabel.
Verstehe Dich genau. Da steht nicht drauf: "AU, aber mehr als 3 Stunden Arbeit möglich", sondern der Arzt soll demnach sagen, wenn der 3 Stunden schafft und in ALG-II ist, dann sollte ich ihm keine AU ausstellen. Bekommst Du keine AU von ihm, dann hast Du ein Problem, wenn Du angeschlagen bist. Nun kannst Du zu dem Arzt sagen, aber ich schaffe keine 8 Stunden - und dann ist der genervt - und er wird Dir dann vermutlich einfachheitshalber bescheinigen, kann derzeit nur halbtags - das ist aber ein Attest und das ist privat zu zahlen - je nach Arzt 8-20 Euro.
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#71

Beitrag von Günter »

Nix da Attest, AU, denn AU sagt ich bin nicht voll arbeitsfähig. Sonst sind wir an der Stelle wo er einen Minijober sagen müsste nee Kumpel du arbeitest ja nur 2 Std/Tag, die schaffste, wenn du nächste Woche in der 4 Stundenschicht bist, dann ..... Blödsinn. :doof:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#72

Beitrag von heinzrudi99 »

Das Attest brauchst Du, wenn der Arzt Dir wegen der neuen Richtlinie keine AU ausstellt.
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Günter
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#73

Beitrag von Günter »

Glaub mir, der stellt mir eine aus. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#74

Beitrag von helz »

wie sieht das mit der gleichbehandlung aus?
eigentlich ist diese einteilung in "hat job also normale au" "ist alg2 also keine au" doch eine diskrimminierung!
ist das nicht eigentlich verboten?
wo ist die verfassungsklage dagegen?
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kleinchaos
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Re: Krankmeldung erschwert bei Hartz IV

#75

Beitrag von kleinchaos »

Ich geh nachher zu meiner Ärztin. Werd mir eine AU holen. Und ich werd mal dumm nachfragen.
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