Gebühren Pfändungsschutzkonto

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Günter
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Gebühren Pfändungsschutzkonto

#1

Beitrag von Günter »

Koelsch hat ja bereits das Urteil des BGH eingestellt http://www.alg-ratgeber.de/f42t10383-zu ... rksam.html



Ich schreib jetzt meiner Bank (Deutsche Bank) folgenden freundlichen Brief
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 06.06.2012 hat ihnen das OLG Frankfurt am Main (19 U 13/12) die Erhebung von Zusatzgebühren für das Führen von Pfändungsschutzkonten untersagt.

Der BGH hat in zwei ähnlichen Verfahren (Az: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) den Banken untersagt Zusatzgebühren für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu kassieren.

Ich gehe davon aus, dass sie die zu Unrecht von meinem Konto abgebuchten Gebühren einschl. der banküblichen Zinsen für Überziehungen bis zum 30.11.2012 meinem Konto gutschreiben. Da sie in Verzug sind, werde ich bei fruchtlosem Verstreichen der Frist beim zuständigen Amtsgericht klagen.


Mit freundlichen Grüßen
Ich meine das könnte in dieser Art als Briefvorlage dienen.

Gebühren für P-Konto, Kontonummer .............


Sehr geehrte Damen und Herren,

der BGH hat in zwei Verfahren (Az: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) den Banken untersagt Zusatzgebühren für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu kassieren.

Ich erwarte die Gutschrift der zu Unrecht kassierten Gebühren einschl. der banküblichen Zinsen bis zum ........ Da sie in Verzug sind, werde ich bei fruchtlosem Verstreichen der Frist beim zuständigen Amtsgericht klagen.


Mit freundlichen Grüßen
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#2

Beitrag von Pegasus »

Bin gespannt, welche Antwort Du bekommst.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#3

Beitrag von Günter »

Vermutlich nur: Wir sind selbstverständlich gesetzestreu und setzen das Urteil automatisch um. :lachen1:

http://www.mittelstand-nachrichten.de/d ... 21113.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#4

Beitrag von Koelsch »

:ironiea: Genau, gerade Banken sind ja bekannt für Ihre blitzschnelle und großzügige Umsetzung solcher Urteile. :kotz: Allerdings kennen auch die den Grundsatz, dass auch ein BGH Urteil nur "inter partes" gilt und nicht "inter omnes" gilt, und weisen darauf dann ab und an oder auch öfter hin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#5

Beitrag von Günter »

Ich bin zwar schüchtern, zurückhaltend und konfliktscheu, :verlegen: aber ich habe kein Problem damit, einen Anwalt mit der Klage zu beauftragen. Da die Erfolgsaussichten nach dem BGH Urteil eindeutig sind, ist die PKH reine Formsache.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#6

Beitrag von Koelsch »

So isses und man kann nur :beten: , das möglichst Viele so denken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#7

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab vorige Woche den Brief schon abgeschickt, mit dem ausdrücklichen Wunsch, die bisher zuviel gezahlten Gebühren erstattet zu bekommen, da von Anfang an rechtswidrig. Mal schauen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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TiniF
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#8

Beitrag von TiniF »

Ich habe von der Deutschen Bank schon Antwort.

Sehr geehrte Frau TiniF,
Sie haben in den letzten Tagen aufgrund einer Information zu zwei BGH Urteilen um Erstattung der Kontoführungsentgelte für ihr Pfändungsschutzkonto gebeten.

Die Deutsche Bank prüft, welche Auswirkungen die BGH- Entscheidung im Einzelnen haben und wird die Urteile bei d Gestaltung ihrer Preismodelle beachten.

Sollte die Prüfung ergeben, das ihnen auch Erstattungsansprüche zustehen, werden wir ihnen automatisch die entsprechenden Beträge auf ihr Pfändungsschutzkonto oder das von ihnen genannte Konto leisten.

Mit freundlichen Grüßen ihre Deutsche Bank


Ich hatte ihnen Bis zum 18.12.2012 Frist gegeben für die Erstattung. Abrechnungskopie einfaches Girokonto und dann nach Umstellung hatte ich begefügt.

Ich bin gespannt wie lange die Bankster Brauchen um das Urteil vollständig gelesen und umzusetzen.
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TiniF
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#9

Beitrag von TiniF »

Ich hatte Tatsache gestern eine Gutschrift auf meinem Konto. Erstattung kontofùhrungsgebühren p Konto.
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kleinchaos
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#10

Beitrag von kleinchaos »

Meine Spaßkasse versucht wieder zu bescheißen dabei.
Ich hatte vorher Giroklix zum Preis von 3€, jetzt haben die die AGB geändert und P-Konto zum Preis von 5€.
Die letzten Urteile gingen aber alle davon aus, dass der Preis des sonst normal üblichen Kontos genommen werden muss.
Hab also wieder Widerspruch eingelegt
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Günter
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#11

Beitrag von Günter »

Ich hatte am Montag meiner Bank einen freundlichen Besuch abgestattet, nachdem sie meinten nur ab Urteil die überhöhten Gebühren erstatten zu brauchen. Siehe da, es geht doch. :gunni:
Anteilige Erstattung Kontof uehrungspreis Pfandungsschutzkonto: 9 Mon ate x 4,00 EUR
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Koelsch
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Re: Gebühren Pfändungsschutzkonto

#12

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo: Macht sich doch immer wieder bezahlt, wenn man souverän, höflich, zurückhaltend, konzilliant und trotzdem überzeugend :knueppel: seinen Standpunkt vortragen kann. :Daumenhoch:
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