Umsetzung des Ergebnisses des gemeinsamen Bundesausschuß(AU)

Hinweise und Hilfen für alle Bundesländer
Antworten
k4ffel03ff3l
Benutzer
Beiträge: 65
Registriert: Mo 11. Mär 2013, 22:51

Umsetzung des Ergebnisses des gemeinsamen Bundesausschuß(AU)

#1

Beitrag von k4ffel03ff3l »

den meisten wird entgangen sein, dass es im letzten Jahr ein entscheidendes Treffen des gemeinsamen Bundesausschuß gab, welches als Ergebnis neue Richtlinien bei AU-Meldungen(bei SGB II)zum Ergebnis hatte.
"Arbeitsunfähig" ist ja für Arbeitslose egal. Fürs Amt nicht, denn sie werden nicht als Arbeitslose gezählt, solange sie krank sind. naja ... - geht ins Ranking mit ein.

Jetzt gibt es eine zusätzliche Kategorie: "Eingliederungsmaßnahmeteilnahmeunfähig".

WICHTIG ABER.

Bei einer Vorladung zum Amt reicht auch das nicht. Da braucht es einen Schein, auf dem steht: "bettlägerig", oder "ämterterminwahrnehmungsunfähig". In echt, ist kein Witz!
Quelle:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... -g-ba.html

jetzt gibt es auch die passende HeGa bei der BA für diese Thematik:
2.5 FH zu § 56 SGB II

Neben der sogenannten Wegeunfähigkeitsbescheinigung steht den Jobcentern jetzt eine weitere Handhabe bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zur Verfügung.

Die FH zu § 56 SGB II geben ausführliche Hinweise

* zu Regelbeispielen, unter deren Voraussetzungen Zweifel an der attestierten Arbeitsunfähigkeit bestehen können,
* zum Anwendungsbereich (Personenkreis),
* zu rechtlichen Konsequenzen (z. B. Sanktionen),
* zum Verfahren der Auftragserteilung durch die Jobcenter,
* zum Verfahren bei den Krankenkassen und beim MDK, inklusive Ergebnismitteilung an die Jobcenter und zum Abrechnungsverfahren (Rechnungslegung und Fallpauschalen).

Eine Sammlung aller relevanten Regelungen zur Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit sowie Musterdokumente finden Sie unter Geldleistungen > SGB II > Materielles Recht > Fachliche Hinweise SGB II - § 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit.

Die Musterdokumente „Auftragsformular an die Krankenkasse“ und „Auszahlungsauftrag“ sind Anlage dieser HEGA.
Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/z ... KV-56.html

sobald es sich bei den Medizern herumgesprochen hat, dass man bei Krankschreibungen von SGBII-Beziehern riskiert, vom MDK kontrolliert zu werden, wird man in Arztpraxen keine AU-Meldungen an SGBII-Bezieher mehr aushändigen. Denn, 3h oder länger nicht aufnahme - oder arbeitsfähig ist man, wenn man den Kopf unter dem Arm trägt, oder kurz vor dem sozialverträglichen Ableben steht.

heißt:

für die meisten heutigen Au-Meldungen wird die Einschätzung gelten, dass man mindestens 3h aufnahme- oder arbeitsfähig sei und deswegen wird man dann auch sehr schnell gar keine AU-Meldungen seitens der JC/AfA von SGBII-Beziehern mehr akzeptieren.

btw: falls es nicht hierhin passt, oder schon irgendwo steht, bitte verschieben

Danke ! :bravo:
der alternativlos? -mitnichten !

Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89511
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Umsetzung des Ergebnisses des gemeinsamen Bundesausschuß

#2

Beitrag von Koelsch »

Hierzu berichtet ausführlich Norbert Hermann:

HEGA 03/13 - 8 - Fachliche Hinweise zu §§ 23, 26 und 31, 31a, 31b, 42a SGB II, zur KV/PV (Abschnitt B) und zu § 56 SGB II

Geschäftszeichen: PEG 21 / PEG 23 – II-1306 / II-1308 / II-1313/ II-1407.1 / II-1601/ II-2036

Gültig ab: 20.03.2013

Gültig bis: 19.09.2013

SGB II: Weisung (GA Nr. 03/2013)

SGB III: -

Zusammenfassung

Die Fachlichen Hinweise (FH) zu §§ 23, 26 und 31, 31a, 31b, 42a SGB II sowie die Fachlichen Hinweise zur KV/PV (Abschnitt B) wurden geändert und die Fachlichen Hinweise zu § 56 SGB II erstmalig erstellt.

1. Ausgangssituation

2. Auftrag und Ziel

3. Einzelaufträge



1. Ausgangssituation

Die FH zu den §§ 23 und 31, 31a, 31b und 42a SGB II wurden überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Die FH zu § 26 SGB II wurden an die geänderte Rechtsauffassung zur Gutscheingewährung bei einer 100 % - Sanktion (Vollsanktionierung) angepasst, und es wurde eine Klarstellung eingearbeitet, dass Zuschüsse Dritter auf den Zuschuss nach § 26 SGB II anzurechnen sind.

Bereits zum 01.01.2009 wurde in § 56 Abs. 1 Satz 5 SGB II die rechtliche Grundlage geschaffen, bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten. Die Umsetzung scheiterte bisher jedoch an der fehlenden Definition der Arbeitsunfähigkeit für SGB II-Leistungsbezieher. Nachdem entsprechende Arbeitsunfähigkeitskriterien nunmehr festgelegt wurden, tritt die Vereinbarung zum „Verfahren zur Klärung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen“ voraussichtlich am 01.04.2013 in Kraft.

In die FH zur KV/PV (Abschnitt B - Krankenkassenwahlrecht) wurden eine Änderung aufgrund des Urteils des BSG vom 21.12.2011 (B 12 KR 21/10 R) sowie weitere Klarstellungen aufgenommen.


2. Auftrag und Ziel

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, eine bundesweit gleichwertig hohe Qualität und Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung der gemeinsamen Einrichtungen sicherzustellen, wird mit der Veröffentlichung der Fachlichen Hinweise die Verfahrensweise in Bezug auf die genannten Neuregelungen verbindlich geregelt.

Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:


2.1 FH zu § 23 SGB II

Die Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2013 wurde eingefügt, und es erfolgte eine Anpassung an die für die Zeit ab dem 01.01.2013 geltenden Werte für die Regelbedarfe.

Die Übergangsregelung zum Besitzschutz bei der Höhe der Regelbedarfe findet ab 2013 keine Anwendung mehr.


2.2 FH zu § 26 SGB II

In die FH zu § 26 SGB II wurde im Wesentlichen eine geänderte Rechtsauffassung des BMAS eingearbeitet:

Aufgrund der Änderung der Festlegung zur Gutscheingewährung bei einer 100 % -Sanktion (Vollsanktionierung) entfällt die bisherige analoge Anwendung der Zuschussregelung.

Zuschüsse Dritter sind auf den Zuschuss nach § 26 SGB II anzurechnen.


2.3 FH zu §§ 31, 31a, 31b SGB II

Es wurden Ausführungen zur Weigerung, eine Ausbildung aufzunehmen, aufgenommen.

Die Höhe der ergänzenden Sachleistungen wurde an die Regelbedarfserhöhung zum 01.01.2013 angepasst.

Ausführungen zur Sozialversicherungspflicht wurden vorgenommen. Insbesondere soll in dem Falle der Vollsanktion und der Nichtgewährung ergänzender Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) keine analoge Anwendung des § 26 SGB II mehr möglich sein. Es werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht, weil kein Leistungsbezug vorliegt. In der Regel sind daher im Falle der Vollsanktion ergänzende Sachleistungen zu gewähren.

Ausführungen zur Entscheidung über die Gewährung ergänzender Sachleistungen wurden vorgenommen. Dabei soll die Sicherung der Unterkunft grundsätzlich Vorrang haben.

Bei den Anlagen erfolgte die Anpassung an die ab dem 01.01.2013 geltenden Werte.


2.4 FH zu § 42a SGB II

Die FH zu § 42a SGB II wurden in einigen Punkten präzisiert.

Ausführungen zur Darlehensvergabe an Minderjährige wurden neu aufgenommen

2.5 FH zu § 56 SGB II

Neben der sogenannten Wegeunfähigkeitsbescheinigung steht den Jobcentern jetzt eine weitere Handhabe bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zur Verfügung.

Die FH zu § 56 SGB II geben ausführliche Hinweise

zu Regelbeispielen, unter deren Voraussetzungen Zweifel an der attestierten Arbeitsunfähigkeit bestehen können,

zum Anwendungsbereich (Personenkreis),

zu rechtlichen Konsequenzen (z. B. Sanktionen),

zum Verfahren der Auftragserteilung durch die Jobcenter,

zum Verfahren bei den Krankenkassen und beim MDK, inklusive Ergebnismitteilung an die Jobcenter und zum Abrechnungsverfahren (Rechnungslegung und Fallpauschalen).

Eine Sammlung aller relevanten Regelungen zur Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit sowie Musterdokumente finden Sie unter Geldleistungen > SGB II > Materielles Recht > Fachliche Hinweise SGB II - § 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit.

Die Musterdokumente „Auftragsformular an die Krankenkasse“ und „Auszahlungsauftrag“ sind Anlage dieser HEGA.


2.6 FH zur KV/PV (Abschnitt B)

In die FH zur KV/PV (Abschnitt B - Krankenkassenwahlrecht) wurde ein Urteil des BSG vom 21.12.2011 (B 12 KR 21/10 R) eingearbeitet, wonach eine Krankenkassenwahl durch den Leistungsberechtigten nach Ablauf der zweiwöchigen Frist nicht mehr wirksam ausgeübt werden kann.

3. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen beraten und unterstützen zu Fragen der Umsetzung in den gemeinsamen Einrichtungen.

Die Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit wirken im Rahmen ihrer Trägerverantwortung auf die weisungskonforme Umsetzung der Neuregelungen hin.

Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtungen stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter/-innen der Jobcenter die übermittelte Rechtsauffassung kennen und sicher anwenden.

Adressatenkreis:

Geschäftsführungen: VG der RD, VG der AA, GF der gE

gemeinsame Einrichtungen:



BL alle

TL alle

Fachkräfte/Fachassistenten/-innen - Leistungen/Recht

Fachkräfte/Fachassistenten/-innen Markt und Integration/AV

Unterhaltsheranziehung

Fachkräfte SGG,

KRM,

Nachwuchskräfte


Die geänderten FH zum SGB II stehen im Intranet / Internet zur Verfügung, die FH zur Sozialversicherung finden Sie ebenfalls im Intranet / Internet.



Gez. Unterschrift


http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/z ... KV-56.html

(Hervorhebungen und Absatzumbrüche: N.H.)


Die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit finden sich hier (sortiert nach §§ SGB II):


http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... weise.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12363
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Umsetzung des Ergebnisses des gemeinsamen Bundesausschuß

#3

Beitrag von Pegasus »

Kann mir jemand das erläutern?
Aus der Anlage:
Auftrag
zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit (AU) gemäß der Vereinbarung nach § 56 Absatz 2 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II):

Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit soll aufgrund einer konkreten Eingliederungsmaßnahme
mit den in der Anlage beigefügten Tätigkeitsmerkmalen erfolgen.
Demnach soll der Doc auch noch Tätigkeitsmerkmale beifügen? Ich dachte diese Anlage ist eine AU für Leistungsempfänger ?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89511
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Umsetzung des Ergebnisses des gemeinsamen Bundesausschuß

#4

Beitrag von Koelsch »

Halte ich für üblichen Behördenschwachsinn. Woher soll Doc denn wissen, was die "Maßnahme" von mir verlangt, so wie die Maßnahmen üblicherweise beschrieben werden, weiß ich das ja selbst nicht mal.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12363
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Umsetzung des Ergebnisses des gemeinsamen Bundesausschuß

#5

Beitrag von Pegasus »

Koelsch hat geschrieben:Halte ich für üblichen Behördenschwachsinn. Woher soll Doc denn wissen, was die "Maßnahme" von mir verlangt, so wie die Maßnahmen üblicherweise beschrieben werden, weiß ich das ja selbst nicht mal.
Schwachsinn stimmt wohl. Hat nichts mit einer AU zu tun! Es gibt allerdings doch "Eingliederungsmaßnahmen" seitens Krankenkasse, wenn man länger krank war und noch nicht voll arbeiten kann. Finde den Wisch bescheuert. Fehlt nur noch, dass in Zukunft die Diagnosen draufstehen müssen. :never:

Nur wenn Doc so was ausfüllen muss, bestehe ich meinerseits auf ne Kopie.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89511
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Umsetzung des Ergebnisses des gemeinsamen Bundesausschuß

#6

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht's, wieder von Norbert Hermann übermittelt.


AU-gehunfähig-bewerbunfähig-massnahmeunfähig .... im SGB II

Klar wer da „unfähig“ ist ....

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzt_innen, Zahnärzt_innen, Psychotherapeut_innen, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

Dokumentation Positionen Beratungsverfahren G-BA

http://www.g-ba.de/downloads/40-268-196 ... zug_ZD.pdf (pdf, 1,8 MB)

Darin am Ende: B-3 Anhang

B-3.1 Schreiben des G-BA an das BMAS vom 29. April 2010 mit Vorschlag für ein alternatives Verfahren

und

B-3.2 Antwort des BMAS an den G-BA vom 26. Oktober 2010 mit Ablehnung des Vorschlags für ein alternatives Verfahren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Bundesweit“