Hierzu berichtet ausführlich Norbert Hermann:
HEGA 03/13 - 8 - Fachliche Hinweise zu §§ 23, 26 und 31, 31a, 31b, 42a SGB II, zur KV/PV (Abschnitt B) und zu § 56 SGB II
Geschäftszeichen: PEG 21 / PEG 23 – II-1306 / II-1308 / II-1313/ II-1407.1 / II-1601/ II-2036
Gültig ab: 20.03.2013
Gültig bis: 19.09.2013
SGB II: Weisung (GA Nr. 03/2013)
SGB III: -
Zusammenfassung
Die Fachlichen Hinweise (FH) zu §§ 23, 26 und 31, 31a, 31b, 42a SGB II sowie die Fachlichen Hinweise zur KV/PV (Abschnitt B) wurden geändert und die Fachlichen Hinweise zu § 56 SGB II erstmalig erstellt.
1. Ausgangssituation
2. Auftrag und Ziel
3. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die FH zu den §§ 23 und 31, 31a, 31b und 42a SGB II wurden überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Die FH zu § 26 SGB II wurden an die geänderte Rechtsauffassung zur Gutscheingewährung bei einer 100 % - Sanktion (Vollsanktionierung) angepasst, und es wurde eine Klarstellung eingearbeitet, dass Zuschüsse Dritter auf den Zuschuss nach § 26 SGB II anzurechnen sind.
Bereits zum 01.01.2009 wurde in § 56 Abs. 1 Satz 5 SGB II die rechtliche Grundlage geschaffen, bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten. Die Umsetzung scheiterte bisher jedoch an der fehlenden Definition der Arbeitsunfähigkeit für SGB II-Leistungsbezieher. Nachdem entsprechende Arbeitsunfähigkeitskriterien nunmehr festgelegt wurden, tritt die Vereinbarung zum „Verfahren zur Klärung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen“ voraussichtlich am 01.04.2013 in Kraft.
In die FH zur KV/PV (Abschnitt B - Krankenkassenwahlrecht) wurden eine Änderung aufgrund des Urteils des BSG vom 21.12.2011 (B 12 KR 21/10 R) sowie weitere Klarstellungen aufgenommen.
2. Auftrag und Ziel
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, eine bundesweit gleichwertig hohe Qualität und Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung der gemeinsamen Einrichtungen sicherzustellen, wird mit der Veröffentlichung der Fachlichen Hinweise die Verfahrensweise in Bezug auf die genannten Neuregelungen verbindlich geregelt.
Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:
2.1 FH zu § 23 SGB II
Die Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2013 wurde eingefügt, und es erfolgte eine Anpassung an die für die Zeit ab dem 01.01.2013 geltenden Werte für die Regelbedarfe.
Die Übergangsregelung zum Besitzschutz bei der Höhe der Regelbedarfe findet ab 2013 keine Anwendung mehr.
2.2 FH zu § 26 SGB II
In die FH zu § 26 SGB II wurde im Wesentlichen eine geänderte Rechtsauffassung des BMAS eingearbeitet:
Aufgrund der Änderung der Festlegung zur Gutscheingewährung bei einer 100 % -Sanktion (Vollsanktionierung) entfällt die bisherige analoge Anwendung der Zuschussregelung.
Zuschüsse Dritter sind auf den Zuschuss nach § 26 SGB II anzurechnen.
2.3 FH zu §§ 31, 31a, 31b SGB II
Es wurden Ausführungen zur Weigerung, eine Ausbildung aufzunehmen, aufgenommen.
Die Höhe der ergänzenden Sachleistungen wurde an die Regelbedarfserhöhung zum 01.01.2013 angepasst.
Ausführungen zur Sozialversicherungspflicht wurden vorgenommen. Insbesondere soll in dem Falle der Vollsanktion und der Nichtgewährung ergänzender Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) keine analoge Anwendung des § 26 SGB II mehr möglich sein. Es werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht, weil kein Leistungsbezug vorliegt. In der Regel sind daher im Falle der Vollsanktion ergänzende Sachleistungen zu gewähren.
Ausführungen zur Entscheidung über die Gewährung ergänzender Sachleistungen wurden vorgenommen. Dabei soll die Sicherung der Unterkunft grundsätzlich Vorrang haben.
Bei den Anlagen erfolgte die Anpassung an die ab dem 01.01.2013 geltenden Werte.
2.4 FH zu § 42a SGB II
Die FH zu § 42a SGB II wurden in einigen Punkten präzisiert.
Ausführungen zur Darlehensvergabe an Minderjährige wurden neu aufgenommen
2.5 FH zu § 56 SGB II
Neben der sogenannten Wegeunfähigkeitsbescheinigung steht den Jobcentern jetzt eine weitere Handhabe bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zur Verfügung.
Die FH zu § 56 SGB II geben ausführliche Hinweise
zu Regelbeispielen, unter deren Voraussetzungen Zweifel an der attestierten Arbeitsunfähigkeit bestehen können,
zum Anwendungsbereich (Personenkreis),
zu rechtlichen Konsequenzen (z. B. Sanktionen),
zum Verfahren der Auftragserteilung durch die Jobcenter,
zum Verfahren bei den Krankenkassen und beim MDK, inklusive Ergebnismitteilung an die Jobcenter und zum Abrechnungsverfahren (Rechnungslegung und Fallpauschalen).
Eine Sammlung aller relevanten Regelungen zur Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit sowie Musterdokumente finden Sie unter Geldleistungen > SGB II > Materielles Recht > Fachliche Hinweise SGB II - § 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit.
Die Musterdokumente „Auftragsformular an die Krankenkasse“ und „Auszahlungsauftrag“ sind Anlage dieser HEGA.
2.6 FH zur KV/PV (Abschnitt B)
In die FH zur KV/PV (Abschnitt B - Krankenkassenwahlrecht) wurde ein Urteil des BSG vom 21.12.2011 (B 12 KR 21/10 R) eingearbeitet, wonach eine Krankenkassenwahl durch den Leistungsberechtigten nach Ablauf der zweiwöchigen Frist nicht mehr wirksam ausgeübt werden kann.
3. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen beraten und unterstützen zu Fragen der Umsetzung in den gemeinsamen Einrichtungen.
Die Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit wirken im Rahmen ihrer Trägerverantwortung auf die weisungskonforme Umsetzung der Neuregelungen hin.
Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtungen stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter/-innen der Jobcenter die übermittelte Rechtsauffassung kennen und sicher anwenden.
Adressatenkreis:
Geschäftsführungen: VG der RD, VG der AA, GF der gE
gemeinsame Einrichtungen:
BL alle
TL alle
Fachkräfte/Fachassistenten/-innen - Leistungen/Recht
Fachkräfte/Fachassistenten/-innen Markt und Integration/AV
Unterhaltsheranziehung
Fachkräfte SGG,
KRM,
Nachwuchskräfte
Die geänderten FH zum SGB II stehen im Intranet / Internet zur Verfügung, die FH zur Sozialversicherung finden Sie ebenfalls im Intranet / Internet.
Gez. Unterschrift
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/z ... KV-56.html
(Hervorhebungen und Absatzumbrüche: N.H.)
Die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit finden sich hier (sortiert nach §§ SGB II):
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... weise.html