BG und Selbständigkeit

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Chaldo
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BG und Selbständigkeit

#1

Beitrag von Chaldo »

Hallo Leute!
Ich habe Stundenlang Eure Beiträge studiert und war erstaunt wieviel Sachkenntnis in diesen Foren zu finden ist.
Wie jeder der erstmals die "Öffentlichkeit" nutzt fällt es auch mir schwer den richtigen Anfang zu finden.Ich bräuchte ein paar Tips im Umgang mit der Arge! Mein Problem ist, das ich als selbständiger LKW Fahrer zwar für mich genügend verdiene aber aber für meine Partnerin und unser Kind reicht es eben nicht. Automatisch auch bin ich also "Vollwertiges Mitglied" der BG geworden. Bisher konnte ich meinen Verpflegungsmehraufwand über das Steuerbüro
in der BWA abrechnen und das wurde auch anerkannt. Mit dem Weiterbewilligungsantrag will die Arge jetzt wissen
wie oft ich über 12 Stunden arbeite um den vorherigen gesetzlichen Vpfl.-mehraufwand von 24 auf 6 Euronen zu kürzen.Gerade im Fernverkehr ist diese Position eigentlich die die noch einzige mit der mann etwas Gewinn erwirtschaften kann-unabhängig von Horror Autobahnpreisen!Alle anderen Ausgaben halte ich schon auf dem
niedrigsten Niveau.
Ich habe bei der Arge nichts beantragt und muß mich dieser Willkür unterwerfen und über jedes Detail disskutieren.
Was muß ich eigentlich der Arge alles vorlegen? Gibt es irgendwo Grenzen beim Umgang mit Selbstständigen oder darf ich nunmehr nichts mehr selbst entscheiden.
Wie ich gelesen habe kann ein SB willkürlich entscheiden welche Ausgaben angemessen sind und welche nicht.
Ich befürchte sollte ein SB die Lust und Laune haben Ausgaben zu streichen, läuft mann in eine Schuldenfalle.
Sind irgendwo Grenzen aufgezeichnet oder erklärt mann uns zu Freiwild??
Kuriosum: Nach fast 3jähriger erfolgreicher Selbständigkeit möchte mann mir einen Coatch zuteilen !!!
Fakt ist: Auch ich kann nur Arbeiten und nicht von den Speditionen Tagesätze von Managern verlangen.
Bis bald Chaldo
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Koelsch
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Re: BG und Selbständigkeit

#2

Beitrag von Koelsch »

Willkommen im Forum. Du schneidest ein möglicherweise "pikantes" Thema an, lass mich mal bitte noch ein wenig suchen, bevor ich was zu Deinem Thema sage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: BG und Selbständigkeit

#3

Beitrag von Koelsch »

Du hast vollkommen richtig erkannt, rein theoretisch kann die ARGE in viele Bereiche Deiner Selbstständigkeit hineinreden und leider tut sie das sogar in etlichen Fällen in der Praxis.

Du musst Dir für die Zeiten Deines ALG II Bezugs immer deutlich vor Augen halten, dass Du in dieser Zeit Deinen Gewinn auf zwei unterschiedliche Arten berechnen musst. Das heißt also, gute Nachricht zuerst, für Deine steuerliche Rechnung ändert sich durch Deinen ALG II Bezug absolut nichts, also wirst Du auch dort weiter den Verpflegungsmehraufwand von € 24,00 geltend machen können und alle anderen Kosten, die so anfallen (Autobahngebühren, Kosten für die Dusche auf Rastplätzen und ich weiß nicht, was Du sonst noch alles geltend machen kannst.) Hier ändert sich also nichts.

Dann musst Du eine zweite Gewinnrechnung (das berühmt-berüchtigte Formular EKS) erstellen, aber keine Angst. Wenn ich Deine Tätigkeit richtig sehe, dann ist bei Dir der einzige Unterschied zwischen der steuerlichen und der ARGE-Gewinnermittlung dieser Verpflegungsmehraufwand - und da gibt's eben nur diese € 6,00 bei einer Abwesenheit von mehr als 12 Stunden von zu Hause. Wie Du diese 12 Stunden nachweisen sollst - frag mich bitte was Leichteres, ich weiß es nicht.

Das "pikante" an dieser Situation: Der "Normalmensch" darf € 24,00 verfuttern, der ALG II Bezieher nur € 6,00. Das mag bei einer einmaligen Abwesenheit noch so eben tragbar sein, man nimmt sich eben was zu futtern von zu Hause mit. Bei einer mehrtägigen Abwesenheit aber wird man sich mit € 6,00 (plus die € 3,XX, die im Regelsatz enthalten sind) nicht mehr in Gaststätten etc. ernähren können, da sind schon die € 24,00 nicht übermäßig üppig. Und da stellen sich mir eben einige Fragen:
  1. Ist mit diesem Mehraufwand die im Grundgesetz garantierte. menschenwürdige Lebensführung noch gesichert?
  2. Ist hier nicht ein deutlicher Verstoß gegen Artikel 3 GG - Gleichheitsgrundsatz zu sehen, werden die ALG II Bezieher hier gegenüber den "Normalverdienern" nicht hinnehmbar benachteiligt?
  3. Das BSG hat bekanntlich gerügt, dass die Höhe des Regelsatzes für Kinder nicht durch entsprechende Erhebungen abgesichert wurde, sondern willkürlich festgelegt wurde. Das BSG sieht darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Müssen diese Bedenken aber nicht auch in gleicher Weise für andere Pauschsätze gelten, wie die € 6,00 für Verpflegung, die € 0,10 für den gefahrenen Kilometer? Gerade beim Verpflegungsmehraufwand sehe ich diesen Verstoß. Denn es gibt ja weitere Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwand, nämlich bei kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit. Hier wurden die Pauschsätze seiner Zeit auf Grund von Marktuntersuchungen festgelegt, bei den € 6,00 ist dies mit Sicherheit nicht erfolgt. Durfte also der Gesetzgeber hingehen, und die steuerlich anerkannten € 24,00 einfach per Federstrich um 75% kürzen? Dies bezweifle ich.
Was heißt das jetzt für Dich? Leider erst mal gar nichts, jeder Widerspruch, den Du gegen die € 6,00 einlegen würdest, würde mit Sicherheit mit dem lapidaren Hinweis auf § 6 ALG II-V abgeschmettert, denn da stehen diese € 6,00. Bleibt also nur die Klage vor dem Sozialgericht, und das muss jeder für sich entscheiden, ob er sich den damit verbundenen Stress antun will.
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Günter
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Re: BG und Selbständigkeit

#4

Beitrag von Günter »

In den 24 €/Tag sind ja auch Kosten wie Autobahn-WC, Dusche, Parkgebühren usw enthalten.

Ich weiß nicht ob es dafür Belege (Quittungsdrucker in der Klotür? :kopfkratz: ) gibt, ansonsten diese Kosten per Beleg nachweisen. Sonst fällt mir dazu auch nix ein.
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Koelsch
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Re: BG und Selbständigkeit

#5

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:In den 24 €/Tag sind ja auch Kosten wie Autobahn-WC, Dusche, Parkgebühren usw enthalten.
:never: :never: Die € 24,00 sind zum Verfuttern und für nix anderes http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand, und die haben Recht.
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Günter
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Re: BG und Selbständigkeit

#6

Beitrag von Günter »

Dann hat die ARGE vermutlich mit ihrem Ansatz von 6,00 €/Tag auch Recht

RZ11.76
(2) Ist ein EHB im Rahmen einer Erwerbstätigkeit von seiner Wohnung abwesend, ohne dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, werden für Mehraufwendungen für Verpflegung für jeden Kalendertag, an dem der EHB wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhevon 6 Euro abgesetzt
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
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Koelsch
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Re: BG und Selbständigkeit

#7

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Dann hat die ARGE vermutlich mit ihrem Ansatz von 6,00 €/Tag auch Recht

RZ11.76
(2) Ist ein EHB im Rahmen einer Erwerbstätigkeit von seiner Wohnung abwesend, ohne dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, werden für Mehraufwendungen für Verpflegung für jeden Kalendertag, an dem der EHB wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhevon 6 Euro abgesetzt
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
Dass die € 6,00 irgendwo stehen (genau in § 6 ALG II-V) bestreite ich ja nicht, aber wie kommt ARGE auf diesen Betrag? Welche "Ermittlungen" wurden gemacht, um zielsicher zu dem Schluß zu kommen, für € 9,XX (€ 6,00 plus € 3,XX aus Regelsatz) kann man sich tagelang locker, gesund und vollwertig ernähren, wenn man weder Kühlschrank, noch Herd noch sonstiges Küchengerät zur Verfügung hat und deshalb auf fertig zubereitetes Restaurantfutter angewiesen ist, wobei der Begriff Restaurant weit zu fassen ist :zwinker: ?
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Günter
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Re: BG und Selbständigkeit

#8

Beitrag von Günter »

Mit Recht haben meinte ich nicht, dass ich dem zustimme, sondern das die eine Rechtsgrundlage haben. Ob diese Weisung von den zuständigen Sozialgerichten auch als Wille des Gesetzgebers interpretiert werden, oder ob die Sozialrichter auf andere Auslegungen kommen, kann nur eine entsprechende Klage klären.
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Chaldo
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Re: BG und Selbständigkeit

#9

Beitrag von Chaldo »

Guten Morgen,vorerst einmal vielen Dank für Eure Antworten.Ich denke das der Denkanstoß mit dem Gleichbehandlungsprinzip nicht so verkehrt ist.Auf jeden Fall werde ich bei der Arge sofort Widerspruch einlegen
und ggf. bei Ablehnung das SG entscheiden lassen. Soweit ich mitbekommen habe setzt sich die Arge unter dem Vorwand der Ausgaben von Steuerzahlern (was ich selbst auch bin) über jede Art Gesetze Hinweg.Es kann doch wohl nicht sein das man willkürlich die BWA außer Kraft setzt um sich ein genehmes Einkommen zurecht zu rechnen.
Als weiteres schönes Beispiel,was viele nicht wissen,wäre die Tatsache das wenn ich einen Monat etwas zuviel Einkommen habe, noch ein paar Teile an der Miete gezahlt werden, aber die Rentenversicherungsbeiträge meiner Partnerin und mir zurückgezogen werden !!
D.h. erst mit der Überprüfung der Rentenanwartschaften sind diese Löcher zu erkennen, da für die Arge scheinbar keine Mitteilungspflicht besteht wenn sie nach der Endberechnung die Beträge von der Versicherung zurückziehen.
Viele Grüsse Chaldo
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Günter
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Re: BG und Selbständigkeit

#10

Beitrag von Günter »

Der §3 der AlgII V schreibt die Berechnung eines Durchschnittseinkommens im Bewilligungszeitraum vor.
(4) Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt. Im Fall des Absatzes 1 Satz 3 gilt als monatliches Einkommen derjenige Teil des Einkommens, der der Anzahl der in den in Absatz 1 Satz 3 genannten Zeit-raum fallenden Monate entspricht. Von dem Einkommen sind die Beträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf

Wenn du die Rentenbeiträge selber nachzahlst dann sind die vom Einkommen abzusetzen, d.h. die ARGE zahlt die in Form höherer Aufstockung selber.
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kleinchaos
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Re: BG und Selbständigkeit

#11

Beitrag von kleinchaos »

Womit für die Monate, in denen die BG nicht bedürftig ist, für dich eine Unterhalts"verpflichtung" deiner Partnerin gegenüber eintritt.
Wenn die Krankenversicherung höher ist als der "zu viel" verdiente Anteil, dann ist sie wieder bedürftig.
Außerdem wird doch immer der gesamte Bewilligungszeitraum gerechnet nach Ablauf?

Für die Monate der "Unterhaltspflicht" kannst du Steuerbegünstigung beim Jahresausgleich beantragen. Der Lebensunterhalt deiner Partnerin (der von der ARGE ungedeckte Betrag also) ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Verlobte sind ohne Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Abs. 1 S. 2 EStG abziehbar.

Der Bundesfinanzhof merkte hierzu an, dass die vom Finanzamt herangezogene Opfergrenze von 23 Prozent des Nettoeinkommens des Steuerpflichtigen nicht anzuwenden ist, wenn die unterhaltsbedürftige Lebensgefährtin auf Grund des Zusammenlebens mit dem Steuerpflichtigen keine Sozialhilfe erhält. Somit konnte der Mann die gesamten, für seine Verlobte erbrachten Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt in Höhe von 7.188 Euro steuermindernd geltend machen.

Urteil des BFH vom 29.05.2008

III R 23/07

DStZ 2007, 737
http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: BG und Selbständigkeit

#12

Beitrag von Chaldo »

Wenn ich das richtig verstanden habe zahle ich die Beiträge selbst und setze damit das Einkommen herunter??
Müßte ich aber sicherlich im Nachgang erledigen und in der EKS einbinden.
Bleibt trotzdem offen wann genau Lücken entstehen und ob ich das vom Vorjahr noch geltend machen kann.
Danke - Gruß Chris
Es kam gerade noch ein Beitrag von Kleinchaos hinzu.
die Krankenversicherung wird nach meinem Wissensstand gezahlt aber die Rentenversicherung nicht.
Das Problem ist das die 6 Monate im Durschnitt als Einkommen für die BG gerechnet werden also eine Bedürftigkeit besteht.Sind aber in einem Monat meine Einkommen nur geringfügig über dem Bedarf wird nachträglich der bereits gezahlte Rentenversicherungsbetrag meiner Partnerin zurückgeogen.Diesen Vorgang erkenne ich aber nur durch
einen Abgleich. Den wiederum kann ich nicht jedes halbe Jahr anfordern und w.o. erwähnt verechnen.
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Günter
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Re: BG und Selbständigkeit

#13

Beitrag von Günter »

Entweder du erzwingst mittels Überprüfungsantrag nach §44 SGB II eine komplette Neuberechnung. Dann muss das korrigiert werden. Oder du machst dir das Zufluss Prinzip zu nutze und zahlst die offenen Beiträge in Monaten guten Einkommens nach.
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Koelsch
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Re: BG und Selbständigkeit

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, worauf ARGE diese absonderliche Art der Beitragsberechnung bei der Rentenversicherung stützen will. Wenn ARGE also hier Zahlungen eingestellt hat, so ist auch das ein Verwaltungsakt, den Du mittels Widerspruch anfechten kannst (und solltest).

Nach § 3 SGB VI ist ganz eindeutig eine Rentenversicherungspflicht gegeben, so lange auch nur 1 Cent an Leistungen nach dem SGB II gezahlt wird, außer die Zahlung erfolgt nur als Darlehen oder als Leistung nach § 23 SGB II (z.B. Erstausstattung, Klassenfahrt etc.)
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Re: BG und Selbständigkeit

#15

Beitrag von kleinchaos »

Wenn KV gezahlt wird, werden auch die RV-Beiträge überwiesen. Da würd ich mal nachhaken.
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Re: BG und Selbständigkeit

#16

Beitrag von quinky »

kleinchaos hat geschrieben:
Für die Monate der "Unterhaltspflicht" kannst du Steuerbegünstigung beim Jahresausgleich beantragen. Der Lebensunterhalt deiner Partnerin (der von der ARGE ungedeckte Betrag also) ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Verlobte sind ohne Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Abs. 1 S. 2 EStG abziehbar.

Der Bundesfinanzhof merkte hierzu an, dass die vom Finanzamt herangezogene Opfergrenze von 23 Prozent des Nettoeinkommens des Steuerpflichtigen nicht anzuwenden ist, wenn die unterhaltsbedürftige Lebensgefährtin auf Grund des Zusammenlebens mit dem Steuerpflichtigen keine Sozialhilfe erhält. Somit konnte der Mann die gesamten, für seine Verlobte erbrachten Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt in Höhe von 7.188 Euro steuermindernd geltend machen.

Urteil des BFH vom 29.05.2008

III R 23/07

DStZ 2007, 737
http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html
Hallo Kath,

das ist völlig richtig, Aber:!!!
wenn zum Zeitpunkt der Steuererstattung die Person/BG ALGII bezieht, und sei es nur den Zuschuss zu Versicherungen nach § 26 SGBII, so wird die Steuerersattung VOLL auf das ALGII bzw. den Zuschuss angerechnet.
Einem ALGII-Empfänger nutzt die steuerliche Variante überhaupt nichts, da die Steuerrückerstattung mit dem ALGII-Anrecht verrechnet wird.

Gruß
Ernie
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Re: BG und Selbständigkeit

#17

Beitrag von Chaldo »

Natürlich habe ich bei der Arge Widerspruch eingelegt als ich merkte das Monate fehlen,daraufhin kam es ja erst ans Tageslicht, das dies durch zu hohes Einkommen entstand. Ich traue mir schon gar nicht alles zu berechnen um nicht feststellen zu müssen das ich vielleicht mit Arbeit weniger Realeinkommen habe als wenn ich zu Hause bleiben würde.
Ich sorge ja gern für meine 2 Mädchen aber bei dem Knochenjob an der Grenze des Existenzminimums rum zu Kriechen
ist doch etwas hart. Die schnellste Lösung wäre einfach aus der Wohnung auzuziehen, was bestimmt viele tun würden,dann zahlt die Arge alles und ich habe meine Ruhe.Das bringt sicher in vielen Familien Krieg in die Beziehung
oder verhindert gleich von vornherein die Familiengründung! Armes Deutschland!!!
Danke nochmals für Eure Mühe bei der Beantwortung der Probleme.
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Günter
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Re: BG und Selbständigkeit

#18

Beitrag von Günter »

Weniger sollte nicht rauskommen, aber maximal (bei 1.500 € brutto) 310 € (Freibeträge) mehr als das blanke ALG II.
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Re: BG und Selbständigkeit

#19

Beitrag von Chaldo »

Hallo Günther,
siehst Du genau das ist das ärgerliche.Du mußt die 310€ gegenrechnen zu dem was Du die ganze Woche
auf der Bahn verbrauchst oder nicht verbrauchen darfst,die Trennung von Deiner Familie von So-Sa,
dem Stress der Dispo und Kunden,den extremen Strafen wenn Du in eine Kontrolle kommst(da zahlst du immer)
und und und,,,,! dann kommt ein SB und erzählt Dir das Du noch einen Nebenjob aufnehmen sollst damit Du deine Familie ernähren kannst! Wir überleben gerade so Urlaub etc.was ist das? So hatte ich mir das 1989 auf der Strasse nicht vorgestellt !!
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Re: BG und Selbständigkeit

#20

Beitrag von Koelsch »

Chaldo hat geschrieben:Hallo Günther,
siehst Du genau das ist das ärgerliche.Du mußt die 310€ gegenrechnen zu dem was Du die ganze Woche
auf der Bahn verbrauchst oder nicht verbrauchen darfst,die Trennung von Deiner Familie von So-Sa,
dem Stress der Dispo und Kunden,den extremen Strafen wenn Du in eine Kontrolle kommst(da zahlst du immer)
und und und,,,,! dann kommt ein SB und erzählt Dir das Du noch einen Nebenjob aufnehmen sollst damit Du deine Familie ernähren kannst! Wir überleben gerade so Urlaub etc.was ist das? So hatte ich mir das 1989 auf der Strasse nicht vorgestellt !!
Im Prinzip hast Du ja nicht Unrecht, aber das gleiche Problem hat, natürlich mit Abstufungen, jeder Aufstocker. Auch bei einem abhängig Beschäftigten schuftet der die ganze Woche, oftmals mit angeordneten Überstunden aus Angst vor dem Job, läßt sich vom Chef und/oder Kollegen blöd anmachen - und am Ende bleiben da auch nur € 310 maximal zusätzlich hängen. Und wenn er einen relativ "lauen" € 400 Job macht, dann bleiben ihm € 160 zusätzlich, ich sehe da, genau wie Du, ein Mißverhältnis.
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Re: BG und Selbständigkeit

#21

Beitrag von Günter »

Sehe ich genau wie du, und egal welchen Nebenjob du annimmst, es bleibt bei den 310 €, bis du komplett aus dem ALG 2 fällst.
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Re: BG und Selbständigkeit

#22

Beitrag von Chaldo »

Lassen wir uns mal jetzt nicht verrückt machen.Ich wünsche allen schöne Pfingstfeiertage.
Bis bald
Chaldo
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