Liebesbriefe vom Amt des Grauens

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
helz

Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#1

Beitrag von helz »

ich habe ganz viel post bekommen, ganz viel.
das amt des grauens schickte mir 6 beriefe, die ich teilen möchte und wo ich sicher den einen oder anderen rat brauche.
es müssen widersprüche geschrieben werden, anhörungen erledigt etc. und natürlich bescheide geprüft werden.


wir fangen klein an:

ich mußte im april 201,20 euro heizkosten nachzahlen. das habe ich auch beim jc beantragt.
hier deren antwort. sie wollen nicht zahlen, wegen deckelung.
ist so ein ähnliches ding wie mit den nebenkosten, wobei ich das nicht ganz so sehe. aber da denke ich werden wir ein paar gedanken austauschen.
2013-07-01-JC-Gasablehnung.pdf
dann gibt es eine antwort auf diese unterhaltsgeschichte, wo ich dem jc geschrieben habe, das ab juni der kv wieder 250 € unterhalt zahlt.
das jugendamt (denen werde ich morgen mal auf den füßen rumspringen) hat denen wohl geschrieben, das der kv 334 € in 2 raten schickt, was aber nicht stimmt. das hat der kv bis november gemacht (und ich habe zurückgeschickt, weil er ja auf ein mündelkonto zahlen sollte) … zahlen wird er 250 € und bis er definitiv muß nicht einen cent mehr.
2013-07-01-JC-Mitwirkung-unterhalt.pdf
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#2

Beitrag von helz »

weiter im text, nun wird es schlimm :gaga:
denn ich bin schlimm, ich arbeite nicht nur, ich habe auch mehr verdient, als ich prognostiziert habe.

deswegen soll ich angehört werden, wie es zu diesem schlimmen tatbestand kommen konnte.
2013-07-01-JC-Anhoerung.pdf
sicher wollen sie auch geld wieder haben, und hier rechnen sie das auf. wobei ich wenig verstehe
2013-07-01-JC-Erstattung.pdf
es gibt aber auch einen berechnungsbogen mit viel hin und her.
august und september zahlte der kv 334 euro in raten mit knirschenden zähnen
ab oktober ging das ganze auf.s mündelkonto bzw. wurde zum pingpong-ball und das jC tat so als ob helz2.0m keinen unterhalt bekommen würde.

deswegen habe ich 8 seiten berechnungsbogen.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#3

Beitrag von helz »

bescheid seite 1-4
2013-07-01-JC-Bescheid1-4.pdf
bescheid seite 5-8
2013-07-01-JC-Bescheid5-8.pdf
und die eks, die dazu gehört
wobei sie mir da gefolgt sind, auch bei den raumkosten.
Zuletzt geändert von Koelsch am Di 2. Jul 2013, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: EKS getauscht, Klarname
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#4

Beitrag von Koelsch »

Zur Gasabrechnung schon mal:

Guckst Du http://www.heizspiegel.de/fileadmin/hei ... 11_web.pdf Seite 11, dort der Höchstwert mal 65 m² dürfte die "angemessenen" Heizkosten ergeben. Aber auch wenn Du darüber leigst, kann nicht gekürzt werden, denn durch die Kürzung ohne vorgherige Aufforderung die Heizkosten zu senken, fehlt es an einer "Reaktionsmöglichkeit". Weiter interessant für Dich http://www.harald-thome.de/media/files/ ... .02.13.pdf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#5

Beitrag von Koelsch »

Bescheide, da guck ich morgen/übermorgen mal, vorher komm ich nicht dazu. Bitte mach aber selbst schon mal "Häkchen", ob die dort vermutlich angerechneten Unterhaltszahlungen korrekt sind.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#6

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:Zur Gasabrechnung schon mal:

Guckst Du http://www.heizspiegel.de/fileadmin/hei ... 11_web.pdf Seite 11, dort der Höchstwert mal 65 m² dürfte die "angemessenen" Heizkosten ergeben. Aber auch wenn Du darüber leigst, kann nicht gekürzt werden, denn durch die Kürzung ohne vorgherige Aufforderung die Heizkosten zu senken, fehlt es an einer "Reaktionsmöglichkeit". Weiter interessant für Dich http://www.harald-thome.de/media/files/ ... .02.13.pdf.

guck ich mir an :)
also hat heizkosten nichts mit der eigentlichen wohnungsmiete zu tun, auch wenn die an zur kdu gehört.
wenn ihnen die grundmiete zu teuer ist, dann heißt das nciht automatisch, das die heizkosten nicht übernommen werden oder?
zu senkung der heizkosten wurde ich nicht aufgefordert.


zum bescheid:
unterhalt
08 2012 334 eur wurden gezahlt und wurden berücksichtigt
09-12 2012 0 euro unterrhalt gezahlt 0 euro berücksichtigt

und dabei fällt auf, das es keinen bescheid für 1.1.bis 31.1.2013 gibt, obwohl das im bwz beinhaltet ist.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#7

Beitrag von Koelsch »

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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#8

Beitrag von helz »

danke :)
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#9

Beitrag von Koelsch »

helz hat geschrieben:bescheid seite 1-4
2013-07-01-JC-Bescheid1-4.pdf
bescheid seite 5-8
2013-07-01-JC-Bescheid5-8.pdf
und die eks, die dazu gehört
wobei sie mir da gefolgt sind, auch bei den raumkosten.

Bescheide geguckt, scheint mir nix zum Meckern vorzuliegen.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#10

Beitrag von helz »

ok dann muß ich mir überlegen, was ich in der anhörung schreibe, wie es dazu kommen konnte, das ich einfach mehr geld verdient habe, als ich angegeben habe in der kristallkugel eks!

btw. müßte da nicht eigentlich ein bescheid auch für januar bei sein, denn der bwz ist august bis januar, so auch die eks!

wegen der wohnungskosten, die nicht komplett übernommen wurden, meckere ich nun nicht, da sie ja den gewerblichen anteil in der eks anerkannt haben!

und dann widerspruch wegen der heizkosten, wobei man natürlich den gewerblichen anteil rausrechnen könnte!!!
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#11

Beitrag von Koelsch »

In der Anhörung würde ich erst mal nur schreiben - wo ist der fehlende Bescheid. Erst wenn ich den vorliegen hab, kann ich was sagen.

Miete, da die das anerkannt haben mit der gewerblichen Nutzung, würde ich auch nicht großartig meckern - obwohl das natürlich heißt, 20% des gewerblichen Mietanteils geht aus Deinem Täschle.

Bei den Berliner Mieten ist ein anderer Gedanke wichtig: Ich würde da auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber vielleicht, wenn's nicht drängt, mit dem freundlichen Hinweis, der kann liegen, bis die Rechtswidrigkeit der Berliner WAV höchstrichterlich entschieden ist. So helzt Du Dir alle Optionen offen.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#12

Beitrag von helz »

das ist ein guter punkt . werde ich so machen wegen des gebells (wav)
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#13

Beitrag von helz »

man meint es so gut mit mir :)
noch mehr post. ich bin so froh :ironiea:

enrst:

1. mich erreichte ein bescheid auf meinen folgeantrag.
echt schnell bearbeitet, das muß man denen lassen.

sie sind meiner vorausschauenden eks gefolgt :) sehr schön!!!

2 punkte gibt es zu kritisieren.

1. wohnkosten … da muß ich widerspruch machen, wegen dieser WAV geschichte, aber den wohl ruhend stellen
sie erkennen auch an, das die firma einen teil der kosten übernimmt! das ist gut.
trotzdem fehlt noch was.

2. unterhalt.
hatte ja schon im juni geschrieben, das der KV nun wieder 250 € unrterhalt für den sohn zu meinen händen zahlt.
jugendamt hatte denen auch geschrieben, aber da reingetüttelt, das der KV 334 € in 2 raten zahlte. davon geht das JC nun aus.
und das obwohl ich die anlage UH-3 mit 250 € ausgewiesen habe und auch, das aus dem kontoauszug juni nichts anderes hervorging!
der lag nämlich in den relevanten teilen schon meinem schreiben vom 17.6. bei, wo ich brav angezeigt habe: KV zahlt wiede 250 € berücksichtigt das bitte!

also auch hierfür widerspruch, aber nicht ruhend, sondern eilend – gibt es da was so ähnlich wie eA am gericht?
vor allem verstehe ich nicht, a. wie das jugendamt sagen kann: der zahl 334 € obwohl auch dem jugendamt nachgewiesen wurde, das der KV nur bis oktober "willens" war 334 € zu zahlen, danach hat er 250 € überwiesen, die ja immer zurück geschickt werden mußte, weil er ja auf.s mündelkonto zahlen sollte.
und b. wieso folgt das JC nicht meiner anlage UH-3 mit 250 €. habe extra darauf hingewiesen, das ein unterhaltsfeststellungsverfahren anhängig ist, aber eben noch nicht abgeschlossen. auch wenn die düsseldorfer tabelle von 334 € mindestunterhalt ausgeht, trotzdem können wir uns doch erstmal nur auf die tatsachen stützten!!
2013-07-08-Bescheid.pdf
zum unterhalt gibt es ja auch eine anhörung, die weiter oben steht.
da habe ich einfach den text, den ich schon am 17.6. geschrieben habe kopiert und bin noch ein wenig näher darauf eingegangen und habe die zahldaten reingeschrieben und klar gestellt, dass das jugendamt irrtümlich von 334 € ausgeht! (jugendamt liegt aber auch alles vor!)

und nun noch ein weiterer liebesbrief.
man möchte eine abschließende eks von mir, ja für den bewilligungszeitraum vom 1.2.–31.7.2013 … und die hätte man gerne im rahmen der mitwirkungspflicht bis 15.8.2013!!! … wenn ich es richtig in erinnerung habe, gibt mir der gesetzgeber doch 2 monate nach ablauf des BWZ zeit? … warum die eile? warum andere zeiträume? das möchte ich nicht so hinnehmen!
2013-07-08-Mitwirkung-EKS.pdf
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#14

Beitrag von Koelsch »

Zur Mitwirkung - vielleicht mal freundlich darauf hinweisen, dass es einen Unterschied guibt zwiwchen 2 Wocheh und zwei Monaten, wie sie im Gesetz vorgesehen sind. Vielleicht weiß man das ja nicht. :doof:

Zum Bescheid guck ich morgen mal, aber da fällt bestimmt jemandem noch was ein. Bin sozusagen "auf dem Sprung".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#15

Beitrag von helz »

möchte ja auch einen widerspruch bzgl. der heizkosten schreiben.
gedeckelte wohnkosten hin oder her.
1. sollte dann die nachzahlung wenigstens prozentual übernommen werden.
2. kann ich nichts für lange und kalte winter und auch nichts für erhöhung der energiekosten.
3. meine heizkosten sind zwar gegenüber dem heizspiegel leicht erhöht, allerdings ist es hier auch ungedämmter altbau. und ich kann ja schlecht meinem vermieter vorschreiben, ob er die hütte saniert oder nicht.
ich heiße für meine begriffe sparsam aber durchgängig. trotzdem sitze ich im winter oft frierend am schreibtisch.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#16

Beitrag von helz »

helz hat geschrieben:i
dann gibt es eine antwort auf diese unterhaltsgeschichte, wo ich dem jc geschrieben habe, das ab juni der kv wieder 250 € unterhalt zahlt.
das jugendamt (denen werde ich morgen mal auf den füßen rumspringen) hat denen wohl geschrieben, das der kv 334 € in 2 raten schickt, was aber nicht stimmt. das hat der kv bis november gemacht (und ich habe zurückgeschickt, weil er ja auf ein mündelkonto zahlen sollte) … zahlen wird er 250 € und bis er definitiv muß nicht einen cent mehr.
2013-07-01-JC-Mitwirkung-unterhalt.pdf
hier meine antwort:

Sehr geehrter SB,

in meinem Schreiben vom 17.6.2013 teilte ich Ihnen folgendes mit:
nach Rücksprache mit dem Jugendamt – ein verbindlicher Unterhaltstitel liegt noch nicht vor – möchte ich Ihnen mitteilen, dass ab sofort der Kindsvater meines minderjährigen Sohnes pro Monat 250 € Unterhalt zu meinen Händen für den Unterhalt des Kindes zahlt.
Die erste Zahlung erreichte uns zum 5.6.2013.
Dadurch entsteht eine Überzahlung durch das Jobcenter. Wie ist hier zu verfahren?
Desweiteren muß die Zahlungsanweisung für die Zahlung zum 1.7.2013 und der dazugehörige Bescheid geändert werden.
Aus dem anliegenden Kontoauszug ersehen Sie, das der KV im Juni – 3.6.2013 – und im Juli –1.7.2013 – jeweils 250 € gezahlt hat.
Frau xxx vom Jugendamt geht davon aus, das der KV den Mindestunterhalt von 334 € zahlen würde. Das ist nicht richtig. Der KV möchte keinen höheren Unterhalt als 250 € für Helz2.0m zahlen, da dies im Scheidungsurteil so festgelegt wurde, deswegen läuft ja beim Jugendamt eine Beistandsschaft, um den Unterhalt überprüfen und dann in Helz2.0ms Namen dynamisch titulieren zu lassen.
Für die Überzahlung von mittlerweile 500 € durch das JobCenter beantrage ich Aufrechnung nach §43 SGB II mit 10% des Regelbedarfs.

Mit freundlichen Grüßen

helz

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kleinchaos
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#17

Beitrag von kleinchaos »

Niemand soll frieren.
Angeblich wurde an der WAV Berlin ja bemängelt, dass die Heizkosten dort zu hoch angesetzt seien. Halte ich für ein Gerücht.
Blöd ist ja, dass immer die Übernahme der heizkosten verweigert wird wenn die Wohnung auch nur 1€ teurer ist als "angemessen". Da wird nix prozentual gemacht.

Wegen der Frist EKS würd ich einen Widerspruch schreiben. Wegen der Anrechnung von nicht erhaltenem Unterhalt würde ich einen Widerspruch schreiben mit ganz knapper Frist (2 Wochen) und danach EA beim SG machen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#18

Beitrag von Koelsch »

Zu Berliner Heizkosten hatte ich doch vor Kurzem noch was geschrieben. Hier oder wo?? :ka:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#19

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:Zusätzlich noch angucken http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/si ... 042013.pdf
hier haste was geschrieben, aber ich weiß jetzt nicht was ich denen schreiben soll.

könnte natürlich theoretisch schreiben:
widerspruch
begründung … habe ich keine außer das ihr zahlen solltet.

:ka:

fühle mir gerade so leer
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#20

Beitrag von helz »

kleinchaos hat geschrieben:Niemand soll frieren.
Angeblich wurde an der WAV Berlin ja bemängelt, dass die Heizkosten dort zu hoch angesetzt seien. Halte ich für ein Gerücht.
u.a. wurde das wohl bemängelt. wobei das in keinster weise die realität abbildet.

Blöd ist ja, dass immer die Übernahme der heizkosten verweigert wird wenn die Wohnung auch nur 1€ teurer ist als "angemessen". Da wird nix prozentual gemacht.
kann es doch auch nicht sein, das man dann auf dem ganzen scheiß sitzen bleibt.

dann brauche ich auch keinen widerspruch schreiben. :(

also schwanz einkneifen?
Wegen der Frist EKS würd ich einen Widerspruch schreiben. Wegen der Anrechnung von nicht erhaltenem Unterhalt würde ich einen Widerspruch schreiben mit ganz knapper Frist (2 Wochen) und danach EA beim SG machen.
kann ich da ne frist setzen?

dachte immer das würde nur ohne frist gehen.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#21

Beitrag von helz »

mal ganz schlicht?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgemäß gegen den oben angeführten Bescheid
Widerspruch
ein.
Begründung:
Die Heizkosten gehören zu den Wohnkosten.
Auch bei angemessenen Wohnkosten ist die Nachzahlung zu übernehmen.
Steigerung der Energiepreise und auch Verlängerung der Heizperiode durch einen kalten und langen Winter liegen nicht in meinem Verantwortungsbereich und können nicht beeinflusst werden.


Mit freundlichen Grüßen
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#22

Beitrag von tigerlaw »

Ergänze doch noch um:
Außerdem habe ich von Ihnen für die vergangene Heizsaison keine Kostensenkungsaufforderung erhalten!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#23

Beitrag von tigerlaw »

helz hat geschrieben: kann ich da ne frist setzen?

dachte immer das würde nur ohne frist gehen.
Das macht aber Deinen Standpunkt für das EA-Verfahren nur besser: "Liebes Gericht, schau doch, ich habe sogar dem JC meines Grauens angemessene Zeit zur Nachbesserung eingeräumt. Wenn die nicht rechtzeitig in die Spur kommen, es aber bei mir dennoch lichterloh brennt - - :ka: "
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#24

Beitrag von marsupilami »

Du hast selber gesagt, daß das ungedämmter Altbau ist.

Dann muß das latürnich auch rein.

Wenn Du hast, eine Kopie von Dokument dazu, aus dem das Baujahr hervorgeht.
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#25

Beitrag von helz »

marsupilami hat geschrieben:Du hast selber gesagt, daß das ungedämmter Altbau ist.

Dann muß das latürnich auch rein.

Wenn Du hast, eine Kopie von Dokument dazu, aus dem das Baujahr hervorgeht.

jooo stimmt
also hier so???
das dokument liegt den damen und herren ja schon vor.

Die Heizkosten gehören zu den Wohnkosten.
Auch bei angemessenen Wohnkosten ist die Nachzahlung zu übernehmen.
Steigerung der Energiepreise und auch Verlängerung der Heizperiode durch einen kalten und langen Winter liegen nicht in meinem Verantwortungsbereich und können nicht beeinflusst werden.
Die Wohnung liegt in einem unsanierten Altbau, der zum 1.1.1894 bezugsfertig wurde, wie Sie der Seite 2 des Ihnen vorliegenden Mietvertrages entnehmen können.
Außerdem habe ich von Ihnen für die vergangene Heizsaison keine Kostensenkungsaufforderung erhalten!
btw., meint ihr das überfordert, wenn ich mehrere schreiben – jeweils thematisch zusammengetackert – in einen umschlag packe?
Antworten

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