Umsatzsteuer bei EKS
Umsatzsteuer bei EKS
Hallo, ich habe mich gestern hier angemeldet und wollte erst mal kurz in die Runde grüßen...
Ich habe ein kleines Verständnisproblem, was sich von erfahrenen Selbstständigen mit H4 bestimmt schnell lösen lässt. Ich habe mich als Freiberufler mit einem Einkommen von EUR 400,– (+76 MwSt.) beim Jobcenter angemeldet. EKS vorläufig, Schlussabrechnung zum 30.09.
Demnach schreibt das JC:
Einkommen: 476,–
- Betriebsausgaben: 42,–
= Gewinn: 433,–
- Grundfreibetrag: 100,–
= Einkommen: 333,–
./. Freibetrag auf Erwerbseinkommen: 66,– (20%)
Gesamteinkommen: 266,–
a) Hier nun die Frage, die mich etwas verwirrt: Warum wird mir die Umsatzsteuer (die ich ja monatlich an das Finanzamt abführen muss) als Einkommen angerechnet? Umsatzsteuer ist zwar zuerst Einnahme aber dann doch Kosten? (Praktisch ein durchlaufender Posten)
Wird die Umsatzsteuer bei der Schlussabrechnung wieder als "Betriebsausgabe" abgezogen?
b) Warum gibt es einen Posten: "Pauschale Absetzungen unabhängig von der Einkommenssart" (30,–), der aber nicht abgezogen werden
c) Ich habe mich zum 1.3.13 selbstständig beim Finanzamt angemeldet und dies dem JC mitgeteilt. Der Bescheid erging zum 2.5., gilt aber erst ab 1.6.13
Werden trotzdem bei der Endabrechnung zum 30.9. alle Einnahmen auf 6 Monate verteilt?
Vielen Dank schon einmal.
Oliver
Ich habe ein kleines Verständnisproblem, was sich von erfahrenen Selbstständigen mit H4 bestimmt schnell lösen lässt. Ich habe mich als Freiberufler mit einem Einkommen von EUR 400,– (+76 MwSt.) beim Jobcenter angemeldet. EKS vorläufig, Schlussabrechnung zum 30.09.
Demnach schreibt das JC:
Einkommen: 476,–
- Betriebsausgaben: 42,–
= Gewinn: 433,–
- Grundfreibetrag: 100,–
= Einkommen: 333,–
./. Freibetrag auf Erwerbseinkommen: 66,– (20%)
Gesamteinkommen: 266,–
a) Hier nun die Frage, die mich etwas verwirrt: Warum wird mir die Umsatzsteuer (die ich ja monatlich an das Finanzamt abführen muss) als Einkommen angerechnet? Umsatzsteuer ist zwar zuerst Einnahme aber dann doch Kosten? (Praktisch ein durchlaufender Posten)
Wird die Umsatzsteuer bei der Schlussabrechnung wieder als "Betriebsausgabe" abgezogen?
b) Warum gibt es einen Posten: "Pauschale Absetzungen unabhängig von der Einkommenssart" (30,–), der aber nicht abgezogen werden
c) Ich habe mich zum 1.3.13 selbstständig beim Finanzamt angemeldet und dies dem JC mitgeteilt. Der Bescheid erging zum 2.5., gilt aber erst ab 1.6.13
Werden trotzdem bei der Endabrechnung zum 30.9. alle Einnahmen auf 6 Monate verteilt?
Vielen Dank schon einmal.
Oliver
Re: Umsatzsteuer bei EKS
bei uns im Forum
Es ist korrekt - vereinnahmte Umsatzsteuer ist Einnahme, aber ebenso ist natürlich die an das FA abgeführte Umsatzsteuer Betriebsausgabe. Es geht also nicht, wie das JC es anscheinend mach, nur die vereinnahmte USt. als Einnahme zu rechnen und die Abführung nicht. Diese Abführung an das FA ist auch bereits bei der vorläufigen EKS zu berücksichtigen.
Punkt b) vergiß das, das dient "nur" der Verwirrung. Sobald Du Erwerbseinkommen hast, fallen die untern Tisch, bzw. sind Teil des Grundfreibetrags von € 100
Punkt c) es ist auf 6 Monate aufzuteilen
Es ist korrekt - vereinnahmte Umsatzsteuer ist Einnahme, aber ebenso ist natürlich die an das FA abgeführte Umsatzsteuer Betriebsausgabe. Es geht also nicht, wie das JC es anscheinend mach, nur die vereinnahmte USt. als Einnahme zu rechnen und die Abführung nicht. Diese Abführung an das FA ist auch bereits bei der vorläufigen EKS zu berücksichtigen.
Punkt b) vergiß das, das dient "nur" der Verwirrung. Sobald Du Erwerbseinkommen hast, fallen die untern Tisch, bzw. sind Teil des Grundfreibetrags von € 100
Punkt c) es ist auf 6 Monate aufzuteilen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS
Koelsch, vielen Dank für die schnelle und fundierte Antwort!
Ich habe natürlich sofort dort angerufen und das bemängelt, aber das Telefonat war unbefriedigend. Spätestens bei der halbjährigen Schlussabrechnung - wie Du ja auch schreibst - würde das dann richtig berücksichtigt werden (ELSTER-Belege habe ich ja...).
Was mir jetzt noch ein paar Gedanken macht, ist die gute Entwicklung des Geschäfts (...). Statt der angegebenen 2.400,– (6 x 400,–) komme ich wohl auf insgesamt knapp 4.000,– netto für 6 Monate. Das gibt dann erst einmal zum 30.09. eine Rückzahlung an das JC. Ist aber irgendwie auch OK so.
Könnte es da eigentlich Probleme geben? Ich meine, wenn man mehr verdient (z.B. Monat Juli 1.400,–), fliegt man doch nicht aus dem Bezug? Ich habe, ohne Summen zu nennen, bei dem JC schon mal angefragt, und die meinten z.B. "Erst mit der Schlussabrechnung...". Monat Juni waren 400,– und dann der Sprung auf 1.400,–
Nicht, dass die mir da Betrugsversuch unterstellen....
Ich habe natürlich sofort dort angerufen und das bemängelt, aber das Telefonat war unbefriedigend. Spätestens bei der halbjährigen Schlussabrechnung - wie Du ja auch schreibst - würde das dann richtig berücksichtigt werden (ELSTER-Belege habe ich ja...).
Was mir jetzt noch ein paar Gedanken macht, ist die gute Entwicklung des Geschäfts (...). Statt der angegebenen 2.400,– (6 x 400,–) komme ich wohl auf insgesamt knapp 4.000,– netto für 6 Monate. Das gibt dann erst einmal zum 30.09. eine Rückzahlung an das JC. Ist aber irgendwie auch OK so.
Könnte es da eigentlich Probleme geben? Ich meine, wenn man mehr verdient (z.B. Monat Juli 1.400,–), fliegt man doch nicht aus dem Bezug? Ich habe, ohne Summen zu nennen, bei dem JC schon mal angefragt, und die meinten z.B. "Erst mit der Schlussabrechnung...". Monat Juni waren 400,– und dann der Sprung auf 1.400,–
Nicht, dass die mir da Betrugsversuch unterstellen....
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Betrugsversuch sehe ich nicht, da würde ich mir keine Gedanken machen. Wenn Du aber am Ende der 6 Monate "gut" € 600 über Deinem Bedarf (€ 382 plus Unterkunftskosten) liegst, dann könnte die Rechnung was komplizierter werden. Aber das sehen wir, wenn's so weit ist. Ebenso gucken wir genau, wenn dann die Rückforderung des JobCenters auf dem Tisch ist. Du hast ja sicher hier schon Einiges gelesen und mitbekommen, JobCenter entwickeln teilweise eine beachtlich beängstigende Phantasie.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS
Ich versuche immer, die von mir im BWZ meinen Kunden in Rechnung gestellte, und von denen auch an mich gezahlte, MwSt. auch sofort im gleichen BWZ wieder an das Finanzamt abzuführen.
Um das Risiko zu vermeiden, im Falle eines Rückgangs der Einnahmen im Folge-BWZ evtl. auf einem Verlust sitzen zu bleiben, welcher entstehen könnte, wenn die an das FA zu zahlende MwSt. nicht durch Einnahmen gedeckt wird.
Um das Risiko zu vermeiden, im Falle eines Rückgangs der Einnahmen im Folge-BWZ evtl. auf einem Verlust sitzen zu bleiben, welcher entstehen könnte, wenn die an das FA zu zahlende MwSt. nicht durch Einnahmen gedeckt wird.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
babajaga: Ist das Beste und So mache ich es auch.
Koelsch: Danke für deine Hinweise. Ich werde jetzt erst mal Kosten produzieren (Arbeitsrechner auf Ratenzahlung - ist vom SB mündlich genehmigt. Hole ich mir natürlich noch schriftlich). Vollzahlung wäre wohl utopisch?
Gilt bei Einnahmen für Selbstständige eigentlich auch das „Zuflussprinzip" oder wird das auch verteilt? Wenn ich nämlich sehe, dass in 2 Monaten mal nichts reinkommt und dann 2 x auf einmal, wäre das doch ungerecht, oder?
Kosten teile ich dann auch durch 6 Monate, oder zum Zeitpunkt der Aufwendung („Abflussprinzip" - wenn es das gibt ) ?
Durch das Forum werde ich mich mal weiter wühlen. Scheint mir ganz aufschlussreich und informativ bisher. Danke dafür an alle!
Koelsch: Danke für deine Hinweise. Ich werde jetzt erst mal Kosten produzieren (Arbeitsrechner auf Ratenzahlung - ist vom SB mündlich genehmigt. Hole ich mir natürlich noch schriftlich). Vollzahlung wäre wohl utopisch?
Gilt bei Einnahmen für Selbstständige eigentlich auch das „Zuflussprinzip" oder wird das auch verteilt? Wenn ich nämlich sehe, dass in 2 Monaten mal nichts reinkommt und dann 2 x auf einmal, wäre das doch ungerecht, oder?
Kosten teile ich dann auch durch 6 Monate, oder zum Zeitpunkt der Aufwendung („Abflussprinzip" - wenn es das gibt ) ?
Durch das Forum werde ich mich mal weiter wühlen. Scheint mir ganz aufschlussreich und informativ bisher. Danke dafür an alle!
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Bei Selbstständigen werden Einnahmen und Ausgaben immer über 6 Monate gerechnet.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS
´tschuldigung, aber schau doch einfach nur das Formular EKS an: Auf S. 2 sind die Einnahmen aufzulisten, und auch dort gibt es sieben Spalten für die einzelnen Monate und zusätzlich die Summenspalte.Oliverme hat geschrieben:babajaga: Ist das Beste und So mache ich es auch.
Koelsch: Danke für deine Hinweise. Ich werde jetzt erst mal Kosten produzieren (Arbeitsrechner auf Ratenzahlung - ist vom SB mündlich genehmigt. Hole ich mir natürlich noch schriftlich). Vollzahlung wäre wohl utopisch?
Gilt bei Einnahmen für Selbstständige eigentlich auch das „Zuflussprinzip" oder wird das auch verteilt? Wenn ich nämlich sehe, dass in 2 Monaten mal nichts reinkommt und dann 2 x auf einmal, wäre das doch ungerecht, oder?
Kosten teile ich dann auch durch 6 Monate, oder zum Zeitpunkt der Aufwendung („Abflussprinzip" - wenn es das gibt ) ?
Durch das Forum werde ich mich mal weiter wühlen. Scheint mir ganz aufschlussreich und informativ bisher. Danke dafür an alle!
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Da hast Du natürlich Recht, tigerlaw.
Vieles ist natürlich logisch (6 Monate), aber manches erschließt sich mir nicht sofort. Bei Sachen wie „Zuflussprinzip“ (nicht bei Selbstständigkeit) stehe ich manchmal auf dem Schlauch. Und viele Dinge könnten ja auch vom JC „anders“ interpretiert werden. Ich habe hier so Sachen gelesen...
Vieles ist natürlich logisch (6 Monate), aber manches erschließt sich mir nicht sofort. Bei Sachen wie „Zuflussprinzip“ (nicht bei Selbstständigkeit) stehe ich manchmal auf dem Schlauch. Und viele Dinge könnten ja auch vom JC „anders“ interpretiert werden. Ich habe hier so Sachen gelesen...
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Auch bei Selbstständigen gilt das Zuflussprinzip = Geld ist da, wenn's auf dem Konto klingelt. Das hat aber nur relativ wenig mit der Einkommens- bzw. Gewinnermittlung zu tun. Da werden eben z.B. alle Zuflüsse innerhalb des Bewilligungszeitraums addiert und durch 6 dividiert und dann hat man eine Rechengröße für die monatliche Gewinnermittlung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS
Ist alles so verlaufen, wie ich es vermutet habe (und man hier auch schrieb): Die haben sich schlicht vertan mit der Berechnung der UsSt. Spricht nicht unbedingt für deren Kompetenz.
Nun bekam ich die nächste „Vorläufige Bewilligung von Leistungen...“ mit dem Satz: „Derzeit kostet eine Telefonflatrate 30,00 Euro mtl. ...“ Das bedeutet, dass ich statt € 17,14 mtl. nur € 15,00 als Kosten angerechnet bekomme. Ist das Argument „Derzeit kostet...“ überhaupt gültig?
Natürlich geht es hier nur um € 2,14 /Monat, aber ich verspüre große Lust, dagegen Widerspruch einzulegen: Ich habe (dank Mehrverdienst) fast 3 Monate Hartz4 zurück gezahlt und nun kommen die mit € 2,14 ?
Hätte so etwas Sinn/Aussicht auf Erfolg?
Nun bekam ich die nächste „Vorläufige Bewilligung von Leistungen...“ mit dem Satz: „Derzeit kostet eine Telefonflatrate 30,00 Euro mtl. ...“ Das bedeutet, dass ich statt € 17,14 mtl. nur € 15,00 als Kosten angerechnet bekomme. Ist das Argument „Derzeit kostet...“ überhaupt gültig?
Natürlich geht es hier nur um € 2,14 /Monat, aber ich verspüre große Lust, dagegen Widerspruch einzulegen: Ich habe (dank Mehrverdienst) fast 3 Monate Hartz4 zurück gezahlt und nun kommen die mit € 2,14 ?
Hätte so etwas Sinn/Aussicht auf Erfolg?
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Ich denke, lass es bleiben, sieh lieber zu, noch mehr zu verdienen. Ich freue mich ja für Dich, dass Du wohl tatsächlich auf dem Flugkurs "raus aus H-4" bist!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Sehe ich ähnlich, der Aufwand ist da höher als der mögliche Ertrag.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
50% der Telefon- und Internetkosten müssen anerkannt werden. Also alles gut bei dir. :)
Und hört mal auf wegen 2 Euro rumzujammern. Ich hasse das.
Ausser du kannst nachweisen das du privat über einenen andern Aschluss im Netz bist und telefonierst - durch Rechnung, - dann müssen sie 100% anerkennen :) (aber ob sie es ohne Verfahren tun ist die Frage.)
Und hört mal auf wegen 2 Euro rumzujammern. Ich hasse das.
Ausser du kannst nachweisen das du privat über einenen andern Aschluss im Netz bist und telefonierst - durch Rechnung, - dann müssen sie 100% anerkennen :) (aber ob sie es ohne Verfahren tun ist die Frage.)
Unterschätzen Sie niemals die Macht sorgfältig formulierten Unsinns!
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Nur für das Verständnis der EKS.
Die EKS ist eine sog. "pagatorische Rechnung" (=Darstellung der Geldflüsse in einem Monat). Deshalb wird die "vereinnahmte" Umsatzsteuer dem Einkommen hinzugerechnet, während die an das Finanzamt abgeführte "Zahllast" als "Ausgabe" berücksichtigt wird.
Deshalb weicht die EKS auch von der Monatsdarstellung des Steuerberaters ab.
Nur nebenbei als Hinweis: Eine Wissenslücke bei den JC betrifft VORRÄTE, die beispielsweise aus einer früheren Selbständigkeit, die dann aufgegeben wurde, nach Bezug von Leistungen in einem anderen Betrieb (neue Selbständigkeit) verbraucht werden. Die VORRÄTE würden bei sachgerechter Bearbeitung als "Vermögensumschichtung" (Vermögen --> Selbständigkeit mit Einnahmen/Ausagaben) als Quasi-Pagatorische "Ausgabe" zu behandeln sein, also die Einnahmen mindern. Die meisten JC sind mit solchen und ähnlichen Fragestellungen überfordert.
Die EKS ist eine sog. "pagatorische Rechnung" (=Darstellung der Geldflüsse in einem Monat). Deshalb wird die "vereinnahmte" Umsatzsteuer dem Einkommen hinzugerechnet, während die an das Finanzamt abgeführte "Zahllast" als "Ausgabe" berücksichtigt wird.
Deshalb weicht die EKS auch von der Monatsdarstellung des Steuerberaters ab.
Nur nebenbei als Hinweis: Eine Wissenslücke bei den JC betrifft VORRÄTE, die beispielsweise aus einer früheren Selbständigkeit, die dann aufgegeben wurde, nach Bezug von Leistungen in einem anderen Betrieb (neue Selbständigkeit) verbraucht werden. Die VORRÄTE würden bei sachgerechter Bearbeitung als "Vermögensumschichtung" (Vermögen --> Selbständigkeit mit Einnahmen/Ausagaben) als Quasi-Pagatorische "Ausgabe" zu behandeln sein, also die Einnahmen mindern. Die meisten JC sind mit solchen und ähnlichen Fragestellungen überfordert.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Das SGB bzw. die ALG II-V sieht aber eine "Ausgabe" für die Übernahme von vorhandenen Vermögensanteilen in den "Betrieb" nicht vor. Das ist also leider kein Unverständnis des JC sondern so gesetzlich geregelt.
Vereinnahmte USt. ist im übrigen auch im Steuerrecht eine bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigende Betriebseinnahme. Die führt sowohl bei der EKS als auch bei der Steuer zu "eigenartigen" Ergebnissen. Der BFH hat dies erkannt und daher für z.B. die USt. des vierten Quartals, die ja erst Anfang des ersten Quartals des Folgejahrs fällig wird, eine Rückbuchungsmöglichkeit eröffnet. Diese aber gibt es im Bereich der EKS nicht.
Vereinnahmte USt. ist im übrigen auch im Steuerrecht eine bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigende Betriebseinnahme. Die führt sowohl bei der EKS als auch bei der Steuer zu "eigenartigen" Ergebnissen. Der BFH hat dies erkannt und daher für z.B. die USt. des vierten Quartals, die ja erst Anfang des ersten Quartals des Folgejahrs fällig wird, eine Rückbuchungsmöglichkeit eröffnet. Diese aber gibt es im Bereich der EKS nicht.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Könnte dies bedeuten, dass z.B. eine evtl. USt., die, nach Ablauf der 6 Monate, erst im 7. Monat abfließt, nicht mehr als Ausgabe gerechnet würde?
Beispiel: EKS für 01.04. - 30.09. / 6 Monate
Umsatzsteuer für September wurde erst am 1. Oktober bezahlt.
Umsatzsteuer für September wird in nächste EKS (Oktober-April) übertragen.
Beispiel: EKS für 01.04. - 30.09. / 6 Monate
Umsatzsteuer für September wurde erst am 1. Oktober bezahlt.
Umsatzsteuer für September wird in nächste EKS (Oktober-April) übertragen.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
genau die ausgabe würde erst im nächsten bewilligungszeitraum berücksichtigt werden.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Hui, ich hatte ja für eine kurze Minute gedacht: „Erst im 7. Monat bezahlt – wird überhaupt nicht mehr anerkannt, da EKS für 6 Monate ja abgelaufen....“
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Danke für die interessante Perspektive, ein "Umsattler" im System EKS muss dann exakt aufpassen, dass er die jeweiligen Veräußerungserlöse nicht in der Zeile A1 mit unterbringt!Eckhard hat geschrieben:Nur für das Verständnis der EKS.
Die EKS ist eine sog. "pagatorische Rechnung" (=Darstellung der Geldflüsse in einem Monat). Deshalb wird die "vereinnahmte" Umsatzsteuer dem Einkommen hinzugerechnet, während die an das Finanzamt abgeführte "Zahllast" als "Ausgabe" berücksichtigt wird.
Deshalb weicht die EKS auch von der Monatsdarstellung des Steuerberaters ab.
Nur nebenbei als Hinweis: Eine Wissenslücke bei den JC betrifft VORRÄTE, die beispielsweise aus einer früheren Selbständigkeit, die dann aufgegeben wurde, nach Bezug von Leistungen in einem anderen Betrieb (neue Selbständigkeit) verbraucht werden. Die VORRÄTE würden bei sachgerechter Bearbeitung als "Vermögensumschichtung" (Vermögen --> Selbständigkeit mit Einnahmen/Ausagaben) als Quasi-Pagatorische "Ausgabe" zu behandeln sein, also die Einnahmen mindern. Die meisten JC sind mit solchen und ähnlichen Fragestellungen überfordert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Rischtisch, denn das ist Vermögensumwandlung und keine Betriebseinnahme.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Er sollte aber den Warenbestand bei Erstantragsabgabe mir einer Summe beziffern.
Dumm wäre
7 Stck Lange Hosen schwarz 3,5o € EP Summe 24,50 €
2 rote Hosen ..................... 5,00 € EP Summe 10,00 €
6 xxxxx
2 yyyyy
Summe 2,348,50 €
denn dann droht auch noch Anrechnung der Wertsteigerung bei einzelnen Artikeln als Einnahme und nicht verkaufte Ladenhüter werden nicht berücksichtigt.
Besser Lagerbestand laut Inventur 3.000 € Abwertung wegen Wertverlust etc 30 % Warenwert 2.100 €
Dann geht es das JC einen ...... an, ob einzelne Artikel teurer oder billiger verkauft wurden.
Dumm wäre
7 Stck Lange Hosen schwarz 3,5o € EP Summe 24,50 €
2 rote Hosen ..................... 5,00 € EP Summe 10,00 €
6 xxxxx
2 yyyyy
Summe 2,348,50 €
denn dann droht auch noch Anrechnung der Wertsteigerung bei einzelnen Artikeln als Einnahme und nicht verkaufte Ladenhüter werden nicht berücksichtigt.
Besser Lagerbestand laut Inventur 3.000 € Abwertung wegen Wertverlust etc 30 % Warenwert 2.100 €
Dann geht es das JC einen ...... an, ob einzelne Artikel teurer oder billiger verkauft wurden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Umsatzsteuer bei EKS
Nein, es gibt einen "Rollover" in die nächste EKS. Allerdings ist Dein unternehmerisches Risiko, dass das Geschäft weiterhin gut läuft und mindestens die Steuerzahlung (termingerecht) einbringt. Denn an Verlusten beteiligt sich das JC mit keinem einzigen Cent, auch wenn das manche Laien denken mögen.Oliverme hat geschrieben:Hui, ich hatte ja für eine kurze Minute gedacht: „Erst im 7. Monat bezahlt – wird überhaupt nicht mehr anerkannt, da EKS für 6 Monate ja abgelaufen....“
Es gilt: das volle unternehmerische Risiko trägt der selbständige Leistungsempfänger. An den Gewinnen der Verminderung des Aufstockungsbetrages hingegen beteiligt sich der Staat stets mit mindestens 80%, vom Grundfreibetrag mal abgesehen. Abgerechnet wird halbjährlich. Gratis gibt es: 1.) das Risiko spontaner Kosteneinkürzungen durch das JC - direkt rein ins Existenzminimum, und 2.) die netten Gespräche im JC, verbunden mit all den schönen "Förderinstrumenten".
Hinweis: Das Posting wurde von mir im Nachhinein aufgrund eines Denkfehlers editiert.
Zuletzt geändert von Olivia Cole am Sa 24. Mai 2014, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umsatzsteuer bei EKS
Himmelarsch, hört doch bitte mit dem Schwachsinn auf.
Das anrechenbare Einkommen (Gewinn - Freibeträge) verringert den Bedarf und damit den Aufstockbetrag.
Komm mal bitte von der typischen Hartzer Denke runter. Ein Beispiel mit fiktiven Zahlen.
Single, Bedarf 800 € (Regelsatz + Miete)
Einkommen 0 € Aufstockbetrag 800 €
Einkommen 400 € (davon 100 € Grundfreibetrag + (20 % von 300 € = 60 €) Aufstockbetrag 560 € Gesamt also 960 €.
Einkommen 800 € (Freibeträge 100 + 140 €) Aufstockbetrag 240 € Gesamt 1.040 €
Einkommen 1.000 € (Freibeträge 100€ + 200 €) Aufstockbetrag 100 € Gesamt 1.100 €
Einkommen 1.100 € Freibeträge 100 € + 200 €) Aufstockbetrag 0 Gesamt 1.100 €
Du siehst, der Staat nimmt dir nix weg, er gibt dir nur mit steigenden Einkommen weniger.
Wenn es nicht so wäre, dann hätten wir ein allgemeines Grundeinkommen, egal ob du Null oder eine Mio verdienst.
Der Staat nimmt dir nicht einen Cent vom Gewinn ab.An den Gewinnen hingegen beteiligt sich der Staat stets mit mindestens 80%, vom Grundfreibetrag mal abgesehen
Das anrechenbare Einkommen (Gewinn - Freibeträge) verringert den Bedarf und damit den Aufstockbetrag.
Komm mal bitte von der typischen Hartzer Denke runter. Ein Beispiel mit fiktiven Zahlen.
Single, Bedarf 800 € (Regelsatz + Miete)
Einkommen 0 € Aufstockbetrag 800 €
Einkommen 400 € (davon 100 € Grundfreibetrag + (20 % von 300 € = 60 €) Aufstockbetrag 560 € Gesamt also 960 €.
Einkommen 800 € (Freibeträge 100 + 140 €) Aufstockbetrag 240 € Gesamt 1.040 €
Einkommen 1.000 € (Freibeträge 100€ + 200 €) Aufstockbetrag 100 € Gesamt 1.100 €
Einkommen 1.100 € Freibeträge 100 € + 200 €) Aufstockbetrag 0 Gesamt 1.100 €
Du siehst, der Staat nimmt dir nix weg, er gibt dir nur mit steigenden Einkommen weniger.
Wenn es nicht so wäre, dann hätten wir ein allgemeines Grundeinkommen, egal ob du Null oder eine Mio verdienst.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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