HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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laluna333
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HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#1

Beitrag von laluna333 »

Hallo Zusammen!

Mein Fall:

Ich bin seit März Selbständig im ALG2. Mußte für den BWZ März bis August alle Eingangs- Ausgangsrechnungen, Tankbelege, Porto usw kopiert abgeben.
Bekam jetzt für die Zeit vom 1.3.08 bis 31.08.08 nun einen abschließenden Bescheid, in dem es heißt, ich müsse 20o0 Euro nachzahlen. Ich hatte im Sommer gute Monate. Dass ich zurückzahlen muß, ist voll ok, wußte ich auch, aber nicht in dieser Höhe!
Zusätzlich kam jetzt noch ein Bescheid vom Landratsamt (Ich bekomme die Miete, KdU vom Landratsamt, und das ALG2 vom Arbeitsamt, äh sorry "Agentur für Arbeit", also keine Arge wie bei vielen), dass ich an die auch noch 1500 Euro zurückzahlen soll. Sind gesamt 3500 Euro. Soll ich jetzt ne Bank überfallen, oder das Geld selbst drucken????

Laut meiner Berechnung müßte ich für die Zeit insgesammt ca. 1300-1600 Euro nachzahlen!
Ich hab keinen Plan wie die darauf kommen!!!!!
Ich hab sie jetzt aufgefordert, mir die Berechnung zu schicken.
Hat jemand ne Ahnung, wie die Berechnung läuft? Das Einkommen des Bewilligungszeitraums wird doch im Durchschnitt pro Monat gerechnet, minus Freibetrag, oder? Oder fliegt man dann den Monat, der hoch war, komplett raus, und muß auch noch die Sozialabgaben zahlen???
Kennt sich jemand aus?????
Ich blicks echt nichtmehr!!!!
Ich hab das Gefühl, die sind zu doof, Umsatz von Gewinn zu unterscheiden, sollten mal nen BWL-Grundkurs belegen! Wenn mein Umsatz gleich Gewinn wäre, würde ich sicher kein ALG 2 beziehen!

Jedenfalls bin ich jetzt total am Ende!!!Ich hab das Geld nicht, weil ich nicht soviel eingommen habe!! Selbst wenn ich jetzt noch die Sozialabgaben zahlen muß, ich hab soviel nicht eingeommen!!!!Was soll ich tun???????

Das heißt, ne dunkle Ahnung, wie die eventuell auf den Betrag kommen hab ich schon:
Die sind eventuell von nem zu hohen Gewinn ausgegangen, auf den kommen sie, wenn sie sämtliche Ausgaben nicht anerkennen...
Das Auto wird überwiegend geschäftlich genutzt, dann müssen ja die neuen Sommerreifen, sowie Kundendienst, Versicherung als geschäftlich gelten, oder?

Ja und Anschaffungen, neuer Computer, gebraucht für 200 Euro, Zubehör, Tinte, Papier...


Und wie ist das eigentlich mit dem Freibetrag 100 Euro plus 20% usw., gibts den bei Selbständigen nicht???


Bitte euch ganz dringend um Info's und Tip's!!!!!
Vielen Dank schonmal!!!!
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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Koelsch
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#2

Beitrag von Koelsch »

Willkommen im Forum:

Bank überfallen ist derzeit nicht ratsam, man liest doch überall, dass die kein Geld mehr haben, da könnte sich der ganze Aufwand also nicht lohnen.
Geld selber drucken, auch da musst Du natürlich bedenken, dass die Anschaffung einer geeigneten, hochwertigen Druckmaschine möglicherweise von Deiner ARGE nicht als Betriebsausgabe anerkannt würde, also entweder zuvor mit der ARGE abklären, oder, besser noch, ganz lassen.

Anspruch auf eine nachvollziehbare Berechnung hast Du nach § 35 SGB X. So lange die nicht vorliegt, legst Du erst mal fristwahrend Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid ein. Gleichzeitig beantragst Du bei der ARGE die Anordnung der aufschiebenden Wirkung für den Rückforderungsbescheid und die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 86a Abs. 3 SGG. Für diese beiden Anträge (das kannst Du ruhig in einem Schreiben mit dem Widerspruch machen) setzest Du eine kurze Frist von 7 - 10 Tage. Kommt keine Antwort, geht's zum Sozialgericht, melde Dich da aber vorher wieder bei uns.

Freibeträge:
Das hast Du im Prinzip schon richtig geschildert, allerdings sind die € 100,00 nur für Einkommen bis € 400,00 verbindlich. Bei höheren Einkommen kommen entweder diese € 100,00 zum Ansatz oder nachgewiesene höhere Kosten (etwas vergröbert sind das die Werbungskosten des Einkommensteuerrechts), die in § 11 Abs. 2 SGB II aufgelistet sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#3

Beitrag von Günter »

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#4

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

willkommen im Forum.
Bitte eine Bitte: nicht nachzahlen schreiben, wenn eine Rückforderung erfolgt. Das bringt meine Gehirnwindungen durcheinander. :zwinker:

Sind es schon Rückforderungsbescheide? Oder handelt es sich um eine Anhörung.

Bei Erwerbseinkommen gibt es die Abzüge und auch die Freibeträge. siehe die Gesetzesausschnitte unten.
Bei Selbstständigkeit ist der Gewinn das Netto, wovon die Freibeträge angehen.
Aber ich denke hierzu kommen noch Antworten. (Edit: sind ja schon da)
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen

1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,

2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,

3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge

a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,

b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,

soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,

4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,

5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,

6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30.

7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,

8. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder § 71 oder § 108 des Dritten Buches bei der Berechnung der Leistungen der Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag.

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x011.htm
§ 30

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit



Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und

2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.

An Stelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x030.htm
LG Emmaly
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#5

Beitrag von laluna333 »

Erstmal vielen Dank an Euch!!!!
Wie gut, dass es Foren und leute, die sich auskennen gibt! : :-))
Sind es schon Rückforderungsbescheide? Oder handelt es sich um eine Anhörung.
Beim AA-Schreiben heißt es
Betreff: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

dann kam noch ein Brief von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Forderungsmmanagment, kein Plan warum, ich wohne in BW, nicht in Hessen.Da soll ich das anscheinend hin überweisen, die schicken ne Zahlungsaufforderung.

Das LRA beruft sich auf den Bescheid vom AA.

Von Anhörung lese ich nix.. Überall ist ne Widerspruchbelehrung drauf.
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Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#6

Beitrag von Emmaly »

dann ist zu allen Bescheiden Widerspruch zu erheben.

Mit der Regionaldirektion: die ist oft Länderübergreifend. Der teilst du mit, dass du in den Widerspruch gehst. Wenn du jedoch sicher bist, dass du zurückzahlen mußt, geht auch schon jetzt Ratenzahlung.
LG Emmaly
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Günter
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#7

Beitrag von Günter »

Nix Ratenzahlung, erst mal müssen die verständliche Bescheide ausstellen, dann werden die überprüft, und dann sehen wir weiter. Das wäre der erste Fall, wo wir einknicken, nee, erst mal schauen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#8

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Nix Ratenzahlung, erst mal müssen die verständliche Bescheide ausstellen, dann werden die überprüft, und dann sehen wir weiter. Das wäre der erste Fall, wo wir einknicken, nee, erst mal schauen.
So isses, erst schaun wir uns die Berechnung ganz genau an und dann überlegen wir uns was zu den Rückzahlungsmodalitäten!!
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Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#9

Beitrag von Emmaly »

Ihr seid aber hart. :zwinker:
aber gerecht. :gunni:

Ich habe mal gesucht:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_219112/ ... takte.html
Da sind alle drin. Es gibt eine Stelle in Schwäbisch Gmünd, die ist jedoch zu der RD Hessen zugeordnet. Hat also seine Richtigkeit.
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#10

Beitrag von laluna333 »

OK,

ich hab jetzt ans LRA und ans AA nen Widerspruch geschreiben, und mit rein diese Aussetzung der Vollziehung, wie Koelsch geschreiben hat.

Werde diese Briefe morgen persönlich mit Zeugen dabei einwerfen!

Ans AA Hessen schreib ich, dass ich Widerspruch eingelegt habe, richtig so???Oder da auch diese Aussetzung dazu schreiben???

Auf die Berechnung bin ich echt mal gespannt!

Ja richtig, Schwäbisch Gmünd steht mit drauf...Hat das AA schon sein eigenes Inkasso...? :*g*
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#11

Beitrag von keindurchblickmehr »

Vielleicht wäre es sinnvoll mal eine Abrechnung eines beliebigen Monats zu sehen... dann könnten wir evtl. schon erkennen... ob die hier irgendwas schlichtweg vergessen haben bei der Berechnung... oder ob sie generell nix an Ausgaben anerkennen wollen.

Wir hatten doch erst hier den Fall wo die ARGE nix an Ausgaben anerkannt hat, was über 150,00 Euro gekostet hat...

Da bin ich ja mal richtig froh, daß es bei mir bisher alles so gut geklappt hat.... (Ist aber auch das einzige was bei uns hier klappt)
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Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Nachzahlung

#12

Beitrag von Emmaly »

laluna333 hat geschrieben:Ans AA Hessen schreib ich, dass ich Widerspruch eingelegt habe, richtig so???Oder da auch diese Aussetzung dazu schreiben???

Auf die Berechnung bin ich echt mal gespannt!

Ja richtig, Schwäbisch Gmünd steht mit drauf...Hat das AA schon sein eigenes Inkasso...? :*g*
Ans Inkasso, ehm der RD den Widerspruch in Kopie beifügen. Die Aufschiebung bis zur Entscheidung verlangen.
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Günter
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#13

Beitrag von Günter »

Auf Wunsch einer einzelnen Dame hab ich jetzt den Fred-Titel geändert.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#14

Beitrag von Emmaly »

Günter, danke. :unschuld:
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#15

Beitrag von laluna333 »

[Vielleicht wäre es sinnvoll mal eine Abrechnung eines beliebigen Monats zu sehen... dann könnten wir evtl. schon erkennen... ob die hier irgendwas schlichtweg vergessen haben bei der Berechnung... oder ob sie generell nix an Ausgaben anerkennen wollen.
bringt glaub nix, da ja der Durchschitt zählt...

Also ich habe heute den Brief vom AA erhalten, indem die "Berechnung" drin ist.

Die "Anlage EKS", ich blick die sowieso nicht (und ich dachte immer, die Finanzamtsache sei kompliziert...nein...die ist Kindergeburtstag gegen das AA-Zeug...oder bin ich so schwer von Begriff?????) wie die sie berechnet haben.

Jetzt Ist mir alles klar...ich wußte gar nicht, dass ich monatlich 850 Euro Gewinn habe...Das ist ja super!!! naja, Spaß bei Seite, die gehen von 850 Euro Gewinn pro Monat aus, und ich hab keinen Ahnung, wie die darauf kommen!!!!!

Ich hab jetzt jedenfalls die EKS (Betriebseinnahmen und Ausgaben) von denen, und da ich mich mittlerweile auskenne, und nicht so blöd bin, wie die denken, habe ich von meiner EKS, sprich das Formular was ich denen geschickt habe, eine Kopie gemacht, so wie ich es eingetragen habe...
Hab jetzt also meins, und das von denen...
Aber wie gesagt, ich blick das echt nicht ganz (trotz Abi mit BWL-Leistungskurs!!!)

Ich könnte jedenfalls wenn ihr wollt die EKS's von mir und denen reinstellen, nur wie????

Danke euch!!!

PS: Ich find's echt total super, dass es Leute gibt, die ohne Grund ihr Wissen preisgeben, nur um anderen zu helfen!!! Wirklich großes Kompliment an euch! Macht weiter so!!! Es gibt sicher sehr viele, die euch wirklich dankbar sind!!! :-)
Und ich finds wirklich super!!!VIELEN DANK!!!!
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#16

Beitrag von Koelsch »

Am einfachsten geht das mit nem Scanner. Alle persönlichen Daten unkenntlich machen und dann per Scanner in eine PDF (können die meisten Scanner) oder ein gängiges Bildformat wandeln und hier hochladen. Falls das nicht geht (mangels Scanner), kann ich Dir auch per PN meine Faxnummer senden. Dann mach ich daraus eine PDF und stelle ein.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#17

Beitrag von Günter »

Auf Anfrage einer einzelnen Dame hatte ich das Verfahren schon mal erklärt

http://www.alg-ratgeber.de/f16t88p893-e ... blond#p893

der letzte Beitrag auf der Seite.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#18

Beitrag von laluna333 »

Am einfachsten geht das mit nem Scanner. Alle persönlichen Daten unkenntlich machen und dann per Scanner in eine PDF (können die meisten Scanner) oder ein gängiges Bildformat wandeln und hier hochladen. Falls das nicht geht (mangels Scanner), kann ich Dir auch per PN meine Faxnummer senden. Dann mach ich daraus eine PDF und stelle ein.
ja, nein, danke, hast mich falsch verstanden... mit dem Technischen kenn ich mich bestens aus (ist ja unter anderen mein Job) PDF ist auch klar...nur wo stell ich es es ein??wo lad ich es hoch, das meine ich!

Und bringt euch das was, wenn ichs einstell?
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#19

Beitrag von laluna333 »

UUUUPs.....
seh gerade...(war mal wieder zu schnell im posten)...den Link von Günter!
Soll ich euch beide EKS's hochladen? Bringt euch das was????
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#20

Beitrag von Koelsch »

laluna333 hat geschrieben:UUUUPs.....
seh gerade...(war mal wieder zu schnell im posten)...den Link von Günter!
Soll ich euch beide EKS's hochladen? Bringt euch das was????
Uns vielleicht nicht, aber möglicherweise Dir. :totlach: :totlach: :totlach:
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#21

Beitrag von laluna333 »

so, jetzt komm ich endlich dazu, euch die Berechnungen zu zeigen (hatte die letzten Tage viel zu tun, dass Geld reinkommt...fürs AA...)
Einmal die Berechnung wie ich sie abgegeben habe (Name: meins, einmal das was ich geschickt bekam, Name: AA)

Ich muß dazu sagen, ich blick dieses EKS nicht wirklich!
Ich rechne normalerweise meinen Gewinn so aus: Exeltabelle, Nettoeinnahmen minus Nettoausgaben gleich Gewinn.

Ich glaub die blickens auch nicht!

Jetzt bin ich mal sehr gespannt, was ihr sagt.... :-)

folgendes noch: vom LRA bekam ich einen Breif, dass die mit der Zahlungseintreibung warten, bis das mit dem AA geklärt ist, das psst. Vom AA bekam ich noch nix, aber die Frist die ich gesetzt habe läuft ja noch ein paar Tägchen... mal schauen...
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#22

Beitrag von Günter »

Ich fürchte, du musst dich ein wenig gedulden, unseren EKS Weisen aus der Stadt am Rhein mit dem großen Dom haben wir bis Montag Abend in die Provinz verbannt, aber hab keinen Angst lange hält er es in der Wallachei nicht aus, dann isser wieder da. :gunni:
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laluna333
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#23

Beitrag von laluna333 »

Kein Problem, ich bin ja froh, dass ihr mir überhaupt helft!!! :-))
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marsupilami

Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#24

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mal versucht (hat nicht ganz geklappt), die Zahlen aus den beiden .pdf's in die EKS aus dem Downloadbereich nebeneinander einzutragen.
Wegen der besseren Übersicht und Nachverfolgung, weil in dem Excelteil ja schon Formeln drinne sind.

Das hat deshalb nicht geklappt, weil die Zeilenabfolge in .pdf-Formulare und EKS-Tabelle unterschiedliche Reihenfolgen haben.
Und in dem EKS-Teil manche Zeilen aus dem pdf-Formular gar nicht auftauchen und umgekehrt.
Bsp: Wo trage ich in der EKS-Tabelle das Porto aus den pdf's ein?
Ich kann nicht irgendwo eine Zeile dafür einfügen, da die Summe in der EKS-Tabelle ja eine Wenn-Abfrage ist. Abhängig ob Kleinunternehmer ja/nein.

Wenn mir jemand sagt, wo die Zeilen Porto und Anschaffungen eingefügt werden müssen, damit es keinen Kuddel-muddel mit den bereits bestehenden Formeln und Abfragen gibt, mach ich das fertig.

Dann kann das ganze handschriftliche Zahlenmaterial ordentlich verglichen werden.
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Pegasus
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung

#25

Beitrag von Pegasus »

moin marsu

Ich würde Porto in Sonstige Kosten und Anschaffungen in Investitionen nehmen.

Grüßle Peg
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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