EGV unterschreiben?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
andreasaerdna
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EGV unterschreiben?

#1

Beitrag von andreasaerdna »

Kurz vor dem Wochende gab es mal wieder Post vom JC. Die EGV, wie schon angekündigt. Wie seht ihr dieses, UNTERSCHREIBEN ODER EHER NICHT?
Welche Daten dürfen(müssen) auf Rechnungen erkennbar sein?

schönen Restsonntag
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#2

Beitrag von Günter »

UNTERSCHREIBEN ODER EHER NICHT?
Den Teufel würde ich tun.

Nahelegen der Beendigung der Selbstständigkeit ....


geile Formulierung, so präzise das gefällt. :gunni:


Wie sieht denn das Nahelegen aus? Durch direkte Erpressung mittels Leistungseinstellung oder etwas subtiler durch tägliches Antreten zum Rapport?

Wer legt denn fest, wann sich das Gewerbe nicht mehr lohnt?

Der Rest ist auch nett, warum nur alle halbe Jahre eine Inventur? Man könnte doch monatlich .... täglich ..... stündlich.

Was geht die die Inventur an? Wer zahlt den Bürokratieaufwand?

Die EGV würde ich in die Tonne treten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#3

Beitrag von Koelsch »

Nicht unterschreiben. Die spinnen doch hochgradig, wenn ich mir anschaue, was die dort als sanktionsbedrohte Pflichtverletzung rein schreiben wollen. :angel:

Die Daten von "nichtleistungsberechtigten Dritten" sind zu schwärzen, das heißt also Namen, Adresse, Telefonnummer etc.

Das gilt übrigens auch für das Fahrtenbuch, auch da gehören die Namen der Besuchten nicht rein. Der Hinweis auf Steuerrecht ist hinfällig, hier geht es um den Beweis von Betriebsausgaben und genau für den Bereich ist die Anwendung von Steuerrecht ausgeschlossen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: EGV unterschreiben?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Die sind ja echt drollig.
Bei Problemen mit der Selbständigkeit bieten sie dir ein Beratungsgespräch mit deinem Fallmanager an. Süß.

Wenn du höhere oder niedrigere Einnahmen in einem Monat nicht meldest wirst du sanktioniert mit 30%. Auch schön.

Fazit: hochgradig bescheuert und fern jeder Bestimmungen in den Fachlichen Hinweisen zur EGV. Schon auf Seite 1: diese EGV kann eben nicht durch Teilvereinbarungen ergänzt werden. Jede Änderung bedarf einer Kündigung der EGV, im beiderseitigen Einvernehmen.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#5

Beitrag von marsupilami »

Das soll gleich ein ganzes Jahr gelten?

Was - zum :hang: - ist eine "Effektivierung"?
Ein Deutsch haben die drauf, :lachen1: ehrlich.


Aber mal ernsthaft:
Das ist ja nur Drohen mit der Keule.
Ich könnt da nicht mehr ruhig schlafen geschweige denn konzentriert, zielorientiert arbeiten.

Gut, als Angestellter in entsprechender Position muß ich auch nach oben berichten und bestimmte Zielvorgaben erfüllen, aber das ....
Die wollen alles wissen, alles selber genehmigen aber der Deliquent soll gefälligst alle Arbeit machen.

Nö.
Nicht unterschreiben.
Als VA kommen lassen und dann gezielt gegen die einzelnen Punkte klagen.
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Pegasus
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Re: EGV unterschreiben?

#6

Beitrag von Pegasus »

Schon dreist was da verlangt wird. Schließe mich den Vorschreibern an: nicht unterschreiben!
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Re: EGV unterschreiben?

#7

Beitrag von andreasaerdna »

Also in die Schublade packen und abwarten.
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tigerlaw
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Re: EGV unterschreiben?

#8

Beitrag von tigerlaw »

andreasaerdna hat geschrieben:Also in die Schublade packen und abwarten.
:jojo: :jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
andreasaerdna
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Re: EGV unterschreiben?

#9

Beitrag von andreasaerdna »

Danke, also melde ich mich wieder wenn es Neuigkeiten gibt. VA- Verwaltungsanordnung?
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kleinchaos
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Re: EGV unterschreiben?

#10

Beitrag von kleinchaos »

Verwaltungsakt
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Re: EGV unterschreiben?

#11

Beitrag von Olivia Cole »

:ohnmacht: :ohnmacht: :ohnmacht:

1.) Das soll für 12 Monate gelten? Normal ist die Hälfte davon.
2.) Abänderungen durch Teilvereinbarungen halte ich für einen gravierenden (rechtswidrigen) Nachteil. Im schlimmsten Fall könnte eine Abänderung auch als Verwaltungsakt nachkommen, der dann automatisch Geltung entfaltet. Als trojanisches Pferd könnten allerlei weitere Pflichten nachauferlegt werden.
3.) 16c-Leistungen sind auch Coaching.
4.) Bei Entwicklungsstörungen soll ein Gespräch mit dem PAP Abhilfe schaffen. Ob der den nötigen Einblick in die Unternehmensführung hat?
5.) Beendigung der Selbständigkeit nach 12 Monaten, wenn die Hilfebedürftigkeit nicht überwunden wurde... hallo????
6.) Aktivitäten zur Integration, auch wenn damit die Selbständigkeit verunmöglicht wird --> also 1-Euro-Job statt eigener Firma
7.) Nach dem 11.11.15 erfolgt die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt nach den Richtlinien des Leistungsträgers --> Selbständigkeit ist bereits der 1. Arbeitsmarkt
8.) Steuerungsaufforderung bezüglich Forderungsmanagement: unzulässiger Eingriff in den Gewerbebetrieb
9.) Hinweis auf kaufmännisches Handeln --> Selbstverständlichkeit, aber sollte hier versehentlich ein Fehler unterlaufen, kann das Jobcenter durchsanktionieren (Extrembeispiel: Rechnungsnummer vergessen, Fehler fliegt auf, 30% Minderung über 3 Monate möglich, das wäre die teuerste vergessene Rechnungsnummer aller Zeiten)
10.) Inventur, Warenlager-Bericht, Einkaufswerte erfassen --> das Jobcenter bestimmt ab jetzt die Direktiven des unternehmerischen Handelns und des Controllings
11.) Zustimmung zu Investitionen: keine Rechtsgrundlage vorhanden
12.) EKS-Einreichung 2 Monate nach Ende des BWZ: steht bereits im Gesetz drin, unzulässige Aufblähung der EGV, Verstoss gegen das Datensparsamkeitsprinzip
13.) Zusammenfassung der Belege in einem Ordner: es wird bis ins kleinste Detail der Betriebsführung hineingeredet, werden die Belege nicht in einem Ordner übergeben besteht Sanktionsgefahr
14.) Einnahmen-Ausgaben-Belege werden nicht eingereicht, sonst Sanktion: das ist ein angekündigter direkter Gesetzesverstoss, da das Jobcenter in so einem Fall lediglich zu einer Schätzung des Einkommens berechtigt ist
15.) Separate EKS für jedes Gewerbe: keine Rechtsgrundlage vorhanden
16.) handschriftliches Fahrtenbuch: unzulässiges Formerfordernis
17.) Verweis auf Regelungen im EStG: unzulässig, hat nichts mit SGB II zu tun
18.) Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Gesprächspartner: haben nichts im Fahrtenbuch zu suchen, schon gar nicht bei Privatfahrten
19.) Schätzung von Eigenverbrauch in Anlehnung an Pauschtabellen des Finanzministeriums: ganz klarer Rechtsbruch
20.) Abweichungen von mehr als 10 bis 15% in der aEKS gegenüber der vEKS werden nicht anerkannt: ganz klare Rechtsbeugung
21.) Einkommensänderung innerhalb des BWZ muss nach 2 Monaten angezeigt werden --> Verstoss gegen die Einkommensglättung über 6 Monate hinweg
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#12

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
Ich glaub, Du hast nix übersehen
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Re: EGV unterschreiben?

#13

Beitrag von andreasaerdna »

Genauso hab ich auch geschaut, Olivia, nachdem ich das Schreiben mehrfach gelesen habe. Ich habe nur den Satz noch nicht gefunden, wo steht das sie meine Arbeit auch gleich mitmachen.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#14

Beitrag von marsupilami »

Für den Satz wurde der Druckerei die Kosten für die Tinte gestrichen. :mrgreen2:

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
Entweder nix tun und warten was da kommt.
Oder Dir aus der Liste von Olivia 2, 3 Punkte (nein, nicht alle, Du wirst vermutlich noch was zum Nachlegen bei Gericht brauchen) raussuchen und mit denen als Begründung dem JC mitteilen, daß Du nicht unterschreiben wirst.
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#15

Beitrag von Günter »

Wenn überhaupt reagieren, dann nur mit dem lapidaren Satz.

Die vorgelegte EGV ist gesetzwidrig, daher werde ich nicht unterschreiben.

Ich liefer denen doch nicht freiwillig die Möglichkeit umzuformulieren.

Lass die den VA nachschieben, dann fallen die so aufs Maul, wie sie es brauchen.
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Pegasus
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Re: EGV unterschreiben?

#16

Beitrag von Pegasus »

Gute Auflistung von Olivia. Ich würde so verfahren wie Günni schrieb. Diese EVG sollte man fleißig im Netz verteilen, damit andere auch etwas davon haben.
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#17

Beitrag von Günter »

Erst wenn die vor Gericht liegt. Nicht vorher den Amtsschimmel wecken.
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Pegasus
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Re: EGV unterschreiben?

#18

Beitrag von Pegasus »

Stimmt Günni. Schließlich muss man nicht alle "Joker" vorweg verpulvern.
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Re: EGV unterschreiben?

#19

Beitrag von andreasaerdna »

Ich bedanke mich für Eure Sicht auf die Dinge und besonders für die Auflistung von Olivia. Ich werde morgen noch ein Schreiben mit dem Wortlaut von Günther abgeben. Damit haben wir dann in diesem Jahr für einige zusätzliche Arbeit im JC gesorgt. Woran erkennt man eigentlich einen guten Anwalt für das SG.
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Re: EGV unterschreiben?

#20

Beitrag von Koelsch »

Am Besten fragst Du mal bei Erwerbsloseninitiativen vor Ort nach, die kennen ihre "Pappenheimer".
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Re: EGV unterschreiben?

#21

Beitrag von andreasaerdna »

So nach langen Wochen gab es am Wochenende wieder Post von JC. Ich hab den Eindruck dort wird nur die halbe Woche gearbeitet oder weshalb bekommt man immer am Wochenende Post.

SCHÖNEN TAG gewünscht
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Re: EGV unterschreiben?

#22

Beitrag von Olivia Cole »

Einige kritisch zu hinterfragende Punkte sind (weiterhin):

- Laufzeit bzw. Geltungsdauer des VA
- Erweiterungsautomatismus durch möglichen Einschluss von nachträglichen Teilvereinbarungen
- der Satz "Auch wenn damit die Ausübung der selbständigen Tätigkeit nicht mehr möglich sein wird."
- halbjährlicher Inventurbericht
- Zustimmungspflicht zu Investitionen
- Pflicht zur Führung eines Kassenbuches samt Formvorschrift (Ordner)
- Sanktionsbewehrung der Einnahmen-Ausgaben-Belege hinsichtlich einer bestimmten Sortierung: ein einzelner falsch abgelegter Beleg kann die Sanktion auslösen!
- Einbeziehung von EStG-Regelungen zum Fahrtenbuch, insbesondere dass auch bei privaten Fahrten Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Gesprächspartner aufgezeichnet werden müssen
- Deckelung der Kosten in der aEKS auf 10-15% über der EKS, sofern keine Anzeige über Kostensteigerungen erfolgt (wie soll dies umgesetzt werden? Hier müsste eine softwareseitige Umsetzung eines speziellen Kostenüberwachungsmoduls erfolgen, das dann "Alarm" schlägt, wenn bestimmte Schwellwerte innerhalb des BWZ überschritten sind, zusammen mit einer Live-Erfassung aller Kostenbelege)
- die Pflicht zur Meldung überdurchschnittlicher Einkommensänderungen, dies würde voraussetzen, dass man auch innerhalb des BWZ sein Einkommen auf Monatsbasis ermittelt und dem Jobcenter mitteilt / es stellt sich die Frage, an was sich der "über-/unterdurchschnittlich" bemessen soll, wenn keine Vergleichswerte vorliegen (am vorangegangenen BWZ? Am letzten Steuerbescheid? Am allgemeinen Lohnniveau des Arbeitsmarktes? Am Mindestlohn? An einem gesondert zu ermittelnden Branchendurchschnitt, welcher sich auf das Bundesland bezieht, in dem der Leistungsempfänger überwiegend seine Dienstleistungen erbringt (nicht jedoch das Wohnsitz-Bundesland)?
andreasaerdna
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Re: EGV unterschreiben?

#23

Beitrag von andreasaerdna »

Danke für die schnelle Antwort, ja wirklich viel geändert hat sich nicht.
Olivia Cole
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Re: EGV unterschreiben?

#24

Beitrag von Olivia Cole »

Es ist zu bedenken, dass Dich die EGV wohl ein ganzes Jahr mit all den enthaltenen Regeln binden wird, wenn Du nicht widersprichst. Keine schönen Aussichten. :depri:
andreasaerdna
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Re: EGV unterschreiben?

#25

Beitrag von andreasaerdna »

Ja,obwohl das Gesetz von 6 Monaten ausgeht und Änderungen mal so eben Bestandteil werden.
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