Bettlägerigkeitsbescheinigung

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Bettlägerigkeitsbescheinigung

#1

Beitrag von Koelsch »

Für einen streitbaren eLB möchte ich nach Anhang dazu schreiben.

Bitte bemeckern
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
Benutzer
Beiträge: 2286
Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#2

Beitrag von Olivia Cole »

"Subsumieren" glaube ich nur ein "m", ansonsten wäre ich gespannt auf die "offizielle Definition" von sozialrechtlicher Tragfähigkeit.

Wie ganz richtig geschrieben, beschädigt die Anforderung einer "Bettlägerigkeitsbescheinigung" das gegenseitige Vertrauen. Hier sollte das Jobcenter eine genaue Erklärung geben, wieso dieser Schritt unbedingt nötig ist.

Zusatzfrage, wie sieht es überhaupt mit der Kostenerstattung und einer etwaigen Vorab-Kostenzusage für ein solches Attest aus? Denn es ist ja nicht immer so, dass der Arzt zusätzliche Atteste aus Gutmütigkeit kostenlos ausstellt. Beim Arzt habe ich schon bis zu 30 € selbst für einfache Bescheinigungen zahlen müssen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#3

Beitrag von kleinchaos »

30€ ??? Das ist wohl der berüchtigte Berlin-Tarif, den wohl auch Tierärzte bis zu einem Umkreis von 40km (Speckgürtel) nach Wegelagererart verlangen?

Es gibt eine ärztliche Gebührenordnung, in den einzelnen Ländern unterschiedlich. http://www.aekno.de/downloads/aekno/goa ... e-2009.pdf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12390
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#4

Beitrag von angel6364 »

Erste Seite, siebte Zeile von unten: "Verpflichtung" groß schreiben
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#5

Beitrag von Koelsch »

Kostenzusage über € 5,36 ist in der Einladung enthalten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
Benutzer
Beiträge: 2286
Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#6

Beitrag von Olivia Cole »

kleinchaos hat geschrieben:30€ ??? Das ist wohl der berüchtigte Berlin-Tarif, den wohl auch Tierärzte bis zu einem Umkreis von 40km (Speckgürtel) nach Wegelagererart verlangen?

Es gibt eine ärztliche Gebührenordnung, in den einzelnen Ländern unterschiedlich. http://www.aekno.de/downloads/aekno/goa ... e-2009.pdf
30 € waren es für eine einfache Urlaubssemester-Bescheinigung für die Uni. Das war kurz nach der Euro-Einführung gewesen. Der Arzt war noch ganz stolz darauf, dass das schon ein verbilligter Tarif wäre... :ohnmacht:
Olivia Cole
Benutzer
Beiträge: 2286
Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#7

Beitrag von Olivia Cole »

Koelsch hat geschrieben:Kostenzusage über € 5,36 ist in der Einladung enthalten
Das hat man also sehr wohl bis auf den Cent ausgerechnet. Wieso fehlt dann die Ermessensdokumentation?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#8

Beitrag von marsupilami »

Bist Du sicher, daß der im Schreiben herausgearbeitete Humor auch wirklich ankommt?

Warum so aufwändig verschwurbelt?
Da blickt doch SB nicht mehr durch.


Du bist doch sonst immer für eine klare und damit verständliche Schreibe.
Ich hab jetzt keine Zeit für Alternative auszuarbeiten, muß einkaufen.

Evtl. später oder morgen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich kenne ja den eLB, der wird das lieben, denn er ist nicht unbedingt ein Freund des kurzen Schreibens.

Ich geb ihm das jetzt an die Hand, danke erst mal, das bis auf ein V keine groben Fehler entdeckt wurden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#10

Beitrag von Günter »

Mir gefällt es.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#11

Beitrag von Koelsch »

Der eLB hat das Schreiben noch ein wenig "erweitert", das geht jetzt so raus.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#12

Beitrag von Günter »

Verstehe ich das Schreiben so, dass er zum Termin am 12.02. trotz AU erscheinen will?

Dann kann er sich das ganze Gesülze wegen der Bescheinigung sparen.

Entweder ich bin krank, dann bleibe ich mit dem A***** im Bett, bzw fühle mich wegen der psüüüchischen Belastung dem Gespräch nicht gewachsen, oder ich knicke kampflios ein.

Klare Kante bitte.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#13

Beitrag von Koelsch »

Nein, er ist nicht bis zum 12.2. krank geschrieben sondern so weit ich weiß bis morgen. Er hatte aber eine erste "Vorladung" für gestern und hatte die eben mit AU abgelehnt und mitgeteilt, dass er sich wegen einer ausgesprochen schmerzhaften Kniegelenkentzündung, daher AU, nicht auf den Weg zum JC machen könne.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#14

Beitrag von Günter »

Jut, dann war das missverständlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bettlägerigkeitsbescheinigung

#15

Beitrag von marsupilami »

Viel zu verschwurbelt.
Als überlasteter SB würde ich da max. die erste Seite lesen und dann das Sanktionsprogramm starten.

Ich hab's aber so gelassen, nur 1, 2 kleinere Korrekturen angemerkt.

Schreiben an JC 30012015 V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“