Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Pegasus
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Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#1

Beitrag von Pegasus »

Moin moin in die Runde.

Ich habe mir gerade einen Vergleich der Einnahmen - Überschuss für die Zeiträume April.08 bis 29.Juni 08 und April 09 - 29.Juni 09 durchgeführt. Das Ergebnis ist gar nicht gut. Die Einnahmen sind arg rückläufig (zwischen 33 und 51 Prozent).


Und nun sitze ich hier und soll die Selbsteinschätzung EKS durchziehen. Die ARGE hat meine letzte IST-EKS anerkannt. Trotzdem wird mir übel. 1. LKW wegen der eingebrochenen Wirtschaft bis April abgemeldet, dann die schlimme OP bei Männe und ich selbst hatte eine schwere Bronchietes.

Meine diesjährigen Einnahmen bis dato. Letzter Bewilligunsgzeitraum: 02. - 07.2009
02. = 0,- = Überschuss -/-
03. = 0,- = Überschuss -/-
04. = 1.190,- Überschuss + 490,-
05. = 1.006,- = Überschuss - 15,-
06. = 850,- = Überschuss + 215,-
07. = ?

Weiß echt nicht mehr, was ich hier noch einschätzen soll. Jeder Tag in meinen Gewerbe ist doch wie ein Lotteriespiel. Und die Wirtschaft lahmt immer noch gewaltig. Es wird zu wenig produziert... :arge:

Wie verbuche ich eigentlich die Wiederzulassungsgebühren für den LKW? Die EKS sieht keine Behördengebühren vor oder bin ich blind? -> Sonstige Betriebsausgaben?
Peg
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Katharina2006
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#2

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: Hi Peg,
meine Zahlen sehen noch schlimmer aus als Deine. Ich habe dieses Jahr noch keinen einzigen Cent Gewinn erwirtschaftet. :heul: :heul: :heul:
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation ist für mich nachvollziehbar, dass die Gewinne wohl bei sehr vielen kleinen Unternehmen stark rückläufig sind. Ich bin z. B. darauf angewiesen, dass kaufmännische Aufträge von Kunden und potentiellen Auftraggebern außer Haus vergeben werden. Gerade in Zeiten, in denen jedoch Arbeitsplätze gefährdet sind, wird man aus Kostengründen solche Arbeiten lieber innerhalb des eigenen Betriebes durchführen lassen. :Kathi:
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Pegasus
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#3

Beitrag von Pegasus »

Hallo Katharina,
gar kein Gewinn? Weiß gar nicht, was ich Dir darauf antworten soll.
Hoffentlich hast Du nicht so einen schweren Kampf mit der Arge...

Ja denke auch, das die meisten Firmen sparen wo es nur geht, sehr zu Lasten der Kleinunternehmer.
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Katharina2006
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#4

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: Ist tatsächlich so - kein Gewinn. :heul:
Zum Glück habe ich den Ärger mit der ARGE nicht mehr durchzustehen, weil die mich aufgrund meines Alters sowieso schon längst aus ihrer Statistik gestrichen haben. Ich denke aber, dass wir nicht die einzigen Kleinunternehmer sind, die mit solchen oder ähnlichen Zahlen bei der ARGE aufmarschieren. :trost:
Bei mir ist es im Moment so, dass ich nur auf bessere Zeiten hoffen kann - gut, dass ich keine hohen monatlichen Kosten durch meine Selbstständigkeit habe. :Kathi:
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Koelsch
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#5

Beitrag von Koelsch »

Hallo Peg,
schöne Zahlen sehen anders aus - aber es sieht wohl in vielen Branchen sehr, sehr trübe aus. Bei mir wird das erste Halbjahr 09 auch, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, ein reines Nullsummenspiel, heißt im Klartext, praktisch keine Einnahmen. Da muss auch ARGE durch. Zulassungegebühren etc. würde ich unter die sonstigen Betriebsausgaben packen.

Für die vorläufige EKS - geh von den trüben Zahlen aus, es bringt Dir doch nichts, wenn Du Dir und/oder ARGE eine schönere, heilere Welt vorgaukelst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#6

Beitrag von Pegasus »

Hi Katharina,

ich kann über Kosten nicht klagen. Klar bei mir sind es die Fahrzeugkosten, denke nur mal an die Spritpreise. Und dann ist meine Kiste `ne olle Gurke, dementsprechend hoch sind die Steuern und Versicherung. Na wenn Du wegen Deiner Lenze aus der Statistik bist (?), brauchst Du Dir ja wegen der Arge nicht solche Gedanken machen oder täusche ich mich?

Koelsch auch bei mir wird es wohl eine Nullrunde. Hoffentlich bekommen wir kein Ärger, von wegen Job suchen etc. Klaro wird die EKS trübe ausfallen. Die SB hatte ja im letzten Bescheid meine vorläufigen Zahlen "gekippt" und ab 1.6 Einnahmen von 200,- Zugrunde gelegt, abzüglich des Freibetrages waren es dann 80,- anrechenbares Einkommen. Das war schon schwierig, denn so haben wir nicht den vollen Regelsatz erhalten.

Wenn ich nicht so einen netten "Gönner" hätte, der den LKW noch auf seine Firma laufen läßt und die Steuern / Versicherung verauslagt, hätte ich die letzten Monate nur rote Zahlen. Bislang hat er noch nicht "gemeckert". Das werden dann mtl. ca. 150-170,- Euro.

So trotz des heißen Wetters muss ich weiterim trüben fischen. Danke euch für die Antworten.

Peg
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Pegasus
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#7

Beitrag von Pegasus »

Hallo Koelsch,

Dein "Formular EKS - Einkommenserklärung für Selbständige mit ALG2" zickt bei mir.

Die Fahrzeugkosten für betriebl. KFZ werden NICHT addiert. Die Zeilen Nr. 34 bleibt leer.
Trage ich dann die Beträge per Hand ein, werden sie (logisch) unten bei der Summe der Betriebsausgaben addiert...

Die Spalte Nr. 3 - kulumiert hingegen addiert.

Kannst Du das mal verifizieren? Sitze hier und komme nicht weiter.

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Koelsch
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#8

Beitrag von Koelsch »

Das ist richtig so. Ich hab in Zeile 34 nicht zusammengefasst, weil ich denke, dass ist übersichtlicher. Da kannst Du dann in Zeile 34 z.B. Benzin eingeben und in Zeile 37 dann z.B. Parktickets Autowäsche etc. Ich hab das bewußt gemacht, weil ich gerne den Treibstoff separat erfasse. Dann hat man es nämlich auch leichter, wenn ARGE rumzickt und nur die € 0,10 /km anerkennen will, zumindest ganz schnell die gesetzlich vorgesehene Alternative zu errechnen, also die tatsächlichen Benzinkosten.
§ 3 Abs. 7 ALG II-V
1 Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. 2 Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 EUR für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. 3 Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird. 4 Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. 5 Für betriebliche Fahrten können 0,10 EUR für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.
Dieser Nachweis ist dann ein Klax, wenn Du den Treibstoff in der EKS separat hast.


Hast Du die letzte Version 3_3 bei Dir auf dem Rechner, die Vorgänger hatten noch Macken - bei der 3_3 wurde bisher nicht gemeckert.
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Pegasus
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#9

Beitrag von Pegasus »

Ups danke für die Info.

Das macht in der Tat Sinn. Ich buche sonst die Kraftstoffkosten auch in einer eigenen Kategorie.

Gruss Peg ...will nicht meckern. :mrgreen:
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Koelsch
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#10

Beitrag von Koelsch »

Pegasus hat geschrieben: ...will nicht meckern. :mrgreen:
Besser drei Mal gemeckert, als einmal das Formular falsch abgegeben, weil ich D...kopp da doch noch 'nen Fehler drin hab.
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Katharina2006
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#11

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: En Fehler kann doch jedem passieren Koelsch - aber sonst biste doch ganz in Ordnung :Kathi:
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#12

Beitrag von keindurchblickmehr »

Bei mir siehts leider auch nicht besser aus... Allerdings habe ich in meiner vorläufigen EKS einen Gewinn in Höhe von ca. 420,00 Euro mtl. angegeben, der mir ja auch schön abgezogen wird...Tatsächlich hab ich z.Zt. im Monat nicht mal 200 Euro Gewinn .. Dem stehen noch offenen Rechnungen für Warenlieferung von Januar bis Mai entgegen mit lächerlichen 2.500 Euro, die ich langsam mal bezahlen müsste... ... (Gibts da eigentlich die Möglichkeit eines Darlehens bei der ARGE ? :gaga: )

Wenn ich nun noch dran denke, daß die ARGE mir rechtswidriger Weise mtl. 100,00 Euro zu wenig Heizkosten zahlt.. meine Klage über mittlerweile 3.700 euro KDU beim SG dümpelt...dann kann ich gar nicht mehr soviel essen wie ich momentan :kotz: könnte....

Aber wir sind eben nicht irgendwelche Großkotzigen Firmen, denen man mal eben mit frischgedruckten Milliönchen unter die Arme zu greift... nur um in ein paar Monaten doch deren Pleite zu sehen...

Ich bin mal gespannt wie sich die gesamte Wirtschaft für uns Kleinunternehmer so weiter entwickelt... Vielleicht sollte ich doch meine Selbstständigkeit aufgeben, mich zu Hause auf´s Sofa setzen und auf großartige Vermittlungsversuche der ARGE warten..... :ohnemich:
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Günter
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#13

Beitrag von Günter »

Du hast doch einen Anwalt eingeschaltet wegen der HK. Bei weiterhin 100 € monatlich zuwenig Leistung müsste er parallel zur Hauptklage Antrag auf eA stellen.

Bei deinem gravierenden Gewinneinbruch bist du verpflichtet eine Veränderungsmitteilung zu machen und ein neues EKS Formular auszufüllen.

Schau mal auf die Anträge. Du unterschreibst
Da Sie die Leistungen beantragen, wird davon ausgegangen, dass Sie auch die Vertretung Ihrer Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese gilt nicht mehr, wenn Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Leistungsträger erklären, dass sie ihre Interes- sen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II). Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Erstattung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen erhalten. Das Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" und die Ausfüllhinweise habe ich erhalten und kenne deren Inhalt. Künftige Änderungen (insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Um- fangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.
Das ist keine Einbahnstraße, das gilt nicht nur wenn du mehr verdienst, sondern umgekehrt genauso.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, dass Du da dringend eine Veränderungsmitteilung machen musst. Wann läuft Dein Bewilligungszeitraum aus?
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#15

Beitrag von keindurchblickmehr »

@Günter...das weiß ich alles.....

Wie du aber ja auch weißt, steht diese Woche noch eine Untätigkeitsklage an, weil die SB mir aus der letzten EKS ca.94 Euro zuwenig erstattet hat... (Rechenfehler...auf den ersten Blick erkennbar, Mehrbedarf ignoriert...)...Bei der bleibt alles liegen, also glaubst du ja nicht, daß die mir auch nur einen Cent meiner vorrauschauenden EKS vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erstattet bzw. neu berechnet....

Lt. ihrer Auskunft sind ja alle Bescheide sowieso nur vorläufig... wenn ich jetzt also nach 3 Monaten merke, daß die Umsätze dramatisch eingebrochen sind... ich eine Neuberechnung verlange, dann bleibt das solange liegen, bis der Bewilligungszeitraum um ist... Die ist so..

Ich hab im Moment auch keinen Nerv auf die ewige gleiche Spielerei mit ihr... Sie wird nun neuen Ärger wieder bekommen wegen der Untätigkeitsklage, denn die kostet die ARGE ja auch wieder Geld..

PS: Inkl. Mehrbedarf sind´s sogar 210,00 Euro die mir noch fehlen aus der letzten EKS
Zuletzt geändert von keindurchblickmehr am Di 30. Jun 2009, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#16

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Ich denke auch, dass Du da dringend eine Veränderungsmitteilung machen musst. Wann läuft Dein Bewilligungszeitraum aus?
Ende August... Keine Chance auf vorläufige Änderung bei dieser SB... Bis die das bearbeitet, ist der Bewilligungszeitraum um...
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Günter
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#17

Beitrag von Günter »

Dann mach parallel dazu Beschwerde beim Kundenreaktionamangement und außerdem Fachaufsichtsbeschwerde nei der BA.

Es kann einfach nicht sein, dass alle stöhnen und keiner wehrt sich so, dass die andere Seite auch stöhnt.

Ich weiß, dass du immer noch im Stress mit deinem Gewerbe bist. Aber grade dann muss wenigstens das materielle Überleben gesichert sein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#18

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ich habe bereits einmal eine Beschwerde ans Kundenreaktionsmanagment geschrieben..die teilten mir nur lapidar mit, daß sie für Angelegenheiten wegen KDU nicht der richtige Ansprechpartner sind.... Zeitgleich hatte ich ein Schreiben an die Geschäftsleitung meine ARGE geschrieben...eben wegen den Reibereien mit dieser SB..dieses Schreiben ist bis heute (ca. 1,5 Jahren) absolut ohne jegliche Reaktion geblieben.

Ich werde mit meinem Anwalt mal über die Möglichkeit einer Fachaufsichtsbeschwerde sprechen.. ebenso soll er mal prüfen, ob eine eA bgzl. meiner Heizkosten nicht doch möglich ist.. Ich darf gar nicht dran denken, daß in ca. 8 Wochen bereits die neue Heizkostenabrechnung für den vergangenen Winter kommt.
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#19

Beitrag von Günter »

Wenn monatlich mehr als 10 % des Regelsatzes - und bei dir sind es fast 30 % - fehlen, wenn das kein Anordnungsgrund ist, dann gibt es keinen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Vergleich Einn.-Übersch. für neue EKS

#20

Beitrag von Koelsch »

Bei KdU hat das Kundereaktionsmanagement leider sogar Recht, nicht aber bei falscher Einkommensanrechnung aus einer EKS.

Und wenn auf eine Veränderungsmitteilung keine Anpassung erfolgt, ist auch dagegen meines Erachtens eine eA zulässig.

Wenn Du heute nix zu futtern hast, dann kann ARGE Dich nicht auf's Ende des BWZ verweisen, dann muss ARGE heute anpassen.
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