HILFE Post von der Krankenversicherung
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Was willst Du der ARGE denn für eine Veränderungsmitteilung schicken?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
och Koelsch,
alles was ich tun möchte ist, denen die neuen Bescheide über die geänderten KV Beiträge zu senden.
Außerdem weis ich ja nicht, ob die sich noch daran erinnern, das meinem Mann in den letzten 3 Monaten 2 x je 150 € und 1 x 79,71 € weniger Rente überwiesen wurde (wegen angeblicher Überzahlung aus Pflichtversicherung).
Meine Veränderungsmeldung "Bankverbindung" ist ja auch nicht bei der ARGE angekommen.
In einem anderen Fred hast Du (oder war es Günter ?) darauf hingewiesen, das man verpflichtet ist JEDE Veränderung mitzuteilen.
Turtle
(ich liebe diesen Smilie)
alles was ich tun möchte ist, denen die neuen Bescheide über die geänderten KV Beiträge zu senden.
Außerdem weis ich ja nicht, ob die sich noch daran erinnern, das meinem Mann in den letzten 3 Monaten 2 x je 150 € und 1 x 79,71 € weniger Rente überwiesen wurde (wegen angeblicher Überzahlung aus Pflichtversicherung).
Meine Veränderungsmeldung "Bankverbindung" ist ja auch nicht bei der ARGE angekommen.
In einem anderen Fred hast Du (oder war es Günter ?) darauf hingewiesen, das man verpflichtet ist JEDE Veränderung mitzuteilen.
Turtle
(ich liebe diesen Smilie)
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Das ist ok, KV Beiträge und die geänderten Rentenbeträge und natürlich auhc eine geänderte Bankverbindung, das alles sollte man ARGE mitteilen. Aber bei so komplizierten Vorgängen frag ich lieber einmal zu viel.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Hallo ihr lieben,
ich will euch nur kurz mitteilen, das der neue Bewilligungsbescheid da ist
Der Bescheid besteht aus reichlich Papier, einer Anlage EKS (auf einmal nur noch 3 Seiten ) und einem Merkblatt für Einkommen aus Selbständigkeit, welches mich fast aus den Schuhen gehauen hat
Dieses Merkblatt, sowie eine neue Mietbescheinigung soll ich unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben zurück senden ... aber nicht mehr heute, bin nämlich aus Zucker die Welt geht hier gerade unter.
Ich bin ja nicht so bewandert wie ihr hier, aber ich vermute, das ich mal wieder etwas verpaßt habe
Ich habe die 3 Seiten mal angehängt
Für den Fall das ich es in einem "neuen Fred" hätte eröffnen sollen, bitte ich um Verschiebung dieses Postings, an die betreffende Stelle
Liebe Grüße
Turtle
ich will euch nur kurz mitteilen, das der neue Bewilligungsbescheid da ist
Der Bescheid besteht aus reichlich Papier, einer Anlage EKS (auf einmal nur noch 3 Seiten ) und einem Merkblatt für Einkommen aus Selbständigkeit, welches mich fast aus den Schuhen gehauen hat
Dieses Merkblatt, sowie eine neue Mietbescheinigung soll ich unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben zurück senden ... aber nicht mehr heute, bin nämlich aus Zucker die Welt geht hier gerade unter.
Ich bin ja nicht so bewandert wie ihr hier, aber ich vermute, das ich mal wieder etwas verpaßt habe
Ich habe die 3 Seiten mal angehängt
Für den Fall das ich es in einem "neuen Fred" hätte eröffnen sollen, bitte ich um Verschiebung dieses Postings, an die betreffende Stelle
Liebe Grüße
Turtle
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Was jetzt? - ist man jetzt verpflichtet Merkblätter zu unterschreiben? Mietbescheinigung für die private Wohnung oder betrieblich angemietetes Objekt?Dieses Merkblatt, sowie eine neue Mietbescheinigung soll ich unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben zurück senden
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Huhu Peg,Pegasus hat geschrieben:Was jetzt? - ist man jetzt verpflichtet Merkblätter zu unterschreiben? Mietbescheinigung für die private Wohnung oder betrieblich angemietetes Objekt?Dieses Merkblatt, sowie eine neue Mietbescheinigung soll ich unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben zurück senden
Peg
die Mietbescheinigung scheint neu (seid 2009 ?) zu sein und ist meiner Meinung nach, für die private Wohnung (zumal die ARGE weis, das ich mein Gewerbe von zu Hause aus betreibe).
Das Merkblatt muß/soll von mir unterzeichnet (zusammen mit der Mietbescheinigung) und den geforderten Unterlagen jetzt nachgereicht werden.
Mal sehen, wann es ein Formblatt zum ausfüllen von Konfektionsgrößen aller Familienmitglieder (auch die außerhalb der BG) gibt
Wenn ich mir das Merkblatt so durchlese und daran denke, das ich mich VOLL UND GANZ auf meine Steuerberaterin verlasse (was meine Buchhaltung betrifft), stehen mir schon jetzt die Haare zu berge
Liebe Grüße
Turtle
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Moin Turtle,
auch wenn die Mietbescheinigung für die private Wohnung ist, ich meine, es langt den Mietvertrag und die letzte(n) Belege vorzulegen. Ich habe mich letztes Jahr geweigert eine Mitbescheinigung ausfüllen zu lassen. Damit gab sich die ARGE zufrieden.
Miebescheinigung für betrieblich angemietete Objekte, na ja es gab da mal eine PDF vom AA, in der stand, das es die selbständigen Leistungsempfänger nachteilig sein kann, wenn die Kunden das erfahren. Nach meiner Meinung sollte das auch für die Mietbescheinigung gelten.
Aber warte mal ab, was die anderen dazu sagen.
Peg
auch wenn die Mietbescheinigung für die private Wohnung ist, ich meine, es langt den Mietvertrag und die letzte(n) Belege vorzulegen. Ich habe mich letztes Jahr geweigert eine Mitbescheinigung ausfüllen zu lassen. Damit gab sich die ARGE zufrieden.
Miebescheinigung für betrieblich angemietete Objekte, na ja es gab da mal eine PDF vom AA, in der stand, das es die selbständigen Leistungsempfänger nachteilig sein kann, wenn die Kunden das erfahren. Nach meiner Meinung sollte das auch für die Mietbescheinigung gelten.
Aber warte mal ab, was die anderen dazu sagen.
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Wenn ich das Merkblatt lese, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Das dröseln wir auch mal fein säuberlich auseinander. Einige Punkte sollten, nach erster Einschätzung, auf jeden Fall unterschrieben werden.
Danke, damit hast Du mir das Wochenende gerettet - hätte ja sonst fast gar nicht gewußt, was ich machen soll.
Danke, damit hast Du mir das Wochenende gerettet - hätte ja sonst fast gar nicht gewußt, was ich machen soll.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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- Kontaktdaten:
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Turtel wird dir schon noch ne Rechnung, inkl Vergnügenssteuer austellen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Dieses Merkblatt erscheint mir fragwürdig.
Ich sehe keine Verpflichtung auch nicht nach §60 SGB I ein Merkblatt zu unterschreiben. Der ALG II Empfänger ist per Gesetz verpflichtet gesetzliche Regeln zu befolgen, aber keine Verwaltungsmerkblätter. Dafür gibt es keine Grundlage. Dann können die in diese Merkblätter schreiben was sie wollen, und der Bürger muss kuschen. NIE.
Ich sehe keine Verpflichtung auch nicht nach §60 SGB I ein Merkblatt zu unterschreiben. Der ALG II Empfänger ist per Gesetz verpflichtet gesetzliche Regeln zu befolgen, aber keine Verwaltungsmerkblätter. Dafür gibt es keine Grundlage. Dann können die in diese Merkblätter schreiben was sie wollen, und der Bürger muss kuschen. NIE.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Um Gottes Willen, das müsste Turtle dann als sonstiges Einkommen angeben, und damit ginge das zu 100% an ARGE.kleinchaos hat geschrieben:Turtel wird dir schon noch ne Rechnung, inkl Vergnügenssteuer austellen.
Das Merkblatt muss man sicher nicht unterschreiben, aber wenn mich nicht alles täuscht, sollte man es, mit vielen, vielen Einschränkungen unterschreiben. Ich rechne mal am Wochenende, aber beim ersten Überfliegen, hab ich mich bei den Angaben zur Umsatzsteuer gekugelt. Das kann aber eine Täuschung sein, da muss ich mal genauer gucken, vermutlich werden mir Herr Excel oder Frau Calc dabei hilfreich zu Seite stehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Die Formulierung Fälligkeit passt einfach nicht zum Zuflussprinzip und die Umsatzsteueranmeldungen und Bescheide gehen die ARGE nix an, nur die tatsächlichen Geldflüsse, und die sind Bestandteile der EKS.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
ich könnte mich kugeln vor lachen, ihr seid ja so
das einzige was ich Koelsch schicken könnte ist eine Reisebestätigung für ERHOLUNGSURLAUB auf den Malediven (oder so ähnlich)
Nur gut, das ich das Ding mit in den Briefumschlag zum Anwalt gesteckt und nicht bei der ARGE mit rein gepackt habe ich habe geahnt dass das Teil so nicht unterschrieben werden darf
Liebe Grüße
Turtle
das einzige was ich Koelsch schicken könnte ist eine Reisebestätigung für ERHOLUNGSURLAUB auf den Malediven (oder so ähnlich)
Nur gut, das ich das Ding mit in den Briefumschlag zum Anwalt gesteckt und nicht bei der ARGE mit rein gepackt habe ich habe geahnt dass das Teil so nicht unterschrieben werden darf
Liebe Grüße
Turtle
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Ich fürchte eher, Koelsch wird mir eine Rechnung für "entgangene Wochenendfreuden mit der Familie" stellenkleinchaos hat geschrieben:Turtel wird dir schon noch ne Rechnung, inkl Vergnügenssteuer austellen.
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Malediven klingt gut.
Du hast das Richtige getan. Hauptsache der Anwalt fällt nicht vom Stuhl.
Du hast das Richtige getan. Hauptsache der Anwalt fällt nicht vom Stuhl.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
:guru: mit "das Ding" meinte ich das Merkblatt der ARGE und nicht die Reisebestätigung
Verdient hätten "die Malediven" es aber so einige hier
Verdient hätten "die Malediven" es aber so einige hier
Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Ich hab mir das "Merkblatt" noch mal durchgelesen - die Umsatzsteuergeschichte ist tatsächlich korrekt dargestellt, die Herrschaften Excel und Calc dürfen also wochenenden. Allerdings muss man 5-mal lesen, um dahinter zu kommen, das ist nicht falsch.
Beim Rest hingegen macht es sich doch bemerkbar, dass meine Nackenmuskulatur nicht so sehr geübt ist, dauerndes, heftiges Kopfschütteln führt zu Nackenziepen. Im Moment tendiere ich dazu, hierzu mal jemanden zu befragen, der sich damit auskennt - und da meine ich nicht einen Anwalt, sondern das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg und das BMAS in Berlin.
Beim Rest hingegen macht es sich doch bemerkbar, dass meine Nackenmuskulatur nicht so sehr geübt ist, dauerndes, heftiges Kopfschütteln führt zu Nackenziepen. Im Moment tendiere ich dazu, hierzu mal jemanden zu befragen, der sich damit auskennt - und da meine ich nicht einen Anwalt, sondern das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg und das BMAS in Berlin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung
Ich würde zu dem Merkblatt in etwas das anhängende Schreiben senden an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Postanschrift: 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
--------------------------------------------
Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Herrn Thomas Knaak
Anschrift
Regensburger Str. 104
D - 90478 Nürnberg
Tel: 0911 / 179-0
Fax: 0911 / 179-3600
Sprich vorher noch mit Deiner Anwältin, ob sie Einwände hat.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Postanschrift: 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
--------------------------------------------
Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Herrn Thomas Knaak
Anschrift
Regensburger Str. 104
D - 90478 Nürnberg
Tel: 0911 / 179-0
Fax: 0911 / 179-3600
Sprich vorher noch mit Deiner Anwältin, ob sie Einwände hat.
Zuletzt geändert von Koelsch am Fr 3. Jul 2009, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Angehängte Datei verbessert
Grund: Angehängte Datei verbessert
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