fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

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Leandereth
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fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#1

Beitrag von Leandereth »

Hallo,

für unsere Bedarfsgemeinschaft haben wir einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, nun folgte anliegende Berechnung, welche für uns nicht nachvollziehbar ist und unüberschaubar wirkt. Zudem die Berechnungen zuvor anders aussahen (andere Listung) und das Bafög nicht in diesem Umfang als Einkommen berücksichtigt wurde.

Folgende Situation in der Bedarfsgemeinschaft:
- Antragsteller: arbeitslos ohne Einkommen
- Partner: Student mit Einkommen (Bafög und Job)

Einkommen von Partner:
Bafög (597 Euro) und Job (351 Euro) + 948,00 Euro

Ausgaben:
- Miete: - 416,70 Euro
- Gaskosten (Warmwasserbereitung & Kochen mit Gas): - 65,00 Euro
--> Mehrbedarf Warmwasser
- Versicherung (Rente) - 76,60 Euro
- Strom - 56,00 Euro

Der Widerspruch wurde unsererseits fristgerecht gestellt, mit dem Vermerk, dass die Begründung nach Akteneinsicht nachgereicht wird. Muss hier trotz dessen eine 14-Tage-Frist gewahrt werden, auch wenn uns bisher kein Termin für die Akteneinsicht vorgeschlagen wurde.

- Heizkosten (Heizung) wurde komplett vergessen

- Wurde das Einkommen vom Partner zu hoch berücksichtigt??
- Könnt Ihr noch andere Fehler ausmachen, wenn ja welche sind das konkret?


Was wäre eine sinnvolle, rechtlich korrekte Begründung, oder reicht es aus zu sagen, dass die Berechnung fehlerhaft ist?

Vielen Dank vorab für Ihre/Eure Hilfe.

Viele Grüße. Lea
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Koelsch
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich führ mir das morgen mal zu Gemüte.

Was soll Akteneinsicht bringen?

Üblicherweise wird JC Euch auffordern, den Widerspruch zu begründen, also keine Hektik
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#3

Beitrag von kleinchaos »

Meiner Meinung nach komplett falsch. Da der Partner keinen Leistungsanspruch wegen Studium hat, kann auch sein sonstiges Einkommen nicht angerechnet werden, schon gar nicht fiktiv
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
quinky
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#4

Beitrag von quinky »

Nach meiner Meinung richtig berechnet!
Bafög: 597€ minus 20% Freibetrag = 477,60€ Einkommen aus Bafög
Verdienst: 351,36€ minus Freibetrag 150,27€ = 201,09
Gesamteinkommen 678,69€
In einer BG ist ein Student zwar nicht ALGII-berechtigt, trotzdem wird sein überschüssiges Einkommen auf die anderen Personen der BG angerechnet.
Da sein Bedarf überdeckt ist, wird der überdeckende Betrag auf den Bedarf des Partners angerechnet.
Ich sehe in der Berechnung keinen Fehler, wenn das Einkommen von 351,36€ jeden Monat aus Erwerbseinkommen besteht.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#5

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Ernie, ungeklärt aber die Frage, wo sind die Heizkosten und um was handelt es sich bei der Rentenversicherung (€ 76,60) genau? Das kann nicht der Rentenbeitrag bei Minijob sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Leandereth
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#6

Beitrag von Leandereth »

Hallo, danke zunächst für Eure Antworten.

Das Bafög berücksichtigt anteilige Miete, aber auch für Kosten im Studium, Studiengebühren (einmal im Semester 280 Euro, fallen jetzt wieder an), Bücher etc.

Die Stundenzahl im Studentenjob wurde verringert, sodass es jetzt ein Minijob ist, das macht nun ca. 60 Euro weniger, daher ging ich davon aus, dass sich der Anspruch auf ALG II um diese Summe erhöht. Die anteiligen Heizkosten, bisher immer 26 Euro fehlen in der Berechnung komplett.

Die Rentenversicherung ist eine private Absicherung fürs Alter.
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Koelsch
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#7

Beitrag von Koelsch »

Deswegen werden beim BAföG ja auch nur 477,60 angerechnet.

Die Heizkosten sind aber natürlich bei den Unterkunftskosten anteilig zu berücksichtigen, also mit 50%
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marsupilami
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#8

Beitrag von marsupilami »

d.h. Widerspruch, weil die Heizkosten nicht berücksichtigt wurden.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#9

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Leandereth
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Re: fehlerhafter Berechnung - Begründung Widerspruch

#10

Beitrag von Leandereth »

vielen Dank nochmal für Eure Antworten.

Die Verwirrung war groß, da in den bisherigen Bescheiden nie genau aufgeschlüsselt wurde, das das Bafög mit 477 Euro berücksichtigt wurde. Davor wurde immer mit dem zusatzeinkommen gerechnet, daher hatten wir über eine Akteneinsicht für eine genaue Aufschlüsselung und Nachvollziehbarkeit der Berechnung nachgedacht.

Die Akteneinsicht ist nun offensichtlich nicht mehr nötig, danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße. lea
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