EGV unterschreiben?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#76

Beitrag von Günter »

Gefällt mir sehr gut, da es auch meine Vorgehensweise wäre. Ich würde eventuell bei den Ausgaben den Satz
Ich verweise auf die einschlägige Rechtssprechung der Sozialgerichte, insbesondere auf die Urteile/Beschlüsse BSG - B 4 AS 31/13 R , LSB Berlin Brandenburg - L 18 AS 13/15 , LSG München – L 11 AS 690/09 B ER sowie SG Gießen - S 28 AS 816/12.
einfügen, aber muss nicht sein, kannst du immer noch im Gerichtsverfahren, wenn es denen an der höheren Einsicht mangelt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#77

Beitrag von marsupilami »

Sehe ich wie Günter.

Ansonsten ist gut.


Denk' daran: entweder per Einschreiben, mit Zeugen dort im Briefkasten einwerfen oder auf der Kopie den Empfang abzeichnen lassen.
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#78

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
andreasaerdna
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Re: EGV unterschreiben?

#79

Beitrag von andreasaerdna »

Auf die Angabe der Urteile habe ich bewusst verzichtet, nicht das ich in einer späteren Verhandlung bei Gericht als "Rechtssachverständiger" keine PKH bekomme.
Ja alles persönlich abgeliefert. Neu ist bei uns, das man keine Kopie mehr braucht, sondern die Unterlagen mit Eingangsstempel kopiert werden. Bestimmt eine
Sparmassnahme :ironiea: vom Amt, damit sich der Stempel nicht so abenutzt.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#80

Beitrag von marsupilami »

Urteile zu einem Sachverhalt kann grundsätzlich jedermann recherchieren.
Die stehen dann auch i.d.R. zu einem bestimmten Sachverhalt und sowas kann man oft - nicht immer - aber eben oft auch als "Normal-Bürger" ohne juristische Ausbildung nachvollziehen.


Gesetze bzw. die §§ natürlich auch, aber die explizite Anwendung auf diesen persönlichen Fall und die entsprechende Auslegung und auf diesen §§ basierende Argumentierung macht das Eis dünner.
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tigerlaw
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Re: EGV unterschreiben?

#81

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben:Urteile zu einem Sachverhalt kann grundsätzlich jedermann recherchieren.
Die stehen dann auch i.d.R. zu einem bestimmten Sachverhalt und sowas kann man oft - nicht immer - aber eben oft auch als "Normal-Bürger" ohne juristische Ausbildung nachvollziehen.
(...)
Mal wieder "jein"! Urteile kann man nur recherchieren, wenn sie auch veröffentlicht werden. Das BSG verörrentlicht sehr viele seiner Entscheidungen. Die LSG schon weniger. Und bei den Sozialgerichten noch weniger.

Natürlich, wenn man ein Urteil bekommen hat, kann man es auch selber publizieren, entweder in Internetforen (so wie auch hier http://www.alg-ratgeber.de/post373246.html#p373246), oder in (Fach-)Zeitschriften. Auch da habe ich schon verschiedene Urteile veröffentlicht, insbesondere in der "ASR" (Anwalt im SozialRecht), die auch an alle SG versandt wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: EGV unterschreiben?

#82

Beitrag von Olivia Cole »

Ach, und ich dachte, dass generell alle Urteile in eine Datenbank kommen und abrufbar sind. Ist die Nichtveröffentlichung von Urteilen dann nicht eine Einflussnahme? Man stelle sich vor, dass alle Urteile, in denen das JC unterliegt, nicht veröffentlicht werden würden. Alle, in denen es gewinnt, hingegen schon. Dann bekäme man einen ganz anderen Eindruck von der Rechtsprechung.
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kleinchaos
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Re: EGV unterschreiben?

#83

Beitrag von kleinchaos »

Wenn das so wäre, dann wäre unser SG aber faul gewesen. Immerhin in 10 Jahren ALG 2 doch schon 5 oder 6 Urteile veröffentlicht. Und 2 allein in diesem Jahr! Horribel!

Einflussnahme, doch, ich denke schon.
Nur mal die beiden Urteile aus diesem Jahr. Seit Jahren tobt vor dem SG täglich die KdU-Schlacht. Immer wurde das Konzept der Stadt für rechtswidrig erklärt. Es wurde regelmäßig auf Wohngeldtabelle + 10% Sicherungszuschlag verwiesen.
Ende letzten Jahres nun legte die Stadt ein Konzept vor, das auch auf den 2. Blick schlüssig scheint. Der 3. Blick jedoch lässt da gewisse Zweifel aufkommen. Egal. Das SG wollte die ewigen KdU-Klagen vom Tisch haben. Und so pickte man sich 2 Fälle heraus, bei denen die Miete nun wirklich über alles Maß unangemessen war und wo es keine Aussicht auf Erfolg für den Kläger gab. Somit konnte man das neue Konzept als schlüssig und rechtswirksam begründen. Eines der Urteile stammt vom stellvertretenden Gerichtspräsidenten. Genau diese beiden Urteile wurden veröffentlicht, keine anderen, auch nicht zu anderen Themen des SGB 2. So, und nun weist du, wo die Reise hingeht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: EGV unterschreiben?

#84

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Wenn das so wäre, dann wäre unser SG aber faul gewesen. Immerhin in 10 Jahren ALG 2 doch schon 5 oder 6 Urteile veröffentlicht. Und 2 allein in diesem Jahr! Horribel!

Einflussnahme, doch, ich denke schon.
Nur mal die beiden Urteile aus diesem Jahr. Seit Jahren tobt vor dem SG täglich die KdU-Schlacht. Immer wurde das Konzept der Stadt für rechtswidrig erklärt. Es wurde regelmäßig auf Wohngeldtabelle + 10% Sicherungszuschlag verwiesen.
Ende letzten Jahres nun legte die Stadt ein Konzept vor, das auch auf den 2. Blick schlüssig scheint. Der 3. Blick jedoch lässt da gewisse Zweifel aufkommen. Egal. Das SG wollte die ewigen KdU-Klagen vom Tisch haben. Und so pickte man sich 2 Fälle heraus, bei denen die Miete nun wirklich über alles Maß unangemessen war und wo es keine Aussicht auf Erfolg für den Kläger gab. Somit konnte man das neue Konzept als schlüssig und rechtswirksam begründen. Eines der Urteile stammt vom stellvertretenden Gerichtspräsidenten. Genau diese beiden Urteile wurden veröffentlicht, keine anderen, auch nicht zu anderen Themen des SGB 2. So, und nun weist du, wo die Reise hingeht.
Sorry, aber wenn die Kläger von Anwälten vertreten wurden, warum haben diese Kollegen dann nicht ihrerseits diese Urteile veröffentlicht?
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kleinchaos
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Re: EGV unterschreiben?

#85

Beitrag von kleinchaos »

Keine Ahnung, weis ich nicht. Wenn ich mal eins in die Hand bekomme versuch ich es ja immer.

Achja, der Pressesprecher vom SG sagte mal zu mir, dass jeder Richter selbst entscheidet, ob er seine Urteile veröffentlicht. Allerdings wäre das wohl mit erheblichem Aufwand verbunden, weil einiges umgeschrieben werden müsse und anonymisiert werden muss, den Aufwand scheuen wohl die Kollegen. Sagte er so.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#86

Beitrag von marsupilami »

Umgeschrieben?
Was muß da umgeschrieben werden?

Der kann doch nicht ein Urteil "umschreiben".
Das wäre ja dann eine Urkunden-Fälschung!

Und Anonymisieren geht in Word über Suchen - Ersetzen und ich weiß, daß andere Textverarbeitungen diese Funktion ebenfalls innehaben. Also gehe ich davon aus, dass das auch in Textverarbeitungen, die in Behörden verwendet werden, ebenfalls geht.

Dann einfach noch mit einer zusätzlichen, kleinen 1,2 Buchstaben-Zahlen-Kombination als anonyme Version abspeichern und schon kann man das in einer Datenbank ablegen.


Für wie dumm halten die uns eigentlich?
Wir sind nicht nur auf der Billigversion der Waterzooi dahergeschwommen.
Ein paar Gemüsestücken sind da schon drinne und obendrauf schwimmen auch ein paar Fettaugen.
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Re: EGV unterschreiben?

#87

Beitrag von kleinchaos »

Na ganz so easy ist es wohl nicht. Die Urteile werden ja zB in sozialgerichtsbarkeit.de oder juris.de eingestellt. Und da stellste eben nicht die pdf oder das doc ein, sondern die Texte in die jeweilige Eingabemaske. Die Urteile werden natürlich nicht umgeschrieben, es wird manches gekürzt bzw weggelassen, was zu ausführlich die Personen beschreiben könnte bzw teilweise die Vorgeschichte. So jedenfalls wurde mir das gesagt
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Re: EGV unterschreiben?

#88

Beitrag von marsupilami »

Gut, dann wird halt der Urteilstext aus dem digitalen Dokument in die Eingabemaske von juris geguttenbergt.

Die Anonymisierung ist auch ein Klacks.
Begründung: zum einen werden mit Suchen - Ersetzen eindeutige Klarnamen eliminiert.
Und Beschreibungen von Lebensumständen - die ein Wiedererkennen möglich machen - stehen ja vermutlich nur 1mal im Urteil drinne, also kann man auch mit einem einfachen Löschen entfernen. Evtl. müssen dann die Übergänge ein wenig nachformuliert werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, was da länger als eine halbe Stunde dauern könnte und so ein Urteil nach Juris o.ä. zu transferieren.
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Re: EGV unterschreiben?

#89

Beitrag von kleinchaos »

So ein Richter fällt ja, gerade am SG, nicht nur 1 Urteil am Tag. Die Schreibkräfte haben auch mit x Schreiben jeden Tag zu tun, sind eh meist schon überlastet. Und da kanns dann schon sein, dass die Zeit einfach fehlt.
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Re: EGV unterschreiben?

#90

Beitrag von Olivia Cole »

Eigentlich sollte dann eine unabhängige Kommission darüber entscheiden, welche Urteile nun veröffentlicht werden und welche nicht.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#91

Beitrag von marsupilami »

:arge:
Nicht noch mehr beeinflußbare Fehlerquellen.

Bitte nicht.


"Unabhängige Kommission" gibt es nicht!
Das ist doch Postenschieberei, eine Gefälligkeit gegenüber einflußreichen Leistungsträgern in Wirtschaft und Politik.

Die Reihenfolge letzterer Substantive ist bewußt gewählt.
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tigerlaw
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Re: EGV unterschreiben?

#92

Beitrag von tigerlaw »

Olivia Cole hat geschrieben:Eigentlich sollte dann eine unabhängige Kommission darüber entscheiden, welche Urteile nun veröffentlicht werden und welche nicht.
Liebe Olivia,

schau Dir nur mal bitte die Terminsrolle für den 16.10.2015 am SG Düsseldorf an: http://www.sg-duesseldorf.nrw.de/behoer ... /index.php

Es gibt 25 Termine, von fünf verschiedenen "Spriuchkörpern" des SG (denn in einem Sitzungssaal gibt es keine "Schichtwechsel auf Seiten des Gerichts, sondern nur der Kläger und Beklagten.

6 Termine davon sind nicht öffentlich, sog. Erörterunstermine. Da verhandelt nur derBerufsrichter mit den Parteien und versucht, zu einer "nichtstreitigen" Erledigung der Sache zu gelangen. Er selber könnte keine "streitige" Entscheidung, also ein Urteil fällen.

In den 19 anderen Terminen könnten Urteile ergehen (häufig werden aber aber auch da Vergleiche abgeschlossen, bzw. Klagen zurückgenommen bzw. Ansprüche anerkannt)

Die Urteile werden entweder unmittelbar nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündet, oder aber nach dem Ende des letzten Termins. Für jede Sache berät sich der Berufsrichter mit den ehrenamtlichen Richtern, und wenn das Urteil noch im Termin verkündet wird, trägt der Richter auch noch die wesentlichen Argumente mündlich vor.

Dann verzieht er sich in sein Kämmerlein und schreibt das Urteil, das dann von der Sekretärin kopiert, mit Siegel versehen und den Parteien zugesandt wird. Erst dann könnte das Urteil auch publiziewrt werden.

Und dann soll eine Kommission tagen und regelmäßig täglich zehn bis 15 Urteile lesen? Beim SG wird ja längst nicht nur H-4 verhackstückt (Aktenzeichen "AS"), sondern auch z.B. Sozialhilfe ("SO"), Krankenkassen ("KR" [sowohl Ansprüche von Bürgern gegen die Kassen, als auch Ansprüche von Leistungserbringern, also Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Optiker, Sanitätshäuser usw.]), Unfallversicherung / BG-Recht ("U"), Scherbehindertenrecht ("SB"), Asylbewerberleistungsgesetz-Sachen ("AY"), usw. usf.
Und nicht jeder Richter ist auch in jeder Materie so fit, dass er mit einem losen Drüberlesen erkennen kann,, ob das Urteil vielleicht von Ineresse sein könnte.

Kurz: "Nice to have", aber unbezahlbar!

Und, lieber Marsu, ich habe z.B. das Urteil über die EKS-Anerkennung von anteiligen Wohnungskosten bei selbständigen "home-office-Aufstockern", das ich beim SG Berlin erstritten habe, im vergangenen Sommer aufbereitet. Da muss man sich zum ersten einen oder mehrere "Leitsätze" ausdenken (damit der Leser auf einen Blick erkennen kann, ob es eine für ihn interessante Entscheidung ist), dann die Paragraphenkette blden (welche Gesetzesnormen hier wichtig waren), dann Daten anonymisieren (sowohl "Datum", als auch andere Angaben), den Tatbestand ggf. zusammenfassen, dann fällt einem auf, dass der Richter etwas zu sehr cut-and-paste getrieben hat (es gab gleichartige Vorgänge), so dass auch jene Passage markiert werden muss (man darf ja nicht so einfach einen Text abändern!), und eh man sich versieht, sind drei Stunden vergangen.
Gut, bei einer Veröffentlichung in "SGB-E" gibt es keine Kürzungen, aber dennoch muss es noch einmal kontrolliert werden.
Nebenbei: Das o.g. Urtel, das in wenigen Tagen veröffentlicht sein wird, stelle ich dann als Scan aus der "ASR" hier ein.
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#93

Beitrag von marsupilami »

Gut, einen Fachmann zur Hand zu Haben.

Steckt also doch ein bisken mehr Hintergrund- und Nacharbeit-Arbeit drinne.


Hab mal wieder den Mund zu weit aufgemacht.
Keine Ahnung von Nix aber davon viel.

Tut mir leid.

:verlegen:
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#94

Beitrag von Koelsch »

Quatsch, ich hatte auch keine Vorstellung, dass da doch noch 'ne Menge Arbeit vor der Veröffentlichung drinsteckt. Das tut mir nicht leid, ganz im Gegenteil. Wenn ich alles wüsste, dann hätte ich ja keine Gelegenheit mehr, noch irgendwas zu lernen. Das wäre stink langweilig ..... und was würde ich dann mit meiner Neugier machen? :ka:
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tigerlaw
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Re: EGV unterschreiben?

#95

Beitrag von tigerlaw »

Nein, Marsu, da kann ich nur Koelsch beipflichten: Wenn man schon alles wüsste, wäre man auch der liebe Gott.

Wenn ich so etwas schreibe, dann eben nur mit dem Ziel, Hintergrundwissen zu vermitteln. Es ist doch ganz natürlich, dass man nicht immer von allem alles wissen kann. Das ist auch in der Juristerei so: Ein Vetter hatte Knies mit einem Zeitschriftenverleger, weil der einen Aufsatz erst zwei Jahre später und dann verändernd gekürzt gedruckt hatte. Ich wurde von ihm gebeten, ihn als Anwalt zu unterstützen - und bin grandios gescheitert, weil Urheberrecht nun doch eine ganz, ganz andere Materie als etwa Sozialrecht ist.

Und bedenke - und das gilt auch für Olivia -: Zumindest am SG Düsseldorf hat jeder Richter so etwa 600 lfd. Akten zu bearbeiten. Selbst ohne eine von Olivia gewünschte Veröffentlichungskommission ist das nur mit vielen Überstunden zu bewältigen!
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Re: EGV unterschreiben?

#96

Beitrag von Jodeljette »

Olivia Cole hat geschrieben: Mo 17. Nov 2014, 01:33 :ohnmacht: :ohnmacht: :ohnmacht:

1.) Das soll für 12 Monate gelten? Normal ist die Hälfte davon.
2.) Abänderungen durch Teilvereinbarungen halte ich für einen gravierenden (rechtswidrigen) Nachteil. Im schlimmsten Fall könnte eine Abänderung auch als Verwaltungsakt nachkommen, der dann automatisch Geltung entfaltet. Als trojanisches Pferd könnten allerlei weitere Pflichten nachauferlegt werden.
3.) 16c-Leistungen sind auch Coaching.
4.) Bei Entwicklungsstörungen soll ein Gespräch mit dem PAP Abhilfe schaffen. Ob der den nötigen Einblick in die Unternehmensführung hat?
5.) Beendigung der Selbständigkeit nach 12 Monaten, wenn die Hilfebedürftigkeit nicht überwunden wurde... hallo????
6.) Aktivitäten zur Integration, auch wenn damit die Selbständigkeit verunmöglicht wird --> also 1-Euro-Job statt eigener Firma
7.) Nach dem 11.11.15 erfolgt die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt nach den Richtlinien des Leistungsträgers --> Selbständigkeit ist bereits der 1. Arbeitsmarkt
8.) Steuerungsaufforderung bezüglich Forderungsmanagement: unzulässiger Eingriff in den Gewerbebetrieb
9.) Hinweis auf kaufmännisches Handeln --> Selbstverständlichkeit, aber sollte hier versehentlich ein Fehler unterlaufen, kann das Jobcenter durchsanktionieren (Extrembeispiel: Rechnungsnummer vergessen, Fehler fliegt auf, 30% Minderung über 3 Monate möglich, das wäre die teuerste vergessene Rechnungsnummer aller Zeiten)
10.) Inventur, Warenlager-Bericht, Einkaufswerte erfassen --> das Jobcenter bestimmt ab jetzt die Direktiven des unternehmerischen Handelns und des Controllings
11.) Zustimmung zu Investitionen: keine Rechtsgrundlage vorhanden
12.) EKS-Einreichung 2 Monate nach Ende des BWZ: steht bereits im Gesetz drin, unzulässige Aufblähung der EGV, Verstoss gegen das Datensparsamkeitsprinzip
13.) Zusammenfassung der Belege in einem Ordner: es wird bis ins kleinste Detail der Betriebsführung hineingeredet, werden die Belege nicht in einem Ordner übergeben besteht Sanktionsgefahr
14.) Einnahmen-Ausgaben-Belege werden nicht eingereicht, sonst Sanktion: das ist ein angekündigter direkter Gesetzesverstoss, da das Jobcenter in so einem Fall lediglich zu einer Schätzung des Einkommens berechtigt ist
15.) Separate EKS für jedes Gewerbe: keine Rechtsgrundlage vorhanden
16.) handschriftliches Fahrtenbuch: unzulässiges Formerfordernis
17.) Verweis auf Regelungen im EStG: unzulässig, hat nichts mit SGB II zu tun
18.) Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Gesprächspartner: haben nichts im Fahrtenbuch zu suchen, schon gar nicht bei Privatfahrten
19.) Schätzung von Eigenverbrauch in Anlehnung an Pauschtabellen des Finanzministeriums: ganz klarer Rechtsbruch
20.) Abweichungen von mehr als 10 bis 15% in der aEKS gegenüber der vEKS werden nicht anerkannt: ganz klare Rechtsbeugung
21.) Einkommensänderung innerhalb des BWZ muss nach 2 Monaten angezeigt werden --> Verstoss gegen die Einkommensglättung über 6 Monate hinweg
Ich habe da mal eine Frage zu Punkt 16 handschriftliches Fahrtenbuch als unzulässiges Formerfordernis. Gibt es da einen Paragraphen wo man das nachlesen kann und den Bearbeitern vortragen?
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#97

Beitrag von marsupilami »

Fahrtenbuch für Selbstständige ist hier im Forum schon des öfteren durchgekaut worden.
Nein, es gibt keinen § im SGB, der genau vorschreibt ob überhaupt und wenn ja wie ein Fahrtenbuch zu führen ist.

Du kannst Dir aber einfach mal diese Links - Threads innerhalb dieses Forums durchlesen:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=22493

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=11672

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=18896
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Jodeljette
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Re: EGV unterschreiben?

#98

Beitrag von Jodeljette »

Dankeschön, werde jetzt mal die Links durchforsten.
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