Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Hallo ihr Lieben,
hier kommt der 2. Grund warum ich mich jetzt mal an euch wende. Ich habe im September die Arbeitsstelle gewechselt, und mein bisheriger Chef weigert sich bzw. hält mich hin was mein ausstehendes Urlaubsgeld betrifft. Im September hieß es er wüsste noch nicht wie viel er mir zahlen müsste, im Oktober flog er erstmal für mehr als 3 Wochen in die Karibik. Seit Sonntag ist er wieder daheim, und vertröstet mich weiter. Ich habe eh das Gefühl dass er mich um einiges an Gehalt beschissen hat, aber das wäre jetzt zu lang um es hier auszuführen. Ich habe in dem Jahr auch über 300 Überstunden aufgebaut, die offiziell nicht mal existieren. Ein Bekannter meinte, ich soll meinem Chef jetzt eine Frist setzten bis wann er mir das Urlaubsgeld ausbezahlen soll, und dann zum Anwalt gehen. Aber ich weiss nicht ob das so rechtens ist.
Ich habe insgesamt 1 Jahr (1. Sept. 2014 - 31. August 2015) bei dem gearbeitet, habe im Juli gekündigt und in diesem Kalenderjahr keinerlei Urlaub genommen. Laut Vertrag standen mir 24 Urlaubstage im Jahr zu. Auf meinen Lohnzetteln sind keinerlei Urlaubstage, Krankheitstage usw aufgeführt. Also auch nichts woran ich erkennen kann wie viel ich eigentlich noch gut habe. Ich habe auch meine letzten Lohnzettel erst Anfang Oktober bekommen, kurz bevor er in Urlaub geflogen ist. Ich weiss einfach nicht wie ich jetzt vorgehen soll. Vielleicht habt ihr ja ein paar nützliche Ratschläge für mich.
Liebe Grüße,
Minaya
hier kommt der 2. Grund warum ich mich jetzt mal an euch wende. Ich habe im September die Arbeitsstelle gewechselt, und mein bisheriger Chef weigert sich bzw. hält mich hin was mein ausstehendes Urlaubsgeld betrifft. Im September hieß es er wüsste noch nicht wie viel er mir zahlen müsste, im Oktober flog er erstmal für mehr als 3 Wochen in die Karibik. Seit Sonntag ist er wieder daheim, und vertröstet mich weiter. Ich habe eh das Gefühl dass er mich um einiges an Gehalt beschissen hat, aber das wäre jetzt zu lang um es hier auszuführen. Ich habe in dem Jahr auch über 300 Überstunden aufgebaut, die offiziell nicht mal existieren. Ein Bekannter meinte, ich soll meinem Chef jetzt eine Frist setzten bis wann er mir das Urlaubsgeld ausbezahlen soll, und dann zum Anwalt gehen. Aber ich weiss nicht ob das so rechtens ist.
Ich habe insgesamt 1 Jahr (1. Sept. 2014 - 31. August 2015) bei dem gearbeitet, habe im Juli gekündigt und in diesem Kalenderjahr keinerlei Urlaub genommen. Laut Vertrag standen mir 24 Urlaubstage im Jahr zu. Auf meinen Lohnzetteln sind keinerlei Urlaubstage, Krankheitstage usw aufgeführt. Also auch nichts woran ich erkennen kann wie viel ich eigentlich noch gut habe. Ich habe auch meine letzten Lohnzettel erst Anfang Oktober bekommen, kurz bevor er in Urlaub geflogen ist. Ich weiss einfach nicht wie ich jetzt vorgehen soll. Vielleicht habt ihr ja ein paar nützliche Ratschläge für mich.
Liebe Grüße,
Minaya
- marsupilami
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Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Schriftlich Frist setzen (max. 14 Tage) und dann zum Rechtsanwalt bzw. wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, mal dort nachfragen, was die für Dich tun können.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Schnelle Fragen:
1. Hast Du neue Arbeitsstelle (ich vermute das mal aufgrund Deines Textes), oder beziehst Du ALG I; wenn das letztere, dann könnte auch die BA das Urlaubsgeld "einziehen".
2. Wenn Du tatsächlich in dem ganzen Jahr keinen Urlaub genommen hast, dann hast Du Anspruch auf etwas mehr als ein Monatsgehalt an Urlaubsabgeltung (beachte: es gibt dreierlei: a) Engeltfortzahlung unter Befreiung von der Arbeitsleistung [der eigentliche "Urlaub"], b) "Urlaubsgeld" (nämlich eine Draufgabe, ähnlich wie Weihnachtsgeld), und c) Abgeltung für nicht genommenen Urlaub).
Schau auch in Deinen Arbeitsvertrag: Ggf. steht dort etwas von Ausschlussfristen, diese darfst Du auf keinen Fall verpassen!
1. Hast Du neue Arbeitsstelle (ich vermute das mal aufgrund Deines Textes), oder beziehst Du ALG I; wenn das letztere, dann könnte auch die BA das Urlaubsgeld "einziehen".
2. Wenn Du tatsächlich in dem ganzen Jahr keinen Urlaub genommen hast, dann hast Du Anspruch auf etwas mehr als ein Monatsgehalt an Urlaubsabgeltung (beachte: es gibt dreierlei: a) Engeltfortzahlung unter Befreiung von der Arbeitsleistung [der eigentliche "Urlaub"], b) "Urlaubsgeld" (nämlich eine Draufgabe, ähnlich wie Weihnachtsgeld), und c) Abgeltung für nicht genommenen Urlaub).
Schau auch in Deinen Arbeitsvertrag: Ggf. steht dort etwas von Ausschlussfristen, diese darfst Du auf keinen Fall verpassen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Ich danke euch!
@marsupilami: Muss diese schriftliche Frist formal per Brief erfolgen oder reicht auch eine Mail oder WhatsApp?
@tigerlaw: Ich bin in einem neuen Arbeitsverhältnis. Das hier stand im Bezug auf meinen Urlaub in meinem alten Vertrag:
@marsupilami: Muss diese schriftliche Frist formal per Brief erfolgen oder reicht auch eine Mail oder WhatsApp?
@tigerlaw: Ich bin in einem neuen Arbeitsverhältnis. Das hier stand im Bezug auf meinen Urlaub in meinem alten Vertrag:
Zuletzt geändert von Koelsch am Mo 2. Nov 2015, 20:57, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Klarnamen im Foto entfernt
Grund: Klarnamen im Foto entfernt
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
@tigerlaw fragte nach Ausschlussfristen.
Guck mal vermutlich am Schluß des Vertrages. Steht da irgend etwas, das Forderungen aus dem Vertrag nur innerhalb von...... oder bis zum ..... geltend gemacht werden können?
Guck mal vermutlich am Schluß des Vertrages. Steht da irgend etwas, das Forderungen aus dem Vertrag nur innerhalb von...... oder bis zum ..... geltend gemacht werden können?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Im Arbeitsgerichtsverfahren zahlt in der ersten Instanz jeder seine Kosten unabhängig vom Ergebnis selber.
Ich würde den Chef anschreiben und mitteilen:
Lieber Ausbeuter.
Nach meiner Rechnung wurden die folgenden Arbeitszeiten und der Urlaub nicht bezahlt. Zur Beweissicherung werde ich den Zoll wegen des Verdachtes der Schwarzarbeit ermitteln lassen.
Eventuell besteht aber auch Interesse ihrerseits an einer gütlichen Einigung.
Im Arbeitsgerichtsverfahren zahlt in der ersten Instanz jeder seine Kosten unabhängig vom Ergebnis selber.
Ich würde den Chef anschreiben und mitteilen:
Lieber Ausbeuter.
Nach meiner Rechnung wurden die folgenden Arbeitszeiten und der Urlaub nicht bezahlt. Zur Beweissicherung werde ich den Zoll wegen des Verdachtes der Schwarzarbeit ermitteln lassen.
Eventuell besteht aber auch Interesse ihrerseits an einer gütlichen Einigung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Zu I: Du hast recht, aber nur dann, wenn keine PKH greift. Wenn M. nur Ausbildungsvergütung erhält und davon so gerade ihre WOhnung bezahlen kann, bekommt sie ratenfreie PKH!Günter hat geschrieben:Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Im Arbeitsgerichtsverfahren zahlt in der ersten Instanz jeder seine Kosten unabhängig vom Ergebnis selber. I
Ich würde den Chef anschreiben und mitteilen:
Lieber Ausbeuter.
Nach meiner Rechnung wurden die folgenden Arbeitszeiten und der Urlaub nicht bezahlt. Zur Beweissicherung werde ich den Zoll wegen des Verdachtes der Schwarzarbeit ermitteln lassen. II
Eventuell besteht aber auch Interesse ihrerseits an einer gütlichen Einigung.
Zu II: Das ist ein ganz hübsch dickes Drohmittel, da gibt es vemutlich schnell Kompromissbereitschaft.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Schriftlich heißt bei uns hier immer snail-mail.
Also auf die gute alte Art auf Papier ausgedruckt und per Post und womöglich als Einschreiben bzw. Einwurf-Einschreiben (ist billiger als ein normales Einschreiben) versandt.
Elektronische Nachrichten haben im Ernstfall vor Gericht keinerlei Beweiskraft, daß Du diese Zahlung ernsthaft an- und nachgefordert hast.
Das gilt übrigens auch für Kündigung des Arbeitsvertrages, des Telefon-Vertrages, ....
Also weder per Mail noch per whatsApp und auch nicht per sms, nicht per facebook.
Und vergiß die Fernseh-Tatort-Krimis, wo es immer heißt: sie sind der Mörder! Sie haben am 11.11. um 11 Uhr 11 eine sms an das Opfer geschickt!
Das ist im wahren Leben maximal ein Indiz, aber kein ernsthafter Beweis.
Also auf die gute alte Art auf Papier ausgedruckt und per Post und womöglich als Einschreiben bzw. Einwurf-Einschreiben (ist billiger als ein normales Einschreiben) versandt.
Elektronische Nachrichten haben im Ernstfall vor Gericht keinerlei Beweiskraft, daß Du diese Zahlung ernsthaft an- und nachgefordert hast.
Das gilt übrigens auch für Kündigung des Arbeitsvertrages, des Telefon-Vertrages, ....
Also weder per Mail noch per whatsApp und auch nicht per sms, nicht per facebook.
Und vergiß die Fernseh-Tatort-Krimis, wo es immer heißt: sie sind der Mörder! Sie haben am 11.11. um 11 Uhr 11 eine sms an das Opfer geschickt!
Das ist im wahren Leben maximal ein Indiz, aber kein ernsthafter Beweis.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Ich danke euch Leute.
Kann ich das so formulieren:
Kann ich das so formulieren:
Hier ist übrigens der Abschnitt mit den Fristen aus meinem Vertrag:Betreff: Aufforderung zur zur Auszahlung meines nicht beanspruchten Urlaubs
Sehr geehrter Herr S,
Da Sie seit meines Ausscheidens aus Ihrer Firma, den mehrmaligen mündlichen und schriftlichen Aufforderungen (z.B. per WhatsApp), mir den nicht genommenen, rechtlich zustehenden Urlaub, noch nicht ausbezahlt haben. Fordere ich Sie hiermit auf, dieses Versäumnis bis Montag dem 09. November 2015 nachzuholen. Sollte dies nicht erfolgen, so sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Minaya
Zuletzt geändert von Koelsch am Di 3. Nov 2015, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarname entfernt
Grund: Klarname entfernt
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Dann liegst Du ja wohl noch innerhalb der Fristen.
Hast Du das Briefchen per Einschreiben losgeschickt?
Hast Du das Briefchen per Einschreiben losgeschickt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Nein!
WhatApp ist nicht schriftlich!!!!!!!
WhatApp ist nicht schriftlich!!!!!!!
Betreff: Aufforderung zur zur Auszahlung meines nicht beanspruchten Urlaubs
Sehr geehrter Herr S,
Da Sie seit meinem Ausscheiden aus Ihrer Firma den mehrmaligen Aufforderungen, mir den nicht genommenen, rechtlich aber zustehenden Urlaub, noch nicht ausbezahlt haben, fordere ich Sie hiermit auf, dieses Versäumnis bis Montag dem 09. November 2015 nachzuholen.
Sollte dies nicht erfolgen, so sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Probleme mit meinem ehemaligen Chef
Hab dieses Wort raus gelöscht. Bin mal gespannt ob ich am Ende wirklich zum Anwalt muss.marsupilami hat geschrieben:Nein!
WhatApp ist nicht schriftlich!!!!!!!
Und, jap ich habe es per Einschreiben verschickt.