WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

Boednah
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#51

Beitrag von Boednah »

Beim JC Geld überweisen funktioniert nicht ohne Bescheid.

Wenn also Geld eingetrudelt ist vom JC kommt der Bescheid nach.
Meist innerhalb einer Woche.
Kein Bescheid, nur mal wieder eine Einladung zwecks berufliche Situation, wahrscheinlich wieder einmal eine neue EGV vorgelegt bekommen. Naja werde in dem Zusammenhang gleich alle meine Dokumente abstempeln lassen und die EGV nach Hause nehmen.
Gibt´s die Anlagen für die Weiterbewilligung auch zum Download, würde sie mir gleich vom Vermittler abzeichnen lassen, der ist zumindest "noch" ganz nett und scheint irgendwie verständnisvoller.

Im übrigen kenne ich es so, dass die nicht einfach weniger überweisen, sondern später alles wieder einfordern zwecks Überzahlung, welche es in meiner Situation gar nicht gibt.
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marsupilami
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#52

Beitrag von marsupilami »

Bei allem - verständlichen - Ärger über das JC:
halte bitte Vermittlung und Leistungsabteilung auseinander.

Erstere kann nix dafür wenn Dir zweitere keinen Bescheid zukommen läßt.

Kannst Du zwar ansprechen, evtl. klingelt Vermittlung auch kurz in der Leistungsabteilung durch, aber sich um (Leistungs-)Bescheide zu kümmern ist nicht Aufgabe der Vermittlung.

pAp hin oder her.
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Günter
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#53

Beitrag von Günter »

Gibt´s die Anlagen für die Weiterbewilligung auch zum Download, würde sie mir gleich vom Vermittler abzeichnen lassen, der ist zumindest "noch" ganz nett und scheint irgendwie verständnisvoller.
https://www.arbeitsagentur.de/web/conte ... TBAI516946

Die werden heute fast nirgends mehr zugesandt, das haben die auch vor ein paar Jahren so mitgeteilt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#54

Beitrag von Olivia Cole »

Tauschen sich eigentlich Vermittlungs- und Leistungsabteilung untereinander aus oder werkeln beide unabhängig voneinander vor sich hin?
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Koelsch
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#55

Beitrag von Koelsch »

Du mistverstehst im Zusammenhang mit JC das Wort Zusammenarbeit.

Zusammen betritt und vor allem verlässt man das sogenannte Dienstgebäude, Arbeit hingegen fällt aus wegen is nich. :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#56

Beitrag von marsupilami »

Wenig bis gar nicht.

Ich bin mal aus dem Leistungsbezug gefallen und 4 Wochen später will die Vermittlungs-Tante mit mir über "mein Bewerber-Angebot" sprechen.

Du siehst: wenn Du denen Allen nicht Alles schön fein säuberlich vorkaust, dann ...
Naja.
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Boednah
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#57

Beitrag von Boednah »

Bei allem - verständlichen - Ärger über das JC:
halte bitte Vermittlung und Leistungsabteilung auseinander.

Erstere kann nix dafür wenn Dir zweitere keinen Bescheid zukommen läßt.

Kannst Du zwar ansprechen, evtl. klingelt Vermittlung auch kurz in der Leistungsabteilung durch, aber sich um (Leistungs-)Bescheide zu kümmern ist nicht Aufgabe der Vermittlung.
Es ging mir nur darum, dass ich meinen Stempel für abgegebene Unterlagen habe und wenn ich schonmal dort bin, mir gleich von Jemanden der im JC arbeitet, betstätigen lasse, dass ich die Unterlagen abgegeben habe....btw sind mir die Vermittler auf die Frage, wo ich denn meine Unterlagen abgeben soll, häufig mit "können Sie auch gerne bei mir abgeben" entgegnet.

Witzigerweise gerade mit meinem Vermittler telefoniert, welcher noch recht Frisch ist und anscheinend noch nicht so vom JC "versaut" ist. Auf jeden fall sagte er mir, dass er die Unterlagen direkt an die Leistungsabteilung, sogar die zust. Person abgegeben hatte. Demnach hat der SB´chen meine Unterlagen bewusst vertuscht...gut war mir sowieso völlig klar.

Wie auch immer, ich werde die Unterlagen lieber direkt am Schalter abgeben.
Tauschen sich eigentlich Vermittlungs- und Leistungsabteilung untereinander aus oder werkeln beide unabhängig voneinander vor sich hin?
Mal so, mal so....ich würde mich mit Leistungsrelevanten Dingen immer an die Sachbearbeiter wenden, die Jobrelevanten Dinge, welche auch immer das sein mögen an die Vermittler. Ich bin bisher immer ganz gut ohne die ausgekommen, gehe zwar meinen Pflichten trotz nicht unterschriebener EGV nach, aber deren Vermittlungsangebote sind ja ein schlechter Witz....
Die werden heute fast nirgends mehr zugesandt, das haben die auch vor ein paar Jahren so mitgeteilt.
Besten Dank! Gut, dann kann ich das alles fertig machen und die Fehlinformationen vom SB umgehen. Sollte laut denen ja schon längst unterwegs sein...
Zusammen betritt und vor allem verlässt man das sogenannte Dienstgebäude, Arbeit hingegen fällt aus wegen is nich. :jojo:
Die halten mich ganz schön auf Trab, dass ist schon fast ´ne Vollzeitbeschäftigung. Da ich mittlerweile selber mal in diese "Situation" hineingeraten bin,
zeigt es mir mal andere die Kehrseite der Medaille...motivieren tun die mich eigentlich nur noch zum "System-Boykott", aber nicht zur Arbeit...schade um meine schöne - teure Ausbildung....könnte mir dafür manchmal in den A....wertesten beissen. Schon das Meister-BAföG macht gering bezahlte Jobs unmöglich...
Boednah
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#58

Beitrag von Boednah »

Kurze Zwischenfrage der Förmlichkeit halber:

Ich habe ja nach wie vor keinen Bescheid darüber bekommen, dass ich auf Grund von einem MiniJob, weniger Geld bekomme.
Demnach fällt ein WIDERSPRUCHSCHREIBEN, dann doch weg oder? Ich wollte am Montag mit Zeugen dahin und mein Geld einfordern, ich weiss jetzt nur nicht, ob ich extra dafür ein gesondertes Widerspruchschreiben erstellen muss, oder eben einfach nur eine Anforderung über einenschriftlichen Bescheid?

Der Ganze Rechtsbelehrungskrams ist für mich neu und ich weiss nicht wirklich, wie ich womit gegenangehen muss :tiger:
WIDERSPRUCHSCHREIBEN
Innerhalb einer Frist von einem Monat können Sie gegen
den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen. Einzelheiten
dazu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung,
in der Regel am Ende des Bescheids. Die Frist beginnt
mit dem Tag, an dem der Bescheid in Ihrem Briefkasten
angekommen ist. Heben Sie für den Streitfall den Briefumschlag
mit dem Poststempel als Nachweis auf.
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Günter
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#59

Beitrag von Günter »

Gegenfrage, welche Summe steht auf deinem letzten Bewilligungsbescheid und welche Summe wird ausgezahlt?
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#60

Beitrag von Boednah »

789 wurden mir zugesichert (vorläufig, da ich die Leute ja nicht in meine Wohnung gelassen habe) und 689 wurden ausgezahlt, demnach abzgl. der Summe, die der MiniJob (100 Gehalt) erbringt.
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Günter
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#61

Beitrag von Günter »

Dann würde ich denen ein Schreiben machen:

Sehr geehrte ....



sie haben laut Bescheid vom .... eine Summe von 789€ bewilligt, ausgezahlt wurden laut Kontoauszug vom .... nur 689 €.

Ich fordere sie hiermit auf, mit die fehlenden 100 € sofort auszuzahlen, andernfalls werde ich unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen und die Auszahlung des bewilligten Betrages beantragen.

Ich habe im Monat Dez. keinerlei weiteren Zahlungseingang, so dass mein soziokulturelles Existenzminimum unterschritten ist.

Mit ungeduldigen Grüßen

Irgendein Notdienst ist am Montag mit Sicherheit da.

Nimm einen Zeugen mit, verlange eine schriftliche sofortige Entscheidung, damit du beim SG deinen Antrag stellen kannst.

Wenn der mündlich ablehnt ist das ein Verwaltungsakt der sofort schriftlich bestätigt werden muss
Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#62

Beitrag von Boednah »

@Günter
Ok vielen Dank nochmal.

Klingt auf jeden Fall sehr Forsch, da ich in diesen Dingen (noch) nicht so Firm bin, habe ich immer das Gefühl damit auf die Schn... zu fallen,
denn der Gegenangriff dauert meist nicht lang. Ich möchte damit auch nur sagen, dass ich es mal so übernehmen werde, aber ich somit auf weitere Hilfe angewiesen bin :verlegen:
Aber letztlich ist es für ein Friedensangebot sowieso zu spät :frieden1:
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Günter
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#63

Beitrag von Günter »

Du kannst die Formulierungen gerne entschärfen, ich weiß nur nicht wie.

Vom Handling her gibt es nur die Möglichkeit endlos zu verhandeln, das sind denen die Liebsten, denn da wissen sie, sie können sich alles erlauben, oder gegenzuhalten und zu zeigen, "passt auf Leute, ich bin keine Lusche ich kenne meine Rechte."

Sorry aber ich kann nicht anders, ich polter lieber.
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marsupilami
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#64

Beitrag von marsupilami »

Das kann ruhig so, wie Günter das formuliert hatte.
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Boednah
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#65

Beitrag von Boednah »

Ich habe im Monat Dezember keinerlei weiteren Zahlungseingang, so dass mein soziokulturelles Existenzminimum unterschritten ist.
Dies ist ja, durch den MiniJob nicht korrekt oder? Denn durch diesen habe ich genau 789,- da dieser genau 100€ einbringt, dass die mir nichts abziehen drüfen, da es einen Freibetrag von dieser Summe gibt ist klar.

Nicht dass sich das mit dem Existenzminimum beisst, zwecks Forderungen der sofortigen Auszahlung.
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tigerlaw
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#66

Beitrag von tigerlaw »

Boednah hat geschrieben:
Ich habe im Monat Dezember keinerlei weiteren Zahlungseingang, so dass mein soziokulturelles Existenzminimum unterschritten ist.
Dies ist ja, durch den MiniJob nicht korrekt oder? Denn durch diesen habe ich genau 789,- da dieser genau 100€ einbringt, dass die mir nichts abziehen drüfen, da es einen Freibetrag von dieser Summe gibt ist klar.

Nicht dass sich das mit dem Existenzminimum beisst, zwecks Forderungen der sofortigen Auszahlung.
Wenn tatsächlich Dein eigentliches "Esistenzminimum" nicht angeknabbert wird (100 € Einkommen, genau 100 € fälschliche Anrechnung), ist für einen ER-Antrag wohl kein Raum. Natürlich ist das rechtswidrig, und natürlich kannst Du nach Durchlaufen des Widerspruchsverfahrens Klage erheben, aber eben nicht bereits vorher Eilrechtsschutz begehren!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#67

Beitrag von Günter »

Der Grundfreibetrag dient doch per Definition nicht als Zubrot zum Bedarf, sondern deckt die zur Erzielung des Einkommens nötigen Aufwendungen. Somit ist das Existenzminimum nicht gedeckt.

Man muss es aber entsprechend begründen.

Ich würde es als Nichtjurist versuchen, das Gericht wird schon irgendwie antworten.

Siehe auch Arbeitshilfe Einkommensbereinigung ALSO Info Seite 3

file:///C:/Users/G%C3%BCnter/Downloads/quer_Einkommensfreibetraege_Jun_2013.pdf
a) Zunächst werden als „Grundfreibetrag“ die ersten 100 Euro vom Einkommen abgezogen.2
Der Grundfreibetrag ist dabei ein einfach zu handhabender Pauschalabzug und steht für
folgende Einzelabsetzbeträge (= Freibeträgen):
– für die mit dem Erzielen des Einkommens verbundenen (nicht nur berufsbedingten)
Aufwendungen und
– die abzugsfähige Versicherungspauschale von 30 Euro für private freiwillige
Versicherungen und
– die abzugsfähigen Beiträge zu Pflichtversicherungen (v. a. KFZ) in tatsächlicher Höhe
und
– die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge zur Riesterrente und
– angemessene, nachgewiesene Beiträge zu einer privaten Gesundheits- und Altersvorsorge
von Menschen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen und
von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Damit ist klar, dass es sich bei dem Grundfreibetrag nicht um Deckung des "Normal-Bedarfs" handelt, sondern dass der GF einen "zusätzlichen Bedarf" darstellt, der AUCH gedeckt werden muss.
Wenn tatsächlich Dein eigentliches "Esistenzminimum" nicht angeknabbert wird (100 € Einkommen, genau 100 € fälschliche Anrechnung), ist für einen ER-Antrag wohl kein Raum. Natürlich ist das rechtswidrig, und natürlich kannst Du nach Durchlaufen des Widerspruchsverfahrens Klage erheben, aber eben nicht bereits vorher Eilrechtsschutz begehren!
Ich wehre mich bewusst gegen diese Betrachtungsweise, denn da werden existenzielle Grundrechte mit den Füßen getreten.

Der Grundfreibetrag deckt einen Zusatzbedarf und eben nicht das Existenzminimum.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#68

Beitrag von Günter »

Siehe auch Arbeitshilfe für die Berechnung von schwankenden Einkommen

https://fragdenstaat.de/files/foi/17644 ... ligung.pdf

Die müssen einen vorläufigen Bescheid auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens ermitteln, wobei Sonder- und Einmalzahlungen außenvorbleiben.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#69

Beitrag von Boednah »

Noch ist der Brief nicht raus, ich werde die Sache mit dem Freibetrag mit reinnehmen. Hatte ja mit dem SB telefoniert und da wurden 200€ dazuverdienst vermerkt.....war bestimmt auch nur ´ne Notlüge, weil der SB hinterher von meinen Gehaltsabrechnungen sprach....
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#70

Beitrag von Boednah »

Kurzer Zwischenstand:
Von den fehlenden 100€ wurden 95 überwiesen ;) Im Folgemonat fehlten diese 100€ wieder.
Statt der 689€ gab es durch die Erhöhung 5€ mehr, soll heißen, es wurden 694€ überwiesen, anstelle der 794€

Alles ohne schriftliche Bescheide etc. Kann ich mich schriftlich auf einen "Auszug aus dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)" berufen??

§ 33 SGB X
Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Abs. 2 des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.
Seitdem es immer per Nachweis an die Teamleitung geht, kommt da zumindest schonmal etwas an... :bravo:

Für den Hausbesuch werde ich nun aufgefordert ins Jobcenter zu fahren und mit dem zugehörigen Außendienst zurück zur Wohnung zu fahren, mit der Aussage, dass wenn sie einen Termin vereinbaren, die Leistungsempfänger häufig nicht anwesend sind. Gut, kann natürlich sein, aber habe ja nichts zu verbergen und auch nicht vor nicht anwesend zu sein....
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#71

Beitrag von Koelsch »

Natürlich kannst Du Dich auf das SGB X berufen, aber ich würde es vorziehen, nicht so sehr mit §§ zu wedeln. Da reicht es, einfach zu schreiben: Meines Wissens muss ein Bescheid doch schriftlich erfolgen und die zur Entscheidung führenden Gründe müssen klar genannt werden.

Dann würde ich doch mal Fahrtkosten zum JC beantragen.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#72

Beitrag von Boednah »

Weiss Jemand für das mit Abzügen über 100€ aussieht? Normalerweise gilt ja ein Freibetrag von 100€,
würde ich jetzt 120€ verdienen, so dürfte ich 100€ abzgl. 80% von 20 Euro behalten.
Also 4€ über den 100€ Freibetrag und somit 104€. Missverständlich geschrieben, aber ich denke Ihr wisst was ich meine.

In meiner Gehaltsabrechnung sind vermerkt:
Im Bruttoarbeitsentgeld sind € 12 Reisekostenerstattung und € 8 Nachtzuschlag enthalten!

Wird die Reisekostenerstattung und der Nachtzuschlag auch abgezogen. Das wären nämlich genau die 20€ die darüber liegen?
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#73

Beitrag von Koelsch »

JC geht vermutlich hin, und rechnet die beiden Positionen zum Brutto hinzu und nimmt als Netto den tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Beim Nachtzuschlag ist das sogar ok, bei der Reisekostenerstattung hab ich so meine Zweifel. Konntest/musstest Du das dem AG Rechnungen einreichen, oder ist das auch eine Pauschale. Wenn Pauschale, dann wäre das vermutlich leider auch ok, wie das JC es sieht. Nur wenn Du tatsächlich nachweislich in Vorlage getreten wärst und AG erstattet verauslagte Kosten, dann sähe es nach meiner Meinung anders aus.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#74

Beitrag von Boednah »

Das wären 16€ die sie dort einbehalten. Im Netz finde ich leider keine Informationen darüber, sondern lediglich über den Betrag von 100€

Bei einem 450 Euro Job (Minijob) wirken sich die Freibeträge folgendermaßen aus, also in meinem Fall:
Einkommen/ Freibetrag Beträge
Einkommen (450-Euro-Job) 120,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) – 100,00 Euro
verbleibendes Einkommen 20,00 Euro
20% von 20,00 Euro – 4,00 Euro
anzurechnendes Einkommen 16,00 Euro

Wäre dann verschenktes Geld...naja
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#75

Beitrag von Koelsch »

Die Rechnung ist so weit ok.

Details findest Du in § 11b SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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