Liebesbriefe vom Amt des Grauens

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#601

Beitrag von helz »

ok mache ich

super danke

edit:
hab ergänzt, auf mein dem JC bekanntes konto
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#602

Beitrag von helz »

wieder da
angefressen

teilweise erfolgreich

protokoll:

brief wurde mir ausgehändigt mit den worten: na den können sie janoch nicht haben.
meine unterlagen wurden entgegen genommen, mit den worten: das wurde ja schon mehrfach angefordert.
aber der unterton besagte: sie reichen ja das nie ein.
was ja nicht stimmt.

wegen der mietaufstellung durch die hausverwaltung und mietkontoauszüge, war noch nicht mal unterton, das ich das ja einfach nicht einreiche, sondern es wurde unterstellt: sie kümmern sich nciht drum.
habe mehrfach betont das sogar kopien der schreiben an die hausverwaltung vorlägen, das ich aber auf die schreiben keine antworten bekäme.
da mußte ich dann handschriftlich eine schriftliche erklärung abgeben, das die hausverwaltung einfach nicht reagiert.

warum mein weiterbewilligungsantrag noch nicht bearbeitet wurde, obwohl ich ihn am 15.12.2015 eingereicht habe.
ja bin ich auch selber schuld!
weil zitat "der lag wie alle unterlagen bei der widerspruchsstelle, weil sie ja immer soviele beschwerden schreiben"

gottseidank kam an dieser stelle ein typ aus dem nebenzimmer dazu, der das ganze etwas deeskalierte (also ich wäre ihr jetzt nicht an die gurgel gegangen, aber ich fühlte mich mega verarscht).
er meinte: klar haben sie das recht auf widerspruch. keine sache, und ja die leistungsabteilung hätte schon ab 15.12. + 10 arbeitstage reagieren müssen. deswegen wäre sie im verzug, wenn sie mich erst am 25.1.2016 zur mitwirkung auffordern würde.

der anwalt meines vertrauens (huhu tigerchen :) :tiger: ) meinte auch noch: da sie eh nur die maximale miete für mich udn kind zahlen udn nicht die tatsächliche, wäre es eigentlich völlig egal, wie hoch die tatsächliche miete wäre und deswegen (wenn ich das richtig verstanden habe) wumpe mit den mietaufstellungen und mietkontoauszügen.

wegen bescheid und zahlung: ja da müßte ich den 1. abwarten und dann eben am 1. nochmal vorsprechen (so die eigentliche fachkraft in der eingangszone, bei der ich vorsprach), der typ aus dem nebenzimmer meinte: rufen sie am 29. hier an.
habe aber trotzdem meinen antrag auf vorschuß zum 29. abgegeben. aber man säuselte davon, das ja jetzt die leistungsabteilung noch 10 arbeitstage zeit hätte, aber ja es wäre nciht mein verschulden.
und berlinpass könne man auch nicht um einen monat verlängern, das ginge nur mit einem gültien bescheid.
habe schon angedeutet, das ich ihnen die mehrkosten in rechnung stellen werde!

da es nciht das erste mal ist, das ich erst kurz vor ablauf des bewilligungszeitraums zur mitwirkung aufgefordert wurde und eben auch immer wieder die selben sachen eingefodert werden, die vorlliegen (kann ja nichts dafür, das die nettokaltmiete sich seit 10 jahren nicht verändert hat) möchte ich eine beschwerde schreiben. wegen verzögerung in der antragsbearbeitung, es kann nicht sein, das alles von mir erstmal bei der widerspruchsstelle landet und dann erst verzögert bei der leistungsabteilung. meine SB hat auch HEUTE 26.1. meine krankmeldung, die auch in dem brief war, den ich am 15.12. abgeschickt hatte, konnte da nicht persönlich hin, da ich krank war) bekommen und in meine akte eingetragen!
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#603

Beitrag von Koelsch »

Ich hatte ja hier http://www.alg-ratgeber.de/grundsicheru ... 16773.html den Fall geschildert - WBA am 1.10.15 abgegeben für BWZ ab 1.1.2016. Keine Kohle am 1.1. ausgesprochen patzige Telefonauskunft der Leistungstussi, darauf Eilantrag durch Anwalt Deines Vertrauens und am 4. Arbeitstag nach eA Antrag war dann, oh Wunder, der WBA fehlerfrei bearbeitet.

Klar ist aber auch, noch in dieser Woche wird erneuter WBA gestellt für den BWZ ab 1.7.2016, denn man weiß ja nicht, wie lange so ein überlastetes Leistungs-SB'chen da braucht. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#604

Beitrag von helz »

meinste ich soll auch gleich im februar antrag ab august stellen?
wobei das ja ein problem mit der kristalkugel eks werden könnte?
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#605

Beitrag von Koelsch »

Wer 6 Monate in die Zukunft gucken kann, der kann auch 1 Jahr in die Zukunft gucken. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#606

Beitrag von helz »

so gesehen haste recht.

machen wir dann entspannt fertig.

wobei ich eine beschwerde schreiben möchte, ist das eine dienstaufsichtsbeschwerde?
ich habe eh einen schlechten ruf, also nix mehr zu verlieren :D


gerade die verlinkte story gelesen, hammer. an dreistigkeit fast schon nicht mehr zu überbieten!
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#607

Beitrag von Koelsch »

Jep, das wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#608

Beitrag von helz »

ok

das muß ich mir jetzt morgen mal entspannt überlegen was man da schreibt. für ideen wäre ich dankbar :D
Olivia
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#609

Beitrag von Olivia »

helz hat geschrieben:wegen der mietaufstellung durch die hausverwaltung und mietkontoauszüge, war noch nicht mal unterton, das ich das ja einfach nicht einreiche, sondern es wurde unterstellt: sie kümmern sich nciht drum.
Wurde etwas dazu gesagt, dass die Daten genau so gut auch aus den Kontoauszügen und dem Mietvertrag entnommen werden könnten?
da mußte ich dann handschriftlich eine schriftliche erklärung abgeben, das die hausverwaltung einfach nicht reagiert.
Hier sehe ich die Gefahr, dass diese Erklärung womöglich herhalten muss für einen Direktkontakt des Jobcenters zur Hausverwaltung bzw. zum Vermieter. "Wenn Daten nicht anders erhoben werden können", darf das JC sowas lt. Sozialgesetzbuch im Ausnahmefall (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 b Unterbuchstabe aa SGB X).
der wba lag wie alle unterlagen bei der widerspruchsstelle, weil sie ja immer soviele beschwerden schreiben
Aus der Inanspruchnahme von Rechten dürfen einem keine Nachteile erwachsen! Und was sucht ein WBA eigentlich bei der Widerspruchsstelle? :verwirrt:
und berlinpass könne man auch nicht um einen monat verlängern, das ginge nur mit einem gültien bescheid.
Und wieso verlängert das Bürgeramt den Berlinpass für Erwachsene auch ohne gültigen Bescheid um einen Monat, wenn sich der Bescheid verspätet?
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#610

Beitrag von helz »

Olivia hat geschrieben:
helz hat geschrieben:wegen der mietaufstellung durch die hausverwaltung und mietkontoauszüge, war noch nicht mal unterton, das ich das ja einfach nicht einreiche, sondern es wurde unterstellt: sie kümmern sich nciht drum.
Wurde etwas dazu gesagt, dass die Daten genau so gut auch aus den Kontoauszügen und dem Mietvertrag entnommen werden könnten?.
nein
war ja eingangszone, wurde gar nciht in die leistungsabteilung gelassen

da mußte ich dann handschriftlich eine schriftliche erklärung abgeben, das die hausverwaltung einfach nicht reagiert.
Hier sehe ich die Gefahr, dass diese Erklärung womöglich herhalten muss für einen Direktkontakt des Jobcenters zur Hausverwaltung bzw. zum Vermieter. "Wenn Daten nicht anders erhoben werden können", darf das JC sowas lt. Sozialgesetzbuch im Ausnahmefall (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 b Unterbuchstabe aa SGB X).
in wie fern?
da ist noch mein tiger zwischen jc und was auch immer
der wird denen schon noch bescheid-brüllen :) das kann der gut!

weil bei mir wird nicht die komplette miete gezahlt.
nur das was maximal laut wav für eine wohnsituation wie bei mir vorgesehen ist!

d.h. miete ist höher und sie zahlen weniger.
ja und ich bringe mein arbeitszimmer in abzug.

vermute dieser ganze "hick-hack" ist auch ne reaktion auf unser gewonnens urteil, das sie meine büromiete anerkennen müssen.
der wba lag wie alle unterlagen bei der widerspruchsstelle, weil sie ja immer soviele beschwerden schreiben
Aus der Inanspruchnahme von Rechten dürfen einem keine Nachteile erwachsen! Und was sucht ein WBA eigentlich bei der Widerspruchsstelle? :verwirrt:
[/quote]

das ist ein mysterium
aber u.a. deswegen dienstaufsichtsbeschwerde
und natürlich fürfen aus inanspruchnahme von rechten kein nachteil entstehen. man die püppie war eht überfordert.

aber mir wurde auch schon mal von einer persönlichen SB gesagt, da ich die EGVs nie unterschreibe (ja wenn auch immer scheiß drin steht) gelte ich eh als querulant
und berlinpass könne man auch nicht um einen monat verlängern, das ginge nur mit einem gültien bescheid.
Und wieso verlängert das Bürgeramt den Berlinpass für Erwachsene auch ohne gültigen Bescheid um einen Monat, wenn sich der Bescheid verspätet?
das weiß ich nicht
bist du aus berlin udn hast das selber schon erlebt?
beim jc wird ja für kinder und jugendliche verlängert und da wurde mir explizit gesagt: nein geht nicht.

evt. kann man das (mit deinen erfahrungen oder bestätigung) auch mit in die dienstaufsichtsbeschwerde nehmen!
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#611

Beitrag von helz »

kurzes update:
zwar noch kein geld da, aber nach telefonat mit dem callcenter
bescheid wäre am 27.1. raus, geld wäre angewiesen, auch der schulbedarf von 30 € von junior.
müßte also hoffentlich montag auf dem konto sein :)

:knutsch: :knutsch: :knutsch:
der ist für euch alle
Olivia
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#612

Beitrag von Olivia »

Schlechte Nachrichten: die Abschaffung der Stallpflicht (ggf. auch nur bei selbständiger Berufstätigkeit in Vollzeit) wird im Gesetzentwurf zum 9. SGB II-Änderungsgesetz überhaupt nicht einmal angedacht. Die Forderung taucht nicht einmal bei Verbänden und Experten als durchsetzenswert und lohnenswert auf. :heul:

Dass Flüchtlinge seit einem Jahr Freigang haben und bessergestellt als Arbeitslose sind, interessiert auch niemanden.
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marsupilami
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#613

Beitrag von marsupilami »

@ helz: Dank für die Rückmeldung.
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#614

Beitrag von helz »

so nun sollte ich die dienstaufsichtsbeschwerde in angriff nehmen, nachdem ich den widerspruch zum bescheid geschrieben habe.

weiß im moment nicht so recht was ich da schreiben soll, aber "ungestraft" kann das nicht bleiben.
a das die akten so lange bei der widerspruchsstelle lagen.
b das sie überhaupt da lagen
c das die püppi in der eingangszone versuchte mir das zum vorwurf zu machen.

was schreibe ich da also am besten?



@marsupilami immer gerne mit der rückmeldung.
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#615

Beitrag von Koelsch »

helz hat geschrieben: a das die akten so lange bei der widerspruchsstelle lagen.
b das sie überhaupt da lagen
c das die püppi in der eingangszone versuchte mir das zum vorwurf zu machen.
Ganz ehrlich, was willst Du Dir da die Nerven kaputt machen?

Ich mach mal den advocatus diaboli - da werden folgende Antworten (falls überhaupt) kommen:
  1. Widerspruchsbearbeitung dauert eben, übermäßig lange Bearbeitungszeit ist nicht feststellbar
  2. Es kann nicht sein und wäre völlig unökonomisch bei innerbehördlichen Vorgängen Aktenkopien anzufertigen. Ist also alles bestens gelaufen
  3. Püppi kann sich an nix erinnern und bestreitet das heftig, denn gerade diese Püppi ist dem Arbeitgeber als nachgerade vorbildlich höflich und hilfsbereit bekannt.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#616

Beitrag von helz »

ich habe meinen wba am 15.12.15 eingereicht.
er wurde erst am 25.1.16 bearbeitet, grund: alle unterlagen lagen so lange in der widerspruchstelle, weil ich ja imemr soviele beschwerden schreibe.
meine mitwirkungspflicht habe ich per telefon am 25.1.16 erfahren, bekam kopie des schreibens am 26.1. bei persönlicher vorsprache, der bescheid wurde dann am 27.1. ausgefertigt (mithilfe der unterlagen, wo das forum beistand gab)
das tatsächliche schreiben vom 25.1. erreichte mich erst am 1.2.
kohle war am 2.2. da
bescheid vom 27.1. lag am 4.2. vor

parallel dazu:
freundin hat beim gleichen jobcenter im gleichen team am 16.1.16 wba für 1.2. gestellt.
wurde am 28.1.16 ohne mitwirkung bearbeitet, bescheid ausgefertigt, der ihr am 29.1. per post vorlag.
kohle hatte sie am 3.2.

fällt da jemandem was auf?

und mich kotzt das an. was heißt meine nerven? die liegen eh schon blank, blanker geht nicht mehr.
wir können die püppi auch rauslassen, aber es gibt einen zeugen aus dem nebenzimmer
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#617

Beitrag von Koelsch »

Das ist alles richtig, aber es bringt nach meiner Meinung nichts. Ich hab doch den Fall eingestellt - WBA am 1.10.15 für BWZ ab 1.1.16 nachweislich gestellt, sowas von abhaken, da hat sich absolut nie was geändert, seit er in der Wohnung ist. Trotzdem Geld für Januar kam erst, nachdem der Diescha per eA beim Sozialgericht Dampf gemacht hatte. Schuldbewußtsein beim JC - Fehlanzeige.
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marsupilami
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#618

Beitrag von marsupilami »

Ich fang mal ganz vorne an:

An wen wird das Schreiben gerichtet? bzw. wer wird angesprochen?

Bei Vorwürfen gegen eine bestimmte Person: kann ich das, was ich da schreibe, notfalls auch "belegen"? sprich: Zeuge?
Welche Vorwürfe sind das konkret?

Du kannst denen zwar Faulheit (zu faul zum zurückblättern und nachlesen), Nachlässigkeit (Akte liegt in der Widerspruchsstelle anstatt in der Leistungsabteilung) vorwerfen, nur musst Du denen dann auch diese Tatbestände auch belegen können.


Was ist das Ziel des Schreibens?
Was genau soll sich verändern?
Was soll sich für Dich verändern?

Was genau soll für Dich dabei herausspringen?


Ich müsste selbst über dieses erste Grund-Gerüst sehr heftig nachdenken.


Vermutung meinerseits:
Selbst wenn Du sachlich bleibst, gar objektiv den Sachverhalt, die Vorgänge beschreibst so dass der "Chef" Dir Recht geben muss, was kommt dabei rum?

Vermutlich maximal eisige Höflichkeit wenn nicht gar Pampikeit der betreffenden SB's, weil sie wegen Dir ein Mitarbeiter-Gespräch führen mussten mit dem Chef.
An den internen Vorgängen wird sich vermutlich nichts ändern. Vielleicht werden Deine Angelegenheiten eine Zeit lang ordentlicher und zügiger bearbeitet werden.
Aber wie nachhaltig wird das sein?

Wie nachhaltig wird das sein, selbst wenn Du Regionaldirektion und Kundenreaktions-Management in Nürnberg in den Verteiler nimmst?


Kaufmännisch kurz und trocken gefragt:
Was ist der Aufwand?
Was ist der Ertrag?
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#619

Beitrag von helz »

ok dann mache ich nichts und kneife schnwänzchen ein

danke schön

und dann werden meinen anträge immer weiter verzögert, weil ich ja so gemein bin mich zu beschweren (aka widersprüche zu schreiben)

komisch, als ich am 26.1. hier geschrieben habe, war die idee ok. ich kann widersprüche schreiben, nur solche aufsichtsbeschwerden nicht.

mich ärgert einfach diese nummer, das ich was pünktlich einreiche, das irgendwo versackt, sie nicht innerhalb der 14 tage nach antrag reagieren und dann noch mit forderungen kommen, die schon längst alle vorliegen.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#620

Beitrag von Koelsch »

Das hat doch nix mit kneifen zu tun. Ich bezweifel eben nur, dass die Beschwerde irgend einen Erfolg haben könnte. Aber wenn Dir danach ist und Du Dich dann besser fühlst, dann schreib so was. Schaden kann es nicht:

Sehr einfach:
Am .... habe ich meinen Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum ab .... eingereicht. Dieser wurde von Ihnen nicht rechtzeitig bearbeitet, da angeblich, meine Akte nicht greifbar war. Diese wurde in Ihrer Widerspruchsabteilung benötigt. Von Ihrer Püppi wurde mir genau dies auch zum Vorwurf gemacht, ich sei ja selbst schuld, wenn es da zu Verzögerungen käme. Es kann und darf doch nicht sein, dass ein völlig rechtmäßig eingelegter Widerspruch von Ihnen als Argument für eine verzögerte Antragsbearbeitung herangezogen wird.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#621

Beitrag von Olivia »

[...] Ich erwarte für die Zukunft, dass sich derartige Verzögerungen nicht mehr wiederholen. Bitte sorgen Sie für eine pünktliche, korrekte und einwandfreie Behandlung meiner Anliegen. Damit wäre der Sache bereits geholfen.

Sollte eine Verschleppung meiner Anliegen auch künftig erfolgen, sähe ich mich zu einer umfassenden Beschwerde bei Ihren Vorgesetzen veranlasst.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#622

Beitrag von helz »

sehr gut meine lieben :) ihr seid die besten :) :knutsch: :knutsch: :knutsch:
das werde ich so schreiben und abschicken.
dann habe ich das bei den akten.


btw. kurze andere frage, die mich nicht ganz selber betrifft.
bei bewerbungen, also mit pflicht (habe ich ja nicht und auch immer noch keine EGV :) :gunni: )
liste abgeben der bemühungen ist klar, aber auch die anschreiben? ist das heute üblich?
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#623

Beitrag von Koelsch »

Die Anschreiben würde ich allenfalls auf Anforderung rausrücken, denn auch das sind Angaben zu "Nichtleistungsberechtigten", die das JC kaum was angehen.
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kleinchaos
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#624

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns wollen sie die Anschreiben sehen. Die prüfen damit, ob du dich auch wirklich ernsthaft bewirbst und nicht schon im Anschreiben eine eventuelle Einstellung verhinderst. Damit wollen sie die Sanktionsquoten erhöhen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#625

Beitrag von helz »

alles klar

gebe ich mal so weiter, wobei wenn mein kleines sorgenkind was über sanktionsquote erhöhen liest, dann wird sie noch nervöser als eh schon.

ist es schon ne aufforderung wenn steht: liste + anschreiben?
oder schickt man liste und wartet bis es heißt: wo sind die anschreiben?
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