WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

Boednah
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#126

Beitrag von Boednah »

So nach längerer Zeit, gibt es auch wieder nichts neues...wollte eigentlich freiwillig eine Maßnahme antreten, zwecks Weiterbildung...wurde mir aber auf Grund der Kosten versagt. Schade hätte optimal in meine "Laufbahn" gepasst.

Ansonsten sei nur zu sagen, dass auf meinen Widerspruch im Januar "noch" nicht eingegangen wurde, lediglich eine Bestätigung ist eingegangen, dass dieser bearbeitet wird. Zwischenzeitlich am 12.2. einen neuen Bescheid erhalten, welcher mir jetzt die kompletten Leistungen zusagt, es werden aber weiterhin nur 710€ überwiesen.

Joa...das war´s auch schon, demnach keine Besserung....und mMn kommt bei einem bearbeiteten Widerspruch immer eine Anschreiben, in dem steht, dass dem Widerspruch im vollen Umfang entsprochen wurde, oder eben nicht...
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Koelsch
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#127

Beitrag von Koelsch »

Kommt vielleicht noch, das dauert manchmal was
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#128

Beitrag von Boednah »

Nach wie vor keine Antwort auf den Widerspruch, Gehaltsabrechnungen werden auch nicht bearbeitet, mittlerweile fehlen mir 3 Monatsgehälter. Auf Reisekostenrückerstattung wird auch nicht eingegangen...

Untätigkeitsklage ist aber ja erst nach 3 Monaten möglich. Kann ich einen anderen Sachbearbeiter beantragen?

Was ist hiervon zu halten?
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/a ... -1.2866360

Würde ich direkt mit einreichen
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Koelsch
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#129

Beitrag von Koelsch »

Richtig - Untätigkeitsklage geht erst nach 3 Monaten. Andere Möglichkeit wäre evtl ein Eilantrag, aber da befürchte ich, wird man sagen - wer so lange warten konnte mit dem Eilantrag, der kann auch noch weiter warten: Keine Eilbedürftigkeit erkennbar.

Zu dem Widerspruch gegen den Regelsatz guck mal hier: http://www.alg-ratgeber.de/sonstige-hil ... 16725.html

Das würde ich aber jetzt nicht mit dem laufenden Widerspruch verquicken, sonst verzögerst Du das weiter. Warte ab, der nächste Bescheid kommt bestimmt und dann machst Du das und kombinierst das mit einem Überprüfungsantrag für den jetzt aktuellen Bescheid.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#130

Beitrag von Boednah »

Okay, für den zweiten Widerspruch bleibt mir ja noch etwas Zeit.

Was haltet ihr von diesem Anschreiben, eig. zu harmlos und eher als Hinweis geltend, wusste jetzt nicht wie ich es anders formuliere:
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anträge für die Reisekostenrückerstattung sind bei Ihnen bereits am XX.XX.XXXX nachweislich eingegangen (s. Abgabebestätigung vom XX.XX.XXXX) und wurden bisher nicht bearbeitet!

Des Weiteren habe ich Ihnen bereits 3 weitere Gehaltsabrechnungen übergeben (Monat Dezember 2015 / Januar / Februar 2016), auch diese wurden bisher nicht bearbeitet.

Laut dem Leitfaden für den Außendienst eines Hausbesuches, ist dem Betroffenen auf Wunsch eine Abschrift des Prüfprotokolls zu überlassen, ich bitte darum, mir diese Abschrift vom Hausbesuch am XX.XX.XXXX zukommen zu lassen.
Da fehltz halt noch eine Fristsetzung, kann man dem JC überhaupt eine Frist setzen, welche Dauer wäre angemessen?
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kleinchaos
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#131

Beitrag von kleinchaos »

14 Tage
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Koelsch
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#132

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Günter
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#133

Beitrag von Günter »

Ich würde runtersetzen.

Als Frist setze ich ihnen den 31.03.2016, sollten wider Erwarten die ausstehenden Zahlungen bis dahin nicht auf meinem Kointo eingegangen sein, bleibt mir wegen der eklatanten Bedarfsunterdeckung nur der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht, den ich pünktlich am 01.04.2016 einreichen werde, da dann bereits der 4. Monat fehlt.

Mit freundlichen Grüßen
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#134

Beitrag von Boednah »

So, ein paar neue Infos:
Auf meinen Widerspruch vor knapp 3 Monaten wurde nicht eingegangen, in genau 2 Wochen werde ich demnach eine Untätigkeitsklage einreichen.

Da das Gehalt wider erwarten falsch berechnet wurde, steckt der nächste Widerspruch schon in den Startlöchern. Zuletzt gab es jeweils 58 & 59,xx Euro trotz des Freibetrages von 100 Euro. Mittlerweile fehlen mir Gelder über 200 Euro. Ich denke ich werde den 2ten Widerspruch direkt mit der Untätigkeitsklage vom ersten einreichen, da ich mittlerweile keine Chance mehr sehe, dass das Ganze friedlich abläuft.

Für JEDES! meiner Schreiben habe ich Nachweise, Zeugen etc. des Weiteren habe ich mich an alle Fristen und Pflichten gehalten.
So das war´s erstmal, ansonsten gibt es noch ein aktuelleres Thema von mir:

Umzug bei Hartz 4 Bezug

http://alg-ratgeber.de/topic17318.html#p396073

Gruß
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kleinchaos
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#135

Beitrag von kleinchaos »

Leider legen es die JC immer wieder auf Klagen an. Es könnte ja sein, dass sich jemand nicht traut. Leider nur allzuoft haben sie damit sogar recht
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#136

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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marsupilami
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#137

Beitrag von marsupilami »

Hab ich das richtig verstanden?
Du willst 2. Widerspruch zusammen mit Untätigkeitsklage einreichen?

Ich dachte immer: Widerspruch geht an das JC und Klage an das Sozialgericht?

Ich bin kein (gelernter) Jurist, aber ich würde mich auch nicht wundern, wenn das SG den 2. Widerspruch nicht zulässt, annimmt, abweist.
Einfach aus dem Grunde heraus, dass ja das JC über diesen 2. Widerspruch noch gar nicht entschieden haben kann.

Selbst wenn das gleiche JC bei der gleichen BG/Person 10mal die Freibeträge falsch berechnet - nach Bekanntwerden der Höhe des monatlichen Gehaltes - sind das 10 einzelne Verfahren mit immer der gleichen Vorgangsweise:
(falscher) Bescheid - Widerspruch (an das JC) - Widerspruchsbescheid - Klage.

Wenn das JC innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Widerspruchsbescheid rausrückt - gut, kann man auf Untätigkeit klagen.
In der Sache selbst entscheidet das Gericht ja nicht!
Einfach deshalb, weil kein Widerspruchsbescheid vorliegt.
Aber auch hier wäre das dann 10mal der gleiche Vorgang:
falscher Bescheid - Widerspruch - Untätigkeitsklage - Widerspruchsbescheid. Sollte der weiterhin fehlerhaft sein, dann Klage beim SG.


So ist mein Verständnis der Verfahrensweisen.
Wenn ich da falsch liege, korrigiert mich.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#138

Beitrag von Boednah »

@Marsupilami
Der Widerspruch wurde am 26.1. geschrieben und mir direkt über den Eingang bestätigt. 3 Monate nix passiert also Untätigkeitsklage, so mein Verständnis.

Vor 2 Wochen neuen Bescheid bekommen, die mal wieder falsch berechnet wurde, jetzt Einladung erhalten und in dem Zus.-hang werde ich dagegen gleich Widerspruch einlegen.

Also zum Verständnis, den ersten ans Sozialgericht, den 2.ten ans JC
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Koelsch
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#139

Beitrag von Koelsch »

OK, das macht Sinn
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Günter
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#140

Beitrag von Günter »

Außerdem summiert sich das einbehaltene Geld ganz schnell auf über 100 €, was von den meisten Gerichten als Grenze für die eA angesehen wird. es macht auch keinen Sinn zu warten, bis die summe auf einen Monatsregelsatz angestiegen ist, denn dann sagen die Gerichte, wenn du bis jetzt warten konntest, dann isset ja nicht so eilig.

Immer schön zeitnah reagieren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#141

Beitrag von Boednah »

Immer schön zeitnah reagieren.
DAS habe ich mit den 3 Monaten dann ja schon verpasst...es bringt eh alles nichts, werde bald eine Klage nach der Anderen einreichen, wie gesagt, ich halte mich an alle Fristen, Pflichten und habe jede Menge Nachweise akribisch dokumentiert.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#142

Beitrag von Boednah »

Bei dem ersten Schreiben ging es um Kosten von ~8€
Jetzt im zweiten Schreiben geht es um über 100€, demnach werde ich den Widerspruch direkt ans SG weiterleiten, weil da sowieso nichts passieren wird und mir diese Geld einfach fehlt. Heute alles bestätigen lassen und doppelt / dreifach abgestempelt :arge:
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#143

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Außerdem summiert sich das einbehaltene Geld ganz schnell auf über 100 €, was von den meisten Gerichten als Grenze für die eA angesehen wird.
Muss man dazu eigentlich ansonsten blank sein?
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#144

Beitrag von Koelsch »

Für eine eA muss man "blank" sein. So lange man noch Brötchen kaufen kann, isses nicht eilig.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#145

Beitrag von Boednah »

Mal ein paar Fragen bzgl. der Klage:

1.) Wie wäre der genaue Ablauf für das Einreichen einer Klage beim Sozialgericht?

2.) Gibt es da ein Musterschreiben, wo man die Beweggründe angibt?

3.) Auch per Email möglich? Geld für Fahrkarten etc. ist momentan einfach nicht drin...

4.) Welches Sozialgericht ist für den Raum Hamburg zuständig?
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#146

Beitrag von Koelsch »

Das dürfte dann wohl das SG Hamburg sein. Per e-mail geht nicht.

Musterschreiben gibt es meines Wissens nix. Halte ich auch für unnötig, fomulier kurz und knapp was Du willst, erwähne ausdrücklich, dass es sehr eilt und füge vor allem den angefochtenen Bescheid und Deine aktuellen "leeren" Kontoauszüge bei. Das Ganze dann 2-fach per Brief an's Sozialgericht.

Es ist manchmal ein Vorteil, wenn das Gericht erkennt, da wehrt sich ein Laie.
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#147

Beitrag von Günter »

Ich würde da nicht viel Fehderlesens drum machen

SG Hamburg

Antrag auf einstweiligen Rechtsschautz

Hiermit wird beantragt das JC Hamburg zu verurteilen die folgenden Leistungen zu erbringen ....... (Rechne die dir zustehende Summe aus)

Begründung .......


Anordnungsgrund Konto ist leer, mein Lebensunterhalt ist nicht mehr gewährleistet

Beweis: Aktueller Kontoauszug

Einkommensbelege

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#148

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#149

Beitrag von Boednah »

Alles klar, besten Dank!
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tigerlaw
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Re: WIDERSPRUCH verfassen über die "Aufforderung zur Mitwirkung"

#150

Beitrag von tigerlaw »

Lebst Du im "Bundesland Hamburg"? Dann dürfte das SG HAmburg zuständig sein.

Frag doch mal "Prof. Google" mit den Stichworten "zuständigkeit sozialgericht <Bundesland>", da findest Du den Hinweis, wohin genau Du schreiben musst.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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