Halbwaisenrente

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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marsupilami
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Re: Halbwaisenrente

#26

Beitrag von marsupilami »

Was Du planst und was dann definitiv passiert, sind - wie Du sicherlich in Deinem Leben festgestellt hast - unter Umständen zwei völlig verschiedene Ereignisse/Ergebnisse.

Erst wenn Du den Arbeitsvertrag - von beiden Seiten unterschrieben - hast, musst Du das dem JC melden.
Achte aber trotzdem darauf, wann Du das meldest.
Denn wenn Du zu früh meldest, stehst Du u.U. einen ganzen Monat ohne Geld da.
Denn ALG-II wird im Voraus angewiesen, Arbeitslohn gibt es erst am Ende des Monats.

Deshalb den 1.Satz von Koelsch's Posting in #24 beachten.
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#27

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe nicht die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag als meldepflichtige "Veränderung" sondern erst die Arbeitsaufnahme, denn erst ab diesem Moment hast Du einen Lohnanspruch. Zwischen Unterschrift und Arbeitsaufnahme kann der Arbeitgeber, wenn Probezeit vereinbart wurde, jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder kündigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Halbwaisenrente

#28

Beitrag von tigerlaw »

Ach ja, noch ein wichtiger Hinweis: Bitte den Arbeitgeber, zumindest den ersten Lohn erst nach dem 01.06.2016 auszuzahlen!

Begründung: Im SGB-II gilt das hochheilige tagesgenaue Zufluß- / Abflußprinzip, und wenn der Lohn für Mai erst im Juni zugeflossen ist, dann gab es im Mai eben noch keine anderen Leistungen, also musstest Du, um nicht zu verhungern, für/im Mai H-4-Leistungen bekommen! :zwinker:
:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Halbwaisenrente

#29

Beitrag von Olivia »

Wird dieses Verhalten allerdings dem JC bekannt, so könnte es darin unter Umständen einen Verstoss gem. § 31 Abs. 2 Punkt 1 Halbsatz 2 Alt. 2 SGB II sehen.
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tigerlaw
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Re: Halbwaisenrente

#30

Beitrag von tigerlaw »

1. Wo kein Kläger, da kein Richter.
2. Das ist nur das Anwenden von gesetzlichen Vorschriften.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Halbwaisenrente

#31

Beitrag von Olivia »

Das macht glaube ich jeder so. Es dem JC ungefragt von selbst auf die Nase binden würde ich aber nicht.
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#32

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben:Wird dieses Verhalten allerdings dem JC bekannt, so könnte es darin unter Umständen einen Verstoss gem. § 31 Abs. 2 Punkt 1 Halbsatz 2 Alt. 2 SGB II sehen.
Niemand mindert das Einkommen oder Vermögen. Und wann bitte ist eine schriftliche Belehrung mit RFB erfolgt, in der auf irgendwelche Rechtsfolgen hingewiesen wird, für den Fall, dass der eHB dafür Sorge trägt, dass sein Gehalt zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt wird.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Terrie
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Re: Halbwaisenrente

#33

Beitrag von Terrie »

ich glaube ich habe es nicht klar erklärt...alsoo ich beginne wieder meinen nächtlichen Knochenjob und bin damit dann versichert. Das wird momentan aber nicht reichen um vom Jobcenter weg zu kommen. Heute hatte ich einen Termin mit dem Herrn der rentenversicherung und er konnte mir eine konkretee Zahl nennen was ich an Erziehungsrente bekommen werde. Die Halwaisenrente ist noch unklar in der Höhe. Mit dieser Erziehungsrente, dem Kindergeld, dem Job und der Halbwaisenrente wäre ich dann knapp vom Jobcenter weg. es gäbe ja auch noch die Option von Wohngeld und einem kleinen Minijob.Nun dauert es aber 2-3 Monate, bis hier ein Bescheid zu erwarten ist.Meint Ihr, dass die mich da bis zu diesem Termin in Ruhe lassen? Das ich diese Rente beantragt habe ist denen ja bekannt.
Im Übrigen haben die mich heute wieder angerufen obwohl ich ganz klar gesagt habe, dass ich keine Anrufe mehr möchte. Habs an der Nummer gesehen. Das Unterhaltsgeld ist noch immer nicht da
Olivia
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Re: Halbwaisenrente

#34

Beitrag von Olivia »

Terrie hat geschrieben:Im Übrigen haben die mich heute wieder angerufen obwohl ich ganz klar gesagt habe, dass ich keine Anrufe mehr möchte. Habs an der Nummer gesehen
Das finde ich überhaupt nicht in Ordnung. Wieso hält sich das JC nicht an den Wunsch, dass man nicht angerufen werden will? Überhaupt schon ständig vom JC angeklingelt zu werden macht einen doch ganz kirre.
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#35

Beitrag von Koelsch »

Ich denke schon, dass die Dich dann erst mal in Ruhe lassen. Wegen dem Unterhalt, mach noch mal Dampf. Klare Fristsetzung - bis zum 26. auf dem Konto, sonst wird Anwalt mit einstweiligem Rechtsschutzantrag beauftragt.

Wenn Du alle Zahlen hast, schick mir das bitte mal. Das ist eine nicht ganz einfache Rechnerei und da trau ich dem JC ungefähr genauso, wie ich Politikern traue.
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Re: Halbwaisenrente

#36

Beitrag von Terrie »

ja das werde ich machen. Es wird ja nun doch eine Weile dauern. Bin gespannt ob die mich dann jetzt noch zum Arzt schicken. es wäre ja abolut bescheuert nun etwas anzufangen.
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#37

Beitrag von Koelsch »

Logisches Handeln ist nicht unbedingt eine der starken Seiten von JC's. :unschuld:
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Re: Halbwaisenrente

#38

Beitrag von Terrie »

Muss ich die Sterbeurkunde und bei Erhalt meiner Erziehungsrente das dem Jb vorlegen? Wenn ich das bekomme sage ich denen ade...
Alg1Bescheid wenn ich ihn erhalte kann ich nachvollziehen.
Warum soll ich neben der Lohnabrechnung noch zusätzlich eine Einkommenbescheinigung meiner Arbeit vorlegen??
Zumindest geht nun die Zahlung weiter
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#39

Beitrag von Günter »

Wenn dein Einkommen ausreicht, dann reicht ein Schreiben.

Ich bin durch Erziehungsrente, Wohngeld und eigenes Einkommen in der Lage ab ..... meinen Bedarf selbst zu decken.

Vielen Dank für ihre Bemühungen und eine erfolgereiche Zukunft wünsche ich Ihnen.

Mit freundl.....
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#40

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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marsupilami
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Re: Halbwaisenrente

#41

Beitrag von marsupilami »

Da sich beim Lesen eines solchen Schreibens auch eine gewisse Psychologie - und damit auch Assoziationen - im Kopf des Lesers abspielen, dreh die Reihenfolge in Günter's Schreiben um oder ändere durch ein zusätzliches Wörtchen die Betonung:

Ich bin durch eigenes Einkommen, Erziehungsrente und Wohngeld in der Lage ....

Ich bin durch Erziehungsrente, Wohngeld und insbesondere eigenes Einkommen in der Lage ....


So liegt die Betonung auf dem "eigenen Einkommen" - mit anderen Worten: JC-SB kann Dir im Mondschein begegnen.
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#42

Beitrag von Günter »

Wer mich kennt, der weiß, wie der letzte Satz zu deuten ist.
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Re: Halbwaisenrente

#43

Beitrag von Terrie »

Aber können die nocht evtl Rückzahlung der Rente nachfordern die noch in den alten Bezug gefallen sind?
Sterbeurkunde verlangen ist ok?
Nun warte ich bis der Rentenbescheid kommt.Hoffe dauert nicht zu lange
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#44

Beitrag von Günter »

Die Rentennachzahlung verrechnen die direkt mit der DRV , wenn der Bescheid dazu kommt frag uns bitte nochmal, weil die bestimmt die Rückzahlung der KdU falsch anrechnen. Die Sterbeurkunde geht die nix an ist wegen des Wegfalls desKindesunterhalts vermutlich erforderlich.
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marsupilami
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Re: Halbwaisenrente

#45

Beitrag von marsupilami »

Diese Urkunde aber nur vorlegen bzw. in Kopie weitergeben!
Auf keinen Fall das Original weggeben!
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Re: Halbwaisenrente

#46

Beitrag von Terrie »

also mir brummt der Schädel vor lauter Anträgen usw. Ich blicke einfach nicht mehr durch. ich versuche nun einmal meine Frage zu sortieren:
- wird die Erziehungsrente auf mein Konto überwiesen oder gleich zum Jb?
- angenommen ich würde Ende Juli erste Rentenzahlung bekommen..rechnet die Rentenversicherung automatisch mit Jobcenter ab 1.4 ab? Rentenversicherung hat von mir ja den ALG2 Bescheid..müßte ich denen dann sagen, dass ich ab 1.8. keine ALG2 Bezüge mehr erhalte?
- ich habe einen Wohngeldantrag in der Warteschleife. Mein ALG1 Antrag konnte ich nun endlich am Dienstag abgeben. Ich befürchte aber, dass das ALG1 nicht so hoch ist, dass ich rückwirkend auf ALG2 verzichten kann. Soll ich das auflösen? Mit Rentenbescheid müßte ich das ganze Prozedere ja wieder aufleben lassen.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein bischen auf die Sprünge helfen
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tigerlaw
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Re: Halbwaisenrente

#47

Beitrag von tigerlaw »

Terrie hat geschrieben:also mir brummt der Schädel vor lauter Anträgen usw. Ich blicke einfach nicht mehr durch. ich versuche nun einmal meine Frage zu sortieren:
1. - wird die Erziehungsrente auf mein Konto überwiesen oder gleich zum Jb?
2.- angenommen ich würde Ende Juli erste Rentenzahlung bekommen..rechnet die Rentenversicherung automatisch mit Jobcenter ab 1.4 ab? Rentenversicherung hat von mir ja den ALG2 Bescheid..müßte ich denen dann sagen, dass ich ab 1.8. keine ALG2 Bezüge mehr erhalte?
3.- ich habe einen Wohngeldantrag in der Warteschleife. Mein ALG1 Antrag konnte ich nun endlich am Dienstag abgeben. Ich befürchte aber, dass das ALG1 nicht so hoch ist, dass ich rückwirkend auf ALG2 verzichten kann. Soll ich das auflösen? Mit Rentenbescheid müßte ich das ganze Prozedere ja wieder aufleben lassen.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein bischen auf die Sprünge helfen
Ad 1. Die Rente wird an Dich überwiesen (JC ist kein "Rechteinhaber" gegenüber der DRV)
Ad 2. Wenn der Bescheid kommt, heißt es dort: Die monatliche Recnte beträgt xxx €. Sie wird ab Monat YYYY gezahlt [ergänze: Zum jeweiligen Monatsultimo!]. DIe NAchzahlung von zzz € wird vorläufig einbehalten.
Und dann kann das JC seine Zahlungswünsche anmelden, und wenn sie berechtigt sind und die Rente geringer ist, als JC-Leistungen, schaut es für den Rest in die Röhre, ansonsten erhältst Du den restlichen Überschuss.
3. Wenn es ALG-I gibt, wird das incl der Nachzahlung an Dich überwiesen. Ggf. rechnet das JC dann auf und forert den Überschuss zurück.

Dazu heißt es aber: "Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird". Warte also erst mal ab!

:tiger:
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Re: Halbwaisenrente

#48

Beitrag von Koelsch »

Ich versuch mal, das Brummen etwas zu dämpfen :zwinker:
  1. Erziehungsrente wird an Dich augezahlt
  2. Wenn Du z.B. Ende Juli die erste Zahlung erhalten würdest, die Rente aber ab April beantragt wäre, so würden (wenn die ordentlich arbeiten) Rentenkasse und JC die Dir ja dann auch ab April zustehenden Rentenzahlung, also April, Mai, Juni untereinander verrechnen. Für den Juli bekämst Du dann eine Rückzahlungsaufforderung vom JC, denn das JC hätte ja Juli zum 1.7. gezahlt, die Rente ab zahlt für Juli erst am 31.7.
    Im Juli hättest Du dann alsom 2-mal Geld bekommen. Dann musst Du Dich mit dem JC auf eine "verträgliche" Rückzahlung in kleinen Raten einigen. Das sollte aber absolut kein Problem sein, das kennen die.
  3. Zur Sicherheit würde ich der Rentenkasse mitteilen, dass Du ab 1.8. kein ALG II mehr beziehst
  4. Warte erst mal den ALG I Bescheid (und den Wohngeldbescheid) ab, dann gucken wir da weiter. Im Prinzip gilt da aber das Gleiche wie bei b) mit der Rentenkasse
Huch, der Tiger war 2 Minuten schneller - na gut, der ist ja auch jünger :unschuld: :zwinker:

Aber offenbar sind wir beider gleicher Ansicht.
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tigerlaw
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Re: Halbwaisenrente

#49

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:(...)
Huch, der Tiger war 2 Minuten schneller - na gut, der ist ja auch jünger :unschuld: :zwinker:

Aber offenbar sind wir beide gleicher Ansicht.
Tja, wer ist, der ist ... :mrgreen2:
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Re: Halbwaisenrente

#50

Beitrag von Terrie »

vielen lieben Dank ..Brummschädel ist für das Erste beseitigt
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