Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
tajko
Beiträge: 3
Registriert: Fr 6. Mai 2016, 15:43

Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#1

Beitrag von tajko »

Hallo liebes Forum
Ich habe folgendes Problem:
Seit geraumer Zeit arbeitete ich selbstständig als Aufstocker. Ende 2014 habe ich mein Unternehmen aufgegeben und bin aus gesundheitlichen Gründen in eine Erwerbsminderungsrente gegangen. Die Steuererklärung (Steuerberater) für 2014 ergibt rund 3000€ die nachzuzahlen sind. In den vorigen Jahren habe ich diese Kosten immer als Betriebskosten angegeben und angerechnet bekommen. Dieses Jahr stellte ich einen Antrag auf einmalige Hilfe, da ich ja keine Abrechnung für das Jobcenter mehr machen kann, es kam allerdings eine Ablehnung mit folgender Begründung:

Eine Übernahme der anfallenden Ausgaben kann grundsätzlich nicht erfolgen.
Diese Ausgaben sind der selbstständigen Tätigkeit zu zuzuordnen und können dort als Ausgabe ggf. berücksichtigt werden. Ausgaben würden die Einnahmen mindern.
Da die selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird, können die beantragten Ausgaben keine Berücksichtigung finden.
Ihr Antrag war daher abzulehnen

Nun bin ich aber der Meinung, dass die Ausgaben theoretisch gesehen zu einer Zeit anfielen, zu der ich noch selbstständig war und somit auch wie solche zu behandeln und anzurechnen sind.
Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann ich hier einen Widerspruch einlegen?

Ich hoffe dass jemand schonmal einen ähnlichen Fall gesehen hat, ich hab beim durchforsten nichts passendes gefunden.
Liebe Grüße
Tajko
Zuletzt geändert von tajko am Fr 6. Mai 2016, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung der Steuer abgelehnt

#2

Beitrag von Olivia »

Ich befürchte, dass nach dem SGB II keine Verlastung dieser Kosten mehr möglich ist, nachdem die Selbständigkeit aufgegeben wurde. Es gilt ja das Zufluss- und Abflussprinzip. Rückträge sind da nicht vorgesehen. Man könnte höchstens versuchen, das JC zu einer Übernahme der Kosten zu bewegen, weil eine Regelungslücke herrscht. Aber ob die das anerkennen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Steuer abgelehnt

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Kannst Du bitte noch etwas genauer beschreiben, was Du unter "mein Unternehmen aufgegeben" verstehst.

Was genau hast Du gemacht, z.B. Gewerbe abgemeldet, oder nur dem JC mitgeteilt, ich hör auf.

Ganz so pessimistisch wie Olivia bin ich nicht. Es gibt zu der Thematik einen Fachaufsatz, den hab ich aber nicht hier zu Hause, sondern im Büro. Ich guck da morgen mal nach, aber beschreib bitte vorher mal, was Du unter "Aufgabe" verstehst.

Zusätzlich ist wichtig, ob Du für den Zeitraum, in dem die Steuern entstanden sind, einen endgültigen ALG II Bescheid bekommen hast. Wenn ja, unter welchem Datum?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Anrechnung der Steuer abgelehnt

#4

Beitrag von tigerlaw »

Es kommt ja hinzu: "Steuererklärung" bedeutet wohl Einkommensteuer, und das ist tatsächlich eine "private Steuer" (Umsatzsteuer z.B. wäre wohl tatsächlich betrieblich veranlasst). Anders ausgedrückt: Eine GmbH werde ordentlich liquidiert und nach einem Jahr die Auflösung im Register eingetragen, dann ist sie ja "gestorben". Wenn jetzt noch eine Betreibseinnahme oder gar eine Betriebsausgabe kommen sollte (obwohl ja die Jahresfrist der Liquidation genau dies vermeiden soll), dann erfolgt eine Nachtragsliquidation.

Hier geht es aber "nur" um Dein persönliches Einkommen und die daraus entstandene Steuern. Ich denke, dass das JC sich hier zurecht (wenn auch mit falscher Begründung!) quer stellt.

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Steuer abgelehnt

#5

Beitrag von Koelsch »

tigerlaw hat geschrieben:Es kommt ja hinzu: "Steuererklärung" bedeutet wohl Einkommensteuer, und das ist tatsächlich eine "private Steuer" (Umsatzsteuer z.B. wäre wohl tatsächlich betrieblich veranlasst). Anders ausgedrückt: Eine GmbH werde ordentlich liquidiert und nach einem Jahr die Auflösung im Register eingetragen, dann ist sie ja "gestorben". Wenn jetzt noch eine Betreibseinnahme oder gar eine Betriebsausgabe kommen sollte (obwohl ja die Jahresfrist der Liquidation genau dies vermeiden soll), dann erfolgt eine Nachtragsliquidation.

Hier geht es aber "nur" um Dein persönliches Einkommen und die daraus entstandene Steuern. Ich denke, dass das JC sich hier zurecht (wenn auch mit falscher Begründung!) quer stellt.

:tiger:

Nicht ganz richtig - wenn kein abschließender Bescheid vorliegt, dann ist die "Abrechnung" unverändert offen. Dann könnte und müsste eben auch die ESt im Wege der Einkommensbereinigung u.U. noch berücksichhtigt werden. Zugegeben, das wird eine enge Kiste, da kommt es auch sehr auf den exakten Zeitaublauf an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Anrechnung der Steuer abgelehnt

#6

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:(...) Zugegeben, das wird eine enge Kiste, da kommt es auch sehr auf den exakten Zeitaublauf an.

Ja dann ...

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
tajko
Beiträge: 3
Registriert: Fr 6. Mai 2016, 15:43

Re: Anrechnung der Steuer abgelehnt

#7

Beitrag von tajko »

Vielen Dank schonmal für die vielen hilfreichen und schnellen Antworten, ihr seid super!

Also es handelt sich hier ausschließlich um die Umsatzsteuer. Problem ist, dass das Jobcenter mir diese Umsatzsteuer als meine Einnahmen berechnet, und mir dementsprechend die Zuschüsse gekürzt hat. Erst bei der Abrechnung mit dem Jobcenter im folgenden Jahr konnte ich die Umsatzsteuer als Betriebsausgaben eintragen. Da ich jetzt keinen Betrieb mehr habe, ist das nicht mehr möglich

Unternehmen aufgegeben heißt, ich habe die Firma offiziell abgemeldet.

Ich bekomme pünktlich ALG II Bescheide alle 6 Monate, die für 2014 sind bereits endgültig.

nochmal vielen Dank, ich hoffe wir kriegen das hin.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#8

Beitrag von Koelsch »

Das heißt also, in dem Bewilligungszeitraum in dem die USt fällig wurde, hattest Du keine Betriebseinnahmen mehr, weil das Unternehmen schon eingestellt war. Das sieht dann leider nicht rosig aus, ich schau aber trotzdem morgen noch mal in diesen Aufsatz, sehe aber im Moment keine Möglichkeit, wenn da keine Betriebseinnahmen mehr eingetrudelt sind.

USt ist eben Betriebsausgabe, wenn sie ans FA gezahlt wird und kann dementsprechend nur von den Betriebseinnahmen abgezogen werden.

Es ist aber korrekt, die vereinnahmte USt. ist zunächst mal Betriebseinnahme - ist im Steuerrecht übrigens ganz genauso.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#9

Beitrag von Olivia »

3.000 € Umsatzsteuernachzahlung? Was bitte ist da schiefgelaufen - man macht doch eigentlich vierteljährliche Abschlagszahlungen anhand der ganz konkreten Zahlen, was man erwirtschaftet hat??
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#10

Beitrag von tigerlaw »

Ich bin nicht tajko´s Steuerberater. Es könnte aber sein, dass er bei der Umsatzsteuervoranmeldung zu wenig Einnahmen und/oder zu hohe Ausgaben angegeben hatte, und ihm erst jetzt, bei der endgültigen EÜR-Rechnung, die Ungenauigkeit auf die Zehen fällt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#11

Beitrag von Olivia »

Es wird schwer werden, den Zahlungszeitpunkt in der Vergangenheit zurückzuverlegen. Wegen der EKS geht es aber wahrscheinlich nicht anders.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#12

Beitrag von Koelsch »

Wie schon angedeutet - es kommt sehr auf die exakten Daten an, und es ist wichtig, ob auch nach "Abmeldung" des Gewerbes eventuell noch betriebliche Einnahmen erzielt wurden.

Hier mal der entsprechende Abschnitt aus dem Aufsatz, den ich im Hinterköpfchen hatte:
Personengesellschaften enden nicht automatisch mit der Abmeldung des Gewerbes.
Die werbende Tätigkeit muss beendet werden, da es andernfalls ein Selbstständiger in der Hand hätte, gewisse, möglicherweise gewollte „Auszeiten" dadurch zu überbrücken, dass er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Anspruch nimmt, ohne dass das Ein¬kommen, das unmittelbar vorher oder unmittelbar nachher erzielt worden ist, anspruchsmindernd zu berücksichtigen wäre.
Im Vordergrund steht, dass der persönliche Einsatz beendet wird. Es ist durchaus möglich, diesen persönlichen Einsatz anhand von Werbemaßnahmen festzustellen. Eventuell wird dadurch auch der äußere Wille festgestellt, ob weiterhin ernsthaft eine selbstständige Tätigkeit betrieben werden soll.
Es bietet sich hinsichtlich dieser Frage an, sich an die Regelungen des Steuerrechts anzulehnen. Hier sollten die Ergebnisse hinsichtlich der Frage, was unter einer Unternehmereigenschaft zu verstehen ist, parallel vorliegen. Danach endet die Unternehmereigenschaft regelmäßig mit dem letzten Tätig werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung oder Einstellung des Gewerbebetriebes. Sämtliche Rechtsbeziehungen, die mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen, müssen abgewickelt sein.32
Die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmens ist jedoch nur dann als Betriebsaufgabe zu beurteilen, wenn sich entweder aus den äußerlich erkennbaren Umständen eindeutig ergibt, dass der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll oder der Unternehmer eine eindeutige Erklärung derartigen Inhalts gegenüber dem Finanzamt (oder dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) abgibt.

Beispiel:
Herr A. ist hilfebedürftig im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB II. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des § 41 SGB II vom 01.01.2012 — 30.06.2012. Herr A. übt eine selbstständige Tätigkeit aus (Handel mit gebrauchten Elektrogeräten). Dazu hat er ein Ladenlokal angemietet, für das Mietkosten entstehen.
Die Geschäfte laufen derart schlecht, dass Herr A. gewillt ist, das Gewerbe aufzugeben. Aus diesem Grunde wurde das Gewerbe mit Ablauf des 31.03.2012 abgemeldet und der Pachtvertrag für das Ladenlokal zum gleichen Zeitpunkt gekündigt.

Am 31.03.2012 sind aber noch erhebliche Warenrestbestände vorhanden, so dass diese in seine Wohnung geschafft werden. Von dort werden diese Waren über das Internet angeboten und verkauft. Am 15.04.2012 wird das letzte Gerät verkauft und am 15.06.2012 erfolgt die Überweisung des Kaufpreises, so dass nun eine vollständige Abwicklung des Betriebes vorliegt.

Fragestellung:
Wann endet die selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Alg II-V?

Lösung:

Die werbende Tätigkeit wurde nicht mit Ablauf des 31.03.2012 eingestellt. Es wurde zwar das Gewerbe abgemeldet, aber der Wille, dieses tatsächlich auch zu beenden, lag zu diesem Termin nicht vor. Eine komplette Abwicklung erfolgt erst mit der Bezahlung der letzten Rechnung am 15.06.2012, so dass erst mit Ablauf dieses Tages die selbstständige Tätigkeit als beendet anzusehen ist.
_____
32 Vgl. BFH, Urteil vom 21.04.1993, XI R 50/90

Quelle: Gert Kohnke/Michael Grosse - Einkommensermittlung bei Selbstständigen im SGB II nach § 3 der Alg-II-Verordnung (Alg II-V) in DVP 3/13 64. Jahrgang

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#13

Beitrag von Olivia »

Interessant! Dann stellt sich jetzt die Frage, womit die Umsatzsteuernachzahlung bei Fälligkeit verrechnet werden könnte. Vielleicht mit einer Korrekturbuchung irgendeiner vorangegangenen Rechnung? Es muss ja irgendein Zahlungseingang her. Allerdings müsste dann auch die bereits abgegebene EKS mit einem Überprüfungsantrag korrigiert werden, so dass das Jobcenter nachträglich eine Nachzahlung "locker macht". Diese Nachzahlung könnte dann für die Steuer verwendet werden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#14

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, eine sehr enge Kiste. Wir reden ja hier von 2014, da könnte also durchaus auch schon der Ü-Antrag ausgeschlossen sein. Vgl. § 40 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
tajko
Beiträge: 3
Registriert: Fr 6. Mai 2016, 15:43

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#15

Beitrag von tajko »

oh je dass hört sich nicht gut an, da kam nämlich nichtsmehr. Ich werde jetzt deshalb auf eine einmalige Unterstützung hoffen. Wie gesagt, wurde der erste Antrag abgelehnt. Ich habe jetzt mal folgenden Widerspruch formluiert, und würde euch gerne fragen, was man da noch besser schreiben könnte, und ob das überhaupt wahr ist was ich sage...

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid einen Widerspruch ein. Aufgrund einer Gesetzeslücke sollten die Kosten (Umsatzsteuernachzahlung, Steuerberatergebühren, IHK Beitrag) als Betriebskosten gesehen werden. Da jeden Monat das Geld, das für die Umsatzsteuer aufzuheben wäre, als Einkommen eingerechnet wurde, konnte ich somit im vergangen Jahr gar kein Geld für die Umsatzsteuer zur Seite legen. Das liegt daran, dass die Differenz der Einnahmen zum Existenzminimum anstatt der Differenz des Gewinns zum Existenzminimum vom Jobcenter direkt eingezogen wurde. Wegen meiner Frührente, und dem schlechten Zustand der Firma konnte ich außerdem nichts liquidieren, und falle somit auch nicht in die Liquidierungsfrist, welche in normalen Fällen hier greifen würde und eine Anrechnung der Steuern als Betriebskosten ermöglichen würde. Wegen dieser unpässlichen Gesetzeslücke möchte ich Sie deshalb freundlichst bitten, ihre Entscheidung nochmal in Frage zu stellen. Ansonsten bin ich nämlich in keinster Weise dazu in der Lage solch hohe Kosten selbst zu übernehmen.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
liebe Grüße
tajko
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#16

Beitrag von Koelsch »

Versuch es so - zumindest gewinnst Du Zeit.

Ansonsten - dickes Fell. Auch das Finanzamt kann Dich, als ALG II/GruSi-Bezieher kreuzweise, bei Dir ist nichts zu holen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Leopold Bloom
Benutzer
Beiträge: 1862
Registriert: Mo 26. Okt 2009, 10:06

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#17

Beitrag von Leopold Bloom »

tajko hat geschrieben:oh je dass hört sich nicht gut an, da kam nämlich nichtsmehr. Ich werde jetzt deshalb auf eine einmalige Unterstützung hoffen. Wie gesagt, wurde der erste Antrag abgelehnt. Ich habe jetzt mal folgenden Widerspruch formluiert, und würde euch gerne fragen, was man da noch besser schreiben könnte, und ob das überhaupt wahr ist was ich sage...


liebe Grüße
tajko
Gibt es da nicht so etwas wie eine Beratungspflicht des Jobcenters, dass dem Hilfeempfänger von selbstschädlichen Verhalten abzuraten ist? Wenn einer beispielsweise bestimmte Anträge aus Unkennnis nicht stellt, auf die er nach Lage der Dinge Anspruch hätte, so ist m.W. der SB verpflichtet, den ELB darauf hinzuweisen.
In diesem Fall wäre ein Hinweis erforderlich gewesen, dass Steuerzahlungen, welche nachr Aufgabe des Gewerbes und nach einem abschließenden Bescheid fällig werden, nicht mehr angerechnet werden können.

Man hat dich alsovon Seiten des JC ins offene Messer laufen lassen.

Ich würde an deiner Stelle meinen Widerspruch damit begründen, weil dem SB ist die Sachlage klar, dir jedoch nicht.
Außerdem würde ich mir Liebesgrüße ans Jobcenter verkneifen. :zwinker:

Gruß Leopold Bloom
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#18

Beitrag von marsupilami »

Ich schlage vor, ein wenig umzuformulieren:

gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich Widerspruch. Aufgrund einer Gesetzeslücke sollten die behördlichen und institutionellen Kosten (Umsatzsteuernachzahlung, Steuerberatergebühren, IHK Beitrag) als Betriebskosten gesehen werden. Da jeden Monat das Geld, das z.B. für die Umsatzsteuer aufzuheben wäre, als Einkommen eingerechnet wurde, konnte ich somit im vergangen Jahr für die behördlich geforderte Umsatzsteuer keine Rückstellungen bilden. Das liegt allein daran, dass die Differenz der Einnahmen zum Existenzminimum anstatt der Differenz des Gewinns zum Existenzminimum vom Jobcenter direkt eingezogen wurde. Aufgrund meiner Frührente und dem schlechten Zustand der Firma konnte ich außerdem nichts liquidieren und falle somit auch nicht in die Liquidierungsfrist, welche in normalen Fällen hier greifen würde und eine Anrechnung der Steuern als Betriebskosten ermöglichen würde. Wegen dieser ungeklärten Gesetzeslücke bitte ich Sie höflich, ihre Entscheidung nochmal zu überprüfen.
Denn ich sehe mich außerstande, derart hohe Kosten selbst zu tragen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#19

Beitrag von Günter »

Kopie des Schreibens an das Finanzamt.

Sehr geehrte ...

wie sie sehen können, wurde ich von einer anderen staatlichen Stelle (JC ...) gezwungen die vereinnahmte Steuer zum Lebensunterhalt zu verwenden, statt wie im Gesetz vorgesehen, Rückstellungen für die Steuerzahlung zu bilden. Ich fordere sie daher auf, die Steuerschuld beim JC .... einzutreiben.

Mir blieb keine andere Wahl als zu verhungern oder das Geld zu verbrauchen. Falls sie darin eine Straftat sehen, bin ich gezwungen die Sachbearbeiter das JC wegen Nötigung anzuzeigen.


Mit freundl.....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#20

Beitrag von Olivia »

@Leopold: Der SB ist kein Steuerberater. Der wird antworten, da müssen sie schon selbst aufpassen bei den Steuern und sich eines (selbst bezahlten?) Steuerprogramms bedienen oder um die Anerkennung von Steuerberaterkosten in der EKS kämpfen.

Den Widerspruch kann man natürlich so versuchen, ich wünsche viel Erfolg. :Daumen:

PS: Günters Variante kam dazwischen, die finde ich nicht schlecht. Da kommt deutlich bei raus, nur weil das Geld angerechnet wurde, blieb nichts für die Steuerzahlung übrig. Und die Anrechnung kann nicht in Ordnung gewesen sein, denn der Lebensunterhalb muss stets sichergestellt sein / hat stets sichergestellt sein müssen. Also muss der Fehler zwangsläufig beim JC liegen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#21

Beitrag von Koelsch »

Der Strickfehler hier ist doch ein anderer - Günter hat darauf hingewiesen:

Im Steuerrecht wird, genau wie bei der EKS, die vereinnahmte USt. als Gewinn steigernde Betriebseinnahme gerechnet. Das ist bereits im Steuerrecht blöd, weil es eben u.U. die Gewinnsteuern nach oben treibt. Deswegen hat der BFH z.B. mit Urteil XI R 48/05 im August 2007 entschieden, die USt.-Zahlung kann in das vorherigen Kalenderjahre zurück gebucht werden, so dass es eben da dann zu einer "korrekten" Gewinnermittlung kommt. Zusätzlich kann der "normale" Gewerbetreibende natürlich aus seinen Betriebseinnahmen Rücklagen bilden, um die zu erwartende USt.-Zahlung auch "stemmen" zu können.

Letzteres ist dem EKS-ler bekanntlich verwehrt, er muss das Geld zum Brötchenkauf verwenden. Zusätzlich ist ihm die Rückbuchungsmöglichkeit des BFH verwehrt - und das führt eben dazu, er steht im Extremfall vor der Wahl: Hunger oder USt. zahlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#22

Beitrag von Günter »

Ich hab mich mal versucht einzulesen.

Das BSG sagt Umsatzsteuer = Einkommen, es muss also aufgefuttert werden, wenn die Steuer nicht im gleichen BWZ beglichen wird http://www.vdk.de/deutschland/pages/the ... ommen_sein

in diesem Fall wäre die Steuer also im nächsten BWZ fällig und damit entsteht ein Verlust. Dieser wird vom JC nicht getragen. Damit bist du im Eimer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#23

Beitrag von Koelsch »

So isses, das BSG geht eben nicht den BFH-Schritt.

Denn klar ist ja, da der BFH das entscheiden hat, steht diese "Vortragmöglichkeit" eben auch nicht im Gesetz. Nur die BFH-Richter haben erkannt, "das ist doch Irrsinn" und eben über "Richterrecht" den Irrsinn korrigiert. Leider sehen nicht alle Richter den Irrsinn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#24

Beitrag von Günter »

Ich meine, dass das obige Urteil rechtswidrig ist, denn es führt in taikos Fall zu einem Verstoß gegen das Steuerrecht http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__26b.html denn taiko kann die zwangs-verfutterte Umsatzsteuer nicht entrichten und ist damit strafbedroht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt

#25

Beitrag von Koelsch »

Der Diescha hat derzeit einen Fall vorm LSG, da geht es, allerdings eher am Rande, auch um die Frage, hätte eLB die vereinnahmte USt pflichtschuldigst verfuttern sollen, oder "durfte" er sie zahlen (was er gemacht hat) und die Zahlung dann in der EKS seiner neuen Firma buchen. Also primär dort eine Frage zum horizontalen Verlustausgleich, bei dem das BSG ja jüngst mittem Kopp geschüttelt hat. LSG hat deswegen Berufungsrücknahme "angeregt", aber der Diescha hat da mittem Kopp geschüttelt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“