Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Vermietetes Eigentumswohnung
ich besitze aus einem Erbe eine 1,5 Eigentumswohnung die vermietet ist. Habe die letzten Jahre von der Miete gelebt, da ich im Ausland gelebt habe. Ich selber wohne nun in einem Bauwagen, so dass ich keine Miete zahle. Nun will das Jobcenter das ich diese Wohnung verkaufe. Ich wohne im Bauwagen damit ich keine Miete zahlen muss, würde aber in eine Wohnung umziehen wenn ich diese Wohnung verkaufen müsste. In diesem Fall würde das Jobcenter danach mehr für mich bezahlen müssen. Wird sich das Jobcenter auf so eine Argumentation einlassen?
Wenn ich mich nicht auf den Deal mit dem Kredit einlasse, wer bezahlt dann die Krankenkasse?
Danke für die Besprechung meiner Frage
ich besitze aus einem Erbe eine 1,5 Eigentumswohnung die vermietet ist. Habe die letzten Jahre von der Miete gelebt, da ich im Ausland gelebt habe. Ich selber wohne nun in einem Bauwagen, so dass ich keine Miete zahle. Nun will das Jobcenter das ich diese Wohnung verkaufe. Ich wohne im Bauwagen damit ich keine Miete zahlen muss, würde aber in eine Wohnung umziehen wenn ich diese Wohnung verkaufen müsste. In diesem Fall würde das Jobcenter danach mehr für mich bezahlen müssen. Wird sich das Jobcenter auf so eine Argumentation einlassen?
Wenn ich mich nicht auf den Deal mit dem Kredit einlasse, wer bezahlt dann die Krankenkasse?
Danke für die Besprechung meiner Frage
Re: Alg II /Job und Erbe
Am ehesten würde ich eine EIgenbedarfskündigung erwägen. Das Jobcenter kann wohl formal zu Recht leider fordern, eine nicht selbst bewohnte Eigentumswohung zu kapitalisieren und zu "verfrühstücken".
Was eventuell in Betracht käme: die vermietete ETW (die evtl. in einer anderen Stadt liegt) verkaufen und von dem Erlös umgehend eine eigene Wohnung (am eigenen Wohnort) kaufen. Der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie kann vom JC nicht angerechnet werden, wenn davon zeitnah eine eigene Wohnung gekauft wird, in die man dann selbst einzieht.
Was eventuell in Betracht käme: die vermietete ETW (die evtl. in einer anderen Stadt liegt) verkaufen und von dem Erlös umgehend eine eigene Wohnung (am eigenen Wohnort) kaufen. Der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie kann vom JC nicht angerechnet werden, wenn davon zeitnah eine eigene Wohnung gekauft wird, in die man dann selbst einzieht.
- marsupilami
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Re: Alg II /Job und Erbe
Macht es Sinn, für die Frage von chasqui einen eigenen Thread aufzumachen?
Was soll das für ein "Deal mit dem Kredit" sein?
Wovon hast Du bisher Deine Krankenkasse bezahlt?
Was soll das für ein "Deal mit dem Kredit" sein?
Wovon hast Du bisher Deine Krankenkasse bezahlt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Deal mit dem Kredit, ich vermute (weiß es aber nicht) JC hat ALG II als Darlehen angeboten. Da ist dann aber KV selbst zu zahlen.
Ich tendiere auch zur Eigenbedarfskündigung und Selbstnutzung.
Ich tendiere auch zur Eigenbedarfskündigung und Selbstnutzung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Wie gesagt, falls ein Umzug nicht in Betracht kommt, sollte überschlagen werden: reicht der Verkaufserlös abzüglich Gebühren für einen Neukauf einer Wunschwohnung am Zielort, zzgl. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer und Nebenkosten? Bei einer solchen Aktion geht viel Geld "verloren", so dass aus einer 1,5-Zimmer-Wohnung dann evtl. eine 1-Zimmer-Wohnung wird. In der Zwischenzeit könnte der Wohnungsmarkt auch weiter anziehen und einen Kauf weiter verteuern.
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
entschuldigt wenn ich hier einen eigenen Thread aufgemacht habe kenne mich noch nicht so gut aus. Will kurz auf die verschieden Sachen eingehen die geschrieben worden sind.
Habe seit 15 Jahren keine Krankenkasse mehr gehabt aus verschiedenen Gründen.
Die haben mir bisher 100 €,GEZ und Krankenkasse gezahlt. und das wollen Sie jetzt nur noch Darlehnweise bewilligen.
Das mit der Eigenbedarfskündigung ist mir auch schon eingefallen. Da der Umzug dann von „altem“ ins „neue“ Bundesland erfolgen würde ist die Wohnung eher viel größer.
Beim recherchieren heute ist mir das Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 5 B 410/07 AS ER 10.07.2007 insbesondere Absatz 3 der Urteilsbegründung aufgefallen und ich überlege mir in dieser Richtung vielleicht was zu machen.
Außerdem versuche ich schon seit vier Jahren die Wohnung zu verkaufen und es lassen sich schwer Makler finden die bei dieser Wohnung überhaupt maklern wollen, so dass eine Verwertung innerhalb des Bewilligungszeitraum auch nicht ausgegangen werden kann.
Würde gern noch mehr auf die Altersabsicherung ausrichten, da diese ganzen gesponserten Sachen wie Riester usw. wohl überhaupt nichts bringen. Weiß davon aber noch zu wenig.
Danke für die vielen Texte wobei mir viele Sachen wie z.B: das mit der KV selbst zahlen neu war.
Werde morgen den Brief abschicken, werde also noch ein bisschen Recherchieren und es vielleicht auf einen Prozess ankommen lassen.
Vielen Dank bisher
Habe seit 15 Jahren keine Krankenkasse mehr gehabt aus verschiedenen Gründen.
Die haben mir bisher 100 €,GEZ und Krankenkasse gezahlt. und das wollen Sie jetzt nur noch Darlehnweise bewilligen.
Das mit der Eigenbedarfskündigung ist mir auch schon eingefallen. Da der Umzug dann von „altem“ ins „neue“ Bundesland erfolgen würde ist die Wohnung eher viel größer.
Beim recherchieren heute ist mir das Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 5 B 410/07 AS ER 10.07.2007 insbesondere Absatz 3 der Urteilsbegründung aufgefallen und ich überlege mir in dieser Richtung vielleicht was zu machen.
Außerdem versuche ich schon seit vier Jahren die Wohnung zu verkaufen und es lassen sich schwer Makler finden die bei dieser Wohnung überhaupt maklern wollen, so dass eine Verwertung innerhalb des Bewilligungszeitraum auch nicht ausgegangen werden kann.
Würde gern noch mehr auf die Altersabsicherung ausrichten, da diese ganzen gesponserten Sachen wie Riester usw. wohl überhaupt nichts bringen. Weiß davon aber noch zu wenig.
Danke für die vielen Texte wobei mir viele Sachen wie z.B: das mit der KV selbst zahlen neu war.
Werde morgen den Brief abschicken, werde also noch ein bisschen Recherchieren und es vielleicht auf einen Prozess ankommen lassen.
Vielen Dank bisher
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Oh je! Richte Dich auf gewaltige Nachforderungen der Krankenkasse samt horrenden Strafzinsen ein, wenn Du Dich dort wieder anmeldest. Seit 01.01.2009 herrscht Versicherungspflicht, und die Krankenkassen fordern alles seit Beginn dieser Regelung an Beiträgen nach. Dies wären dann Beitragszahlungen für 90 Monate zzgl. Säumniszuschlägen.chasqui hat geschrieben:Habe seit 15 Jahren keine Krankenkasse mehr gehabt aus verschiedenen Gründen.
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Wichtig, wenn Du Dich nachweislich um Verwertung bemüht hast, dann ist es nicht verwertbar, also hat JC weiter ALG II zu zahlen.
Und Nachforderung der KV geht Dir, so lange Du ALG II beziehst auf jeden Fall, gepflegt irgendwo vorbei. Bei Dir is nix zu holen.
Und Nachforderung der KV geht Dir, so lange Du ALG II beziehst auf jeden Fall, gepflegt irgendwo vorbei. Bei Dir is nix zu holen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Oh je! Richte Dich auf gewaltige Nachforderungen der Krankenkasse samt horrenden Strafzinsen ein, wenn Du Dich dort wieder anmeldest.
Bin schon seit etwas über einem halben Jahr wieder in der Krankenkasse, da ich letztes Jahr mal 2 Monate einen Job hatte. Es ist überhaupt nicht nachgekommen, weiß das ich da sehr viel "Glück" hatte.
Bin schon seit etwas über einem halben Jahr wieder in der Krankenkasse, da ich letztes Jahr mal 2 Monate einen Job hatte. Es ist überhaupt nicht nachgekommen, weiß das ich da sehr viel "Glück" hatte.
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Hoffentlich kommt da auch nichts mehr nach. Ich weiss von manchen Selbständigen, wo das unter den Tisch fallen gelassen wurde.
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Inwiefern steht denn bei Dir sozialwidriges Verhalten im Raum?chasqui hat geschrieben: Beim recherchieren heute ist mir das Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 5 B 410/07 AS ER 10.07.2007 insbesondere Absatz 3 der Urteilsbegründung aufgefallen und ich überlege mir in dieser Richtung vielleicht was zu machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Alg II und nicht selbst bewohntes geerbtes Wohneigentum
Und lies dann auch noch den nachfolgenden Absatz, was gerade kein "sozialwidriges Verhalten" sei! Also wohl keinen dicken Kopf machen.Koelsch hat geschrieben:Inwiefern steht denn bei Dir sozialwidriges Verhalten im Raum?chasqui hat geschrieben: Beim recherchieren heute ist mir das Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 5 B 410/07 AS ER 10.07.2007 insbesondere Absatz 3 der Urteilsbegründung aufgefallen und ich überlege mir in dieser Richtung vielleicht was zu machen.
Checken wir nochmal durch:
1. KK ist geregelt (und Olivia hat [wieder einmal] Dein Eingangsposting nicht genügend gelesen: Solange Du im Ausland warst, kann natürlich keine Versicherungspflicht hier in Deutschland bestanden haben!).
2. Derzeit lebst Du in den "alten" Ländern und hast die 1,5-Zimmer-Wohnung in "Neufünfland" geerbt.
3. Könnte Deine Lebensplanung sich mit einem Umzug in dise Wohnung vereinbaren lassen? Oder liegt sie in einer Region mit sehr hoher Arbeitslosigkeit?, Aber auch dann dürfte ein Umzug dorthin realistisch sein.
4. Wenn Du nachweislich eine Eigenbedarfskündigung (bei Weigerung des Mieters müsstest Du eine Räumungsklage anstrengen) anstrebst, dürfte eine gleichwohl erfolgte Verkaufsaufforderung r-widrig sein.
Denn dann würdest Du in Deiner eigenen Wohnung (die Schonvermögen ist!) leben, hast vermutlich nur die kalten und waremen NK zu tragen (oder lasten auf ihr noch Hypotheken? Dann müsste der Kapitaldienst wohl auch von Dir gestemmt werden), und JC brauch ansonsten nur die RL zu leisten. Und bis dahin müsste das JC Dir Leistungen als Zuschuss gewähren.
Weiteres Argument: Wie alt bist Du? Je näher am Rentenalter, umso eher wäre das eine teilweise Altersvorsorge!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!