Halbwaisenrente

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#51

Beitrag von Terrie »

Wird das Kindergeld bei der Erziehungsrente als Einkommen berechnet/ das wär übel
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Halbwaisenrente

#52

Beitrag von Koelsch »

Ich glaub, da brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Das Kindergeld ist meines Wissens zwar Einkommen, aber Einkommen wird in Deinem Fall erst angerechnet, wenn das Einkommen höher ist als € 934,72

Guck auch mal hier: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... dienst.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#53

Beitrag von Terrie »

Gott sei Dank. Wohngeld zählt aber nicht als Einkommen? So und dann stell ich mein Kopfkino aus.lach
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Halbwaisenrente

#54

Beitrag von Koelsch »

Wohngeld meines Wissens kein Einkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Halbwaisenrente

#55

Beitrag von tigerlaw »

Mach Dir doch die Grundstrukturen klar:

Rente ist grundsätzlich Versicherungsleistung, Du hast vorher Beiträge gezahlt. UNd je höhere Beiträge, desto mehr Rente.

Gleiches gilt bei ALG I.

In der Krankenversicherung ist es zweigeteilt: Soweit es um Behandlung, Heil- und Hilfsmittel und Medikamente etc. geht, wird das Notwendige bezahlt, egal wie hoch die (einkommensabhängigen) KV-Beiträge sind. Soweit es um Krankengeld geht, wird je nach Beitragshöhe KG gezahlt.

ALG-II (und Sozialhilfe) sind "Transferleistungen", man kann die auch bekommen, wenn man vorher keine Beiträge gezahlt hat.

Bei solchen Leistungen kann anderes (vorrangiges) Einkommen angerechnet werden.


Natürlich sind das nur die Grundstruktiren: Bei ALG-I gibt es auch anzurechnendes Einkommen (wenn mehr als 165 € im Monat), bei verschiedenen Renten auch.

Und z.B. Wohngeld wird ja nur gezahlt, wenn das "normale" Einkommen (z.B. Rente) nicht genügend hoch ist. Wie soll dann das Wohngeld umgekehrt auf die Rente angerechnet werden???

Stell also Dein Kopfkarussel ab!!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#56

Beitrag von Terrie »

so heute kam Post vom Areitsamt. Die haben dem Jb Frist bis zum 1 Mai gegeben, ansonsten wird mir der Betrag ausbezahlt. Arbeitsamt und Jb wollen nun eine Einkommensberechnung für April. Mein Arbeitgeber macht Hackfleisch aus mir, wenn er das doppelt machen soll. Hinzu verlangt das Jb mtl einen Gehaltszettel plus Einkommensnachweis. warum denn doppelt??
Nun bin ich gespannt, was da für Zahlen und Umrechnungen kommen. Bin ich froh, wenn die Rente durch ist und das gGanze ein Ende hat.
Mein Laufender Wohngeldantrag ist doch zwischenzeitlich für die Katz..ALG1 würde nicht zum Leben reichen. Und auc nicht mit Kindergeld.Also bleibe ich inder Zeit ab 1.04 im ALG2 Bezug. Ich kann denen doch eigentich schreiben, dass ich den Antrag erneure alsbald die Rente durch ist und ich dann auch Zahlen nennen kann.Oder sehe ich das falsch?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Halbwaisenrente

#57

Beitrag von Koelsch »

Lass den Wohngeldantrag laufen, später korrigieren kannst Du immer noch. Gib denen die Einkommensberechnung, falls Du die schon hast, und ansonsten schreib, dass Du sie natürlich über alle Veränderungen unverzüglich informieren wirst. Nix schreiben von Antrag erneuer oder ähnlich Worte, aus denen JC den Schluss ziehen könnte - och, dann warten wir erst mal ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#58

Beitrag von Terrie »

So Halbwaisenrente ist durch.Die haben aber nicht wahrgenommen, dass Sohnemann Alg2 bekommt.Was nun? Bescheid an Jc?
Von der Halbwaisenrente gehen Krankenvers und Pflegevers ab kommen da noch mehr mtl Abzüge? Bisher ist mein Sohn ja durch mich versichert.
Rentenvers will mir Bertäge ab 03 zukommen lassen.
Muss ich Rentenversicherg mitteilen das ich mit Erhalt von der zu erwartenden Erziehungsrente kein Alg2 mehr beziehen möchte? Will schnellst möglich raus da.Dankr
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Halbwaisenrente

#59

Beitrag von Koelsch »

Ja, schick den Bescheid an's JC und teil denen bitte gleich mit, sie sollen entsprechend §§ 102 ff SGB X direkt mit der Rentenversicherung verrechnen. Dann hast Du damit nicht zu tun, eben auch nicht mit Krankenkasse etc.

Schick mir aber auch mal den Rentenbescheid zu, mal schaun, ob das so ok ist mit Krankenversicherung etc. Ich hab da die gleichen Zweifel wie Du, weil Sohn eben über Dich familienversichert ist.

Du solltest der DRV aber derzeit nichts davon mitteilen, dass Du mit Hilfe der Erziehungsrente aus dem ALG II verschwinden möchtest. Das könnte die Sache verzögern. Erst mal Bescheid kommen lassen und dann sieht man weiter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Halbwaisenrente

#60

Beitrag von tigerlaw »

Terrie hat geschrieben:So Halbwaisenrente ist durch.Die haben aber nicht wahrgenommen, dass Sohnemann Alg2 bekommt.Was nun? Bescheid an Jc?
Von der Halbwaisenrente gehen Krankenvers und Pflegevers ab kommen da noch mehr mtl Abzüge? Bisher ist mein Sohn ja durch mich versichert.
Rentenvers will mir Bertäge ab 03 zukommen lassen.
Muss ich Rentenversicherg mitteilen das ich mit Erhalt von der zu erwartenden Erziehungsrente kein Alg2 mehr beziehen möchte? Will schnellst möglich raus da.Dankr
Liebe Terrie,

schau doch erst einmal in die frühren Beiträge, dann brauchst Du Dir erst gar nicht so einen dicken Kopp zu bereiten:

1. Klar braucht die DRV von Sohnemanns ALG-II-Bezug nichts mitzubekommen, da Rente vorrangig ist. Bescheid deshalb an JC!
2. Kranken-und Pflegeversicherung gehen natürlich ab, da Sohnemann insoweit vers.pflichtig ist, vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (dort die letzte Alternative: "wenn sie vorher nach § 10 versichert waren"!). Weitere Abzüge nicht zu ersehen (für Einkommensteuer dürfte die Rente viel zu niedrig sein!).
WENN das übrige Einkommen (Halbwaisenrente, Erziehungsrente, Wohngeld, Arbeitslohn) höher ist als die Regelleistungs- und Wohnkostenbedarfe, hört JC ja sowieso auf. Der DRV brauchst Du natürlich keine Info zu geben, vgl. auch oben Nr 1!

Also: Erst mal tief durchatmen, überlegen und nachdenken, ggf. die Informationen in diesen Fäden noch mal nachlesen, und dann das Wochenende (soweit zwischen den Rgentropfen möglich) genießen!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#61

Beitrag von Terrie »

Von der Halbwaisenrente sind schon Beiträge für Krankenversicherung weg
...bei uns ist es sehr warm aber nun droht die Welt unterzugehen
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Halbwaisenrente

#62

Beitrag von Koelsch »

Der Tiger meinte ja schon, das ist ok, dass dort die KV abgezogen ist.

Temperaturmäßig geht's hier und es regnet, mehr aber auch nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#63

Beitrag von Terrie »

so nun haben meine grauen Hirnzellen auch verstanden wie sich das so mit der Krankenkasse usw verhält. da brauchts manchmal 2 Anläufe, bis man das so richtig verinnerlicht hat. Herzlichen Dank tigerlaw !!
Koelsch ba
brauchst Du den rentenbescheid zur Einsicht?
wir hatten kein Unwetter und leider sind die wunderschönen tropischen Abende wieder einma in die Geschichte gerückt
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Halbwaisenrente

#64

Beitrag von Koelsch »

Nee, dann brauch ich den wohl nicht. Ich war mir unsicher hinsichtlich Krankenkasse.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#65

Beitrag von Terrie »

Hallo Koelsch, habe einen sehr kompetenten Brief erhalten. Ist als mail bei Dir
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#66

Beitrag von Terrie »

Mein Sohn bekommt ja nun Halbaisenrente.Bekommen wir da noch irgend einen Bescheid von der Krankenkasse? Das was er nun von der Rv bekommt ist ja der Nettobetrag.
Hat er eigentlich im Leben als sog Renter Vergünstigungen wie z.B Eintritt?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Halbwaisenrente

#67

Beitrag von Koelsch »

Der KV-Beitrag ergibt sich doch aus dem Rentenbescheid. Keine Ahnung, ob da ein separater Bescheid von der KV kommt. Ich kann mich nur erinnern, dass bei mir nach Renteneintritt ein neues Kärtchen von der KV kam, vermutlich steht das jetzt im Chip: "Alter Sack"

Vergünstigungen, das dürrfte eine lokale Sache sein also von Ort zu Ort unterschiedlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30885
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Halbwaisenrente

#68

Beitrag von kleinchaos »

Für eventuelle Vergünstigungen wie verringerter Eintritt in Theater, Freibad usw und Sozialticket musst du das Einkommen nachweisen. Bei uns auf dem Bürgeramt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Terrie
Benutzer
Beiträge: 519
Registriert: Fr 31. Okt 2014, 20:29

Re: Halbwaisenrente

#69

Beitrag von Terrie »

Und nun msl noch. Ne doofe Frage.Warte ja noch immer auf die Erzirhungsrente...derzeitwird mir mein Job zu heftig
Angenommen ich halbier die Stelle bin nicht mehr sozialvers. Wäre ich trotzdem mit der Erziehungsrente Krankenvrsichert/
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Halbwaisenrente

#70

Beitrag von tigerlaw »

Ja!

Gucksu § 5 I Nr. 11 SGB V:
11.
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,
Da dort nur "Rente", nicht aber "Altersrente" steht, gilt diese KV-Pflicht auch für Dich!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“