Urlaub

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Terrie
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Urlaub

#1

Beitrag von Terrie »

so noch eine Frage. Bin ganz schön im Eimer und hane ab dem 8 August bis Ende August Urlaub. Ich arbeite ja in Teilzeit. Muss ich das mitteilen? ich möchte mich nämlich in dieser Zeit komplett aus allem rausziehen, da ich sonst bald schlapp mache
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kleinchaos
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Re: Urlaub

#2

Beitrag von kleinchaos »

Teile denen einfach mit, dass du Urlaub machst. Wegfahren wirst ja nicht. Also brauchste auch keine OA zu beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Urlaub

#3

Beitrag von Günter »

Du bist von der Stallpflicht nicht betroffen

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... TBAI377922

Rn 7.113
(3) Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
die nicht arbeitslos sind (z. B. bei bestehender sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung; während Maßnahmen
zur Eingliederung in Arbeit). Jedoch ist es zweckmäßig, auch während
der Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung die voraussichtliche
Dauer einer Abwesenheit zu erheben, da auch während
einer solchen Maßnahme die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
grundsätzlich möglich ist.
zumal du Erziehungsrente beantragt hast und daher nicht vermittelbar bist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Terrie
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Re: Urlaub

#4

Beitrag von Terrie »

ah gut. Ich könnte also auf den Berg gehen und 3 Wochen abtauchen ?
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