Hallo,
Eventuell kommt demnächst für meinen Partner Hartz 4 in frage. Dazu habe ich ne frage. Ich verdiene etwas weniger als ich im Hartz 4 bekommen würde. Aber das macht mir nix aus, bin froh nix mit denen zu tun zu haben. Nun muss eventuell mein Partner mit dem ich zusammenlebe Hartz 4 beantragen. Wir bilden dann ja ne bedarfsgemeinschafz. Ich habe Gründe aber möchte die jetzt nicht unbedingt hier ausführen, aber ist es möglich dass ich auf meine Leistungen Verzichte und mein Partner bekommt trotzdem seinen Regelsatz und seinen Teil der Miete ? Oder bekommt er automatisch auch nix mehr durch meinen Verzicht ? Dass ich regelmäßig mein Einkommen offen legen muss ist mir natürlich klar. Mir reicht mein Einkommen um meinen Teil der Miete zu zahlen und dann habe ich noch genau Geld zum Leben übrig, hätte allerdings 50-60 Euro mehr wenn ich auch für mich Leistungen in Anspruch nehmen würde. Aber dies würde ich gerne lassen und verzichten.
Einer verzichtet auf Leistungen in einer BG?
Re: Einer verzichtet auf Leistungen in einer BG?
bei uns im Forum.
Ich halte das für möglich (auch wenn ich's nicht verstehe).
Dein Partner würde dann bekommen 50% Miete plus € 364,00 Regelsatz für "BG-Erwachsene".
Da Du abr ohnehin Dein Einkommen regelmäßig nachweisen musst, viel mehr "Ärger" wird Dir vom JC nicht drohen. Ab und an mal eine sogenannte Eingliederungsavereinbarung, mehr dürfte da nicht kommen. Überleg also noch mal gut, ob das bisschen "Mehrärger" nicht die € 50-60 vom JC wertist.
Ich halte das für möglich (auch wenn ich's nicht verstehe).
Dein Partner würde dann bekommen 50% Miete plus € 364,00 Regelsatz für "BG-Erwachsene".
Da Du abr ohnehin Dein Einkommen regelmäßig nachweisen musst, viel mehr "Ärger" wird Dir vom JC nicht drohen. Ab und an mal eine sogenannte Eingliederungsavereinbarung, mehr dürfte da nicht kommen. Überleg also noch mal gut, ob das bisschen "Mehrärger" nicht die € 50-60 vom JC wertist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Einer verzichtet auf Leistungen in einer BG?
Gut, ist jetzt Kristall-Kugel-Gewäsch, aber ich fürchte, dass das grundsätzlich Ärger geben wird!
Denn wenn Jessysoso auf ALG verzichtet, hätte man vom JC aus nur 50 % der BG wirklich unter Kontrolle zum schurigeln.
Ob sich das JC damit zufrieden gibt?
Denn wenn Jessysoso auf ALG verzichtet, hätte man vom JC aus nur 50 % der BG wirklich unter Kontrolle zum schurigeln.
Ob sich das JC damit zufrieden gibt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einer verzichtet auf Leistungen in einer BG?
Ob sich das Jobcenter damit zufrieden gibt oder nicht, spielt keine Rolle!
WENN eine Person kein ALGII beantragt ist das so und MUSS!! wie alle anderen, die nicht ALGII-berechtigt sind, behandelt werden.
(Also wie Rentner, Studenten, Azubis).
Das Gesetz ist eindeutig, keine Berechtigung ALGII (EGAL aus welchem Grund), kein Mitspracherecht des Jobcenter, außer auf Einkünfteinformation bei BG, sonst nichts!!!
Gruß
Ernie
WENN eine Person kein ALGII beantragt ist das so und MUSS!! wie alle anderen, die nicht ALGII-berechtigt sind, behandelt werden.
(Also wie Rentner, Studenten, Azubis).
Das Gesetz ist eindeutig, keine Berechtigung ALGII (EGAL aus welchem Grund), kein Mitspracherecht des Jobcenter, außer auf Einkünfteinformation bei BG, sonst nichts!!!
Gruß
Ernie
Re: Einer verzichtet auf Leistungen in einer BG?
Nachtrag!
Die BG besteht nach wie vor, lediglich ist eine Person (die kein ALGII beantragt hat) nicht ALGII-berechtigt. Das hat aber NICHTS mit der BG-Berechnung im Grundsatz zu tun. Lediglich die Bedarfsanteilsmnethode wird in die Bedarfsdeckungsmethode umgewandelt!
d.h.
Von seinem (anrechenbaren) Einkommen darf der Nicht-ALGII-berechtigte erst SEINEN rechnerischen ALGII-Bedarf decken. Etwaiger Überschuss fällt NICHT weg, sondern wird auf den Partner angerechnet. Im Endeffekt ist es für die BG ein Null-Summen-Spiel, lediglich der NICHT-ALGII-berechtigte unterliegt NICHT dem Jobcenter!
Gruß
Ernie
Die BG besteht nach wie vor, lediglich ist eine Person (die kein ALGII beantragt hat) nicht ALGII-berechtigt. Das hat aber NICHTS mit der BG-Berechnung im Grundsatz zu tun. Lediglich die Bedarfsanteilsmnethode wird in die Bedarfsdeckungsmethode umgewandelt!
d.h.
Von seinem (anrechenbaren) Einkommen darf der Nicht-ALGII-berechtigte erst SEINEN rechnerischen ALGII-Bedarf decken. Etwaiger Überschuss fällt NICHT weg, sondern wird auf den Partner angerechnet. Im Endeffekt ist es für die BG ein Null-Summen-Spiel, lediglich der NICHT-ALGII-berechtigte unterliegt NICHT dem Jobcenter!
Gruß
Ernie
Re: Einer verzichtet auf Leistungen in einer BG?
Danke für die Info, macht für mich Sinn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.