ALG2 und Wohngeld
ALG2 und Wohngeld
Hallo ist es möglich trotz ALG2 Wohngeld zu beziehen?? Wurde nun aufgefordert umgehend Wohngeld zu beantragen. Koelsch, habe Dir eine Mail gesendet..
- marsupilami
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Re: ALG2 und Wohngeld
Wohngeld muss beantragt werden, wenn die Aussicht besteht, dass man damit den Leistungsbezug verlässt. Allerdings ist dann die Frage der Krankenversicherung ungeklärt. Das JC kann zum Wohngeldantrag auffordern, weil man verpflichtet ist, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Leistungsbezug zu verlasssen. Wohngeldbezug gilt als Verminderung der Bedürftigkeit, auch wenn sich der Geldtopf von dem man abhängt dabei nur verschiebt.
Re: ALG2 und Wohngeld
soweit ich weiss, zählt das Kindergeld nicht als Einkommen??? dann würde ich sicherlich vom Wohngeld mit glaub ich 150,- die fehlen weit entfernt liegen. Aber Koelsch schaut mal drüber. das ganze hat für mich jegliche Übersicht verloren. Mails gehen bei Jc verloren.hat bisher so 1 Jahr wunderbar gklappt, habe keinen Durchblick mehr was ich monatlich bekomme usw.
Mesch, ich schreibe denen jetzt, dass ich 1 Monat im Urlaub bin. Bin ja sozialvers beschäftigt
Mesch, ich schreibe denen jetzt, dass ich 1 Monat im Urlaub bin. Bin ja sozialvers beschäftigt
Re: ALG2 und Wohngeld
Kindergeld ist leider auch Einkommen.
Re: ALG2 und Wohngeld
ok ich meinte, dass die Wohngeldstelle das nicht so wertet..nur das Jc..aber davon abgesehen. ich hätte nieeee und nimmer einen Anspruch von sagen wir 150,-Wohngeld mtl
Re: ALG2 und Wohngeld
JC spinnt da aber gerne mal rum. Ich hab auch hier schon Beispiele gehabt, da verlangte JC einen "negativen" Wohngeldbescheid.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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