Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Ich hol den thread mal hoch, weil das Thema für so manchen recht wichtig sein könnte und semioffiziös (bitte Impressum anschauen) in dem Artikel "Ich hätte da mal `ne Befreiung anzumelden" kurz vor Inkrafttreten (1.1.2017) die Möglichkeit kurz dargestellt sind.
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/a ... ungen.html
Demnach müssten alle gezahlten Rundfunkbeiträge an die Infragekommenden rückerstattet werden.
Habe ich gerade mentale Denkverdrehung ob der Euro-Zeichen im Kopf oder ist das wirklich so banal einfach?
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/a ... ungen.html
Demnach müssten alle gezahlten Rundfunkbeiträge an die Infragekommenden rückerstattet werden.
Habe ich gerade mentale Denkverdrehung ob der Euro-Zeichen im Kopf oder ist das wirklich so banal einfach?
Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wenn Du die rückwirkende Befreiung hin bekommst, dann ist auch zurück zu erstatten. Aber die von Herrn Hildebrandt anheführte Änderung soll ja erst am 1.1.2017 in Kraft treten - und ich bezweifel, dass dies dann rückwirkend gelten wird.
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Schau mal in Deinem Link in die Kommentare: Da schreibt Herr Hildebrandt von einer seiner Mandantin, die rückwirkend befreit wurde.
Ich werde die Tage meine zuständige "Anstalt" anschreiben.
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Deswegen meinte ich ja, wenn Du es durch bekommst, dann ist auch zurück zu zahlen - also: Versuch macht kluch
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
So, liebe Gemeinde, es ist amtlich.
Es wird rückwirkend der Rundfunkbeitrag erstattet!
Ende Dezember 2016 schrieb ich formlos an – ich nenn sie mal vereinfachend so – die GEZ, dass ich von der ab 1.1.2017 wirksamen Änderung des Rundfunkbeitragstaatsvertrages Gebrauch mache, rückwirkend für drei Jahre befreit zu werden und beantragte dies mit diesem Schreiben.
Ich erhielt heute vier Briefe von der GEZ bzw. von der zuständigen Sendeanstalt.
Alle Zeiträume, in denen ich nachweislich befreit war, sind rückwirkend anerkannt worden und die von mir entrichteten Beiträge werden erstattet.
Vor dem Jahreswechsel war die Informationslage spärlich. Danach änderte sich diese. Allerdings in keinem Artikel konnte ich konkret herauslesen, "so und so ist es und Betroffene erhalten Geld zurück".
Es wird rückwirkend der Rundfunkbeitrag erstattet!
Ende Dezember 2016 schrieb ich formlos an – ich nenn sie mal vereinfachend so – die GEZ, dass ich von der ab 1.1.2017 wirksamen Änderung des Rundfunkbeitragstaatsvertrages Gebrauch mache, rückwirkend für drei Jahre befreit zu werden und beantragte dies mit diesem Schreiben.
Ich erhielt heute vier Briefe von der GEZ bzw. von der zuständigen Sendeanstalt.
Alle Zeiträume, in denen ich nachweislich befreit war, sind rückwirkend anerkannt worden und die von mir entrichteten Beiträge werden erstattet.
Vor dem Jahreswechsel war die Informationslage spärlich. Danach änderte sich diese. Allerdings in keinem Artikel konnte ich konkret herauslesen, "so und so ist es und Betroffene erhalten Geld zurück".
Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Glückwunsch!
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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- kleinchaos
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
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- marsupilami
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Top.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- Abißlwasgehtimmer
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
#2 #6 Lacki22305Lackmeier hat geschrieben:So, liebe Gemeinde, es ist amtlich. Es wird rückwirkend der Rundfunkbeitrag erstattet!
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung finde ich zwar unter
§ 4 (1) 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
§ 4 (1) 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistun gen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,
jedoch im gesamten RBStV zwischen § 1 und § 15 keine Übereinstimmung von Suchwörtern wie rückwirkend, drei Jahre, Vergangenheit.
Erst der Kommentar von RA Helge Hildebrandt | Sozialberatung Kiel Zitat¹: »Befreiungen und Ermäßigungen können künftig für einen Zeitraum von drei Jahren ab Antragstellung für die Vergangenheit gewährt werden, wenn … « macht mir deutlich, dass der Rundfunkbeitrag rückwirkend erstattet werden kann. Oder eben die Mitteilung von #6.
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Kurzer Nachtrag: Verrechnungsscheck ist Samstag in der Post gewesen.
- marsupilami
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Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Aber nicht verprassen und auch nicht alles auf einmal ausgeben.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Die Rückzahlung ist meiner Meinung nach kein Einkommen im Sinne des SGB.
Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Über das Thema braucht man nicht nachdenken, denn es handelt sich eindeutig um aus dem Regelsatz bezahlte Beiträge, die aufgrund der Gesetzeslage zurückerstattet wurden. Ist also mit dem Haushaltsstrom vergleichbar.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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