Neuer (fehlerhafter) Bescheid

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und andere Gemeinheiten
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Turtle39
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Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo zusammen,

ich hatte heute den Bescheid für den neuen BWZ im Briefkasten.

Dort stehen unter anderem neue Zeiträume für die Abgabe der endgültigen EKS bzw. Lohnbescheinigungen.
endgültige EKS = Abgabe 2 Monate nach Ende des BWZ
Lohnbescheinigungen = Abgabe 1 Monat nach Ende des BWZ

Des weiteren wurden im Landkreis zum 1.7.2016 die KDU leicht angehoben (wir wohnen Region A), diese aber nicht berücksichtigt.
Auch der neue Regelbedarf ab 2017 (369 € pro Person) wurde nicht berücksichtigt.

Ich hänge euch den gekürzten Bescheid und die KDU Änderungen mal an.

Widerspruch wird wohl von nöten sein ?


:frieden1: :turtle:
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Olivia
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Re: Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#2

Beitrag von Olivia »

Dumme Frage, aber ist die Versicherungspauschale von 30 € bei Selbständigen nicht eigentlich im Grundfreibetrag enthalten?
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Koelsch
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Re: Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#3

Beitrag von Koelsch »

Also Widerspruch wg. der Unterkunftskosten. Seit 1.8.2016 gibt es keine festen "Abgabetermine" mehr für EKS.

Stimmen denn die Einkommensbeträge, die dort genannt werden 142,35 brutto 127,82 netto Lohn plus 101,69 Gewinn?

Wenn ja, wäre die Einkommensberechnung korrekt (die € 30 wewrden gerne gesondert ausgewiesen, sind aber im Grundfreibetrag enthalten - alles etwas verwirrend)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#4

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:alles etwas verwirrend
Der Bürger hat aber Anspruch auf einen verständlichen Bescheid.
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Turtle39
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Re: Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#5

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Also Widerspruch wg. der Unterkunftskosten.
ok
Koelsch hat geschrieben:Seit 1.8.2016 gibt es keine festen "Abgabetermine" mehr für EKS.
Gibt es dazu irgendwo was schriftliches ?, weil die wollen ja auch jetzt quasie zwischendurch (bis 16.12) die Lohnbescheinigungen von Mai bis August (warum auch immer)
Koelsch hat geschrieben:Stimmen denn die Einkommensbeträge, die dort genannt werden 142,35 brutto 127,82 netto Lohn plus 101,69 Gewinn?
Also der Lohn liegt derzeit monatlich bei ca. 235 € Brutto (ab Januar bekommen wir ja dann auch endlich 8,50 € die Std., also wird das dann noch mal mehr) und der Gewinn ist ein Verlust.[/quote]

Was ist mit dem höheren Regelsatz ab Januar ?
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Koelsch
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Re: Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#6

Beitrag von Koelsch »

Die "fehlenden" Fristen findest Du im § 41a SGB II

Die haben aber 101,69 als Gewinn gerechnet. Dann würde die Rechnung natürlich nicht stimmen - Du müsstest 81,35 mehr ALG II erhalten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Turtle39
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Re: Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#7

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Die "fehlenden" Fristen findest Du im § 41a SGB II
ok, danke das werde ich mir mal durchlesen
Koelsch hat geschrieben:Die haben aber 101,69 als Gewinn gerechnet. Dann würde die Rechnung natürlich nicht stimmen - Du müsstest 81,35 mehr ALG II erhalten.
Die haben da die Summen meiner "Schätzung" genommen. Tatsächlich wird - sofern nicht ein Reiseboom ausbricht - ein Verlust raus kommen.
Eigentlich warte ich ja darauf das die mir sagen ich soll das Gewerbe abmelden.
Olivia
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Re: Neuer (fehlerhafter) Bescheid

#8

Beitrag von Olivia »

Turtle39 hat geschrieben:Eigentlich warte ich ja darauf das die mir sagen ich soll das Gewerbe abmelden.
Das Jobcenter darf diese Forderung nicht erheben. Das Jobcenter darf fordern, dass Du Dich anstrengst, die Gewinne zu erhöhen. Mehr erst mal nicht.
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