Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Danke!
Habe gerade einen RA gefunden (auf Empfehlung). Der hätte den Termin am 4.1 und am 5.1 endet die Frist für Klage. Daher fahre ich morgen zum Sozialgericht und werde erstmal selbst die Klage einreichen "fristwahrend". Dann Prozeßkostenhilfe beantragen und dort informieren, dass der RA für mich die Vertretungsanzeige machen wird.
- und zusätzlich dann Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung.
Habe gerade einen RA gefunden (auf Empfehlung). Der hätte den Termin am 4.1 und am 5.1 endet die Frist für Klage. Daher fahre ich morgen zum Sozialgericht und werde erstmal selbst die Klage einreichen "fristwahrend". Dann Prozeßkostenhilfe beantragen und dort informieren, dass der RA für mich die Vertretungsanzeige machen wird.
- und zusätzlich dann Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung.
- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Du kannst den Antrag auf PKH zusammen mit der Klage einreichen.
Für die PKH brauchst Du ebenfalls Mietvertrag, Konto-Auszüge bzw. bring gleich den letzten aktuellen Bescheid mit.
Alles in Kopie, aber vielleicht kopieren sie Dir auch in der Rechtsantragsstelle.
Für die PKH brauchst Du ebenfalls Mietvertrag, Konto-Auszüge bzw. bring gleich den letzten aktuellen Bescheid mit.
Alles in Kopie, aber vielleicht kopieren sie Dir auch in der Rechtsantragsstelle.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Parallel zur Klage muss der Antrag auf eA erfolgen, sonst wartest du ewig auf deine knete und dann greift die Vermutung du hättetst heimlich Vermögen oder Nebeneinkünfte, siehe http://alg-ratgeber.de/post423102.html#p423102
Den Antrag begründest du wie
http://alg-ratgeber.de/post422966.html#p422966
ausformulieren werden es die Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle. Die sind in der Regel sehr hilfreich und freundlich.
Den Antrag begründest du wie
http://alg-ratgeber.de/post422966.html#p422966
ausformulieren werden es die Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle. Die sind in der Regel sehr hilfreich und freundlich.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
"Parallel zur Klage muss der Antrag auf eA erfolgen, sonst wartest du ewig auf deine knete und dann greift die Vermutung du hättetst heimlich Vermögen oder Nebeneinkünfte"
Nach jedem Zeitraum von 6 Monaten, habe ich ja immer die vorläufige EKS abgegeben... und Job Center hat immer mit dem Bescheid verzögert, so dass ich immer 3-4 Monate gewartet habe....Wahrscheinlich deswegen denken die, dass ich Nebeneinkünfte habe, weil ich da nie so richtig Stress gemacht habe...
Morgen wie gesagt fahr ich zum Gericht.
Eine Frage dazu: Ich nehme mein Schriftverkehr (als Anlage) mit Job Center: Vorläufige, abschließende Bescheide, Widerspruch und dann Widerspruchsbescheid. Die ganzen Belege und Rechnungen oder jegliche Verträge mit Kunden nehme ich nicht mit, erst nach Aufforderung des Gerichts?
Ich muss ja den Grund der Klage verfassen, aber dabei soll mir dort jmd helfen, richtig?
(Mietvertrag, Kto-Auszüge der letzten 3 Monate).
Und Anwalt wird dann alles andere für mich erledigen?
LG
Nach jedem Zeitraum von 6 Monaten, habe ich ja immer die vorläufige EKS abgegeben... und Job Center hat immer mit dem Bescheid verzögert, so dass ich immer 3-4 Monate gewartet habe....Wahrscheinlich deswegen denken die, dass ich Nebeneinkünfte habe, weil ich da nie so richtig Stress gemacht habe...
Morgen wie gesagt fahr ich zum Gericht.
Eine Frage dazu: Ich nehme mein Schriftverkehr (als Anlage) mit Job Center: Vorläufige, abschließende Bescheide, Widerspruch und dann Widerspruchsbescheid. Die ganzen Belege und Rechnungen oder jegliche Verträge mit Kunden nehme ich nicht mit, erst nach Aufforderung des Gerichts?
Ich muss ja den Grund der Klage verfassen, aber dabei soll mir dort jmd helfen, richtig?
(Mietvertrag, Kto-Auszüge der letzten 3 Monate).
Und Anwalt wird dann alles andere für mich erledigen?
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- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Jep.keep_it_real hat geschrieben: Morgen wie gesagt fahr ich zum Gericht.
Eine Frage dazu: Ich nehme mein Schriftverkehr (als Anlage) mit Job Center: Vorläufige, abschließende Bescheide, Widerspruch und dann Widerspruchsbescheid. Die ganzen Belege und Rechnungen oder jegliche Verträge mit Kunden nehme ich nicht mit, erst nach Aufforderung des Gerichts?
Richtig. "Rechtsantragsstelle" heißt das Zauberwort .... ähhhh .... das Büro.keep_it_real hat geschrieben:Ich muss ja den Grund der Klage verfassen, aber dabei soll mir dort jmd helfen, richtig?
keep_it_real hat geschrieben:(Mietvertrag, Kto-Auszüge der letzten 3 Monate).
Brauchst Du für den Antrag auf Prozeßkostenhilfe, den stellst Du auch gleich.
Brauchst Du erst mal nicht, aber Du kannst Dir ja schon mal einen aussuchen.keep_it_real hat geschrieben:Und Anwalt wird dann alles andere für mich erledigen?
Wenn Du schon einen hast, kannst Du bei dem Antrag auf PKH darum bitten, dass dieser bestimmte Anwalt beigeordnet wird.
Nochmal - zur Sicherheit - : sowohl Klage als auch eA!!
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Top!
Danke!!!
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Guten Tag!!
War heute beim Soz. Gericht. Gestern habe ich es nicht mehr geschafft (Öffnungszeiten 9-14 Uhr)
Antrag auf eA haben die nicht gemacht, da nicht nötig, weil der Mann in RechtsberatgStelle meinte "Es soll ja kein Eilverfahren geben, da der Bescheid aus Vergangenheit ist."
Also wenn Job Center für die Zukunft entschieden hätte, dass ich nicht mehr Bedürftig bin, dann sollte man Antrag stellen. So meinte er, kann man die eA oder soll man die eA nicht machen.
Prozeßkostenhilfe, dazu habe ich Formulare bekommen und kann das noch alles ausfüllen und alle Unterlagen noch nachreichen, da es ca. 3 Monate dauert bis ich ein Aktenzeichen zum Verfahren bekomme.
Klage haben wir erteilt. Es ist ein A4 Zettel auf dem steht, wer ich bin, Inhalt der Klage, wer wird angeklagt.
Jetzt muss ich nur noch Inkassostelle informieren, dass die Klage eingereicht wurde, damit die Konten stilllegen bis zum Ende, sonst bekomme ich Mahnung.
LG
War heute beim Soz. Gericht. Gestern habe ich es nicht mehr geschafft (Öffnungszeiten 9-14 Uhr)
Antrag auf eA haben die nicht gemacht, da nicht nötig, weil der Mann in RechtsberatgStelle meinte "Es soll ja kein Eilverfahren geben, da der Bescheid aus Vergangenheit ist."
Also wenn Job Center für die Zukunft entschieden hätte, dass ich nicht mehr Bedürftig bin, dann sollte man Antrag stellen. So meinte er, kann man die eA oder soll man die eA nicht machen.
Prozeßkostenhilfe, dazu habe ich Formulare bekommen und kann das noch alles ausfüllen und alle Unterlagen noch nachreichen, da es ca. 3 Monate dauert bis ich ein Aktenzeichen zum Verfahren bekomme.
Klage haben wir erteilt. Es ist ein A4 Zettel auf dem steht, wer ich bin, Inhalt der Klage, wer wird angeklagt.
Jetzt muss ich nur noch Inkassostelle informieren, dass die Klage eingereicht wurde, damit die Konten stilllegen bis zum Ende, sonst bekomme ich Mahnung.
LG
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Das heißt, Du bekommst im Moment ALG II, der abgelehnte Widerspruch bezog sich nur auf "vergangene" Zeiten, nicht auf heute und morgen.
Dann ist es korrekt, dann geht nur Klage und kein Eilantrag. Dann hatten wir das mistverstanden.
Dann ist es korrekt, dann geht nur Klage und kein Eilantrag. Dann hatten wir das mistverstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ja sorry!
Ist alles bezogen auf dieses eigentliche Thema, was ich hier im Forum im September gestartet habe.
Geht um Zeitraum 03/2015-02/2016 um die zwei Bescheide, bei denen die Betriebsausgaben (bzw. durchlaufende Posten eigentlich) von Job Center nicht anerkannt wurden. Und die vermuten, dass ich damals sowieso nicht bedürftig sein konnte, weil meine Kreditkarte eine versteckte Einkommensquelle ist/war.
Daher wurde alles in diesem Widerspruchsbescheid von JC so argumentiert. Geht um Vergangenheit.
LG
Ist alles bezogen auf dieses eigentliche Thema, was ich hier im Forum im September gestartet habe.
Geht um Zeitraum 03/2015-02/2016 um die zwei Bescheide, bei denen die Betriebsausgaben (bzw. durchlaufende Posten eigentlich) von Job Center nicht anerkannt wurden. Und die vermuten, dass ich damals sowieso nicht bedürftig sein konnte, weil meine Kreditkarte eine versteckte Einkommensquelle ist/war.
Daher wurde alles in diesem Widerspruchsbescheid von JC so argumentiert. Geht um Vergangenheit.
LG
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Koelsch hat geschrieben:Das heißt, Du bekommst im Moment ALG II, der abgelehnte Widerspruch bezog sich nur auf "vergangene" Zeiten, nicht auf heute und morgen.
Dann ist es korrekt, dann geht nur Klage und kein Eilantrag. Dann hatten wir das mistverstanden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Darf das JC eigentlich fordern, eine bestehende, also vorhandene Kreditkarte bis zum Limit auszureizen, ehe man Hartz IV beantragt? (Vielleicht deswegen der Stress mit dem JC?)keep_it_real hat geschrieben:Und die vermuten, dass ich damals sowieso nicht bedürftig sein konnte, weil meine Kreditkarte eine versteckte Einkommensquelle ist/war.
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hirn einschalten. Kreditkarte = Schulden. Das JC darf nur Vermögen oberhalb/u] der Freigrenzen zur Verwertung heranziehen, aber niemals den eHB zum Schuldenmachen (siehe auch fortgesetztes unwirtschaftliches Verhalten) auffordern.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hallo Leute!
Obwohl meine Frage ein eher anderes Thema ist, schreibe ich trotzdem hier, da ihr schon meinen Fall kennt.
Ich habe am 9.2 einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin bekommen, die mit mir über meine Situation sprechen möchte. Mein Bewilligungszeitraum endet ja am 29.2 und es fängt ein neuer an. Bei vorläufigen EKS habe ich als Einnahmen nur ca. jeweils 100 € angegeben, weil meine Geschäfte sich erschöpfen und es scheint mir selbst so zu sein, dass da nichts mehr laufen wird in diesem Bereich.
Das bedeutet sie würde mich in die Arbeitsvermittlung schicken, weil sie mir 6 Monate gegeben hat, um aus dem Ar..ch zu kommen. In dieser Zeit hätte ich wenigstens eine Gewerbefläche finden müssen, die ich mit einem Geschäftspartner anmieten sollte und untervermieten....Ich habe aber keine Gefunden, bzw. es gab da viel Konkurrenz.
Meine Frage an euch. Falls sie mich in die Arbeitsvermittlung schickt, passiert es sofort am selben Tag? Wie kann ich es etwas in die Länge ziehen, da ich mit meiner Frau die Tochter Ende Februar erwarte (Entbindungstermin 19.2). Da brauche ich etwas Zeit für uns bis Anfang März.
LG
Obwohl meine Frage ein eher anderes Thema ist, schreibe ich trotzdem hier, da ihr schon meinen Fall kennt.
Ich habe am 9.2 einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin bekommen, die mit mir über meine Situation sprechen möchte. Mein Bewilligungszeitraum endet ja am 29.2 und es fängt ein neuer an. Bei vorläufigen EKS habe ich als Einnahmen nur ca. jeweils 100 € angegeben, weil meine Geschäfte sich erschöpfen und es scheint mir selbst so zu sein, dass da nichts mehr laufen wird in diesem Bereich.
Das bedeutet sie würde mich in die Arbeitsvermittlung schicken, weil sie mir 6 Monate gegeben hat, um aus dem Ar..ch zu kommen. In dieser Zeit hätte ich wenigstens eine Gewerbefläche finden müssen, die ich mit einem Geschäftspartner anmieten sollte und untervermieten....Ich habe aber keine Gefunden, bzw. es gab da viel Konkurrenz.
Meine Frage an euch. Falls sie mich in die Arbeitsvermittlung schickt, passiert es sofort am selben Tag? Wie kann ich es etwas in die Länge ziehen, da ich mit meiner Frau die Tochter Ende Februar erwarte (Entbindungstermin 19.2). Da brauche ich etwas Zeit für uns bis Anfang März.
LG
- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Wenn ich Dein Posting richtig interpretiere, gibst Du Deiner Selbstständigkeit keine große Chance mehr.
Okay, das musst Du entscheiden.
Arbeitsvermittlung heißt Bemühungen um eine soz.vers.pflichtige Anstellung.
Das bedeutet nicht, dass Du stante pede in einem Job steckst, wo Du von morgens 00:00 bis nachts 24:00 arbeitest und Deine Familie i.G. nix mehr von Dir und Du nix mehr von Deiner Familie hast. (i.G. = in Gründung. Glückwunsch)
Dein(e) SB wird Dir - vermutlich - eine EGV zur Unterschrift vorlegen. Auf gar keinen Fall sofort unterschreiben!!
Du hast Anspruch darauf, das Teil in Ruhe zu Hause durchzulesen, zu prüfen.
Mitnehmen, digitalisieren, anonymisieren, hier einstellen.
Wie das geht - wenn noch nicht bekannt - kukkst Du hier: http://alg-ratgeber.de/forum22/
Da findest Du div. Anleitungen.
Wir zeigen die Schwachstellen auf. Sofern welche drinne sind.
Meistens sind welche drinne.
Man wird Dir u.a. auferlegen, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat rauszuschicken.
Was schätzt Du, wann Du da Rückmeldung (wenn überhaupt) vom potentiellen AG bekommst?
Dann kommt das Bewerbungsgespräch.
Dann dauert das nochmal, bis die endgültige Entscheidung fällt.
Da würd ich mir als im Moment keinen Kopf machen.
Du wirst nicht am 09.02. das Gespräch haben und am 10.02. irgend wo zum Arbeiten antreten müssen.
Also cool bleiben.
Okay, das musst Du entscheiden.
Arbeitsvermittlung heißt Bemühungen um eine soz.vers.pflichtige Anstellung.
Das bedeutet nicht, dass Du stante pede in einem Job steckst, wo Du von morgens 00:00 bis nachts 24:00 arbeitest und Deine Familie i.G. nix mehr von Dir und Du nix mehr von Deiner Familie hast. (i.G. = in Gründung. Glückwunsch)
Dein(e) SB wird Dir - vermutlich - eine EGV zur Unterschrift vorlegen. Auf gar keinen Fall sofort unterschreiben!!
Du hast Anspruch darauf, das Teil in Ruhe zu Hause durchzulesen, zu prüfen.
Mitnehmen, digitalisieren, anonymisieren, hier einstellen.
Wie das geht - wenn noch nicht bekannt - kukkst Du hier: http://alg-ratgeber.de/forum22/
Da findest Du div. Anleitungen.
Wir zeigen die Schwachstellen auf. Sofern welche drinne sind.
Meistens sind welche drinne.
Man wird Dir u.a. auferlegen, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat rauszuschicken.
Was schätzt Du, wann Du da Rückmeldung (wenn überhaupt) vom potentiellen AG bekommst?
Dann kommt das Bewerbungsgespräch.
Dann dauert das nochmal, bis die endgültige Entscheidung fällt.
Da würd ich mir als im Moment keinen Kopf machen.
Du wirst nicht am 09.02. das Gespräch haben und am 10.02. irgend wo zum Arbeiten antreten müssen.
Also cool bleiben.
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Und ehemalige Selbständige lassen sich nicht so einfach in soz.vers.pflichtige Anstellungen versetzen. Je länger die davor liegende Selbständigkeit, umso schwieriger wird ein abhängiges Arbeitsverhältnis zu finden sein. Wie lange ging denn die Selbständigkeit?
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Seh ich auch so, da kommt nicht sofort ein Job angeflogen. Marsu hat das gut beschrieben, freut Euch erst mal auf "den kleinen Schreihals", ich bin mir sicher, mit 'nem Job wird's nix, bevor ihr Euch nicht an "die geänderten Lebensumstände" ab 19.2. einigermaßen gewöhnt habt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Danke!=)
Bei mir ist es so...
Abi 2007, Studium Bachelor Abschluß als BWLer 2012.
Zwischen 2011 und 2015 ein Arbeitgeber Teilzeit - Bereich Ferienwohnungen in Berlin + vorbereitende Buchhaltung
Zwischen 2015 und 2016 anderer Arbeitgeber Teilzeit - Bereich Ferienwohnungen in Berlin
Selbständigkeit 2011- heute...
Aufgeben will ich nicht...aber habe für mich selbst entschieden, dass ich irgendwie voran muss...bis Ende 2016 ist fast alles still geworden bei Selbständigkeit...Ich würde mit meinen Geschäften trotzdem immer weiter machen..will nicht nur irgendwo arbeiten und zusehen, wie durch meine Bemühungen sich die Arbeitgeber Geldbeutel vollstopfen, wie z.B. bei den Firmen wo ich schon gearbeitet habe...
Bei mir ist es so...
Abi 2007, Studium Bachelor Abschluß als BWLer 2012.
Zwischen 2011 und 2015 ein Arbeitgeber Teilzeit - Bereich Ferienwohnungen in Berlin + vorbereitende Buchhaltung
Zwischen 2015 und 2016 anderer Arbeitgeber Teilzeit - Bereich Ferienwohnungen in Berlin
Selbständigkeit 2011- heute...
Aufgeben will ich nicht...aber habe für mich selbst entschieden, dass ich irgendwie voran muss...bis Ende 2016 ist fast alles still geworden bei Selbständigkeit...Ich würde mit meinen Geschäften trotzdem immer weiter machen..will nicht nur irgendwo arbeiten und zusehen, wie durch meine Bemühungen sich die Arbeitgeber Geldbeutel vollstopfen, wie z.B. bei den Firmen wo ich schon gearbeitet habe...
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Dann versuche doch eine Analyse der benötigten Dinge. Geld, Kontakte, Fähigkeiten usw. Setz dir ein Ziel, 3 - 5 Jahre, nimm eine gute Stelle an und gibt zuerst deiner Familie Sicherheit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hallo!
Wurde heute von meinem Anwalt angerufen.
1. Gericht akzeptierte noch nicht die PKH, fragte aber den Anwalt, ob er mich vertreten darf. "Laut Anwalt, alles läuft nach Plan."
2. Anwalt sieht ein Problem mit dem Widerspruch. Er meinte, dass meine Frau und mein Kind keine Widersprüche geschrieben haben, bzw. mein Widerspruch nicht unterschrieben haben. Darin sieht er ein Problem, dass das Gericht denken wird, es handelt sich nur um mich.
Damals habe ich den Widerspruch geschrieben gegen die Entscheidungen im abschließenden Bewilligungsbescheid - gegen Nichtanerkennung meiner Ausgaben, etc. Ich als Antragsteller in der BG-Gemeinschaft kann dies doch alleine machen, weil es sich ja um die Nichtanerkennung meiner Sachen geht, oder?
Mein Anwalt bekommt jetzt von mir die von uns allen unterschriebene Vollmacht und will für meine Frau und Sohn (wie ich es am Telefon verstanden habe) rückwirkend widersprechen.
Es kamen ja 2 Briefe am 14.9 - 1) abschließender Bewilligungsbescheid; 2) Forderungen von Inkasso. Und ich habe ja nicht den Forderungen widersprochen, sondern dem Bescheid und deren Entscheidungen. Außerdem in der Klage habe ich geschrieben, dass ich wiederholende Prüfung des abschließenden Bescheides möchte und nicht die volle Abschaffung der Forderungen.
Wurde heute von meinem Anwalt angerufen.
1. Gericht akzeptierte noch nicht die PKH, fragte aber den Anwalt, ob er mich vertreten darf. "Laut Anwalt, alles läuft nach Plan."
2. Anwalt sieht ein Problem mit dem Widerspruch. Er meinte, dass meine Frau und mein Kind keine Widersprüche geschrieben haben, bzw. mein Widerspruch nicht unterschrieben haben. Darin sieht er ein Problem, dass das Gericht denken wird, es handelt sich nur um mich.
Damals habe ich den Widerspruch geschrieben gegen die Entscheidungen im abschließenden Bewilligungsbescheid - gegen Nichtanerkennung meiner Ausgaben, etc. Ich als Antragsteller in der BG-Gemeinschaft kann dies doch alleine machen, weil es sich ja um die Nichtanerkennung meiner Sachen geht, oder?
Mein Anwalt bekommt jetzt von mir die von uns allen unterschriebene Vollmacht und will für meine Frau und Sohn (wie ich es am Telefon verstanden habe) rückwirkend widersprechen.
Es kamen ja 2 Briefe am 14.9 - 1) abschließender Bewilligungsbescheid; 2) Forderungen von Inkasso. Und ich habe ja nicht den Forderungen widersprochen, sondern dem Bescheid und deren Entscheidungen. Außerdem in der Klage habe ich geschrieben, dass ich wiederholende Prüfung des abschließenden Bescheides möchte und nicht die volle Abschaffung der Forderungen.
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Das hört sich nach einem ziemlichen Durcheinander an. Hoffentlich gelingt es dem Anwalt, das alles zu entwirren.
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Du musst das auseinanderhalten:
In Deinem Betrieb pfuscht JC herum, indem es keine Ausgaben anerkennt, deshalb wird Dein Gewinn angeblich größer.
Aber: Dein (zu hoher) Gewinn wird anteilig auf die anderen Mitglieder der BG aufgeteilt, und dadurch sind auch die in ihren eigenen Rechten verletzt.
Dass Du bisher als "Naturpartei" nur als Du selber den Widerpsruch eingelegt hast, dürfte Dir/Euch nicht negativ ausgelegt werden, inhaltlich hast Du natürlich auch für Deine Familie den Widerspruch eingelegt.
Der Kollege Awalt sollte aber dann in der Klage sauber alle Familienmitglieder aufführen (das hat für Ihn auch honorarmäßig Vorteile ...).
Wenn die Klage bereits eingereicht sein sollte, dann eine entsprechende Kalgeerweiterung einreichen!
In Deinem Betrieb pfuscht JC herum, indem es keine Ausgaben anerkennt, deshalb wird Dein Gewinn angeblich größer.
Aber: Dein (zu hoher) Gewinn wird anteilig auf die anderen Mitglieder der BG aufgeteilt, und dadurch sind auch die in ihren eigenen Rechten verletzt.
Dass Du bisher als "Naturpartei" nur als Du selber den Widerpsruch eingelegt hast, dürfte Dir/Euch nicht negativ ausgelegt werden, inhaltlich hast Du natürlich auch für Deine Familie den Widerspruch eingelegt.
Der Kollege Awalt sollte aber dann in der Klage sauber alle Familienmitglieder aufführen (das hat für Ihn auch honorarmäßig Vorteile ...).
Wenn die Klage bereits eingereicht sein sollte, dann eine entsprechende Kalgeerweiterung einreichen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Achso, danke!
Hoffentlich klappt dann alles, so wie gedacht...
Hoffentlich klappt dann alles, so wie gedacht...
- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Guten Abend!
Habe heute wg meinem Fall Brief von Sozialgericht erhalten.
... wird um eingehende Stellungnahme zum Schriftsatz der Beklagten vom 02.02.2017 binnen drei Wochen gebeten. Ohne diese Stellungnahme kann nicht beurteilt werden, ob Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.
Den Schriftsatz habe ich nicht bekommen...Ich muss also Soz Gericht anrufen und bitten um Zusendung?
LG
Michael
Habe heute wg meinem Fall Brief von Sozialgericht erhalten.
... wird um eingehende Stellungnahme zum Schriftsatz der Beklagten vom 02.02.2017 binnen drei Wochen gebeten. Ohne diese Stellungnahme kann nicht beurteilt werden, ob Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.
Den Schriftsatz habe ich nicht bekommen...Ich muss also Soz Gericht anrufen und bitten um Zusendung?
LG
Michael
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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