
Bitte mal ausprobieren und Hinweise z.B. zur "noch" leichteren Bedienung geben.
Kleiner Hinweis: Der Rechner liefert etwas falsche Ergebnisse für BWZ vor dem 1.8.2016 und sv-pflichtigem Erwerbseinkommen
Etwas ist ein unbestimmter Begriff, in welcher Größenordnung bewegt sich etwas?Der Rechner liefert etwas falsche Ergebnisse für BWZ ....
Die roten Punkte sollten jetzt erledigt sein.marsupilami hat geschrieben:Mit dem Teil kann aber schon ein wenig "schummeln".
Ich hab in D18 mal ein Geb.Datum eingegeben, das so ungefähr mein tatsächliches Alter in D19 angibt.
Schön.
Dann hab ich mir ein ein 17jähriges Kind zugelegt.
Auch okay.
Dann aber hab ich mir eine 18jährige Partnerin zugelegt.
Das wird einfach so akzeptiert.
Wie kann eine 18jährige ein 17jähriges Kind haben?
Und der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail: in B24 - Alleinerziehend - kann immer nur "Ja" ausgewählt werden.
Also bekomme ich immer den Alleinerziehendenzuschlag.
Mehrbedarf Schwangerschaft: in E31 soll ich den Entbindungstermin eingeben, d.h. ein Datum.
Dummerweise kann man auch Text eingeben.
Ich hab dann meine Partnerin schwanger werden lassen und einen Eb-Termin für Ende Januar eigegeben.
Schön.
Es wird aber auch ein Termin in der Vergangenheit akzeptiert.
Das passt aber von der Logik des Begriffs "Schwangerschaft" nicht.
Denn dann hat sie ja schon entbunden und ist nicht mehr schwanger.
Abgesehen davon fragt die Formel in D/E32 dann nur danach, ob in 31 explizit "Ja" eingegeben wurde.
Da aber oben kein "Ja" steht, gibt's natürlich auch keine Kohle.
In 32 muss eigentlich im ersten Teil der Formel nur abgefragt werden, ob in der Zelle drüber was drinne steht oder nicht.
Und in 31 darf nur Datum eingegeben werden. Nix anderes.
Wenn die Zelle leer gelassen wurde, dann gibbet auch nix. Ansonsten eben den entsprechenden Mehrbedarf.
Wikipedia schreibt zur Volljährigkeit:Diesen Mehrbedarf gibt es grundsätzlich nur bis 17 Jahre. Ab 18 Jahren ist das Kind laut Gesetzgeber volljährig und bedarf offenbar keiner Erziehung mehr und deshalb gibt es für volljährige Kinder keinen Mehrbedarf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeitIn Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB.
marsupilami hat geschrieben:Ist das eigentlich so richtig?
Mehrbedarfslisten!B28...Wikipedia schreibt zur Volljährigkeit:Diesen Mehrbedarf gibt es grundsätzlich nur bis 17 Jahre. Ab 18 Jahren ist das Kind laut Gesetzgeber volljährig und bedarf offenbar keiner Erziehung mehr und deshalb gibt es für volljährige Kinder keinen Mehrbedarf.https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeitIn Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB.
Unter dieser Vollendung verstehe ich eigentlich den Tag vor dem Tag, wo er seinen 19. feiert.
Oder ist das mal wieder falsche Denke von mir?