Völlig neuer Rechner
Völlig neuer Rechner
Ich hab mal wieder gebastelt, Ergebnis ist ein zwar optisch ähnlicher, aber völlig neuer ALG II Rechner. Von der Größe ist er deutlich größer als der Bekannte Rechner, ob er auch besser ist?????
Bitte mal ausprobieren und Hinweise z.B. zur "noch" leichteren Bedienung geben.
Kleiner Hinweis: Der Rechner liefert etwas falsche Ergebnisse für BWZ vor dem 1.8.2016 und sv-pflichtigem Erwerbseinkommen
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Völlig neuer Rechner
Etwas ist ein unbestimmter Begriff, in welcher Größenordnung bewegt sich etwas?Der Rechner liefert etwas falsche Ergebnisse für BWZ ....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Völlig neuer Rechner
Der Fehler dürften die "berühmten" € 15,33 Werbungskostenpauschale sein, ebenso dürften Fehler beim Kindergeld auftreten, da wird immer mit den "tollen, neuen" Sätzen gerechnet, also € 2 zu viel
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Re: Völlig neuer Rechner
Die alten Rechner müssen aber weiterhin online bleiben, denn ggf. muss man auch noch BWZ der vergangenen Jahre nachberechnen können!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Völlig neuer Rechner
Ich hab den neuen jetzt in insgesamt 4 Fällen genutzt und er war genau. Muss man weiterschauen, nur im täglichen Einsatz wird man eventuelle Fehler finden.
Danke Koelsch :)
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Völlig neuer Rechner
Da ich an dieser neuen "Bastelei" aber nicht mitgewirkt habe, musst Du mich unten aus dem "Impressum" rausnehmen.
Bitte.
Bitte.
Signatur?
Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Völlig neuer Rechner
Mit dem Teil kann aber schon ein wenig "schummeln".
Ich hab in D18 mal ein Geb.Datum eingegeben, das so ungefähr mein tatsächliches Alter in D19 angibt.
Schön.
Dann hab ich mir ein ein 17jähriges Kind zugelegt.
Auch okay.
Dann aber hab ich mir eine 18jährige Partnerin zugelegt.
Das wird einfach so akzeptiert.
Wie kann eine 18jährige ein 17jähriges Kind haben?
Und der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail: in B24 - Alleinerziehend - kann immer nur "Ja" ausgewählt werden.
Also bekomme ich immer den Alleinerziehendenzuschlag.
Mehrbedarf Schwangerschaft: in E31 soll ich den Entbindungstermin eingeben, d.h. ein Datum.
Dummerweise kann man auch Text eingeben.
Ich hab dann meine Partnerin schwanger werden lassen und einen Eb-Termin für Ende Januar eigegeben.
Schön.
Es wird aber auch ein Termin in der Vergangenheit akzeptiert.
Das passt aber von der Logik des Begriffs "Schwangerschaft" nicht.
Denn dann hat sie ja schon entbunden und ist nicht mehr schwanger.
Abgesehen davon fragt die Formel in D/E32 dann nur danach, ob in 31 explizit "Ja" eingegeben wurde.
Da aber oben kein "Ja" steht, gibt's natürlich auch keine Kohle.
In 32 muss eigentlich im ersten Teil der Formel nur abgefragt werden, ob in der Zelle drüber was drinne steht oder nicht.
Und in 31 darf nur Datum eingegeben werden. Nix anderes.
Wenn die Zelle leer gelassen wurde, dann gibbet auch nix. Ansonsten eben den entsprechenden Mehrbedarf.
Ich hab in D18 mal ein Geb.Datum eingegeben, das so ungefähr mein tatsächliches Alter in D19 angibt.
Schön.
Dann hab ich mir ein ein 17jähriges Kind zugelegt.
Auch okay.
Dann aber hab ich mir eine 18jährige Partnerin zugelegt.
Das wird einfach so akzeptiert.
Wie kann eine 18jährige ein 17jähriges Kind haben?
Und der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail: in B24 - Alleinerziehend - kann immer nur "Ja" ausgewählt werden.
Also bekomme ich immer den Alleinerziehendenzuschlag.
Mehrbedarf Schwangerschaft: in E31 soll ich den Entbindungstermin eingeben, d.h. ein Datum.
Dummerweise kann man auch Text eingeben.
Ich hab dann meine Partnerin schwanger werden lassen und einen Eb-Termin für Ende Januar eigegeben.
Schön.
Es wird aber auch ein Termin in der Vergangenheit akzeptiert.
Das passt aber von der Logik des Begriffs "Schwangerschaft" nicht.
Denn dann hat sie ja schon entbunden und ist nicht mehr schwanger.
Abgesehen davon fragt die Formel in D/E32 dann nur danach, ob in 31 explizit "Ja" eingegeben wurde.
Da aber oben kein "Ja" steht, gibt's natürlich auch keine Kohle.
In 32 muss eigentlich im ersten Teil der Formel nur abgefragt werden, ob in der Zelle drüber was drinne steht oder nicht.
Und in 31 darf nur Datum eingegeben werden. Nix anderes.
Wenn die Zelle leer gelassen wurde, dann gibbet auch nix. Ansonsten eben den entsprechenden Mehrbedarf.
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Re: Völlig neuer Rechner
Merci, das werde ich mir morgen dann mal anschauen. Im "alten" Rechner war der alte Knacker mit junger Frau und erwachsenem Kind aber auch möglich, da wurde auch nicht geprüft, ob das überhaupt "geht". Da eine Logikprüfung reinzubringen, dürfte extrem schwierig sein - und selbst dann, warum soll der alten Knacker keine 17 jährige Tochter plus 18 jährige Partnerin haben. Es wird doch in einer BG nicht geprüft "wem sein Kind ist das denn überhaupt".
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- marsupilami
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Re: Völlig neuer Rechner
Jaaaa, gut.
Aber im alten Rechner wurde auch nicht nach dem Alter gefragt.
Bleibt aber die Schwangerschaft.
Aber im alten Rechner wurde auch nicht nach dem Alter gefragt.
Bleibt aber die Schwangerschaft.
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- kleinchaos
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Re: Völlig neuer Rechner
Wobei der alte Knacker mit fast erwachsener Tochter durchaus eine junge knackige Freundin haben kann, die schwanger ist
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- marsupilami
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Re: Völlig neuer Rechner
Im Prinzip ja.
Aber alt und kein Geld?
Wie lange hält das wohl?
Hat doch selbst beim reichen Lugner zuletzt nur 2 Jahre gehalten.
Aber alt und kein Geld?
Wie lange hält das wohl?
Hat doch selbst beim reichen Lugner zuletzt nur 2 Jahre gehalten.
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Völlig neuer Rechner
Die roten Punkte sollten jetzt erledigt sein.marsupilami hat geschrieben:Mit dem Teil kann aber schon ein wenig "schummeln".
Ich hab in D18 mal ein Geb.Datum eingegeben, das so ungefähr mein tatsächliches Alter in D19 angibt.
Schön.
Dann hab ich mir ein ein 17jähriges Kind zugelegt.
Auch okay.
Dann aber hab ich mir eine 18jährige Partnerin zugelegt.
Das wird einfach so akzeptiert.
Wie kann eine 18jährige ein 17jähriges Kind haben?
Und der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail: in B24 - Alleinerziehend - kann immer nur "Ja" ausgewählt werden.
Also bekomme ich immer den Alleinerziehendenzuschlag.
Mehrbedarf Schwangerschaft: in E31 soll ich den Entbindungstermin eingeben, d.h. ein Datum.
Dummerweise kann man auch Text eingeben.
Ich hab dann meine Partnerin schwanger werden lassen und einen Eb-Termin für Ende Januar eigegeben.
Schön.
Es wird aber auch ein Termin in der Vergangenheit akzeptiert.
Das passt aber von der Logik des Begriffs "Schwangerschaft" nicht.
Denn dann hat sie ja schon entbunden und ist nicht mehr schwanger.
Abgesehen davon fragt die Formel in D/E32 dann nur danach, ob in 31 explizit "Ja" eingegeben wurde.
Da aber oben kein "Ja" steht, gibt's natürlich auch keine Kohle.
In 32 muss eigentlich im ersten Teil der Formel nur abgefragt werden, ob in der Zelle drüber was drinne steht oder nicht.
Und in 31 darf nur Datum eingegeben werden. Nix anderes.
Wenn die Zelle leer gelassen wurde, dann gibbet auch nix. Ansonsten eben den entsprechenden Mehrbedarf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Völlig neuer Rechner
So, noch mal ein wenig geändert, insbesondere Abfrage nach Zahl der Arbeitstage/Monat, Ortsabwesenheit von mehr als 12 Stunden und Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz. Damit werden dann sowohl die Verpflegungspauschale (€ 6/Tag) als auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz automatisch errechnet und berücksichtigt.
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- marsupilami
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Re: Völlig neuer Rechner
Ist das eigentlich so richtig?
Mehrbedarfslisten!B28...
Unter dieser Vollendung verstehe ich eigentlich den Tag vor dem Tag, wo er seinen 19. feiert.
Oder ist das mal wieder falsche Denke von mir?
Mehrbedarfslisten!B28...
Wikipedia schreibt zur Volljährigkeit:Diesen Mehrbedarf gibt es grundsätzlich nur bis 17 Jahre. Ab 18 Jahren ist das Kind laut Gesetzgeber volljährig und bedarf offenbar keiner Erziehung mehr und deshalb gibt es für volljährige Kinder keinen Mehrbedarf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeitIn Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB.
Unter dieser Vollendung verstehe ich eigentlich den Tag vor dem Tag, wo er seinen 19. feiert.
Oder ist das mal wieder falsche Denke von mir?
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- kleinchaos
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Re: Völlig neuer Rechner
das 18. Lebensjahr wird mit dem 18. Geburtstag vollendet.
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Re: Völlig neuer Rechner
marsupilami hat geschrieben:Ist das eigentlich so richtig?
Mehrbedarfslisten!B28...Wikipedia schreibt zur Volljährigkeit:Diesen Mehrbedarf gibt es grundsätzlich nur bis 17 Jahre. Ab 18 Jahren ist das Kind laut Gesetzgeber volljährig und bedarf offenbar keiner Erziehung mehr und deshalb gibt es für volljährige Kinder keinen Mehrbedarf.https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeitIn Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB.
Unter dieser Vollendung verstehe ich eigentlich den Tag vor dem Tag, wo er seinen 19. feiert.
Oder ist das mal wieder falsche Denke von mir?
Das Arbeitsblatt "Mehrbedarfslisten" wird im Rechner eigentlich nur noch für das Kindergeld benötigt und für evtl. Ernährungsmehraufwand, von daher "nicht dran stören".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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