Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Hinweise und Hilfen für alle Bundesländer
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#1

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
22305Lackmeier
Benutzer
Beiträge: 194
Registriert: Mi 27. Nov 2013, 15:29

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#2

Beitrag von 22305Lackmeier »

Ich hol den thread mal hoch, weil das Thema für so manchen recht wichtig sein könnte und semioffiziös (bitte Impressum anschauen) in dem Artikel "Ich hätte da mal `ne Befreiung anzumelden" kurz vor Inkrafttreten (1.1.2017) die Möglichkeit kurz dargestellt sind.
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/a ... ungen.html

Demnach müssten alle gezahlten Rundfunkbeiträge an die Infragekommenden rückerstattet werden.
Habe ich gerade mentale Denkverdrehung ob der Euro-Zeichen im Kopf oder ist das wirklich so banal einfach?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#3

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du die rückwirkende Befreiung hin bekommst, dann ist auch zurück zu erstatten. Aber die von Herrn Hildebrandt anheführte Änderung soll ja erst am 1.1.2017 in Kraft treten - und ich bezweifel, dass dies dann rückwirkend gelten wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
22305Lackmeier
Benutzer
Beiträge: 194
Registriert: Mi 27. Nov 2013, 15:29

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#4

Beitrag von 22305Lackmeier »

Schau mal in Deinem Link in die Kommentare: Da schreibt Herr Hildebrandt von einer seiner Mandantin, die rückwirkend befreit wurde.
Ich werde die Tage meine zuständige "Anstalt" anschreiben.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#5

Beitrag von Koelsch »

Deswegen meinte ich ja, wenn Du es durch bekommst, dann ist auch zurück zu zahlen - also: Versuch macht kluch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
22305Lackmeier
Benutzer
Beiträge: 194
Registriert: Mi 27. Nov 2013, 15:29

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#6

Beitrag von 22305Lackmeier »

So, liebe Gemeinde, es ist amtlich.

Es wird rückwirkend der Rundfunkbeitrag erstattet!

Ende Dezember 2016 schrieb ich formlos an – ich nenn sie mal vereinfachend so – die GEZ, dass ich von der ab 1.1.2017 wirksamen Änderung des Rundfunkbeitragstaatsvertrages Gebrauch mache, rückwirkend für drei Jahre befreit zu werden und beantragte dies mit diesem Schreiben.

Ich erhielt heute vier Briefe von der GEZ bzw. von der zuständigen Sendeanstalt.
Alle Zeiträume, in denen ich nachweislich befreit war, sind rückwirkend anerkannt worden und die von mir entrichteten Beiträge werden erstattet.

Vor dem Jahreswechsel war die Informationslage spärlich. Danach änderte sich diese. Allerdings in keinem Artikel konnte ich konkret herauslesen, "so und so ist es und Betroffene erhalten Geld zurück".
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#7

Beitrag von Pegasus »

Glückwunsch!
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30885
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#8

Beitrag von kleinchaos »

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#9

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6387
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#10

Beitrag von schimmy »

:bravo: :Daumenhoch:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#11

Beitrag von marsupilami »

Prima!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#12

Beitrag von Günter »

Top.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Abißlwasgehtimmer
Benutzer
Beiträge: 271
Registriert: Fr 3. Apr 2015, 14:18

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#13

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

22305Lackmeier hat geschrieben:So, liebe Gemeinde, es ist amtlich. Es wird rückwirkend der Rundfunkbeitrag erstattet!
#2 #6 :bravo: Lacki :Daumenhoch:

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Bild
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung finde ich zwar unter
§ 4 (1) 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
§ 4 (1) 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistun gen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,
jedoch im gesamten RBStV zwischen § 1 und § 15 keine Übereinstimmung von Suchwörtern wie rückwirkend, drei Jahre, Vergangenheit.

Erst der Kommentar von RA Helge Hildebrandt | Sozialberatung Kiel Zitat¹: »Befreiungen und Ermäßigungen können künftig für einen Zeitraum von drei Jahren ab Antragstellung für die Vergangenheit gewährt werden, wenn … « macht mir deutlich, dass der Rundfunkbeitrag rückwirkend erstattet werden kann. Oder eben die Mitteilung von #6.
22305Lackmeier
Benutzer
Beiträge: 194
Registriert: Mi 27. Nov 2013, 15:29

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#14

Beitrag von 22305Lackmeier »

Kurzer Nachtrag: Verrechnungsscheck ist Samstag in der Post gewesen.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#15

Beitrag von marsupilami »

Aber nicht verprassen und auch nicht alles auf einmal ausgeben. :unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#16

Beitrag von Olivia »

Die Rückzahlung ist meiner Meinung nach kein Einkommen im Sinne des SGB.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Drei Jahre zurückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

#17

Beitrag von Günter »

Über das Thema braucht man nicht nachdenken, denn es handelt sich eindeutig um aus dem Regelsatz bezahlte Beiträge, die aufgrund der Gesetzeslage zurückerstattet wurden. Ist also mit dem Haushaltsstrom vergleichbar.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Bundesweit“