Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Tester
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Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#1

Beitrag von Tester »

Hi,

ALG II Bezieher möchte gerne umziehen und sucht in einer anderen Stadt eine Wohnung. Hat aber noch keine Wohnung gefunden. In Vorplanung fragt er beim Jobcenter nach, ob die zusätzliche Miete aufgrund der Kündigungsfrist übernommen wird. Die Anfrage nimmt das Jobcenter zum Anlass, die Leistungen zum 01.03. einzustellen.

Ähm ich bin gerade etwas sprachlos. Reicht dem Jobcenter die reine Fiktion eines Tatbestandes, um Leistungen einzustellen?
schimmy
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#2

Beitrag von schimmy »

Komisch die Vorgehensweise des Jobcenters.

Erfolgte der Vorgang Mündlich oder schriftlich?
Tester
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#3

Beitrag von Tester »

Schriftlicher Ablehnungsbescheid (laut Auskunft des LB, ich warte noch auf die Kopie per Mail)!
schimmy
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#4

Beitrag von schimmy »

Umgehend Widerspruch einlegen gegen die Einstellung der Leistung zum 1.3.

Und als Zusatz eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.
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Koelsch
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#5

Beitrag von Koelsch »

Natürlich reicht die Frage nicht zur Leistungseinstellung. Ggf. Eilantrag an's SG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#6

Beitrag von Günter »

Bis zum 01.03.2017 ist noch ein Monat Zeit, daher würde ich ...


Widerspruch gegen den Einstellungsbescheid vom ....


Ich habe bei ihnen am ..... angefragt, wie im Falle eines Umzugs die Kosten für eventuelle Doppelmieten und Neubeantragung am neuen Ort zu handhaben sind. Es ist bisher weder ein Mietvertrag abgeschlossen worden, noch ein Umzugstermin verbindlich gemacht.

Daher ist ihre Leistungseinstellung gesetzwidrig.

Ich erwarte bis zum 13.02.2017 die Aufhebung des o.g. Einstellungsbescheides sowie einen Bescheid über die Weiterzahlung meines bisher bewilligten ALG II.

Sollten sie diesen Termin verstreichen lassen, werde ich unverzüglich am 13.02.2017 beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#7

Beitrag von Tester »

So habe den Bescheid vorliegen! Da steht wirklich "sie haben am XX mitgeteilt, dass Sie umziehen möchten. Daher haben wir vorsorglich die Leistungen eingestellt" Hammer!!

Auf die Idee muss man aber auc herstmal kommen.

Widerspruch wird natürlich eingelegt.
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marsupilami
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#8

Beitrag von marsupilami »

War das eine telefonische Anfrage?
Bei JC-eigenen "call-center"?
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#9

Beitrag von schimmy »

:jojo: :jojo:

Widerspruch sowie von Günter geschrieben reicht vollkommen aus und gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter einreichen.
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Pegasus
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#10

Beitrag von Pegasus »

Günni hat den richtigen Weg bereits beschrieben. Da hat der SB seine Beratungspflicht wohl missverstanden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#11

Beitrag von Tester »

marsupilami hat geschrieben: Mo 30. Jan 2017, 11:35 War das eine telefonische Anfrage?
Bei JC-eigenen "call-center"?
Nein, er war wohl persönlich da und hat ein Wohnungsangebot vorgelegt und gefragt, ob die Mietkosten (Kündigungsfrist) übernommen werden. JC Wohnort verweist dabei natürlich auf JC B. JC B natürlich auf JC Wohnort ....
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Koelsch
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#12

Beitrag von Koelsch »

Ist der Umzug denn erforderlich?
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#13

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mo 30. Jan 2017, 12:50 Ist der Umzug denn erforderlich?
Nachdem die Bedarfsgemeinschaft um 1 verringert wurde, ist die Wohnung zu groß und er möchte aus persönlichen Gründen in eine andere Stadt.

Da er selbst "Hilfe meine Wohnung ist zu groß und zu teuer für mich" schlafende SB geweckt hat, kam auch gleich die KDU Kostensenkungsaufforderung, sonst hätten die es erstmal nicht gemerkt.
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Koelsch
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#14

Beitrag von Koelsch »

OK, dann ist der Umzug erforderlich. Dann muss das "neue" JC meines Wissens die neue Wohnung genehmigen, und das alte JC hat bis zum Umzug zu zahlen. Ein Grund, vor diesem Umzug einzustellen besteht nicht.

Allerdings werden die bei evtl. Doppelmiete erheblich rumzicken.
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#15

Beitrag von Tester »

Das scheint ja gerade der Knackpunkt zu sein. Kein Geld für zwei Mieten, soll er den Mietvertrag nicht unterschreiben.

Da aber jetzt das aktuelle JC Aufforderung zur KDU Senkung verschickt hat, sind die doch erstmal verpflichtet die Kosten zu übernehmen.
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Koelsch
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#16

Beitrag von Koelsch »

Nein, er ist verpflichtet, die Kosten zu senken. Wie gesagt, die werden rumzicken. In Einzelfällen wurden aber schon Doppelmieten übernommen. Man muss nachweisen - anders geht's um's Verrecken nicht.
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#17

Beitrag von Tester »

Runde 2:

- Aufforderung zur Senkung KDU hat er bereits erhalten

Auf den Antrag die Kosten des Umzuges zu übernehmen erfolgt kein Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid, sondern nur ein Schreiben, wo kein Bezug zu der Kostenerstattung genommen wird (also fehlt auch die Rechtsmittelbelehrung).

:5:

Frage ist, wie soll man die KDU senken, wenn man sich den Umzug nicht leisten kann (und die doppelt zu zahlende Miete).

Was macht man in dem Fall mit der Kostensenkungsaufforderung?
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marsupilami
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#18

Beitrag von marsupilami »

Fleißig nach ALG-II-gerechten Wohnungen suchen und - ganz wichtig!! - diese Suche dokumentieren.

Entsprechende Wohnungsangebote aus der Zeitung ausschneiden, screenshots von Internet-Recherche, .....
Gesprächsnotizen machen bei Telefonaten mit potentiellen Vermietern.

Wenn dann der Bescheid vom JC kommt: wir zahlen nur noch Betrag xxx, dann Widerspruch mit der Begründung: Wohnungsmarkt ist leergefegt, es gibt für die Vorgaben keine Wohnungen.
Widerspruch wird höchstwahrscheinlich abgeschmettert, dann SG und dort die Dokumentation vorlegen!
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Günter
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#19

Beitrag von Günter »

Ich würde denen freundlich schreiben

Liebe Freunde des gepflegten Wahnsinns,

ich habe nach ihrer Aufforderung die KdU zu senken bereits Mietangebote eingeholt und ihnen auch dieses hier (Kopie anbei) zur Genehmigung verbunden mit einem Antrag zur Übernahme der Umzugskosten eingereicht.

Bisher erfolgte ausser einer rechtswidrigen Ankündigung einer Leistungseinstellung, siehe Widerspruch vom .... (Kopie anbei) keine Reaktion.

Ich fordere sie hiermit nochmals auf, die Kosten des Umzugs zu übernehmen, andernfalls gehe ich davon aus, dass sie die KdU meiner jetzigen Wohnung weiterhin in voller Höhe übernehmen.

Ihr freundlicher König Kunde.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#20

Beitrag von Tester »

Günter hat geschrieben: So 5. Feb 2017, 18:09 ich habe nach ihrer Aufforderung die KdU zu senken bereits Mietangebote eingeholt und ihnen auch dieses hier (Kopie anbei) zur Genehmigung verbunden mit einem Antrag zur Übernahme der Umzugskosten eingereicht.
Die Genehmigung muss ja das JC im neuen Bezirk machen.

LB möchte ja umziehen und hatte auch schon eine gute günstige 1 Zimmer Wohnung und wird sicherlich ziemlich geknickt sein, wenn das jetzt doch nicht klappt.
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Günter
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#21

Beitrag von Günter »

Tester hat geschrieben: So 5. Feb 2017, 18:33
Die Genehmigung muss ja das JC im neuen Bezirk machen.

NÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖ
(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

Die wollen den Umzug, also müssen sie zusichern, denn das sollen bbedeutet die müssen. Und zwar die alten, nicht die neuen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#22

Beitrag von Tester »

Absatz 4 meine ich. Die Angemessenheit muss das neue JC ausstellen, das alte JC wäre als kann-Regelung für die doppelte Miete und den Umzugskosten zuständig.
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Koelsch
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#23

Beitrag von Koelsch »

Richtig, neues JC sagt angemessen und altes JC "sorgt für den Umzug".
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#24

Beitrag von Tester »

Ja genau. Neues JC hat wohl die Angemessenheit losgeschickt, nur alte JC zickt rum, mit dem Ergebnis, das die Wohnung wohl bald weg ist und das Spiel wieder von vorne losgeht.
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Günter
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Re: Leistung eingestellt wegen fiktiven Umzug

#25

Beitrag von Günter »

Wenn neues Ja sagt, dann würde ich den Mietvertrag sofort unterschreiben und dem alten JC mitteilen. Sie sind verpflichtet die Umzugskosten zu übernehmen. Entweder ich erhalte die Zustimmung innerhalb von 3 Tagen, oder ich beantrage eA beim SozGer. Für Mehrkosten durch zeitliche Verzögerung und Doppelmieten etc tragen sie die Verantwortung.
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