neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
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Ich brauche bald einen neuen Personalausweis. Übernimmt die AfA dafür die Kosten, wie Passbilder und Beantragung etc. ?
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Meines Wissens nein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Warum denn nicht? Ich bekomme als AlgI Empfänger leider nur genausowenig wie mit AlgII. Wo ist denn da der Unterschied?
- marsupilami
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Im Prinzip hat Koelsch recht:
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fr ... osten.html
aber:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 49776.html
http://www.juraforum.de/forum/t/ausweis ... en.365868/
Also ich würde schon mal persönlich vorsprechen - Nicht beim JC, sondern bei der Behörde, die an Deinem Wohnort Perso ausstellt - und sagen:
Brauche neuen Perso, hab aber kein Geld!
Könnte schwierig werden, da ja angeblich Betrag xx dafür vorgesehen ist, das wissen die inzwischen sicherlich auch, aber ich bin mir nicht sicher, ob dieser Ansparbetrag für beides - Perso und Paßbild - reicht.
Wenn die Behörde ablehnt, dann bitte schriftlich und dann Widerspruch - mit der Begründung "Ansparbetrag reicht nicht für beides", mal kukken was dann passiert.
Andere Möglichkeit: Darlehen beantragen und abstottern.
Oder eben sagen: Vermittlungsbudget. Ich arbeite in einem sicherheitsrelevanten Bereich, brauche immer Perso, ohne Perso kein Job.
Sowas in der Art.
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fr ... osten.html
aber:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 49776.html
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/regelsa ... alausweis/In der Personalausweisgebührenverordnung (PauswGebV) § 1 Abs.6 heißt es: „Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.“ - Ist diese Anwendung vorrangig von Behörden zu berücksichtigen, oder kann auf eine Neuanforderung eines Personalausweises verzichtet werden.
http://www.juraforum.de/forum/t/ausweis ... en.365868/
Also ich würde schon mal persönlich vorsprechen - Nicht beim JC, sondern bei der Behörde, die an Deinem Wohnort Perso ausstellt - und sagen:
Brauche neuen Perso, hab aber kein Geld!
Könnte schwierig werden, da ja angeblich Betrag xx dafür vorgesehen ist, das wissen die inzwischen sicherlich auch, aber ich bin mir nicht sicher, ob dieser Ansparbetrag für beides - Perso und Paßbild - reicht.
Wenn die Behörde ablehnt, dann bitte schriftlich und dann Widerspruch - mit der Begründung "Ansparbetrag reicht nicht für beides", mal kukken was dann passiert.
Andere Möglichkeit: Darlehen beantragen und abstottern.
Oder eben sagen: Vermittlungsbudget. Ich arbeite in einem sicherheitsrelevanten Bereich, brauche immer Perso, ohne Perso kein Job.
Sowas in der Art.
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Muss das sein?
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Denk dran, das Foto ist auch verdammt teuer. Weil es besonders ..... sein muss.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Im Personalausweisgebührengesetz (oder Gebührenordnung) steht drin, dass Gebühren erlassen oder reduziert werden können auf Antrag. Von der Kommune! nicht vom JC.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
AfA keine Ahnung, aber sollte sich die Sache bis zum ALG II und damit der Zuständigkeit des Jobcenters hinziehen, dann sind die Gebühren und die mit der Dokumentenbeantragung zusammenhängenden Kosten in Abhängigkeit von der Länge des ALG II-Leistungsbezuges als einmaliger Sonderbedarf zu übernehmen. Bei frisch beginnendem ALG II-Leistungsbezug sind die Chancen auf Übernahme besonders gut, da aus den für einen Ausweis vorgesehenen Regelbedarfsanteilen noch so gut wie keine Rücklagen gebildet werden konnten.
Hintergrund: Im Regelsatz sind 0,25 € Ansparbetrag vorgesehen. Da eine volle Ausstellungsgebühr erst nach vielen Jahren erreicht wird, muss der Sonderbedarf übernommen werden, solange der Leistungsbezug noch nicht lange genug währt.
Siehe http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... anger.html
Hintergrund: Im Regelsatz sind 0,25 € Ansparbetrag vorgesehen. Da eine volle Ausstellungsgebühr erst nach vielen Jahren erreicht wird, muss der Sonderbedarf übernommen werden, solange der Leistungsbezug noch nicht lange genug währt.
Siehe http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... anger.html
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Wo wendet man sich denn da hin? An den Bürgermeister von meinem Dorf oder ans Landratsamt von unserer Optionskommune? Wenn ich immer "Kommune" lese, kann ich damit gar nichts anfangen, was das sein soll.
Der läuft Mitte Juni ab, also leider nicht im kommenden Zeitraum von AlgII. Bis dahin ist aber noch Zeit bis ich wieder AlgII beantrage. Vielleicht finde ich vorher auch wieder Arbeit und meiner Gesundheit gehts soweit wieder gut, sodass ich wieder klarkomme, das wäre schön.
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Die Stelle, die den Perso bei Euch ausstellt.
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- marsupilami
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Bürgermeister von Dein Dorf.
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Muss das sein?
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Kannst Du den entsprechenden Tex mal hier veröffentlichen bitte?kleinchaos hat geschrieben: ↑Fr 17. Mär 2017, 11:14 Im Personalausweisgebührengesetz (oder Gebührenordnung) steht drin, dass Gebühren erlassen oder reduziert werden können auf Antrag. Von der Kommune! nicht vom JC.
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Steht doch oben in #4
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Ach … , sorry, hatte ich übersehen. Danke!
Bei unserem Bürgermeister ist es allerdings die Frage, ob der das überhaupt liest, weil er sich mit sowas gar nicht erst die Hände schmutzig machen wird, sondern lieber seiner heilen Welt frönt, anstatt sich um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.
Wäre es ratsam den Antrag schon jetzt vorab zu stellen?
Bei unserem Bürgermeister ist es allerdings die Frage, ob der das überhaupt liest, weil er sich mit sowas gar nicht erst die Hände schmutzig machen wird, sondern lieber seiner heilen Welt frönt, anstatt sich um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.
Wäre es ratsam den Antrag schon jetzt vorab zu stellen?
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Druck den Paragraphen aus dem Gesetz aus und nimm ihn zur Antragstellung mit. Dazu ein schriftlicher Antrag, von der Gebühr abzusehen. Das Ganke könnte man durchaus vorab dort zur Genehmigung vorlegen.
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Dazu musst du aber auch den ALG II Bescheid mitbringen. Nachweis der Bedürftigkeit.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Mach denen deutlich, dass Dich die Gebühr überfordert. Leg ausser dem ALG II- Bescheid einen Haushaltsplan bei, aus dem herrvorgeht, dass überhaupt keine Reserven bestehen. Kontoauszug über völlige Mittellosigkeit mit 0 € oder im Dispo am besten auch beilegen, sonst heisst es, zahlen sie das mal schön aus der Kontoreserve.
Da muss draus deutlich werden, dass Du noch weniger Geld hast als andere Hartz-IV-Empfänger, die den Betrag in der Vergangenheit gezahlt haben.
Da muss draus deutlich werden, dass Du noch weniger Geld hast als andere Hartz-IV-Empfänger, die den Betrag in der Vergangenheit gezahlt haben.
- marsupilami
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Nein, erstmal nur den ALG-Bescheid mitnehmen.
Kein vorauseilender Kadaver-Gehorsam!
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Man sollte ja auch dran denken, dass etliche Hartz-IV-Empfänger vorher die Gebühr ohne weiteres bezahlt haben werden, weil sie gar nichts von der Gebührenermässigungsregelung wissen. Es sollten also durchaus Gründe vorgetragen werden, warum in diesem Fall eine Ausnahme gemacht werden soll.
- marsupilami
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Nein, nicht so viel rummachen.
Hingehen, sagen: brauche neuen Perso, Gebühr wg. mangelndem Einkommen nicht bezahlbar, hier ist der ALG-Bescheid.
Wenn doofe Reaktion, den entsprechenden Abschnitt der Perso-Gebührenverordnung oder wie das heißt vorlegen und darum bitten, dass "man" nochmal nachdenkt.
Hingehen, sagen: brauche neuen Perso, Gebühr wg. mangelndem Einkommen nicht bezahlbar, hier ist der ALG-Bescheid.
Wenn doofe Reaktion, den entsprechenden Abschnitt der Perso-Gebührenverordnung oder wie das heißt vorlegen und darum bitten, dass "man" nochmal nachdenkt.
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Begreif bitte den Unterschied Ausnahme ist, wenn man der Eine unter Millionen ist, der ....Olivia hat geschrieben: ↑So 19. Mär 2017, 14:11 Man sollte ja auch dran denken, dass etliche Hartz-IV-Empfänger vorher die Gebühr ohne weiteres bezahlt haben werden, weil sie gar nichts von der Gebührenermässigungsregelung wissen. Es sollten also durchaus Gründe vorgetragen werden, warum in diesem Fall eine Ausnahme gemacht werden soll.
Aber man erfüllt gesetzlich vorgesehene Bedingungen (Armut) für die Gebührenbefreiung. Das ist keine Ausnahme und muss nicht demütigst erläutert werden.
Also ALG Bescheid und Basta!!!!!!³
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Also ich habe mal in der Gemeinde (im Rathaus) bei uns im Dorf nachgefragt und da wusste man von nichts und meinte, dass man das evtl. beim Arbeitsamt beantragen könne. An wen kann ich mich denn jetzt nun wenden? An beide und schriftlich?
- marsupilami
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Und dann aber auch bitte etwas hartnäckiger nachfragen nach Erlass oder wenigstens Minderung der Gebühr wie weiter oben bereits beschrieben.
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- kleinchaos
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Das JC ist dafür nicht zuständig!!!
Schaut doch bitte mal in die Personausweisgebührenordnung! Das Personalausweisgesetz gehört zum Verwaltungsrecht. Also ist die Kommune dafür zuständig Gebühren zu erlassen oder zu senken. Nicht das Sozialamt, nicht das JC und erst recht nicht das Arbeitsamt
Schaut doch bitte mal in die Personausweisgebührenordnung! Das Personalausweisgesetz gehört zum Verwaltungsrecht. Also ist die Kommune dafür zuständig Gebühren zu erlassen oder zu senken. Nicht das Sozialamt, nicht das JC und erst recht nicht das Arbeitsamt
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Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
Und wie soll ich das formulieren?
so-->?
so-->?
hat geschrieben: Personalausweis
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich die Kosten, einschließlich der Fahrtkosten von
meine Whg. zu Fotograf und 2 Mal von meiner Wohnung zum Rathaus,
welche mir für die Anschaffung eines neuen Personalausweises
entstanden sind, bei Ihnen beantragen, da dieser zum xx.xx.2017
abläuft und ich zur Zeit meinen Lebensunterhalt von
Arbeitslosengeld bestreite.
Strecke meine Wohnung - Rathaus 2x: gesamt xkm
Strecke meine Wohnung - Fotograf: gesamt xkm
Mit freundlichen Grüßen
Re: neuer Personalausweis benötigt - Kostenübernahme AfA?
So kannst Du das schreiben - aber das kannst Du Dir auch sparen. Fahrtkosten wirst Du dafür von niemandem bekommen. Es werden allenfalls die PA-Gebühren reduziert oder ganz erlassen, mehr aber sicher nicht.
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