Exit-Strategie

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Tester
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Exit-Strategie

#1

Beitrag von Tester »

Hallo,

auch wenn ich kurz vor dem burn-out bin und dringend Urlaub bräuchte :-) .... da der derzeitige BWZ bald ausläuft, ich in der Zeit wenigstens von den Umsätzen doch recht deutlich über dem Gesamtbedarf liege (Kosten sind überschaubar, die Kosten auf die es ankommt wird sicherlich zum Sozialgericht gehen), überlege ich für den nächsten BWZ einfach keinen Antrag mehr stelle.

Die Nichtantragsstellung sollte doch ausreichend sein?

Der vorherige BWZ ist noch nicht beschieden worden, werde auch nicht nachfragen, da ich fast den kompletten Gesamtbedarf bekommen habe (genauso wie im akutellen BWZ auch).

Die Umsätze deuten sich für nach dem Ablauf des akutellen BWZ recht positiv an, zudem muss es gehen, dass ich Rechnungen aus diesem BWZ noch rüber retten kann. Das Geld, was ich z.Z. noch auf dem Geschäftskonto bunkere für die vermutlich geforderte Rückzahlung für diesen BWZ könnte ich ja als Mittel für die Lücken verwenden, in denen keine Zahlungseingänge zu verzeichnen sind. Dann wäre ich raus, könnte den verfluchten Laden den Rücken kehren, wäre FREI!

Da ich persönlich sehr geringe Kosten habe (man hat gelernt geizig zu sein) sind meine persönlichen Kosten recht kalkulierbar. Was dazu kommt ist die doofe GEZ. Und natürlich noch die Krankenversicherung, ggf. freiwillige Rentenversicherung.

Meine Bedenken habe ich natürlich, wenn die Leuts vom JC mitbekommen, der stellt keinen Antrag mehr, da ist Geld, fordern wir mal schön alles zurück. Dann fängt der Stress mit der Bude erst richtig an. Wie lange dauert es, bis letztendlich eine Entscheidung vor einem Sozialgericht gefällt wird? Je mehr Zeit, desto mehr Luft nach hinten habe ich.

Also meine Strategie bisher:
- Rechnungen erst kurz vor Ablauf stellen, damit der Zahlungseingang nach dem BWZ fällt.
- Krankenkasse freiwillig weiter versichert (Antrag auf geringe Gewinne)
- Rentenversicherung (was blecht man da?)
- möglichst viele Kosten in den aktuellen BWZ bekommen
- aEKS des akutellen BWZ erst nach Aufforderung durch JC einreichen (Zeitgewinn)
- abwarten Bescheid vorherigen BWZ, dann Widerspruch, Klage
- Kosten nach dem BWZ überschaubar halten
- Beschwerde über die FM beim Chef des JC einreichen

Habe ich was vergessen?

:jumpi:
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Koelsch
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Re: Exit-Strategie

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn ich das richtig sehe, dürftest Du nicht RV-pflichtig sein (§ 2 SGB VI), also steht Dir die "Höhe der Kante" recht frei
Krankenkasse, würde ich im Vorfeld schon mit denen abklären. Die haben, auch wenn sie das ungern zugeben, gewisse Spielräume.

Und wenn ich das richtig sehe, ist "Dein" SG nicht unter den "Rennern" in diesem unserem Lande
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Exit-Strategie

#3

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Krankenkasse, würde ich im Vorfeld schon mit denen abklären. Die haben, auch wenn sie das ungern zugeben, gewisse Spielräume.
:verwirrt:

Meinst Du damit die Möglichkeit, einen Antrag auf sozialen Härtefall zu stellen? Dann zahlt man "nur" ca. 270 € Monatsbeitrag für die Sozialversicherung statt etwas über 400 €.
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Re: Exit-Strategie

#4

Beitrag von Olivia »

Die Abmeldung vom Jobcenter sollte so sicher sein, dass kein erneuter Antrag jemals wieder gestellt werden braucht. Ansonsten gibt es die Möglichkeit zum Zuschuss nach § 26 SGB II. Dort entfallen wohl die Vorsprachetermine, was bleibt, sind vier jährliche EKSen.

Was ich nicht verstehe: das Jobcenter hat fast den kompletten Gesamtbedarf für den laufenden BWZ gezahlt, aber die Gewinne waren bedarfsdeckend. Hat denn die Prognose überhaupt nicht hingehauen? Das Jobcenter könnte somit unter Umständen rückwirkend feststellen, dass eine Korrekturmeldung im BWZ hätte erfolgen müssen, wegen unvorhergesehener Einnahmen.
Zuletzt geändert von Olivia am Di 21. Mär 2017, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Exit-Strategie

#5

Beitrag von Koelsch »

Richtig, da gibt's Möglichkeiten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Exit-Strategie

#6

Beitrag von Olivia »

Es gibt auch den § 26 SGB II. Es sollte wirklich gut überlegt werden, ob man gleich ganz jegliche Antragstellung bleiben lässt, denn rückwirkend geht nichts zu beantragen - falls die Zukunft doch nicht die erhofften Erträge bringen sollte.

Man kann auch einen Antrag mit kleiner Restbedürftigkeit stellen, dann ist wenigstens die KV über das JC gesichert.
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Re: Exit-Strategie

#7

Beitrag von Olivia »

Riestert denn der TE, bzw. wie läuft die Altersvorsorge?
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Koelsch
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Re: Exit-Strategie

#8

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Di 21. Mär 2017, 21:35 Riestert denn der TE, bzw. wie läuft die Altersvorsorge?
Warum sollte er so blöd sein? Die Frage ist doch hier einzig: Habe ich eine halbwegs reale Chance, bis zum Renteneintritt Ansprüche in einer Höhe anzsparen, die mich mit Sicherheit aus der GruSi-Gefahr herausbringen?

Nur mal als Beispiel:
Wenn er noch 36 Jahre lang monatlich 200 € in eine private Rentenversicherung einzahlen könnte und würde - dann hätte er eine garantierte Mindestrente von € 284,00. Wenn's "optimal" liefe, kämen dann etwa € 1.000 Rente raus, realistisch dürfte also ein Wert irgendwo zwischen diesen € 1000 und € 284 sein. Und jetzt kommst Du :unschuld: :zwinker:
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Re: Exit-Strategie

#9

Beitrag von Olivia »

:3: :brilleputzen1:

Na gut, einverstanden - Riestern lohnt sich da nicht. Mich hatte das nur interessiert, weil der TE was von Altersvorsorge schrieb. Man könnte ja was verpassen! :zwinker:
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Re: Exit-Strategie

#10

Beitrag von Tester »

Olivia hat geschrieben: Di 21. Mär 2017, 21:32 Was ich nicht verstehe: das Jobcenter hat fast den kompletten Gesamtbedarf für den laufenden BWZ gezahlt, aber die Gewinne waren bedarfsdeckend. Hat denn die Prognose überhaupt nicht hingehauen? Das Jobcenter könnte somit unter Umständen rückwirkend feststellen, dass eine Korrekturmeldung im BWZ hätte erfolgen müssen, wegen unvorhergesehener Einnahmen.
Bitte um Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zu einer Korrekturmeldung!

Bewilligung ist vorläufig, heisst abschliessend kann sie zurückfordern.
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Re: Exit-Strategie

#11

Beitrag von Tester »

Olivia hat geschrieben: Di 21. Mär 2017, 21:35 Riestert denn der TE, bzw. wie läuft die Altersvorsorge?
Wovon sollte ich riestern? :-/

Evtl. macht es noch Sinn, in die gesetzliche freiwillig einzuzahlen, damit im Alter keine GruSi kommt.

Wenn es die nächsten 20 Jahre gut läuft kauf ich lieber ne Immobilie als das ich riester. Wenn es schlecht läuft pack ich das Riestergeld in den Sparstrumpf.
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Koelsch
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Re: Exit-Strategie

#12

Beitrag von Koelsch »

Tester hat geschrieben: Di 21. Mär 2017, 23:19
Olivia hat geschrieben: Di 21. Mär 2017, 21:32 Was ich nicht verstehe: das Jobcenter hat fast den kompletten Gesamtbedarf für den laufenden BWZ gezahlt, aber die Gewinne waren bedarfsdeckend. Hat denn die Prognose überhaupt nicht hingehauen? Das Jobcenter könnte somit unter Umständen rückwirkend feststellen, dass eine Korrekturmeldung im BWZ hätte erfolgen müssen, wegen unvorhergesehener Einnahmen.
Bitte um Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zu einer Korrekturmeldung!

Bewilligung ist vorläufig, heisst abschliessend kann sie zurückfordern.
So isses, da braucht man nix zu korrigieren ..... mehr noch, man darf es nach JC Meinung gar nicht.

Wie man hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 81#p432881 ja nachlesen kann:
Änderungen der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben können grundsätzlich erst bei der Schlussabrechnung berücksichtigt werden.
also keine Ahnung, woher Oli die Idee einer Korrekturmeldung hat. :1:
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Re: Exit-Strategie

#13

Beitrag von Olivia »

Ist sich der TE sicher, in Zukunft folgende Posten sicher, durchgängig und immer zu 100% zu verdienen?
  • private Miete inkl. Steigerungen und Betriebskostennachzahlungen
  • Regelsatz inkl. jährlichen Erhöhungen
  • GFB
  • Erwerbstätigenfreibetrag
  • geschäftliche Miete inkl. Steigerungen und Betriebskostennachzahlungen
  • alle weiteren Kosten des Gewerbebetriebs
  • Rücklage für Urlaub
  • Rücklage für Krankheit
  • alle geschäftlichen und privaten Versicherungen
  • Monatskarte
  • GEZ-Gebühren betrieblich
  • GEZ-Gebühren privat
  • Mehrkosten für Eintrittsgelder in Museen und Kultureinrichtungen
  • Kfz-Kosten inkl. Wiederbeschaffungsrücklage, Steuern, Kfz-Versicherung und Reparaturen
  • 400 € monatlich für KV und PV, eventuell im Härtefallverfahren auf 270 € monatlich reduziert
  • (Altersvorsorge)
  • (Unternehmerlohn)
Dann und nur dann sollte eine Abmeldung vom Jobcenter erfolgen. Wünschenswert wäre darüber hinaus ein Unternehmerlohn, d.h. ein Betrag, der (deutlich) über die Posten oben hinausgeht. Z.B. anfänglich 200 € monatlich, dann 300 € und nach ein paar Jahren 500 € bis 1.000 € monatlich mehr. Dann könnte man den Ertrag aus der Selbständigkeit in etwa mit einem einfachen Angestellten vergleichen.
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Re: Exit-Strategie

#14

Beitrag von Olivia »

@Kölsch: Die Korrekturmeldung hatte irgendjemand in einem anderen Thread mal ins Gespräch gebracht, falls unerwartete Einnahmen reinkommen. Ich würde da aber auch nichts melden, denn schon die kaufmännische Vorsicht verbietet das. Was, wenn plötzlich ein Gewinneinbruch kommt? Dazu ist doch die Schlussabrechnung durch die aEKS da!
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Re: Exit-Strategie

#15

Beitrag von Olivia »

Auf gut Glück vom JC abmelden halte ich nicht für empfehlenswert. Die Unternehemnszahlen müssen derart positiv sein, dass die Entwicklung in der Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschliesst, dass man auch nur einen Euro Unterdeckung hat.
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Koelsch
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Re: Exit-Strategie

#16

Beitrag von Koelsch »

Das ist immer eine sehr persönliche Abwägung zwischen "Täsch noch leerer" erkauft mit ""Ärger deutlich weniger" und "Nerven deutlich mehr".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Exit-Strategie

#17

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 08:20 @Kölsch: Die Korrekturmeldung hatte irgendjemand in einem anderen Thread mal ins Gespräch gebracht, falls unerwartete Einnahmen reinkommen. Ich würde da aber auch nichts melden, denn schon die kaufmännische Vorsicht verbietet das. Was, wenn plötzlich ein Gewinneinbruch kommt? Dazu ist doch die Schlussabrechnung durch die aEKS da!
Du unterschreibst bei Antragsstellung auch das Folgende
Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag in der Regel auf den Ersten des Monats zurückwirkt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II)
und Sie deshalb Angaben – insbesondere zum Zufluss von Einkommen – für den kompletten Monat Ihrer Antragstellung
machen müssen.
Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis (siehe "Merkblatt SGB II"). Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65
Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen
nach dem SGB II erhoben.
Personen, die SGB II-Leistungen beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig: Das bedeutet, alle Angaben
im Antrag und in den hierzu eingereichten Anlagen müssen richtig und vollständig sein und Änderungen, die nach
der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), sind
dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.
Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft
zu beachten.
Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer
Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Sofern zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch weitere
Personen gehören, sollten Sie als Vertreterin/Vertreter beim Ausfüllen des Antrags alle Mitglieder einbeziehen
und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Stellen Sie zudem bitte sicher, dass
alle Mitglieder aller notwendigen Informationen (z. B. Bescheide) erhalten.
Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die
o. g. Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen
Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene
Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI378198

Damit hätten die eine Rechtsgrundlage jede Einnahme mitgeteilt zu bekommen. Aber das Einkommen Selbstständiger wird ja über 6 Monate gemittelt. Wenn ich also im zweiten Monat einen fetten Auftrag bekomme und im 3. Monat eine satte Rechnung bezahlt bekomme, weiß ich noch lange nicht, wie sich das über den BWZ auswirkt, denn der Motor am Auto klingt schon länger sehr merkwürdig und ein Werkstattbesuch steht an .... der PC zeigt Aussetzer. Ich wäre mit der Meldung zwischendurch sehr vorsichtig und während ich noch grüble ist der BWZ bereits vorbei.
:6:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Exit-Strategie

#18

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 08:40 Das ist immer eine sehr persönliche Abwägung zwischen "Täsch noch leerer" erkauft mit ""Ärger deutlich weniger" und "Nerven deutlich mehr".
Da einem aus der Inanspruchnahme sozialer Rechte eben diese Nachteile erwachsen, zieht es so mancher tatsächlich vor, lieber auf Altersvorsorge zu verzichten, hartes Brot zu essen, weniger als den Regelsatz und damit auch keine Freibeträge zur Verfügung zu haben, Mietschulden anzuhäufen, Schulden zu machen, auf die Krankenkasse zu verzichten (mit ungewissem Ausgang, da Versicherungspflicht besteht) und das Gewerbe nur notdürftig weiterzuführen.
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Koelsch
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Re: Exit-Strategie

#19

Beitrag von Koelsch »

Also zumindest auf Krankenkasse sollte man keinesfalls verzichten, zum einen, wie Du schon sagst besteht Versicherungspflicht und es drohen ggf. erhebliche Nachzahlungen, zum anderen lauern doch heutzutage an jeder Ecke schwerste und bedrohlichste Krankheiten wie z.B. Männerschnupfen. :ohnmacht: :angst:
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Re: Exit-Strategie

#20

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 08:12
Änderungen der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben können grundsätzlich erst bei der Schlussabrechnung berücksichtigt werden.
also keine Ahnung, woher Oli die Idee einer Korrekturmeldung hat. :1:
Genau deshalb fragte ich nach der Rechtsgrundlage. Oli haut da einfach mal was raus, was nicht stimmt. Da die Leistungen eh nur vorläufig bewilligt wurden, hat das JC eh alle Möglichkeiten die Zahlungen zurück zu bekommen durch einen entgültigen Bescheid. Und wenn in den Ausfüllhinweisen eben das oben zitierte steht, werde ich mich gefälligst auch daran halten. Ich bin ja gewillt, alles ordnungsgemäß anzugeben (in meinem Bereich ist eh nichts möglich mit "bar" ohne Rechnung etc. alle Einnahmen zu 100 % übers Konto und verbucht).
Olivia hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 08:28 Auf gut Glück vom JC abmelden halte ich nicht für empfehlenswert. Die Unternehemnszahlen müssen derart positiv sein, dass die Entwicklung in der Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschliesst, dass man auch nur einen Euro Unterdeckung hat.
Naja auf gut Glück ist es ja nicht. Ich rechne für das nächste halbe Jahr ungefähr mit Einnahmen die bei ca. einem Angestelltengehalt im unteren Bereich angesiedelt sind. Die Einnahmen sind fast sicher, nur der Zufluss ist nicht ganz genau kalkulierbar. Für die Lücken nehme ich dann das Polster was sich aus der Rückzahlung für den aktuellen BWZ ergibt. Ab Juli sollten dann Zahlungseingänge eintrudeln, die das Jahr abdecken.
Zum Glück sind meine privaten Kosten fürchterlich gering, billgste Miete, keine BG die ich versorgen muss, keine Unterhaltszahlungen, kein Mehraufwand durch Sucht (Nikotin o.ä.),keine Zeit für Hobbies, Fähigkeit günstig kalkuliert einzukaufen (kann kochen). Die aktuelle aEKS sieht bereits so aus, dass sofern keine unvorhergesehenen Ausgaben wenn alle angegebenen Kosten akzeptiert werden, ich fast komplett rückzahlen muss.
Koelsch hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 08:40 Das ist immer eine sehr persönliche Abwägung zwischen "Täsch noch leerer" erkauft mit ""Ärger deutlich weniger" und "Nerven deutlich mehr".
Genau das ist es. Ich mag nicht mehr .... und will mich endlich wieder frei fühlen.
Günter hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 08:46 Damit hätten die eine Rechtsgrundlage jede Einnahme mitgeteilt zu bekommen. Aber das Einkommen Selbstständiger wird ja über 6 Monate gemittelt. Wenn ich also im zweiten Monat einen fetten Auftrag bekomme und im 3. Monat eine satte Rechnung bezahlt bekomme, weiß ich noch lange nicht, wie sich das über den BWZ auswirkt, denn der Motor am Auto klingt schon länger sehr merkwürdig und ein Werkstattbesuch steht an .... der PC zeigt Aussetzer. Ich wäre mit der Meldung zwischendurch sehr vorsichtig und während ich noch grüble ist der BWZ bereits vorbei.
:6:
Genau so würde ich argumentieren, wenn das JC mir pflichtwidriges Verhalten unterstellen möchte. Immerhin muss ich im BWZ auch berücksichtigen, dass Zahlungen zurückgefordert werden könnten, Regressansprüche zu einer Schadenersatzforderung führen könnten, usw.! Und nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip warte ich halt ab. Wenn im Mai noch ein dicker Klops kommt, bin ich dann wenigstens noch abgesichert.
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Re: Exit-Strategie

#21

Beitrag von Olivia »

Tester hat geschrieben:Oli haut da einfach mal was raus, was nicht stimmt.
Nein, falsch. Ich habe Dich darauf hingewiesen, dass es zumindest jobcenterseitig auch die Auffassung geben kann/könnte (so wie von Günter beschrieben), dass man eine unvorhergesehene Abweichung in den Betriebseinnahmen auch im laufenden BWZ melden muss. Dagegen kann man dann wie von Dir beschrieben argumentieren.
Herr_Mann
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Re: Exit-Strategie

#22

Beitrag von Herr_Mann »

In die Zukunft kann keiner blicken. Was wenn der TE in den nächsten 6 Monaten gute Gewinne erzielt, aber nach 8 Monate eine Flaute hat. Dann besteht doch noch die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen und ist somit bei der ARGE dann wieder auf "Null".
Olivia
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Re: Exit-Strategie

#23

Beitrag von Olivia »

Und dann fangen die ganzen Massnahmen alle von vorne an, da man als Neufall neu eingestuft werden muss ins Vermittlungsprofil. Alle Unterlagen müssen bestimmt neu eingereicht werden.
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Koelsch
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Re: Exit-Strategie

#24

Beitrag von Koelsch »

So dürfte es laufen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Exit-Strategie

#25

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Mi 29. Mär 2017, 11:44 Und dann fangen die ganzen Massnahmen alle von vorne an, da man als Neufall neu eingestuft werden muss ins Vermittlungsprofil. Alle Unterlagen müssen bestimmt neu eingereicht werden.
Ja und? Dessen ist sich Tester sicherlich bewusst. Und wenn er dies immer noch vorzieht, bis dahin vor all diesen Bajuffen Ruhe zu haben, so lasse ihm doch seine Entscheidung.

Koelsch hat doch schon richtig geschrieben:
Koelsch hat geschrieben: Mi 22. Mär 2017, 08:40 Das ist immer eine sehr persönliche Abwägung zwischen "Täsch noch leerer" erkauft mit ""Ärger deutlich weniger" und "Nerven deutlich mehr".
Tester sollte nur kalkulieren, dass er mit seinen Erträgen auch die KV-Beiträge bezahlen kann.

Er hat eine Tätigkkeit, die recht konjunktur-robust ist, wenn er sich nur einen genügend guten Namen bei dem (evtl. den) Auftraggeber(n) erarbeitet! Es gibt in seiner Tätigkeit Büros, die mehrere Angestellte beschäftigen und sicher auch mal "klein angefangen" haben.

Mir sagte ja auch ein Teamleiter neulich am Telefon: "Ich weiß ja, dass Sie auch unsere Positionen nachvollziehen können", und von anderen Mandanten weiß ich, dass ihnen JC-Mitarbeiter gesagt haben, sie sollten zum :tiger: gehen, sie selber könnten/dürften nicht helfen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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