Exit-Strategie
Re: Exit-Strategie
Egal was er macht, wir drücken die Daumen, dass er die richtige Entscheidung trifft.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Exit-Strategie
Danke für den Zuspruch!
Eigentlich bleibt mir sowieso kein anderer Ausweg, der aktuelle BWZ ist bereits am Limit anbelangt, sodass im besten Fall 100 € plus übrigen bleiben. Ich rechne eher mit dem worst case.
Ich werde berichten.
Ja genau Bajuffen trifft es am ehesten! Die werden mit mit 2 BWZ sowieso ärgern bis zum Sozialbericht, Kosten (KFZ) nicht anerkennen. Wenn ich zum nächsten BWZ aussteige, kann ich wenigstens Investitionen tätigen, ohne das mir was nicht angerechnet wird, ebenso kein Fahrtenbuch mehr.
Jep, die KV macht mir schon Bauchweh. Man darf halt nicht abheben und das erste verdiente Geld gleich voll ausgeben.
So gesehen, ja. Nachteil ist, ziemlich abhängige Beschäftigung. Zur Zeit kämpfe ich mit kleinen Rückschlägen.tigerlaw hat geschrieben: ↑Mi 29. Mär 2017, 12:36 Er hat eine Tätigkkeit, die recht konjunktur-robust ist, wenn er sich nur einen genügend guten Namen bei dem (evtl. den) Auftraggeber(n) erarbeitet! Es gibt in seiner Tätigkeit Büros, die mehrere Angestellte beschäftigen und sicher auch mal "klein angefangen" haben.
Zum Glück arbeiten da meist auch nur Menschen. Gestern bin ich mal als Beistand mitgegangen, weil der Kandidat den Barschen Ton des SB angemängelt hatte .... ging alles ohne Probleme im freundlichen Ton. So sollte das immer laufen. Wenn man dann vor Ort die Schlangen sieht und die Wartezonen, die wenigstens sind glücklich mit ihrer Situation. Frust wo man nur hinschaut.tigerlaw hat geschrieben: ↑Mi 29. Mär 2017, 12:36 Mir sagte ja auch ein Teamleiter neulich am Telefon: "Ich weiß ja, dass Sie auch unsere Positionen nachvollziehen können", und von anderen Mandanten weiß ich, dass ihnen JC-Mitarbeiter gesagt haben, sie sollten zum gehen, sie selber könnten/dürften nicht helfen.
Eigentlich bleibt mir sowieso kein anderer Ausweg, der aktuelle BWZ ist bereits am Limit anbelangt, sodass im besten Fall 100 € plus übrigen bleiben. Ich rechne eher mit dem worst case.
Ich werde berichten.
Re: Exit-Strategie
Und dann willst Du Dich vom Jobcenter abmelden? Wenn die Ertragslage derart mies ist, dass nur 100 € Grundfreibetrag erzielt werden und mit dem worst case gerchnet wird?Tester hat geschrieben:der aktuelle BWZ ist bereits am Limit anbelangt, sodass im besten Fall 100 € plus übrig bleiben. Ich rechne mit dem worst case.
Re: Exit-Strategie
Ich glaube da hab ich mich falsch ausgedrückt, sorry. Ich meinte: z.B. Leistungen zum Lebensunterhalt incl. KDU 1000€/Monat, Einnahmen 1100€/Monat, kostenbereinigt 900€ Gewinn bleiben die 100 € die das JC noch rausrücken muss (beim Beispiel bleiben jetzt der einfachhalthalber Freibeträge unberücksichtigt).Olivia hat geschrieben: ↑Mi 29. Mär 2017, 16:11Und dann willst Du Dich vom Jobcenter abmelden? Wenn die Ertragslage derart mies ist, dass nur 100 € Grundfreibetrag erzielt werden und mit dem worst case gerchnet wird?Tester hat geschrieben:der aktuelle BWZ ist bereits am Limit anbelangt, sodass im besten Fall 100 € plus übrig bleiben. Ich rechne mit dem worst case.
Re: Exit-Strategie
Aha, danke. Wenn die Lage so ist, dann ist das Ende des Leistungsbezuges greifbar nahe!
Re: Exit-Strategie
Termin mit der Rentenversicherung gehabt. Recht ernüchternd ....
Ich müsste in den nächsten 20 Jahren ca 140.000 einzahlen, um an Ende trotzdem noch Grundsicherung zu beziehen.
Ist doch doof. Spare ich selbst einen Rentenbetrag an und komme ins schlingern mit der Selbständigkeit muss ich das Geld für den Lebensunterhalt nehmen. Oder ich vergrab es.
Demotivation ....
Ich müsste in den nächsten 20 Jahren ca 140.000 einzahlen, um an Ende trotzdem noch Grundsicherung zu beziehen.
Ist doch doof. Spare ich selbst einen Rentenbetrag an und komme ins schlingern mit der Selbständigkeit muss ich das Geld für den Lebensunterhalt nehmen. Oder ich vergrab es.
Demotivation ....
Re: Exit-Strategie
Müssen Rentenersparnisse aufgebraucht werden? Ich dachte eigentlich, die sind in unbegrenzter Höhe vor der Verwertung geschützt.
Re: Exit-Strategie
Nur wenn ein Verwertungsausschluss festgelegt ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Exit-Strategie
Gegenstände, die vom Leistungsberechtigten als für die Altersvorsorge vorgesehen bezeichnet werden, sind auch vor dem Zugriff geschützt (Münzen, Perserteppiche, Gemälde).
- angel6364
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Re: Exit-Strategie
Rechtsgrundlage?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Exit-Strategie
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Exit-Strategie
§ 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II
Re: Exit-Strategie
Und wie willst du Münzen, Perserteppiche und Rembrandts sowie Goldbarren und Brillis vor der vorzeitigen Verwertung schützen?soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner,
Nagelst du die einzigartige Briefmarkensammlung samt gelb-grün gestreiften Sachsendreier an den Dielen fest?
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- angel6364
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Re: Exit-Strategie
Wo genau liest Du das dort raus?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Exit-Strategie
Da steht:
von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände
Es reicht also, dem JC mitzuteilen, dass die Vermögensgegenstände für die Altersvorsorge bestimmt sind (einfache textliche Mitteilung, Unterschrift nicht vergessen).
von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände
Es reicht also, dem JC mitzuteilen, dass die Vermögensgegenstände für die Altersvorsorge bestimmt sind (einfache textliche Mitteilung, Unterschrift nicht vergessen).
Re: Exit-Strategie
Kannst du mir mal sagen, wie du den Verwertungsausschluss hinbekommst?
vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann
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Re: Exit-Strategie
Von einem Verwertungsausschluss bezüglich der für die Altersvorsorge bestimmten Gegenstände steht da nichts im Gesetz drin. Das ist ein anderer Passus, der trifft aber nur auf Lebensversicherungen zu.
So wie ich den Gesetzestext lese, geht das bei den Altersvorsorge-Gegenständen quasi auf Zuruf!
So wie ich den Gesetzestext lese, geht das bei den Altersvorsorge-Gegenständen quasi auf Zuruf!
Re: Exit-Strategie
Dazu noch der Juris-PK zu § 12 SGB II
Des Weiteren muss diese innere Einstellung mit den objektiven Begleitumständen bei der Anlage des Vermögens, wie etwa der Vertragsgestaltung und der Dauer der Bindung der Kapitalanlage, in Einklang stehen und damit glaubhaft sein. Lassen sich keine objektiven Anhaltspunkte für die behauptete Zweckbestimmung finden, wirkt sich dies zu Lasten des Leistungsbeziehers aus. Die Gegenansicht, die eine bloße Erklärung des Leistungsempfängers genügen lässt, ist
nicht damit zu vereinbaren, dass der Antragsteller grundsätzlich die Feststellungslast für das Vorliegen seiner Hilfebedürftigkeit trägt.
Es müssen also Dispositionen getroffen worden sein, die plausibel machen, dass das Vermögen nicht vor Eintritt des Ruhestandes verbraucht werden soll. Eine exakte Zeitvorgabe für den Ruhestandsbeginn findet sich hier ebenso wenig wie bei § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II. Erforderlich ist daher ein Zeitpunkt, für den individuell nachvollziehbar ist, dass der Betroffene diesen als endgültiges Ende seines Erwerbslebens und Beginn des Ruhestandes ansieht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Exit-Strategie
Wie bitte soll das bei Gegenständen gehen? Damit läuft der Absatz des Paragraphen ins Leere.Es müssen also Dispositionen getroffen worden sein, die plausibel machen, dass das Vermögen nicht vor Eintritt des Ruhestandes verbraucht werden soll.
Re: Exit-Strategie
Was soll die Regelung, wenn sie ins Leere läuft?
Re: Exit-Strategie
Gegenfrage, wann beschließen unsere Politiker sinnvolle Gesetze, besonders im Bereich Grundsicherung für Erwerbslose.
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Re: Exit-Strategie
Sodann,
vorläufig erstmal frei! *freu*
Frage wäre nun, aEKS
a) Abgabe erst wenn dazu aufgefordert wird, dann nur erstmal ohne Belege
b) wie a) nur mit Belege
c) 2 Monate warten und dann aEKS ungefragt einreichen?
Möchte natürlich mögliche Forderungen des JC so weit wie es geht nach hinten verlegen.
vorläufig erstmal frei! *freu*
Frage wäre nun, aEKS
a) Abgabe erst wenn dazu aufgefordert wird, dann nur erstmal ohne Belege
b) wie a) nur mit Belege
c) 2 Monate warten und dann aEKS ungefragt einreichen?
Möchte natürlich mögliche Forderungen des JC so weit wie es geht nach hinten verlegen.
Re: Exit-Strategie
a) und gucken, was die im Anforderungsschreiben so fordern. Oft wird da ja schon nach "Nachweisen" gefragt.
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Re: Exit-Strategie
Falls die Abgabe so erfolgt, wie das Jobcenter diese anfordert (also entweder ohne Belege oder wenn ausdrücklich angefordert dann mit Belegen), und nach der Abgabe ein Jahr ohne weitere Reaktion des Jobcenters vergehen sollte, dann wäre eine eventuell Nachforderung des Jobcenters nach aktueller Rechtslage zumindest theoretisch hinfällig.