Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Gestern beim Stammtisch kam folgendes Problem auf:
ALG I Bezieher (ALG I Anspruch sei € 1.100) arbeitet nebenher 3 Stunden/Woche als Honorarkraft selbstständig, sein Hohorar betarge € 60/Stunde
Also verdient er rund € 800 "nebenher", angerechnet werden davon € 635 (800 - 165 Freibetrag), bleibt also noch ein deutlicher ALG I Anspruch.
Würde er diese € 800 brutto als Arbeitnehmer verdienen, dann wäre davon natürlich KV zu zahlen.
Woie abewr sieht es in dem Fall bei Selbstständigen aus? Muss er von seinem Honorart KV-Beiträge abdürcken, oder wird die KV weiter durchs ALG I abgedeckt?
ALG I Bezieher (ALG I Anspruch sei € 1.100) arbeitet nebenher 3 Stunden/Woche als Honorarkraft selbstständig, sein Hohorar betarge € 60/Stunde
Also verdient er rund € 800 "nebenher", angerechnet werden davon € 635 (800 - 165 Freibetrag), bleibt also noch ein deutlicher ALG I Anspruch.
Würde er diese € 800 brutto als Arbeitnehmer verdienen, dann wäre davon natürlich KV zu zahlen.
Woie abewr sieht es in dem Fall bei Selbstständigen aus? Muss er von seinem Honorart KV-Beiträge abdürcken, oder wird die KV weiter durchs ALG I abgedeckt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Mein Bauchgefühl sagt der KV Beitrag hängt vom Brutto Einkommen ab, also müsste für Das Einkommen der AG und AN Anteil entrichtet werden.
Aber es ist Frühling, da können Gefühle trügen.
Wie sagte einst einer deiner Dozenten? Der Blick ins Gesetz kann Erleuchtung bringen, oder so ähnlich.
Aber es ist Frühling, da können Gefühle trügen.
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Einfach bei der KK mal nachfragen?
Und man möge bitte die relevanten §§ nennen, das Ganze bitte schriftlich.
Scheint mir der einfachste Weg.
Und man möge bitte die relevanten §§ nennen, das Ganze bitte schriftlich.
Scheint mir der einfachste Weg.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Bauchgefühl sagt mir auch, da muss gezahlt werden.
KV traue ich bei solchen Fragen kaum mehr als jeder anderen Versicherung. Die Frage, die da bleibt - gerade für Selbstständige ja sehr wichtig, denn da gibt's ja 3 verschiedene "Mindestbeiträge": Geht man beim KV Beitrag dann von 800 oder von 1700 "Monatseinkommen" aus.
KV traue ich bei solchen Fragen kaum mehr als jeder anderen Versicherung. Die Frage, die da bleibt - gerade für Selbstständige ja sehr wichtig, denn da gibt's ja 3 verschiedene "Mindestbeiträge": Geht man beim KV Beitrag dann von 800 oder von 1700 "Monatseinkommen" aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Desderweng schrub ich doch: KV möge bitte die §§ benennen!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Schaun mer mal, werde ich dem eLB vorschlagen. Sehe ihn vermutlich Montag beim Stammtisch, sonst Mittwoch beim SG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Da er ja nebenberuflich selbständig tätig ist, ist er nach §5 SGB V weiterhin versicherungspflichtig. Das Arbeitsamt führt daher für 1.100€ Anspruch auf ALGI KV Beiträge ab, die 800€ werden darauf angerechnet, verbleibt also der Rest 165€ Freibetrag, daher gilt: §8 Abs 3 SGB IV geringfügige Beschäftigung für Selbständige.
Mithin braucht er keine KV bezahlen, die zahlt das Arbeitsamt.
Mithin braucht er keine KV bezahlen, die zahlt das Arbeitsamt.
Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Macht Sinn, danke
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Ein Anruf bei der Krankenkasse (Servicetelefon Mitgliedschaft und Beiträge) ergab folgende Information:
Solange ich Alg I-Leistungen beziehe, bin ich über die Arbeitsagentur versichert, egal wieviel ich dazuverdiene.
Solange ich Alg I-Leistungen beziehe, bin ich über die Arbeitsagentur versichert, egal wieviel ich dazuverdiene.
Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Also so, wie Tester meinte
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- marsupilami
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Re: Krankenkassenbeitrag bei ALG I
Und die KK setzt das auch wirklich so um?
Signatur?
Muss das sein?
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