Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

Leandereth
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Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#1

Beitrag von Leandereth »

Hallo,

ich würde mich über Feedback zu anliegendem Eilantrag ans Sozialgericht freuen. Einen Rechtsanwalt werden wir nicht hinzuziehen.

Grund des Eilantrags: Erwirkung einer vorläufigen Bewilligung des Antrags auf ALG II vom 06.03.2017 nach § 41a SGB II für meinen Mann

Könnten Kosten auf uns zukommen? Wenn ja, wie werden diese berechnet?

Hintergrund dazu ist hier zu finden:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 19#p434619

Danke und viele Grüße.
Lea
170409_Sozialgericht_Eilantrag_geschwärzt.pdf
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Zuletzt geändert von Leandereth am So 9. Apr 2017, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#2

Beitrag von Koelsch »

Da hängt nix dran :heul:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#3

Beitrag von Olivia »

Wo ist der Anhang?
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Pegasus
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#4

Beitrag von Pegasus »

Chrome hat die PDF samt Inhalt - guti das man den Text kopieren kann:
Ich beantrage eine einstweilige Anordnung zu erlassen, mit der der Antragsgegner zu
folgender Leistung verpflichtet wird:
vorläufige Bewilligung des Antrags auf ALG II vom 06.03.2017 nach § 41a SGB II
Ich habe bisher folgende Bemühungen unternommen, um die Leistung zu bekommen:
Weiterbewilligungsantrag nach sieben monatiger Unterbrechung des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach SGB II (ALG II). Antragsstellung am 06.03.2017 (nachweislicher Eingang beim Jobcenter am 07.03.2017)
mit Nachweis über aktuelle Situation mit Hauptbogen, Kontoauszügen zur aktuellen Miete (Mieterhöhung seit 12/2016),
Kontoauszug Heizkosten sowie Verdienstbescheinigung (Kopie) meiner Frau, welche asl Vollzeit-Studentin einen Minijob ausübt,
und seit 10/2016 kein Bafög mehr erhält. Ebenso erwähnte ich, dass meine Frau einen Wohngeldantrag gestellt hat seit März
2017. Vermögensnachweise hatte ich die letzten uns vorliegenden beim Jobcenter eingereicht und bereits aktuelle bei den
Sozialgericht xxx
xxx
xxx
-2-
Insituttionen angefragt (Bausparkonto (ruhend), Sparkonto (ruhend) sowie Riesterrente (ruhend), kaptialbildende
Rentenversicherung mit Berufsunfäihigkeit (RV+BU)– alles Versicherungen meiner Frau aus der Zeit vor Ihrem Studium,
monatliche Einzahlungen erfolgen nur noch in die RV+BU)
Ich brauche die oben genannte Leistung aus dem im Folgenden aufgeführten Gründen sofort.
Weiteres Abwarten bedeutet eine schwere Notlage für uns.
Existenzsicherung ab März 2017. Ich warte bereits über 30 Tage . Meine Frau und ich mussten bereits ein Privatdarlehen in
Anspruch nehmen, da bisher über den Wohngeldantrag als auch meinen Antrag nicht entschieden wurde.
Wenn das Gericht es für sachdienlich hält, dass ich eidesstattlich versichere, dass diese
Angaben richtig sind, bin ich dazu gerne bereit. Ich bitte in diesem Fall um einen schrifltichen
Hinweis.
In der Anlage schicke ich folgende Unterlagen mit:
- Antrag auf ALG II beim Jobcenter vom 06.03.2016
- Liste der nachgereichten Unterlagen
- Protokoll zum Ablauf Korrespondenz/Kommunikation inkl. eines von uns nicht autorisierten/getägtigen Rückzugseintrag durch
einen Jobcenter-Mitarbeiter (eigenständige Durchführung)
- Nachweise über Studentenstatus & Einkommenssituation meiner Frau
- Antwortschrieben des Jobcenter vom 03.04.2017 mit der Listung von 20 Punkten zur Nachreichung
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#5

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht noch ein wenig deutlicher herausstreichen, dass "Tasche leer".
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#6

Beitrag von Leandereth »

Danke Euch erst mal.
Reicht es den Eilantrag beim Sozialgericht via Fax (> 50 Seiten) zu schicken? Oder muss es via Post dort eingehen?

Fax wäre schneller, aber aufwendiger, da ich beidseitig bedruckt habe und falls es postalisch eh sein muss, würde ich ggf. nur einige Seite vorab schicken, oder ist das Unsinn?

Viele Grüße.
Lea
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#7

Beitrag von Koelsch »

Schick es per Post (2-fach!). Erscheint mir bei den vielen Seiten der sicherere Weg. Denn wenn Du da teilweise "Faxen machst" und teilweise per Post, das bringt Unordnung, das kann dann beim SG für Verzögerungen sorgen.
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Leandereth
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#8

Beitrag von Leandereth »

Liebes Forum,

heute kam die Antwort vom Sozialgericht:

Es wird aufgegeben das binnen 7 Tagen die vom Jobcenter am 03.04.2017 angeforderten noch fehlenden Unterlagen einzureichen. Es wird angeregt diese im Rahmen einer persönlichen Vorsprache direkt beim Antragsgegner einzureichen.

Der Inhalt dieses Schriftsatzes fußt auf einer Erwiderung des Jobcenters vom 13.04.2017 auf das Schreiben des Sozialgerichtes hin, in dem das Jobcenter folgende Punkte anführt:

- es konnte bisher kein Anspruch glaubhaft gemacht werden durch den Antragsteller
- angeforderte Unterlagen sind durch den Antragsteller bisher nicht eingereicht, werden jedoch zur Prüfung benötigt
- Der Antragsteller wurde bereits mehrfach zur persönlichen Vorsprache aufgefordert. Die bisher vergebenen Termine konnte der Antragsteller nach eigenen Angaben jedoch nicht wahrnehmen

Folgendes Schreiben möchte mein Mann nun an das Sozialgericht senden, denn der Anspruch wurde glaubhaft dargestellt, die angeforderten Unterlagen lagen dem Jobcenter zum Zeitpunkt deren Erwiderungschreibens an das Sozialgericht bereits vor und die Termine konnten aufgrund von Krankheit nicht wahrgenommen werden. Gibt es an dem Schreiben etwas zu verbessern oder auszusetzen? Danke Euch vielmals... Lea


Sehr geehrte XXX, sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf das heute eingegangene Schreiben Ihrerseits vom 19.04.2017.

Die vom Antraggegner angeforderten Unterlagen liegen dem Jobcenter seit dem 12.04.2017 bereits nachweislich per Fax vor (siehe Anlage XX). Somit kann ich die Aussage des Antragsgegners, durch Herrn XX mit Erwiderung vom 13.04.2017 an das Sozialgericht XX, die Unterlagen seien durch mich nicht eingereicht worden, keineswegs nachvollziehen.

Wenige Unterlagen haben wir aus folgenden Gründen bis dato nicht nachreichen können, und weise darauf hin das ich und meine Frau krank sind, was ärztlich attestiert ist und dem Jobcenter vorliegt:

1.) Negativbescheid BaföG für XXX
Der Negativbescheid wurde beim Studentenwerk angefordert, ist bisher aber noch nicht bei uns eingegangen. Abgesehen davon hat meine Frau keine Leistung zu ALG2 beantragt, stattdessen hat Sie Wohngeld beantragt. Ferner sind keine Leistungen zu BaföG vom Studentenwerk mehr seit Oktober 2016 für meine Frau eingegangen was bereits angegeben und durch Zusendung von Kontoauszügen belegt wurde.

2.) Kopien Personalausweis / Reisepass für XX
Warum meine Frau Ihren Ausweis vorlegen soll, auch wenn sie keine Leitungen beantragt hat, ist mir ein Rätsel. Die verlangten Kopien der Ausweise bzw. der Versand solcher per Post und in elektronischer Form sind datenschutzrechtlich sehr problematisch. Um dem entgegen zu wirken hat meine Frau für mich, trotz anhaltender Krankheit, versucht einen Termin beim Jobcenter zu vereinbaren um kurz die Dokumente im Original vorlegen zu können. Es war telefonisch am 10.04.2017 nicht möglich für das Nachreichen bzw. Vorlegen von Original-Unterlagen einen Termin zu bekommen, um mein Erscheinen trotz Krankheit zu verkürzen. Stattdessen wurde darauf verwiesen dass generell keine Termine für die Überreichung von Unterlagen gemacht werden, denn dafür müsste man direkt vor Ort in dem Jobcenter an der Theke nach einem Termin zu fragen (Telefonat XXX Uhr, 10.04.2017, Frau XXX vom Jobcenter Servicecenter XXX).

3.) Kopie Mietvertrag
Der Mietvertrag wurde dem Jobcenter bereits unter meiner Kundennummer vor Jahren zugesandt und sollte in der Leistungsakte liegen. Ferner habe ich bereits aktuelle Mieterhöhungsschreiben vom Dezember 2016 sowie Kontoauszüge bei Antragsstellung am 06.03.2017 eingereicht, aus der die Zahlungen für Miete und Nebenkosten, die Mieter (ich und meine Frau) sowie die Wohnfläche der Wohnung hervorgehen. Es ist nicht nachvollziehbar welche Informationen weiterhin einem Mietvertrag entnommen werden müssen, der bereits rund 15 Jahre alt ist und noch nicht einmal mehr den Titel der aktuellen Wohnungsverwaltung beinhaltet. Auf Basis dieser Unterlagen hätte mein Anspruch auf Leistungen bereits umfänglich festgestellt werden können. Diese Unterlage wird nach Gesundung bei weiterem Bedarf nochmals im Original vorgelegt. Auf eine Frage mit Fax vom 12.04.2017 warum dieser Mietvertrag angefordert wird bzw. ob die Kopie des Mietvertrags in meiner Akte vernichtet wurde, kam bis heute keine Antwort.

4.) Kopie aktueller Arbeitsvertrag Minijob / Studentenjob meiner Frau XXXX
Der aktuelle Arbeitsvertrag wurde auf Verlangen des Jobcenters 07/ 2016 im damaligen Bezugszeitraum bereits zugesendet, ebenso wie angeforderte Verdienstbescheinigungen aus den Jahren 2014 und 2015 (38 DIN A4 Seiten). Diese Unterlagen sind in der Leistungsakte zu finden. Dem JobCenter liegen ferner mit Brief vom 24.03.2017 (erstmalige Nachforderung an Unterlagen) eine Verdienstbescheinigung in Kopie vor die ursprünglich für das Wohngeldamt angefordert wurde. Ferner liegt dem Jobcenter per Fax vom 12.04.2017 nochmals eine offizielle Einkommensbescheinigung seitens der FU Berlin sowie aktuelle Gehaltsabrechnungen von März / April 2017 vor, die von der FU Berlin eben dafür erstellt wurden. Auf Basis dieser Unterlagen hätte mein Anspruch auf Leistungen bereits umfänglich festgestellt werden können. Diese Unterlage wird nach Gesundung bei weiterem Bedarf nochmals im Original vorgelegt.

5.) Kopie geänderter Arbeitsvertrag Minijob / Studentenjob meiner Frau XXXX
Wird im Original nachgereicht. Alle Angaben zu Höhe des Verdienstes und Arbeitszeit von Frau XXX in ihrem Minijob liegen dem Jobcenter seit Antragsstellung am 06.03.2017 bzw. 12.04.2017 vor und hätten bereits umfänglich zur Prüfung meines Anspruches auf Leistungen herangezogen werden können. Diese Unterlage wird nach Gesundung bei weiterem Bedarf im Original vorgelegt.

6.) Versicherungspolice der Riesterrente als auch Rentenversicherung
Unterlagen mit Stand 08/2016 zu diesen Anlagen mit Übersicht aller Rückkaufswerte und Sparhöhen wurden bereits am 24.03.2017 an das Jobcenter auf dessen Anfrage geschickt. Des Weiteren wurden auf erneute Anfrage durch das Jobcenter aktuelle und nur marginal veränderte Kontoauszüge zu diesen Sparanlagen eingereicht. Die Gesamtsumme dieser Anlagen liegt unter dem was nach §12 SGB II als Schonvermögen definiert wird, und hätte bereits umfänglich zur Prüfung meines Anspruches auf Leistungen herangezogen werden können. Die vollständigen Versicherungspolicen werden aus Datenschutzgründen nicht als Kopien versandt, sondern nach Gesundung bei weiterem Bedarf im Original vorgelegt. Wofür dies allerdings notwendig ist, trotz der schon ausreichenden Unterlagen, erschließt sich mir hier nicht.

7.) Vorsprechen zur Personalidentifikation
Sobald sowohl ich als auch meine Frau wieder gesundet sind, werden wir uns gerne zur Personenidentifikation im Jobcenter vorstellen. Das meine Person im Rahmen dieses Rechtsstreit auf Basis meiner schon knapp 200 DIN A4 Seiten eingereichten Unterlagen beim Jobcenter als auch vor dem Sozialgericht ohne persönliche Identifikation vom Jobcenter anerkannt wird, ist bemerkenswert. Siehe dazu auch Punkt 2, wie meine Frau nachweislich für mich einen Termin zur Vorlage der Original-Unterlagen der Punkte 2 bis 6 bzw. der Personenidentifikation vereinbaren wollte, um aufgrund meiner Krankheit und Krankschreibung Wartezeiten für mich zu vermeiden, was vom Jobcenter nicht akzeptiert wurde.

Alle weiteren 16 angeforderten Unterlagen gingen dem Jobcenter, wie bereits oben geschrieben, am 12.04.2017 nachweislich per Fax zu. Trotz dieser Unterlagen war es dem Jobcenter bis heute (22.04.2017) nicht möglich, weder einen vorläufigen Bescheid und eine Auszahlung zu veranlassen damit wir unsere Miete und Lebensunterhalt bezahlen können, noch kam eine erneute Aufforderung zu weiteren fehlenden Unterlagen. Stattdessen scheint es als wenn auf Basis der Empfehlung des Sozialgerichts vom 19.04.2017 auf Grundlage falscher Angaben durch das Jobcenter vom 13.04.2017, weiter abgewartet wird, obwohl im Jobcenter bekannt ist das wir erkrankt sind und obwohl auf diesen gesamten eingesandten Daten mein Anspruch auf Leistungen bereits hätte umfänglich ermittelt werden können.

Ich verstehe das Problem nicht. Sollte sich im Nachhinein (obwohl alle noch angeforderten Unterlagen und Vermögenswerte durch mich nachgereicht wurden) heraus stellen, dass ich doch zu Unrecht ALG II beziehe (und ganz ehrlich, wer tut sich das hier freiwillig an), wird dieses Geld doch wieder zurückgefordert wenn ein vorläufiger Bescheid zu Unrecht erlassen wurde. Es gilt hier keine Unschuldsvermutung und man lässt Hilfesuchende im Regen stehen, die sehen müssen wo sie das Geld für Miete und Nahrung herbekommen.

Ich weiß nicht wie man einen Anspruch noch glaubhafter darstellen kann, als auf Basis aller nun schon bereits eingereichten Unterlagen. Wer sich diesen Verlauf anschaut, versteht den Inhalt der ARD-Reportage „Zu stolz für die Stütze“ in der es um Menschen geht, die, weil sie vom Jobcenter gedemütigt werden, lieber hungern, als noch einmal zum Amt zu gehen.

Ich bitte sie diesem Umstand endlich abzuhelfen, da ich alle notwendigen Zahlen und Unterlagen durch Schreiben seitens Vermieter, Arbeitgeber, Versicherungen, Krankenversicherung, Kontoauszüge und vielem mehr eingereicht habe und einfach nichts passiert.

Mit freundlichen Grüßen
xx
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Koelsch
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#9

Beitrag von Koelsch »

Kann nach meiner Meinung so raus. Ich persönlich würde den Absatz
Ich weiß nicht wie man einen Anspruch noch glaubhafter darstellen kann, als auf Basis aller nun schon bereits eingereichten Unterlagen. Wer sich diesen Verlauf anschaut, versteht den Inhalt der ARD-Reportage „Zu stolz für die Stütze“ in der es um Menschen geht, die, weil sie vom Jobcenter gedemütigt werden, lieber hungern, als noch einmal zum Amt zu gehen.
aber streichen. Der hat zu wenig mit Eurem konkreten Fall zu tun.

Wobei man zur "Ehrenrettung" des JC anfügen muss, wenn am 12.4. was zugefaxt wurde, dann ist es durchaus möglich, dass die Rectsstelle das am 13.4. noch nicht vorliegen hatte. Die Wege im JC sind seeeeehhhhhhrrrrr lang und JC Mitarbeitr seeeeehhhhhrrrr langsam und müde.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#10

Beitrag von Olivia »

keine Leitungen Leistungen beantragt
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marsupilami
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#11

Beitrag von marsupilami »

Wie Koelsch schon schrub: den entsprechenden Absatz weglassen.
Ansonsten raus damit.
Signatur?
Muss das sein?
Leandereth
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#12

Beitrag von Leandereth »

Ich danke Euch allen vielmals. Euch einen schönen Sonntag-Abend :-)
Leandereth
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#13

Beitrag von Leandereth »

Liebes Forum,

das Sozialgericht hat noch nichts auf das Fax (Erwiderung + 40 Seiten Belegen an Unterlagen die dem Jobcenter am 12.04.2017 per Fax nachgereicht wurden) geantwortet. Insgesamt haben wir dem Jobcenter bereits über 100 DIN A4 Seiten nachgereicht.

Dafür hat das Jobcenter geantwortet... mit weiter Nachforderung von Unterlagen. Z.B. ob 450,- Euro die außerhalb des Bezugszeitraumes auf ein von uns bereits angegebenes Konto geflossen sind oder ob nicht doch ein noch nicht genanntes Konto existiert.

Desweiteren werden nun komplette Kontoauszüge dieses anderen Kontos nachgefordert, welches dem Jobcenter bereits seit Antrag bekannt ist und in der letzten Nachforderung des Jobcenters keine weiteren Nachweise verlangte. Nun plötzlich doch.

Nachweise über den Kontostand einer Rentenversicherung deren Höhe wir mit Stand vom 01.04.2017 nachgereicht haben aufgrund deren Nachforderung vom 03.04.2017 (darauf hin beim Versicherer angefordert, und das JC moniert nun das sie dies aber mit Stand vom 01.03.2017 haben wollen und wir sollen das nochmals nachreichen).

Nach diesem Muster kann man den Beschluss eines Bescheides natürlich ewig in die Länge ziehen wenn sich auch das Sozialgericht nicht rührt. Bemerkenswert dabei ist das das JC pünktlich 21 Tage nach dem Zungang unserer Unterlagen an die, die Antwort verfasst hat. Mir war so mal gehört zu haben, das dort eine Frist von 3 Wochen bei denen besteht innerhalb der die auf Schreiben reagieren müssen. Was sie damit auch maximal auskosten...

Kann mir damit jemand etwas zu dieser Schikane sagen?

Danke und liebe Grüße
Leandereth
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#14

Beitrag von Leandereth »

Nachtrag: Wir haben zwischenzeitlich eine Steuernachzahlung im April von rund 1300 Euro erhalten, haben aber Sorge das die Nennung des Umstandes VOR einem Bescheid noch eine zusätzliche Wartezeit mit sich bringt als die bereits jetzt 2 Monate seit dem 06.03.2017... weshalb wir überlegen dies erst nach Eingang des Bescheides zu melden. Meinungen?
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#15

Beitrag von Koelsch »

Dazu kann man leider wenig sagen - wenn das SG dieses Spielchen mitmacht (und manche SG's tun das) dann dauert es eben.

Ich hab gerade auch eine eA laufen. Da geht's um verweigerte Leistungen - Antragsdatum 23.2.17

Da findet letztlich ein ähnliches Spielchen statt.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#16

Beitrag von Olivia »

Was, wenn das Konto zwischenzeitlich leer ist?
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#17

Beitrag von Leandereth »

@Koelsch: Harte Nummer dieser Zeitraum... diese Wut die sich in einem Anstaut ist phänomenal... und wir sind eigentlich sehr ruhige Menschen.

@Olivia: Wenn unser Girokonto leer ist, was spätestens Ende des Monats der Fall ist (und auch nur aufgrund der Steuerrückzahlung), dann müssen wir Darlehen in Anspruch nehmen bei Menschen die wir kennen...
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#18

Beitrag von Olivia »

Da würde ich stattdessen, sobald das Konto leer ist, bei der Rechtsantragstelle des Gerichts aufschlagen und dort unter Hinweis auf das laufende jedoch verzögerte Verfahren Nothilfe beantragen!
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#19

Beitrag von Koelsch »

Welche Rechtsgrundlage gäbe es für eine solche Nothilfe? Mir ist da nichts bekannt.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#20

Beitrag von Olivia »

Gibt es keine. Aber wenn kein Geld mehr auf dem Konto ist? Irgendwie muss ja dann vom Gericht weitergeholfen werden.
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#21

Beitrag von Koelsch »

In den meisten Fällen wird, die Rechtsantragsstelle dann schon versuchen, dem Richter was Dampf zu machen. Versuchen kann und sollte man es also, aber es gibt durchaus Richter, die lassen sich nicht "bedampfen".
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#22

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Fr 5. Mai 2017, 19:53 (...)
Ich hab gerade auch eine eA laufen. Da geht's um verweigerte Leistungen - Antragsdatum 23.2.17
(...).
Der selbe Richter hatte auch schon mal vor fünf Jahren zwei Monate auf einem EA-Antrag "gebrütet". Ich hatte auch ihm persönlich mehrfach gesagt, dass es inzwischen lichterloh brenne. Zum Schluss hatte er den Antrag dann daran scheitern lassen, dass nicht nachgewiesen sei, dasss nciht doch noch irgend ein Vermögen vorläge (tat es aber nicht, zumindest ncht ohne Verwertungsausschluss)

In einem zweiten Anlauf zur EA kam die Sache zu einer anderen Richterin. Inzwischen hatten wir zwar mit dem JC eine "Lösung" gefunden (die selbständige Tätigkeit "Pizzabäckerei" wurde aufgegeben), aber als es dann um die Kostenerstattung ging, wollte JC nicht zahlen. Die Richterin hatte noch mal nachgefragt: "Wirklich ??? ...", und da das JC dabei blieb, hatte sie ihm in der Kostengrundentscheidung eine schallende Ohrfeige verpasst. Der Beschluss wurde seinerzeit auch hier im Forum veröffentlicht unter dem Titel "so sehen gerichtliche Ohrfeigen aus".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#23

Beitrag von Leandereth »

Danke an alle für die Antworten, allerdings habe ich dreiFragen die für mich enorm wichtig wären um dem Sozialgericht die Situation weiter zu erläutern:

- Gibt es dahingehend eine Regel / Gesetz das dass JC eine Frist von 3 Wochen einhalten muss innerhalb der die auf Nachgereichte Unterlagen oder Schreiben reagieren müssen? Ich bin mir ziemlich sicher das mir so etwas mal telefonisch vom JC mitgeteilt wurde.

- Wir haben zwischenzeitlich eine Steuernachzahlung im April von rund 1300 Euro erhalten, haben aber Sorge das die Nennung des Umstandes VOR einem Bescheid noch eine zusätzliche Wartezeit mit sich bringt als die bereits jetzt 2 Monate seit dem 06.03.2017... weshalb wir überlegen dies erst nach Eingang des Bescheides zu melden. Sinnvoll oder dumm?

- Wir haben derzeit nur noch rund 350 Euro auf dem Konto und es kommen noch 350 Euro über meinen Minijob als Studentin herein. Davon werden dann Geld für Nahrung und diversen normalen Kleinkram für zwei Personen abgehen, Energie und Gas werden ebenfalls abgezogen in Höhe von insgesamt rund 130 Euro, Krankenkassenbeiträge die wir erst einmal privat tragen müssen in Höhe von 271 Euro stehen ebenfalls an und dann kommenden Monat, wenn der Spaß weitergeht, die Miete des kommenden Monats die wir nicht mehr alleine tragen können. Auf dieser Basis gehe ich am Montag dann zum Sozialgericht mit den Unterlagen um dort in der Rechtsantragsstelle die Nothilfe zu beantragen?

Vielen Dank, liebe Grüße und einen schönen Sonntag Euch, Lea
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Koelsch
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#24

Beitrag von Koelsch »

  • Eine 3-Wochen Regel kenne ich nicht
  • Steuernachzahlung: Ich würde warten. Ist zwar absolut nicht korrekt, aber wenn die bekannt wird, ist für JC und SG keine Eilbedürftigkeit mehr gegeben
  • Versuch's so beim SG. Viel Erfolg
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Re: Eilantrag beim Sozialgericht, um vorläufige Bewilligung zu erwirken

#25

Beitrag von Leandereth »

@Koelsch: Danke dir. Die auf unserem Konto noch bestehenden 350,- Euro sind bereits MIT der Steuerrückzahlung. Ohne diese hätten wir -1000,- Euro was auch deutlich über unseren Dispo hinaus geht und wir hätten unsere Miete nicht mehr zahlen können, geschweige denn Nahrung oder anderes. Die Steuerrückzahlung half uns nur das Minus und die Kosten der letzten beiden Monate zu deckeln...

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