Jahresabrechnung 2016
Jahresabrechnung 2016
Hallo zusammen,
Wir haben unsere Jahresabrechnung 2016 erhalten, die Abrechnung weißt ein Guthaben in Höhe von 607,74€ aus.
Das Guthaben ist am 26.4.17 auf unser Konto gutgeschrieben worden.
Die Leistung für den Monat Mai wurde heute auf unseren Konto gutgeschrieben.
In wie fern wird uns das Guthaben denn jetzt als Einkommen angerechnet?
Es wird doch mit Sicherheit so sein das wir ein Teil für den Monat April zurück bezahlen dürfen oder?
Wir haben unsere Jahresabrechnung 2016 erhalten, die Abrechnung weißt ein Guthaben in Höhe von 607,74€ aus.
Das Guthaben ist am 26.4.17 auf unser Konto gutgeschrieben worden.
Die Leistung für den Monat Mai wurde heute auf unseren Konto gutgeschrieben.
In wie fern wird uns das Guthaben denn jetzt als Einkommen angerechnet?
Es wird doch mit Sicherheit so sein das wir ein Teil für den Monat April zurück bezahlen dürfen oder?
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Mach' eine Kopie von der Jahresabrechnung, schwärze aber Vermieter und die Abrechnungsfirma.
Dann ziehst Du nächste Woche noch einen Kontoauszug und gehst mit den Unterlagen zum JC und meldest eine "Veränderung" bzw. einen Geldzugang und bestehst darauf, dass Du das Geld auf einen Schlag zurückzahlen willst.
Lass Dir den Empfang der Unterlagen und dass Du "gemeldet" hast, bestätigen.
Dann ziehst Du nächste Woche noch einen Kontoauszug und gehst mit den Unterlagen zum JC und meldest eine "Veränderung" bzw. einen Geldzugang und bestehst darauf, dass Du das Geld auf einen Schlag zurückzahlen willst.
Lass Dir den Empfang der Unterlagen und dass Du "gemeldet" hast, bestätigen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Habt ihr die volle Miete vom JC bekommen, oder musstet ihr einen Teil der Miete - weil nicht angemessen - aus eigener Tasche bezahlen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Inwieweit wurden denn Vorauszahlungen auf die Betriebskosten aus eigenem Geld bezahlt, d.h. aus Verdienst oder sonstigem Einkommen? Sofern das auch nur teilweise der Fall ist, gehört ein Teil der Rückzahlung dem TE!
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Olivia! Bitte!
Einkommen ist umgehend beim JC anzugeben.
Dann wird aufgerechnet und dann erst kann eLB evtl. Betriebskosten aus dem Rest bezahlen.
Nur: warum sollte er das tun?
Solange nicht unangemessen, übernimmt doch JC die Vorrauszahlungen.
Abgesehen davon: wenn ich schimmy's Situation recht im Kopf hab, wohnt er ALG-II-gerecht und zahlt nichts aus dem Regelsatz zur Miete bzw. Nebenkosten.
Einkommen ist umgehend beim JC anzugeben.
Dann wird aufgerechnet und dann erst kann eLB evtl. Betriebskosten aus dem Rest bezahlen.
Nur: warum sollte er das tun?
Solange nicht unangemessen, übernimmt doch JC die Vorrauszahlungen.
Abgesehen davon: wenn ich schimmy's Situation recht im Kopf hab, wohnt er ALG-II-gerecht und zahlt nichts aus dem Regelsatz zur Miete bzw. Nebenkosten.
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Muss das sein?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Marsu, es ist kein Einkommen
§22 SGB II
§22 SGB II
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Gut, es ist per Definition und auch tatsächlich kein Einkommen, aber ein Geldzugang der gemeldet werden muss.
Erstmal vom Grundsatz her.
Dann muss das auch gemeldet werden, da ja das JC die Miete und Nebenkosten bezahlt und von daher entsprechende Guthaben dem JC zustehen bzw. das JC das entsprechend zurückfordert bzw. verrechnet.
Rein theoretisch - wenn ich das recht im Kopf habe, muss jeder Geldzugang gemeldet werden.
Egal ob Einkommen oder Gutschrift aus NK-Abrechnung oder die 9,99 € Bar-Zuwendung von der Omma an den Enkel.
Nur eben weil die neun-Euro-neunundneunzig unter der Bagatell-Grenze liegen, werden die vom JC eben nicht weiter verkuttelt und verwurstet.
Erstmal vom Grundsatz her.
Dann muss das auch gemeldet werden, da ja das JC die Miete und Nebenkosten bezahlt und von daher entsprechende Guthaben dem JC zustehen bzw. das JC das entsprechend zurückfordert bzw. verrechnet.
Rein theoretisch - wenn ich das recht im Kopf habe, muss jeder Geldzugang gemeldet werden.
Egal ob Einkommen oder Gutschrift aus NK-Abrechnung oder die 9,99 € Bar-Zuwendung von der Omma an den Enkel.
Nur eben weil die neun-Euro-neunundneunzig unter der Bagatell-Grenze liegen, werden die vom JC eben nicht weiter verkuttelt und verwurstet.
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Re: Jahresabrechnung 2016
Und an welcher Stelle von Ollis Posting steht: Das Guthaben wird verheimlicht? Sie bezog sich völlig korrekt auf den Letzen Halbsatz aus meinem Zitat.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Die Frage ist jetzt, ob der TE für ein paar m² aus eigener Tasche zahlt oder nicht.
Re: Jahresabrechnung 2016
Hallo zusammen,
Wir wohnen in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, 4 Zimmer, 89m2.
Das Jobcenter zahlt nur für die Zinsen und für die Tilgung müssen wir selbst aufkommen.
Wir sind heute schon im Jobcenter gewesen und haben die Veränderung mit geteilt gegen Empfangsbestätigung.
Wir wohnen in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, 4 Zimmer, 89m2.
Das Jobcenter zahlt nur für die Zinsen und für die Tilgung müssen wir selbst aufkommen.
Wir sind heute schon im Jobcenter gewesen und haben die Veränderung mit geteilt gegen Empfangsbestätigung.
Re: Jahresabrechnung 2016
Also ist es der Standardfall: 90 qm sind am oberen Rand des Schonvermögens, Wohnung kann also behalten werden.schimmy hat geschrieben: ↑Fr 28. Apr 2017, 16:34 Hallo zusammen,
Wir wohnen in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, 4 Zimmer, 89m2.
Das Jobcenter zahlt nur für die Zinsen und für die Tilgung müssen wir selbst aufkommen.
Wir sind heute schon im Jobcenter gewesen und haben die Veränderung mit geteilt gegen Empfangsbestätigung.
JC zahlt Zinsen, aber keine Tilgung (das wäre ja sonst Kapitalbildung durch da JC ...). Außerdem zahlt JC die Betriebskosten und die HK (zumindest soweit sie bei einem 2-Personen-Haushalt angemessen sind). Soweit schimmy und Frau nciht aus der Regelleistung einen Teil der Nebenkosten bestreiten mussten, hat JC den Anspruch auf volle Erstattung. Dieser Anspruch wird realisiert, indem der KdU-bedarf im nächstmöglichen Monat entsprechend abgesenkt wird.
Nebenbei: Wenn die Rückzahlung "Einkommen" im Rechtssinne wäre, dann würde sie zuerst auf die RL angerehnet werden, der BA-Topf wäre entlastet, aber tatsächlich hatte der Kommunaltopf die Kosten getragen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Jahresabrechnung 2016
Wir sind in unserer BG mit drei Personen...
Ehemann
Ehefrau
Kind
Ehemann
Ehefrau
Kind
Re: Jahresabrechnung 2016
Ich dachte bisher, bei 1-2 Personen wären max. 80 m² "angemessen".
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
So gründlich vertan hab ich mich schon lange nicht mehr.
Ich glaub, ich lass in Zukunft lieber die Finger davon.
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Re: Jahresabrechnung 2016
Nicht aufgeben marsu, falsche Antworten sind sehr wichtig, denn sie bieten die Möglichkeit zur Korrektur.
Stell dir vor jemand fragt und es kommt nur ein - zwar richtiges, aber nicht weiterhelfendes ja oder nein - wem ist damit geholfen.
Foren wie diese leben davon, dass jemand falsch antwortet, denn nur dann besteht die Chance etwas zu erklären. Also bitte mach weiter.
Jeder von uns hat sich schon zig mal verrannt. Na und?
Stell dir vor jemand fragt und es kommt nur ein - zwar richtiges, aber nicht weiterhelfendes ja oder nein - wem ist damit geholfen.
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Jeder von uns hat sich schon zig mal verrannt. Na und?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Oder, auch wenn's auf Englisch ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Jahresabrechnung 2016
Ja, stimmt schon (BSG-Urteile von 2006), aber evtl. kann man auch etwas "großzügig" sein. Da aber sogar drei Personen dort wohnen, liegt die Obergrenze nach der BSG-Rechtsprechung bei 100 qm, Schimmys Eigentumswohnung ist also auf jeden Fall "klein genug"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Jahresabrechnung 2016
Ein Glück. Hoffentlich bleibt das Kind noch "lange" genug im Nest, so dass sich Diskussionen mit dem JC gar nicht erst ergeben.
Re: Jahresabrechnung 2016
Kurzes Feedback...
Die Jahresabrechnung 2016 mit dem dazugehörigen Guthaben (Kontoauszug) wurde am Freitag den 28.4.2017 nachweislich gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter eingereicht.
Die Jahresabrechnung und der Kontoauszug wurden direkt am Hauseigenen Kopierer des Jobcenters kopiert und somit sind für uns keine Kopierkosten entstanden.
Bis zum heutigen Tage ist uns kein Änderungsbescheid zugegangen.
Für weitere Anregungen und Tipps bin ich offen, immer her damit!
Die Jahresabrechnung 2016 mit dem dazugehörigen Guthaben (Kontoauszug) wurde am Freitag den 28.4.2017 nachweislich gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter eingereicht.
Die Jahresabrechnung und der Kontoauszug wurden direkt am Hauseigenen Kopierer des Jobcenters kopiert und somit sind für uns keine Kopierkosten entstanden.
Bis zum heutigen Tage ist uns kein Änderungsbescheid zugegangen.
Für weitere Anregungen und Tipps bin ich offen, immer her damit!
- marsupilami
- Benutzer
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Jahresabrechnung 2016
Das ist ja grad mal eine Woche her!!
Geduld!
Ich würde es als wirklichen Geschwindigkeitsrekord betrachten, wenn da vor Ende des Monats was wirklich substanzielles kommt!
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Ich würde es als wirklichen Geschwindigkeitsrekord betrachten, wenn da vor Ende des Monats was wirklich substanzielles kommt!
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Re: Jahresabrechnung 2016
Bei mir hat das im Jahr 2015 14 Monate gedauert.
Re: Jahresabrechnung 2016
@olivia...
Hat es so lange gedauert um dir einen Änderungsbescheid zukommen zu lassen 14 Monate?
Hat es so lange gedauert um dir einen Änderungsbescheid zukommen zu lassen 14 Monate?
Re: Jahresabrechnung 2016
So war es. Der Änderungsbescheid kam, als ich ihn schon nicht mehr erwartet hatte.
Re: Jahresabrechnung 2016
Hallo zusammen,
Heute erreichte mich folgendes Schreiben vom Jobcenter, die Anhörung zu dem Guthaben aus der NK 2016 in Höhe von 607,74€
Ich habe jetzt Zeit mich bis zum 21.5.17 zu äußern.
Der Fall trifft ja zu
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Heute erreichte mich folgendes Schreiben vom Jobcenter, die Anhörung zu dem Guthaben aus der NK 2016 in Höhe von 607,74€
Ich habe jetzt Zeit mich bis zum 21.5.17 zu äußern.
Der Fall trifft ja zu
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
- marsupilami
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Re: Jahresabrechnung 2016
Wie aus den am [Datum] nachweislich eingereichten Unterlagen hervorgeht, handelt es sich bei dem Betrag um eine Gutschrift aus der Nebenkostenabrechnung 2016.
mfg
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