Widersprechen sich 3. und 5. nicht?(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.
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(5) Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
Problem: JC hat Unterlagen für den Weiterbewilligungsantrag nachgefordert. Laut Schreiben sind diese bis 27.05. einzureichen. Das ist der kommende Samstag.
Nun hat die Tochter aber einen Kontoauszug verschlampt. Ein Ersatzauszug bei der Bank wurde beantragt, aber die kommt nicht in die Puschen. Wir warten auf deren Brief ...
Ist der entscheidende Werktag nun der Freitag oder der Montag? Meinem Verständnis nach der Montag, aber stimmts auch?