es geht weiter:
Heute im Poschchäschtle - sofortige Gewerbeuntersagung, "großzügig" wird Abwicklungszeit von 1 Monat eingeräumt.
Hintergrund: Steuerschulden ESt. und USt insgesamt ca. € 7.000. Seit Februar wird mit € 300/Monat getilgt und laufende Steuerzahlungen erfolgen auch. Ausstehende Steuererklärungen wurden mittlewerweile gemacht. Interessiert aber nicht - eLB sei "unzuverlässig" daher Schluss mit Gewerbe = die für den Steuerzahler ungünstigste Lösung überhaut, denn das bedeutet, Steuerschulden können nicht mehr getilgt werden, es wird kein Einkommen mehr erzielt (eLB ist 60 also "tolle" Jobaussichten) also bis zur Rente volles ALG II.
Meine Idee:
eLB treibt die 7000 als Darlehen auf (es besteht wohl eine gewisse Chance), tilgt die Steuerschuld. Klagt sich (kostet auch, geschätzt ca. 750 Gerichtskosten) aus der Gewerbeuntersagung raus, erst mal aufschiebende Wirkung anordnen lassen und dann nachweisen - Schulden sind getilgt also wesentlicher Grund für die Untersagung ist entfallen. Alle Steuererklärungen werden auch schön eingereicht. Könnte klappen.

Tilgung dieser € 7000 Darlehen dann als Betriebsausgabe in die EKS, denn Darlehen diente ausschließlich zur Sicherstellung der weiteren Gewerbeausübung = Sicherstellung von erheblichem, aufstockendem Einkommen.